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Journal. Dresdner 1911 Nr. 29 Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstrabe 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittigs. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. TLZnigltch Sächsischer Staatsanzetger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. A n k ü n d i g u n g e n: Die Zeile kl. Schrift der 6 mal gesp. AnkündigungSseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. -c> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden. Sonnabend, 4. Februar Das Schwurgericht in Essen hat im Wiederaufnahme verfahren des Meineidsprozesses gegen Schröder und Gen sämtliche Angeklagte freigesprochen. * Wegen zahlreicher Betrügereien bei der Rekruten- aushcbung wurden in einer russischen Grenzstadt 20 Personen verhaftet, darunter mehrere Polizeibeamte. Wie aus Batavia amtlich gemeldet wird, sind in Manggar auf der Insel Bi'liton Unruhen ausgebrochen. Zur Wiedersterst llnng der Ordnung sind Truppen dorthin entsandt worden. Präsident Taft hat auf die Erklärung des Präsidenten von Honduras, dnh ihm in dem inneren Streite des Landes die srennds haftliche Vermittlung der Bereinigten Staaten von Amerika willkommen sein würde, den Kommandeur des amerikanischen G schwaders beauftragt, den Versuch zur Herbeiführung eines Waffenstillstands zu machen. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnüdigst geruht, dem Professor an der Realschule in Plauen i. V. Robert Glas; bei seinem Übertritte in den Ruhestand das Ritter kreuz 1. Klasse des Albrechtsordens zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnüdigst geruht, dem bisherigen Gemeindevo stände Otto in Borna bei Chemnitz das Berdienstkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnüdigst geruht, dem Gutsbesitzer und bisherigen Cchulvorstandsvorsitzenden Friedrich Wilhelm Gentzsch in Eschefeld das Ehrenkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnüdigst zu ge nehmige.l geruht, daß der bei Allerhöchstchrer Prirat- Vermögensverwa tung angestellte Fo.strevie.verwalter Richard Schwarz in Heisenberg die v n Sr. Äönigl. Hoheit dem Fürsten von Hohcnzvllern ihm verliehene g lvene Ehrenmedaille des Fürstl. Hohenzollernschen Hausordens annehme und trage. Der Areisausschuh im Regierungsbezirke Bautzen besteht für die Jahre 1911, 1912 und 1913 aus den Herren: t. Kommerzienra Ernst Könitzer in Zittau, 2. Ob rbürgermeister Oertel daselbst, 3. Fabrikbesitzer Max Hoffmann in Eibau, 4. Bürgermeister Mücklich in Löbau, 5. Landesältester Graf und Edler Herr zur Lippe- Bnste feld-Weißenfeld auf Döbcrkitz, 6. Oberbürgermeister 4>r. jur. Kaeubler in Bautzen, 7. Kammerherr v. Bünau auf Bischheim, 8. Kommerzienrat Grohmann in Großröhrsdorf. Bautzen, am 1. Feb uar 1911. 78 m Königliche Kreishauptmannschaft. 839 Für den Monat Januar 1911 sind behufs Ver gütung des von den Gemeinden resp. Quartierwirten innerhalb der betreffenden Lieferungsverbände im Monat Februar 1911 an Militärpferde zur Verabreichung ge langenden Pferdefutters in den Hauptmarktorten der Licferungsverbände des Regierungsbezirks Dresden folgende Durchschnitte der höchsten Preise siir Pferde- futter mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert fest gesetzt worden: Hafer 100k^ Heu 100kg Stroh 100kg Dresden: (Lieferungsverb. AesdewN.' " M. 19 Pf. 7 M. 56 Pf. 6 M. 30 Pf. Dippoldiswalde, Freiberg u. Pirna) Großenhain: 17 . 22 - 8 - 40 - 5 - 2b - Meißen: 17 - 43 - 7 - 35 - ' 6 - 30 - Solches wird in Gemäßheit Punkt l zu § 9 unter 3 der mittels Allerhöchsten Erlasses vom 13. Juli 1898 (Reichsgesetzblatt Seite 921) bekannt gegebenen Ber- ordnung zur Ausführung de» Gesetze- über die Natural leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung des Gesetzes vom 24. Mai 1898 zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 55 bV Dresden, am 3. Februar 1911. 