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Dresdner Journal : 26.05.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-05-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191105267
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19110526
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19110526
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1911
-
Monat
1911-05
- Tag 1911-05-26
-
Monat
1911-05
-
Jahr
1911
- Titel
- Dresdner Journal : 26.05.1911
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Der Rest de« Wahlgesetzes, in das die Kommission auch die Bestimmung eingesetzt hat, daß der Wahltag ein Sonntag sein muß, wurde ohne »eitere Debatte nach den KommifsionSbeschlüssen angenommen. ES folgten R»chn»»g«»orlag«u, die «hneDeÜMe erledigt wurden. Hierauf trat da» Ha»s » die «rste Lefun, de» Gesetz- entwurfs lutresftud di» v»»lä»fia« Regel»n» de, Ha»delt- beziehunge» mit Japa» ei». Der bestehe«« Vertrag »ritt mit dem Ablauf des 1S. Juli außer Kraft. Die schwebenden Verhandlungen über den Abschluß eines neuen Vertrages haben bisher zu einem Ergebnis nicht geführt. Um einen vertragslosen Zustand zu vermeiden, soll der Bundesrat ermächtigt werden, für den Fall des Zustandekommens eine« »euenHandeld- imdEchisßchrw- Vertrages diesen vorläufig in Kraft zu setz«». Staatssekretär vr. Delbrück: Der Vmlage ist eine kurze schrjstliche Begründung beigelegt. Ich habe dieser Begründung nichts hinzuzufügen. Ich «ehme dach «- möglich sei« vmd, trotz der Kürze der noch zur Verfügung stehenden Zeit die vor läge einer Kommission zu überweisen, in der ich in der Lage sein würde, weitere Anskünfte zu gebe». Abg. 0r. Rösicke (koas.): Ich hoffe, daß die deutschen Unterhändler bei diesen Verhandlungen nicht von vornherein den großen Fehler gemacht haben, dem Gegner sofort die Meist begünstigung entgegenzudringen. Ich b«aatrage Überweisung au die Kommission, Vie den schwedische» Handelsvertrag berät. Abg. Speck (Z.): Dem Antrag auf Überweisung an die Kom mission schließen wir «ns an. Luch ums scheint die Vollmacht, die dem Bundesrat gegeben werden soll, außerordentlich weit gehend zu sein. Abg. Kämpf (fortschr. Bp.): Der Kommissionsberatung stimmen wir zu. Nach meinen Erfahrungen haben unsere Unter händler in vorzüglicher Weise ihrer Pflicht abgelegen. (Wider spruch.) Wenn Sie den Verhandlungen im Wirtschaftlichen Aus- schuß beigewohnt hätten, würden Sie mit mir darin überein- stimmen, daß wohl selte« eine so große Sachkenntnis bei den Unterhändlern und Vertreter» der Verbündeten Regierungen be standen hat, wie gerade bei dem Handelsvertrag mit Schweden, und auch hier mit Japan. Die Vorlage wurde an die L3. Kommission für den schwedischen Handelsvertrag überwiesen. Es folgte die erste Beratung des am 18. November 1S0S in Bern unterzeichneten Niederlassungsvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eid genossenschaft und des am 81. Oktober 1910 in Bern unter zeichneten Vertrags zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, betreffend Regelung von Rechtsverhältnissen der beiderseitigen Staatsangehörigen im Gebiete des anderen vertragschließenden Telles. Abg. vr. Müller-Meiningen (sortschr. Bp.) bedauerte, daß die beiden vertragschließenden Nationen sich nicht in weiterem Umfange vom Polizeigeiste befreit haben. Wir können nur wünschen, daß auch aus postalischem Gebiete die internationale Annäherung zwischen der Schweiz und