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Dresdner W Journal. TLoniglich Säehsisehev Staatsanzergev. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- nnd Mittelbehörden. Nr. 184. 1 1909 » Beauftragt mtt der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doengesin Dresden. Mittwoch, 11. August Bezug»prei»: Beim Bezüge durch die Expeditton, Große Zwtngerstraße SO, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1SSÜ, Nedaktton Nr. 4574. Ankündigungen:Die Zelle kl. Schrift derSmal gespalt.AnkündigungSseite 25 Pf., die Zeile größere, Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amll. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. Prei-ermäßigg. auf Geschäst-anzeigen. — Schluß der Annahme Vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem bisherigen Gemeindevorstand Richler in Nieder- lichtenau das Albrechtskreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der ordentl. Professor an der Universität Leipzig Wirkl. Oeh. Rat vr. jur. Wach das non Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge von Baden ihm verliehene Großkreuz des Ordens vom Zähringer Löwen sowie das von Sr. Königl. Hoheit dem Groß herzoge von Hessen ihm verliehene Großkreuz des Ver dienstordens Philipps des Großmütigen annehme und anlege. Dem zum Generalkonsul von Kuba für das Deutsche Meich mit dem Amtssitze in Hamburg ernannten Joss Vidal yCaro ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. Sekanutmachung, Len Artikel H a des Gesetzes vom 15. Juli 1909 wegen Änderung des Tabaksteuergesetzes betreffend, vom 7. August 1909. Nach Artikel II» des Gesetzes vom 15. Juli 1909 wegen Änderung des Tabaksteuergesetzes erhalten die mehr als ein Jahr im Tabakgewerbe beschäftigt gewesenen Hausgewerbetreibenden und Arbeiter, welche nach gewiesenermaßen infolge dieses Gesetzes innerhalb des ersten Jahres nach dessen Inkrafttreten entweder vor übergehend oder für längere Zeit arbeitslos werden, ohne anderweit entsprechende Beschäftigung zu finden, oder wegen notwendig gewordenen Berufswechsels oder wegen Einschränkung des Betriebes geschädigt werden, Unterstützungen bis zu einem Zeiträume von 2 Jahren. Hausgewerbetreibende und Arbeiter, die auf Grund dieser Bestimmung Unterstützungsansprüche geltend machen wollen, haben ihre Gesuche in Städten mit Revidierter Städteordnung bei den Stadträten, in anderen Orten bei den zuständigen Amtshauptmannschaften schriftlich .oder zu Protokoll einzureichen. Die Gesuche haben zu enthalten: ») Vor- und Zuname, Alter, Familienverhältnisse (ob ledig oder verheiratet, Zahl der unversorgten Kinder) und Wohnsitz des Gesuchstellers, b) Art der Beschäftigung in den letzten 14 Monaten sowie Name und Wohnort des letzten Arbeitgebers, v) Gesamtbetrag des im Vorjahr (1. Juli 1908 bis 30. Juni 1909) verdienten Lohnes, U) bei Arbeitslosigkeit Angabe des Grundes der Ent lassung aus dem letzten Dienstverhältnisse, bei Ver dienstschädigung deren Anlaß, Art und Umfang, e) Angabe, was als Nachweis dafür vorgebracht werden kann, daß die Arbeitslosigkeit oder die Ber- dienstschädigung infolge des Gesetzes wegen Änderung des Tabaksteuergesetzes vom 15. Juli 1909 ein getreten ist, k) welche Schritte zur Wiedererlangung eines Arbeits verdienstes oder zur Erhöhung des geschmälerten Arbeitsverdienstes unternommen worden, sind. Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Unterstützung sind: ») daß die Berdienstlosigkeit oder Berdienstschädigung in der Zeit zwischen dem 15. August 1909 und dem 14. August 1910 eingetreten ist, b) daß der Gesuchsteller vor Eintritt der unter » be zeichneten Tatsachen mehr als ein Jahr im Tabak gewerbe, d. h. in einem der Bearbeitung oder Ver arbeitung von Tabak gewidmeten Betriebe beschäftigt gewesen ist, v) daß die Berdienstlosigkeit oder Berdienstschädigung nachgewiesenermaßen infolge des Gesetzes wegen Änderung des Tabaksteuergesetzes eingetreten ist, ^) daß für den Gesuchsteller eine geeignete Beschäf tigung gleicher oder anderer Art oder an anderer Arbeitsstelle nicht zu finden ist, oder daß für den Gesuchsteller bei einem etwaigen Übergange zu einer anderen geringer bezahlten Beschäftigung (Berufswechsel) nicht besondere Beweggründe maß gebend waren. Nicht unterstützungsberechtigt ist: ») wer aus einem der in § 123 der Gewerbeordnung bezeichneten Grunde entlassen wurde; d) wer aus anderen als den in 8 124 der Gewerbe ordnung bezeichneten Gründen die Arbeit verläßt oder aufkündigt, obwohl er einen Wochenlohn von wenigstens drei Vierteilen des im Durchschnitte des Vorjahres bezogenen Wochenlohns verdient, oder obwohl im Falle einer etwa bereits bestehenden Unterstützung die letztere zusammen mit dem jeweils verdienten Wochenlohne wenigstens drei Vierteilen des im Durchschnitte des Vorjahrs verdienten Wochen lohns gleichkommt; o) wer eine ihm auf seinen Unterstützungsantrag an gebotene geeignete Beschäftigung anderer Art oder an anderer Arbeitsstelle ohne zureichenden Grund ablehnt. Als zureichender Grund für die Ablehnung gilt die für die Erlangung der Arbeit etwa erforder liche Übersiedelung des Antragstellers und seiner Familie nicht, wenn die durch die Übersiedelung entstehenden Kosten vergütet werden; dagegen ist der Besitz eines eigenen Hauses oder eines selbst- bewirtschafteten Grundstücks am bisherigen Be schäftigungsart als ausreichender Grund anzusehen; ck) wer nachweislich verabsäumt, sich um die Erlangung einer an seinem Wohnort oder in dessen Nähe ge botenen und geeigneten Arbeit, auch einer solchen außerhalb des Tabakgewerbes, zu bewerben, sofern er von der bestehenden Arbeitsgelegenheit nach weislich Kenntnis erhalten hat und für die Arbeit ein Wochenlohn geboten wird, der wenigstens drei Vierteilen des im Durchschnitte des Vorjahres im Tabakgewerbe verdienten Wochenlohns gleichkommt; e) wer einen Minderverdienst erleidet, ohne daß in dem Betrieb, in dem er beschäftigt ist, eine Betriebs einschränkung eingetreten ist; k) wer aus einem Betrieb entlassen wird, in dem zur Zeit der Entlassung mehr Arbeiter beschäftigt sind als im Durchschnitte des Vorjahrs. Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Be stimmungen bleiben Vorbehalten. Dresden, am 7. August 1909. 5472 Die Königlichen Ministerien der Finanzen und des Innern. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, auf Grund von § 9 des Gesetzes, die Einrichtung eines Adelsbuches und die Führung des Adels und der Adels zeichen betr., vom 19. September 1902 an Stelle des verstorbenen Oberlandesgerichtsrates Geheimen Justizrat Bogel den Oberlandesgerichtsrat vr. jur. Karl August Eduard Adolf Baring zum Mitgliede des Ausschusses für Adelssachen zu ernennen. Dresden, am 15. Juli 1909. 1351^6 Ministerium des Innern. 5462 Der unterzeichnete Kreishauptmann ist vom 15. August bis mit 25. September ds. Js. beurlaubt. Er wird während dieser Zeit durch Herrn Geheimen Regierungsrat vr. Ayrer vertreten. 56» I» Zwickau, den 10. August 1909. 5456 vr. Kraustadt, Kreishauptmann. Nichtamtlicher Teil. Lom Königliche« Hofe. Dresden, 11. August. Se. Majestät der König traf nach einem Ritt gegen 10 Uhr 30 Min. vormittags im Königl. Residenzschlosse ein, wo Allerhöchstderselbe mili tärische Meldungen, sowie die Vorträge der Herren Staatsminister und des Königl. Kabinettssekretärs ent gegennahm. Hierauf kehrte Se. Majestät nach dem Hoflager Moritzburg zurück, woselbst um H2 Uhr Königliche Mittagstafel stattfand, an der Se. Königl. Hoheit der Prinz Max teilnahm. Deutsches Reich. Das Kaiserpaar in Westfalen. (W.T. B.) Hohensyburg, 10. August. Ihre Majestäten ter Kaiser und die Kaiserin sowie Prinz Oskar von Preußen, die auf der Station Wetter von dem Ober präsidenten Frhrn. v. d. Recke und dem Generalleutnant Sixt v. Armin empfangen worden waren und auf der Fahrt durch Herdecke das dortige Kriegerdenkmal