Durch die Entgegennahme des Buches verpflichtet sich der Leser dazu, die Bibliotheksleitung bei der Rückgabe des Buches schriftlich oder mündlich da rauf aufmerksam zu machen, falls er bei der Lektüre etwa noch auf einzelne Stellen, Hinweise oder dergl. gestoben sein sollte, die eine nationalsozialistische oder militaristische Gesinnung erkennen lassen. Die Bibliotheksleitung F 2647 10 M 846 03