Deutschland möglichst be schleunigt werde. Abg. Stadthagen (soz.): Einige Bestimmungen des vorgelegten Vertrages verstoßen nach meiner Meinung gegen das Interesse der Deutschen wie der Schweizer. Es ist ein Ausnahmegesetz lediglich gegen die Arbeiter. Einem solchen Vertrag, der implizite die Benutzung von ausländischen Streikbrechern gewährleistet, kann ich nicht zustrmmen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Direktor im Auswärtigen Amt vr. V. ArantziuS: Der Abg. Stadthagen hat sich sehr eingehend mit den Arbeiterausweisungen beschäftigt. Es ist richtig, daß die Schweiz bei uns freundschaft liche Vorstellungen wegen der Arbeiterlegitimationskarten erhoben hat. Auf die von uns gegebene Aufklärung aber hat sich die schweizerische Regierung beruhigt. Der Antrag Stadthagen auf Kommissionsverweisung wurde abgelehnt. In der zweiten Beratung bei Art. I setzte Abg. Stadthagen (soz.) seine Darlegungen, daß der neue Vertrag den bestehenden Zustand zuungunsten der ausländischen und auch der deutschen Arbeiterschaft, die ins Ausland gehe, verschlechtern, fort. Was nütz« ein Vertrag des Reiches, wenn ein Einzelstaat die Bestim mung eines Niederlassungsvertrags durch eine solche Verordnung, wie den Legitimationszwang durchbreche? Darauf wurden die beiden Verträge im einzelnen unverändert angenommen. Es folgte die erste Beratung des Gesetzentwurfs be treffend die Schiffsmeldungen bei den Konsulate« des Deutschen Reiches. DaS Gesetz soll, nachdem das neue Kon sulatsgebührengesetz am 1. Januar 1911 in Kraft getreten ist, an die Stelle des Gesetzes vom SS. März »880 betreffend die Schiffsmeldungen treten. Aus Anregung des Abg. 0r. Heckscher (sortfch. Bp.) erklärte Direktor im Auswärtigen Amt vr. v. Körner: Es ist keines wegs die Absicht der Vorlage, die bestehenden Verhältnisse zu erschweren. Ter Anregung des Vorredners, eine Erklärung ab zugeben, daß das Gesetz milde gehandhabt werden wird, folge ich gern. Die Instruktionen werden in diesem Sinne abgefaßt werden. Darauf wurde das Gesetz ohne «eitere Debatte in erster und zweiter Beratung unverändert angenommen. Es folgten die am 23. September ISIS in Brüssel ab geschlossenen Übereinkommen a) zur einheitlichen Feststellung von Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen, d) zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die Hilfe leistung und Bergung in Seenot. Die beiden Übereinkommen wurden in erster und zweiter Lesung genehmigt. Namens der 18. Kommission erstattete Abg. Stubtzendorf (Rp.) mündlichen Bericht über den Gesetzentwurf betreffend die Beseitigung von Tierradavern. Die Kommission emp fiehlt die Vorlage zur unveränderten Annahme und schlägt fol gende Resolution vor: „Den Hrn. Reichskanzler zu ersuchen, bei den einzelnen Bundesregierungen darauf hinzuwirken, etwa bestehende Abdeckereiprivilegien zu beseitigen". Außerdem beantragt der Reserent, in das Gesetz «ine Bestimmung etnzufügen, wonach es gleichzeitig mit dem Biehfeuchengesetz vom sa. Ium 1909 i« Kraft treten soll. Ohne jede Debatte beschloß das HauS nach de» Anträgen de» Berichterstatters. ES folgte der Gesetzentwurf, betreffend den Patent ausführungszwang. Abg. Erzberger (Z.): Meine Freunde werden für die Vor lage stimmen, die ein Notgesetz darstellt. Sie gibt mir aber Ge legenheit zu der Erwähnung, daß man dem deutschen Verfahren der Vorprüfung, da» so viel Anfeindung erfahren hat, in weiten Kreisen auch des