853 Königs. Kreishauptmannschaft. Das Kaiserl. Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche auS Rott, Kreis Alfeld, Regierungs bezirk Hildesheim, Wendenborstel, Kreis Nienburg, Regierungs bezirk Hannover, Reessum, Srei» Rotenburg, Regierungs bezirk Stade, aus Mannheim, Amtsbezirk Mannheim, Fahrnau, Amtsbezirk Schopfheim, Sulzbach, Amtsbezirk Weinheim, und Furtwangen, Amtsbezirk Triberg, im Grobherzogtum Ba en, vom Viehhofe zu Hof a. S., bei Händlervieh und vom Scblacht- hvfe zu Mannheim, ferner aus Eckenhagen, Kreis Waldbröl, Re ierungsbezirk Cöln, und Fischenich, Landkreis Cöln, am 1. Februar. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» der Kinauze«. Bei der Berg- und Hütten-Verwaltung sind ernannt worden: Bergamtsrat Oberbergrat CH. O. Hirsch in Freiberg zum Mitglieo und Vorsitzenden der Kommission für die Prüfung der Markscheider, konzess. Markscheider Bergverwalter B.M. Otto in Niederplanitz zum Mitglied dieser Kommission auf die Zeit vom 1. Jan. 1911 bis 31. Dezember 1915. (Fortsetzung de- amAichen-Teil- in der 3. Beilage.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hofe. Dresden, 4. Februar. Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Johann Georg wohnte gestern abend einem Teile des Symphoniekonzerts im Königl. Opern hause bei und besuchte danach den Bortrag des Hrn. vr. Beschorner im Carolahause. Dresden, 4. Februar. Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Mathilde wohnte gestern abend dem Symphoniekouznt im Königl. Opernhause bei. Mitteilungen aus der öffentlichen Vermattung. Dresden, 4. Februar. Heute früh 7 Uhr ist das am 22. November 1910 bei dem Schwurgerichte zu Chemnitz gegen den Barbiergehilfen Kurt Richard Gründig aus Freiberg wegen Mordes und Raubes ergangene Todesurteil mittels Fallschwerts vollstreckt worden. Deutsches Reich. Reichstag. Bon der bayerischen Regierung ist der 19. Kom mission des Reichstags (für Schiffahrtsabgaben) eine Denkschrift über die Kanalisierung des Mains von Offenbach bis Aschaffenburg überreicht worden. Das Fahrwasser wird in dieser Flußstrecke bei geschlossenen Wehren eine Mindesttiefe von 2,50 m erhalten, so daß künftig Rheinschiffe mit 2,30 m Tiefgang und 1500 t Tragfähigkeit bi» Aichasfenburg verkehren können. In der 45 Irm langen Fluß- strecke von Offenbach bis Ajchaffenburg werden fechS Stauwerke errichtet. Rach der Übereinkunft der Mamuferstaaten vom 21. April 1906 übernimmt die preußische Regierung die Kanalisierung der Strecke Offenbach—Hanau und die bayerische Regierung die Kanalisierung der Strecke Hanau—Aschaffenburg. Die auf Bayern treffenden Bauten erfordern einen Kosten aufwand von 9,5 Mill. M. Das Ginführungsgesetz zur Reichsversicherungs- ordnung. Die Reichsversicherungsordnung ersetzt alle Gesetze und Gesetzesteile, die sich bisher auf die Arbeiterversicherung beziehen, durch ein einheitliche- Gesetz; sie regelt die ein schlägigen Fragen erschöpfend. Demgemäß sind die sämt lichen Versickerungsgesetze zur Reichsversicherungsordnung umgearbeitet und ergänzt wotden. Dagegen empfahl es sich, aus ihr die Vorschriften auszuscheiden, die nur vorüber gehende Bedeutung haben, da sie den Umfang der Reichsversicherungsordnung vermehren und ihren Aufbau stören würden. Alle Vorschriften dieser Art, mögen sie sich auf das Inkrafttreten der Reichsversicherungsordnung, auf die Durchführung der Organisation, auf laufende Leistungen, erworbene Ansprüche, schwebende Streitig keiten oder anderes beziehen, sind daher in das besondere Einführungsgesetz, und zwar in einem eigenen Abschnitt, ausgenommen worden. Dieser schließt sich in seiner Anordnung der Reichs versicherungsordnung an. Die Artikel 1 bis 6 enthalten die Vorschriften über deren Inkrafttreten und Einfluß auf