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DAS ALTE DEUTSCHE REICH Bild 81. Al« Deutschland noch aus einigen we nigen großen Stämmen bestand, deren Herzöge nicht immer Neigung hatten, die Interessen der königlichen Zentralgewalt zu achten, setzten die Könige den Herzögen einen Kontrollbeam ten zur Seite, der den Amtsnamen Pfalzgraf trug. Der Pfalzgraf von Lothringen aus dem staufischen Hause hatte Besitzungen am Mit telrhein, die durch Erbschaft an die Welfen und weiter an die Wittelsbacher kamen. Der wel- fische Löwe ist noch heute das pfälzische Wappen. Bild 85. Die Raubritter brachten eine solche Unsicherheit über Deutschland, daß sich Orga nisationen bildeten, um ihrem Unwesen zu steuern. Zunächst schlossen sich mehrere Städte zusammen. Auch Fürsten und Ritter traten solchen Städtebünden bei. Der Schwäbi sche Bund schützte weniger den Landfrieden als die habsburgischen Interessen. Er wurde durch König Maximilian 1499 in dessen Krieg gegen die seitdem unabhängigen Schweizer verwickelt, an die er u. a. die abgebildete Fahne verlor. Bild 82. Von den sieben Fürsten, die das Recht hatten, den Kaiser zu wählen, und die deswegen Kurfürsten genannt wurden, hatte jeder bei den Krönungsfeierlichkeiten ein besonderes Amt zu versehen. Jedes dieser Ämter hatte sein eige nes Abzeichen, welches auch die in ständiger Vertretung dieser sogen. Erzämter amtierenden erblichen Inhaber der Erbämter führten. Das Erzmarschallamt hatte der Kurfürst und Herzog von Sachsen inne; das ihm entsprechende Erb amt versahen die Marschälle von Pappenheim. Bild 83. Der höchste Glanz des Rittertums ent faltete sich auf den Turnieren, den ritterlichen Wettkämpfen, die vor einer großen Zuschauer menge ausgefochten wurden. Man kämpfte stets zu Pferd, entweder Mann gegen Mann oder in Gruppen. Die Zulassung zu einem Turnier war an sehr strenge Bedingungen geknüpft. Die turnier fähigen Ritter schlossen sich in Gesellschaften zusammen. Diese benannten sich nach einem be stimmten Abzeichen, das sie an der Rüstung tru gen. Hieraus entstanden die heutigen Ritterorden. Bild 86. Zur Aufrechterhaltung des Landfrie dens und der Ordnung wurde Deutschland von Kaiser Maximilian 1512 in 10 Kreise eingeteilt. Die Kreistage hatten für die Durchführung der Reichsgesetze zu sorgen. Die Kreise übten auch polizeiliche Tätigkeit aus und hatten seit 1681 eigene Truppen unter je einem Kreisobersten. Diese unterstanden der allen Kreisen gemein samen Kreisgeneralität, die im Kriegsfälle der Reichsgeneralität unterstellt wurden. Die Fah nen zeigen den Reichsadler mit dem Kreis wappen. Bild 87. Die deutschen Fürsten hatten eigene Militärhoheit, und dementsprechend eigene Truppen. Doch mußten sie außerdem nach einem bestimmten Schlüssel ihr Teil, das sogen. Kontin gent, zur allgemeinen Reichsarmee beitragen. Die militärischen Erfolge der Reichsarmee waren meist recht kläglich, da es ihr an Einheitlichkeit der Bewaffnung, Ausbildung und Führung emp findlich mangelte.-Die abgebildete Fahne hängt imWafensaal der Wartburg. Sie zeigt den Reichs adler, in den Ecken das Wappen des Landesherrn. Bild 84. Die Tatsache, daß der Adel und die Geistlichkeit von Steuern in weitestem Maße be freit waren, während die Bauern über die Fron dienste hinaus auch noch vom Ertrag ihres Bo dens dem Grundherrn abgeben mußten, führte im 15. und 16. Jahrhundert zu schweren Aufstän den der Bauern gegen den Adel. Die Ideen der Reformation fielen unter ihnen auf fruchtbaren Boden, da ihnen das Wohlleben der Mönche un christlich schien. Sie führten in der Fahne den mit Riemen gebundenen Bauernschuh (Bundschuh). Bild 88. Um den Kaisertitel führen zu können, mußten die deutschen Könige im Mittelalter nach Rom ziehen und sich vom' Papst zum Kaiser krönen lassen. Maximilian I. nahm den Titel 1508 ohne Krönung an. Die späteren Kaiser wurden in Deutschland, meist in Frankfurt, gleichzeitig zu Königen und Kaisern gekrönt. Die Feierlichkeiten dabei waren der einzige sichtbare Ausdruck der Kaiseridee. Seit 1438 waren alle Kaiser Habs burger, nur 1742--45 war es der Bayer Karl VIL, dessen Wappen der Adler hier auf der Brust trägt.