Auslandes den Vorzug gibt. Abg Kehr. b. Gamp (Rp.): Wir müssen dafür sorgen» daß nicht im Auslande der Eindruck erweckt wird, al» ob das deutsche Pateutamt eine minderwertige Einrichtung ist. Maßgebende Kreise haben die gegen da» Patentamt erhobenen Angriff« scharf mißbilligt. Die Unparteilichkeit rmsere» Patentamt» muß bei internationalen Verträge» hervorgehoben werde». Staatssekretär vr. L«lbrück: Ihnen allen ist bekannt, daß von verschiedenen Seiten und aus verschiedenen Gründen ein« mehr oder minder durchgreifende Änderung unserer Patentgesctz- gebuna verlangt wird. Ter Streit über die grundfätzlichen Fragen, der üch dabei entspannen Hal, ist mit die Ursache der maßlosen Angriffe, die gegen da» Patentamt und gegen einzelne veamte des Patentamts erhoben werden. Lie dies« Fragen sachlich zu löse« sein werden» darüber will ich mich laut« nicht aussprechen. Da« eine aber glaube ich uach meiner Kenntnis der Verhältnisse und der Akten feststellen zu müssen, daß unsere Industrie ober wenigsten« die zahlreichen Vertreter der Industrie, die wir zu der Sach» »«hört haben, stet» bt« Vortrefflichkeit und Zuverlässigkeit brr Arbeit unser«» Pateutamt» und die Brauchbarkeit des jrtzi»«i Verfahr««» betont haben. (Beifall.) Aber eine sachlich« Kritik hinaus gegen Beamt« de« Patentamt» mrgchchuae An»nG» erhöbe« werden, so wird selbstverständlich, jvseru «tn Anlaß dazu vo,liegt, etwa» geschehen, um die Beamten go»«n derartiGe Angriff zu schützen. (Beifall.) Berichterstatter vr. Fmch beantragte- da» Gesetz am 1. Juli 1S11 in Kraft trete» zu lassen. Nach kurzer weiterer Debatte wurde die Vorlage in der Kommissionsfassung mit dem Anträge Junck angenommen und auf Antrag de» Berichterstatter» sofort auch in butter Lesung endgültig. . Nächste Sitzung FmiMg U Uhr. (LAä»d«r»»g des Diätengesetzes; Abänderung de» Zändwarensteuer- gesetzeS; dritte Lesung der Gesetzentwürfe betreffend die elsaß-lothringisch» Verfassung und d« LeichSoeestche- ruugsordnung; »weite varatu», »e» Einführung»- gesetzes zur Reichsversicherungsordnung.) Schluß 4 Uhr. * Die KommiPM« de» Netchsta»» für da» Kurpfufchergefetz hat beschlossen, bei der Geschäftslage kuL Reichstags dj^Leiter- beratung d«r Vorlag« auf dm» Herbst zu »«,tagen und dann mit dem größten Nachdruck di« Erledigung de» Entwürfe» zu fördern. In der «eichchag«kMmnifsie» für das EchifftchttSabgabeu- »«setz wurde angeregt, nicht mehr m dia zweit« Lesung ei»- zutreten; es fand sich jedoch dafür keine Mehrheit, und so be gann die Kommission die zweite Lesung des Art. 1 und der dazu vorliegenden Anträge lk. am Zehnboss «d Gothe«. Rach längerer Debatte erhielt Art. 1 die folgende Fassung: Art. 54 der Reichrverfassung wird dahin geändert: „Auf natürlichen Wasser straßen dürfen Abgaben nur für sokhe Anstalten (Werke und Emrichtungen) erhoben werd«», die zur Erleichterung d«» Ver kehrs bestimmt sind. Ei« dürfe» bei staatlichen und kommunale» Anstalten die zur Herstellung und Schaltung erforderlichen Kosten nicht übersteigen. Die Herstellung«- und Unterhaltungskosten für Anstalten, die nicht nur zu, Erleichterung de» Verkchchh sondern auch zur Förderung anderer Zwecke und Interessen bestimmt sind, dürfen nur zu einem verhältnismäßigen Anteil durch SchisfahrtS- abgabeu aufgebracht werden. Als Losten der Herstellur»» gelten die Zinsen und TAgungsbeträge für die aufgewendeten Kapitalien. Die Vorschriften des Abs. 4 finden auch Anwendung auf die Ab