den Lauf von Fristen; Artikel 7 bis 14 beziehen sich auf die im ersten Buche der Reichsversicherungs ordnung geregelten Gegenstände, namentlich auf die Einrichtung der Versicherungsbehörden; Artikel 15 bis 34 behandeln Angelegenheiten der Krankenversicherung; Artikel 35 bis 53 solche der Unfallversicherung und Artikel 54 bis 71 solche der Invaliden- und Hinter bliebenenversicherung; Artikel 72 bis 80 beschäftigen sich mit dem Verfahren; Artikel 87 endlich enthält einen allgemeinen Vorbehalt für noch andere Übergangs vorschriften. Da die Reichsversicherungsordnung die Zuständigkeit der Gewerbe- und der Kaufmannsgerichte in Aranken- kassenstreitigkeiten durch die der Versicherungsämter er setzt, müssen im Gewerbegerichtsgesetz und im Gesetze, betreffend Kaufmannsgerichte, kleine AnÜxrungen vor genommen werden, die dauernde BedSmung haben. Das gleiche gilt für die Gewerbsokdnung, deren Vor schriften in einzelnen Beziehungen durch die Reichs versicherungsordnung abweichend geregelt werden. Die hiernach in jenen Gesetzen erforderlichen Änderungen werden in einem besonderen zweiten Abschnitt zusammen- gesaßt, dem in Artikel 91 noch eine Vorschrift über den Einfluß der Reichsversicherungsordnung aus andere Ge setze uni» Rechtsnormen aller Art beigefügt ist. Unsere Silvermünzen. Zu der am Mittwoch vom Bundesrat beschlossenen Ausprägung von Silbermünzen im Betrage von 40 Mill. M. schreibt man: Die Nachfrage nach Eilbermünzen hat in der letzten Zeit angehalten. Die Reichsbank ist noch nicht derartig mit Silber münzen ausgcstattet, wie es das Verkehrsbedürfnis für eine glatte Abwickelung der ZahlungSgeschäste erfordert. In erster Linie besteht ein Begehr nach Dreimarkstücken, während Fünf markstücke nach wie vor nicht verlangt werden. Für Zweimark stücke ist in letzter Zeit zur Befriedigung der Bedürfnisse des Weihnacht-verkehrS und für die Beriorgung der Schutzgebiete wiederum trotz der früheren starken Prägungen eine stärkere Nachfrage hervorgetreten. Der Bundesrat hat sich daher damit einverstanden erklärt, daß für 1911 40 Mill. M. zur Ausprägung gelangen, davon für 30 Mill. Dreimarkstücke und für je 5 Mill. Zwei- und Einmarkstücke. Wenn die vom BundcSrat beschlossenen Prägungen mit Ausnahme dieser 40 Mill M. beendet sein werden, dann sind an Silbermanzen 1064 SW VMM. vorhanden, d. h. 17,4 M. auf den Kopf der Bevölkerung von 1905. Die münzgesetzlich festgelegte Quote beträgt 20 M. Staatliche RaturdenkmalSpstege in Preutzen. Berlin, 3. Februar. Die Eröffnung der staat lichen Stelle für Raturdenkmalspflege in Preußen fand heute mittag in dem ehemaligen Botanischen Museum in der Grunewaldstraße statt. Im Namen des Kultus ministeriums hielt Wirkl. Geh. Oberregierungsrat Schmidt eine Begrüßungsansprache und gedachte des Ursprungs der neuen Anstalt, die der Leitung von Geheimrat Prof. Conwenz (früher in Danzig) unterstellt ist. Dieser ver breitete sich dann über die Organisation der Naturdenk malspflegestelle für Preußen. Annahme der hessischen Wahlrechtsvorlage durch dte Erste Kammer. Darmstadt, 3. Februar. Die Erste Kammer hat heute ohne wesentliche Debatte die Wahlrechtsvorlage und die dadurch bedingte Änderung der Artikel 67 und 75 der Verfassung sowie das Gesetz über die Wahlkreis einteilung einstimmig angenommen. Ausland. HeereSauSschutz der österreichischen Delegation. Budapest, 3. Februar. Der Heeresausschub der österreichische» Delegation begann heute die Ver handlungen über die Erfordernisse für Heer und Flotte. Zunächst erstattete der Delegierte Schlegel seinen Bericht über das Marinebudget, wobei er hervor- hob, die Erfahrung lehre, daß ein Staat, der ans Meer grenze und auf eine entsprechende Marine verzichte, nicht nur aushöre, eine Großmacht zu sein, sondern sich auch jedes Einflusses im Völker- und Staatenkonzert begebe.