gaben, die für künstliche Wasserstraßen und für Anstalten an solchen, sowie io Häfen erhoben werden. Der Bemessung von Befahrungsabgaben können im Bereiche der Binnenschiffahrt die Gesamtkosten für eine Wasserstraße, ein Stromgebiet oder ei» Wasserstrabennetz zugrunde gelegt werden. Auf die Flößerei finden diese Bestimmungen insoweit Anwendung, als sie auf schiffbaren Wasserstraßen betrieben wird." Die Weiterberatung wurde auf Sonnabend vertagt. Las Berftcherung-gefetz für «ngeftefite. Wie wir schon kurz mitteilten, ist der Entwurf eine- Ber- sicherungsgesetzesfür Angestellte (Privatbecuntenver- sicherung) zur Ausgabe gelangt. Er umfaßt 389 Paragraphen und ist in seinen wesentlichen Teilen durch frühere Ver öffentlichungen bereits bekannt. Bon Interesse sind die Bestimmungen über die Ersatzkasfen, die auf Wunsch der beteiligte» Kreise eine Neuregelung erfahren haben. Die Vorschrift«!! darüber siad in deck » 847 bis »77 ent- halten. Danach bestimmt der Bundesrat auf Antrag, daß FabrikS-, Betriebs-, Haus-, Seemanns- und ähnliche Kaffen auch als Er- satzkaffen LUgelafje» werden könne». Dieser Antrag ik vom Vor stände der Kaff« ober der MthchtM der bei Ihr vörflcherten An gestellten zu stell«». Di« Lassen müßen, um als Ersatzkassen zu genügen, vor Verkündigung de« Prwatbeamtcnversicherungsgesetzes errichtet sein und sämtliche Versicherungspflichtigen der Unter nehmungen, für die sie errichtet sind, aufnehmen. Die Kaffen- leistnngen müssen den reichsgesetzlichen Leistungen mindestens gleich wertig und in dieser Höhe gewährleistet sein. Di« Gewährleistung kann auch dadurch nachgewiesen sein, daß die den Kaffe« obliegende» Lei tungen bei einem RückverficherungSverbande sicherte stellt sind, der vom Reichsamt des Jnner»a!sleiftu»gssähig «wrkauntist. Die Bei träge derArbeitgeberzu deuKaffeu müssen mindestens den reichsgesetz lichen Arbeitgederbetträgen gleichkommen, wobei besondere Zuwen dungen der Arbeitgeber ar^urechnen sind. Den Versicherten muß bei der Verwaltung der Kaffe und bei der Entscheidung über die Bewäh rung von Kaffenleistungen eine den Vorschriften deS Privatbeamten, versichernngsgesetzes entsprechende Mitwirkung emgeräurnt sein.— In der Begründung »er Vorlage wird hinsichtlich der Ersatzkaffe» betont, daß den weitergehende« Wünschen ans Zulassung von Pensionseinrichtungen als Ersatzkosten nur i»foweit entgegen gekommen werden könne, al» nicht di« Interest«» d«r Allgemeinheit geschädigt werden. Die Zulassung müsse aus solche Einrichtungen -«schränkt werden, die bei Verkündung de» Gesetzes bereits be- tehe«. Wollte man weiter gehen, so würde dadurch der Reichs- »echcherungsanstalt eine schwere Schädigung zugcsugt werden. Die Interessen der Allgemeinheft würden weiterhin geschädigt werden, w«nn den bereit« bestehenden Kasse» zugefianden würde, daß sie eine RisikenauSwahl treffen können. Im übrigen sind Bestmnnungen getroffen, welche die Freizügigkeit im Umfang der reichsgesetzlichen Leistungen nach dem Inkrafttreten de» Gesetzes sichern. Zu diesem Zwecke wird vorgeschrieben, baß bei Berechnung der Wartezeit, de» Ruhegeld«» und der Renten für den reichs gesetzlichen Anspruch die n«ch dem Inkrafttreten de» Gesetze« bei Ersatzkosten nnd bei der ReichSversichernngGmstalt zurückgelegte Beitragszeit angerechnet wird. War der Versicherte bi» zum Eiuttitt de» BersicherungssallS immer in derselben Ersatzkaffe ver sichert, so kommt die Reichsversicherungsanstalt weder für die Festsetzuna noch für die Zahlungen der Lesungen in Frag«. Beide richt«» sich alsdann uach de, Kassensatzung. Der Entwurf nimmt im Gegensatz zum österreichische« Gesetz davon Abstand, beim Übertritt von einer Ersatzkaffe zu einer anderen oder zur Reichsversicherungsanstalt oder umgekehrt, euren Ausgleich durch Überweisung der zur Deckung »«» Anspruchs rechnerisch erforder lichen P-vämienreserv« herbeftuführen,,„,B« Entwu». schreibt vielmehr tmr, daß jede Ersatztasse bemr Austritt ein« Kasstü- Mitglied«» de, NeichSverßcherungSanstalt eine Bescheinigung zu übersenden hat, die über die Dauer der Mitgliedschaft bei Inkraft treten de» Gesetzes und über die Gehaitsklossen Auskunft gibt, in die da» Mitglied während dieser Mitgliedschaft einzurcchen ge wesen wäre. Diese Bescheinigung soll dazu diene», beim Eintritt deS reichsgesetzlichen PersicherungsfalleS die veichSgefetzlichen Leistungen und d«n Anteil festMsetzen, de« hiervon bi« beteiligten Ersntztafsen zu trogen haben. In Nr. 122 des „Deutschen Reichs- und preußischen Staatsanzeigers" ist der de» Reichstag zu-egangene Entwurf eines Versichern»,s-esBtzos für Augestellte adgedeuck». über »Mß »« Unruhe» auf Pumap« teilt das ^Amtsblatt für Deutsch-Reug»neu" u. a. folgende Einzelheiten mit: Nachdem in der Zeit vom 6. bis 12. Februar wiederholt Aufständische sich dem Bezirks amte gestellt hatten, auch eine Anzahl mm Gewehren erbeutet war, trat am 13. Februar das üdernckchende Er eignis ein, baff Aomatau, das Haupt der Rebesken, sich mit fünf feiner ersten Krieger der Behörde übergab. Dem Beispi« JomatauS folgte am »L. Februar der Häuptling Samuel, ein zweiter Führer der Auf- Eßndisch«». Der Sturz der Führer brach die Spannkraft der Aufr»h«r v»lli», s» »aß am LI. Februar nur noch drei AoÄsjleute »HW in mifern Händen waren. — Als verwshaft hatte sich erwiesen, daß die Truppe in mehreren Rbtevunge» an geeignete» Orte» Lager bezog und von diesen aus fortgesetzt kkeine Gruppen gegen den zer streuten Gegner vorschickte. Hierdurch wurde eine be ständige Beunruhigung des Feindes erreicht, die im Berei» mit den U»bttde» der Witterung feine Wider- standstrap schnei aichdpßte. Bei den treugebliebenen Nngebore»e» erwle- sich aS nützlicher Druck, an der Be endung des Krieges eifrig mitzuwirken, der Umstand, daß alle Landschaften unentgeltlich TrSuer-, Führer- und Botendienste leiste» und die erforderlichen Nahrungs mittel für die Kämpfer liefern mußten — Am 24. Februar wurde», wie bereit- berichtet, 1b Ponapeteute, die als Mörder oder Teilnehmer am Morde schuldig befunden worden waren, standrechtlich erfchoffen. Der ganze Jokojstamm ist dauernd nach Palau verbannt worden. Ausland. Gerwattun-Sreform in Afterreich. Wien, 2b. Mai. Heute wird ein Kaiserliches Handschreiben veröffentlicht, durch daS eine Kom mission von 20 Mitgliedern z«r Forderung der Ber- waltungsreform eingesetzt wird. Die Kommission soll au der Reform der inneren, sowie der Unterrichts- und Fmanzoerwalttmg beratend Mitwirken. Vrßßßfchsb MartMnent, Oberhaus. London, 25. Mai. Im Verlauf der gestrigen Debatte des Oberhaufes über die Beto-Bill empfahl der Erßbischof von Canterbury m dringender Weise, ein Kompromiß zu schließen. Der Lordkanzler er klärte, die Regierung werde in dem gegenwärtigen Stadium der konstitutionellen Krisis die Betobill nicht aufgeben. Er deutete jedoch a», daß es möglicherweise zu einem Abkommen über das Problem der Reform des Oberhauses kommen werd«, aber ein solches Abkomme» werde nur dann möglich fein, wenn die Notwendigkeit eiuer wirklichen Gleichheit zwischen beiden Parteien im Oberhause anerkannt werde. Wenn eine wirkliche Gleich heit gegeben sei, so könnte» vielleicht nachher neue Be ziehungen zwischen den beiden Häusern des Parlaments geschaffen werde«. * Unterhaus. London, 25. Mai. Attnister Churchill hat im Unterhaufe den bereits angekündigten Gesetzentwurf zum Schutze des Publikums gegen Gefährdung durch Flugzeuge während d«S Krönungszugs eingebracht. Dm» Befinden des franzöfischen Minifter- prLftdent««. Pari», 25. Mai. D«r Zustand des Ministerpräsidemen Monis ist weiter zufriedenstellend. Der neue franz-fische Krieg-Minister. Paris, SS. Aal. Mehrfach verlautet, der Minister- präftdent habe nach eingehenden Verhandlungen mit Delcaff^, Cruppi und Caillaux tm Hinblick auf die marokkanischen Ereignisse beschlossen, das Kriegsportefeuille einem General, voraussichtlich dem Kommandeur des VI. Armeekorps in Thalons für Marne Goiran, an zubieten, der sich bei den vorletzten Herbstmauöveru als hervorragender Organisator bewährt habe. Falls Goiran ablehnen sollte, werbe sich der Ministerpräsident an den General Michel, den Vizepräsidenten des OberkriegSrats, oder an den General d'Amade, Kommandeur der 9. Division und ehemaligen Befehlshaber der Truppen in Marokko, wenden. Der pUpftttch« Stuhl »»y -j» psrtugleftfche Regier««-. Rom, 2b. Mai. Der -Ofiervatore Romano" bringt im Anschluß an eine Depesche, die über die von der portugiesischen Regierung infolge des Protestes der portugiesischen Bischöfe ergriffenen Maßregeln be richtet, folgende Rote: Wir erfahren, daß demnächst eine Enzyklika des Papstes an die Bifchöse der ganzen Welt erscheinen wird, in welcher der Papst entschieden gegen die Verfolgungen protestiert, denen die katholische Kirche von feiten der portugiesischen Regierung ausgesetzt ist, besonders aber gegen das ungerechte, gewaltsame Trennungsgefetz. Duma. St. Petersburg, 25. Mai. Die Duma hat die Gesetzesvorlage betr. die Abänderungen derBudget- vsrfchriften, wodurch ». a. »er Anfang des Budget- ja^ces vom 1. Iamrar aus den 1. April verlegt wird, in der Fassung der Kommission angenommen. Damit hat auch der § 6 Annahme gefunden, durch den die Un antastbarkeit des 10 Millionenfonds, der bisher zur freien Verfügung der Krone war, abgefchafft wirb. Der Führer der Progreffisten und Präsident »er Interparlamentarische» Gruppe gab in der Reichsduma im Ramen von 118 Mitgsindern des Haufes eine Erklärung ad, worin auf das Anwachfen der Rüstungen der Mächte hingewiesen und an den Bor- schkag des Kaiser- vom 24. August 1898, den Rüstungen Emhalt zu tun, erinnert wirb. Sowohl die erste wie die zweite Haager Konferenz hätte» nicht zur Lösung der Frage geführt, doch hätten die Vertreter der gesetz gebenden Versammlung der fortschrittlichen Staaten Europas de» Gedanken der 4Grüst»ng nicht sagen lassen. Die Mttgveder der Duma, Hecht eS i» der Lrklitrirag weiter, find überzeugt, »ah die dem Abrüstungs-edanken günstige Stimmung d«r gesetzgeveudrn Kammer» den Regierungen die Lösung dieser groß«n drin«e»de» Aus gabe erleichtern wird. Deshalb vereinigen sie ihre Stimme mit der Stimme anderer Parlamente und sprechen den Wunsch ans, die Regierung möge im Ein verständnis mit anderen Mächten Maßregeln ergreifen.
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