besich tigt hatten, trafen um 2 Uhr 45 Min. unter Glocken geläute, Böllerschüssen und Hurrarufen der nach vielen Tausenden zählenden Menschenmenge, die sich auf dem ganzen Festwege fortgesetzt hatten, auf der Hohensyburg ein. Sofort flogen viele hundert Brieftauben auf, um die Nachricht von der Ankunft des Kaiserpaars in die Lande zu tragen. Die Vertreter des Festausschusses mit Landrat Hartmann an der Spitze begrüßten die Majestäten am Eingang zum Festplatze, Ehrenjungfrauen überreichten Blumen. Eine Ehrenkompanie vom Infanterieregiment Frhr. v. Sparr (3. Westfälisches) Nr. 16 erwies die Honneurs. Die Majestäten begaben Sich in das Prunk zelt, das dem Riesenbau des Denkmals harmonisch vor gefügt ist, und nahmen daselbst Platz. 800 Posaunenbläser trugen den Choral „ Vater, kröne du mit Segen", 1100 Sänger Beethovens Hymne „Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre" vor. Hierauf richtete Oberbürgermeister vr. Schmieding- Dortmund namens der Grafschaft Mark an die Majestäten die Bitte, die von angesehenen Männern der ehemaligen Grafschaft im Einvernehmen mit den Gemeindevertre tungen und den staatlichen Behörden zu Füßen der alten Wittekindburg und des Denkmals des Großen Kaisers veranstaltete Jubelfeier allergnädigst entgegenzunehmen als einen Akt der Dankbarkeit gegen das Herrscherhaus, als Betätigung und Befestigung der Treue, als Kund gebung des Willens, auch in aller Zukunft festzuhalten an dem angestammten Hause der Hohenzollern. Seitdem im Juni 1609 ein brandenburgischer Prinz die Hand gelegt habe auf die Grafschaft Mark, weise diese dank der schützenden Fürsorge ihrer Landesherren eine stetig fortschreitende, aus vielen Gebieten geradezu glänzende Entwickelung auf. Der Redner schloß mit dem Gelöbnis unwandelbarer Treue und Anhänglichkeit an den Kaiser und das Kaiserliche Haus. Namens der Grafschaft Ravens berg sprach Landrat Schloßhauptmann Graf v. Korff- Schmising tiefgefühlten Tank aus für das reiche Glück, das der Grafschaft aus der Bereinigung mit der Krone Preußen-Brandenburg erwachsen sei, und erneuerte den Schwur unentwegter Treue, den die damaligen Ver treter des Minden-Ravensberger Landes am 30. No vember 1609 dem Kurfürsten Johann Sigismund geleistet haben. Nachdem sodann Oberbürgermeister Schmieding dem Kaiser einen Ehrentrunk dargeboten hatte, hielt Se. Majestät folgende Rede: „Namens Ihrer Majestät der Kaiserin und in Meinem Namen spreche Ich den Markanern, den Minden-Ravens bergern und allen, die hierher gekommen sind, um heute die 300 jährige Zugehörigkeit zur Krone zu feiern, den herzlichsten, innigsten, tiefstgefühlten Dank aus. Tief ergriffen von dem spontanen AuSbruch der Begeisterung der Bevölkerung, bitte Ich alle Anwesenden, Dolmetsch zu sein davon, wie tief UnS da» gerührt hat. Ich ersehe daraus, daß die 300 Jahre nicht vorübergegangen sind, ohne die Zu gehörigkeit Meiner Untertanen au» diesem Teile unsere» Vater- lande» mit Meinem Hause fest zusammengefügt zu haben, so fest, daß ein AuSeinandergehen unmöglich ist. Gerade der Um stand, daß Mein weiser Ahne, Kurfürst Johann Sigismund, die Hand auf die hiesigen Lande und auf die Tlevischen legen mußte, war gewissermaßen ein Werk der Vorsehung, welche- zum erstenmal da» Hau» Brandenburg darauf hinwie», daß seine Auf gaben nicht nur östlich der Elbe, sondern jenseits bis an den Rhein lagen. (Bravorufe.) Und dieser Schritt, den Mein Hau» damals getan hat, hat dazu geführt, daß mit Gotte» Hilfe trotz vieler schwerer Kämpfe Preußen» Königsthron und schließlich der Saisetthron hat wieder aufgerichtet werden können. (Bravo rufe.) So wollen wir am heutigen Tage dankend aller derer gedenken, die vor un» dahingegangen sind und an dem Wette mitgearbeitet haben, nicht zum geringsten dankend gedenken Kaiser Wilhelm» de» Großen und seine» siegreichen Heere» (Bravorufe), in dem sG viele Markaner haben mitfechten könne« (brausende Bravorufe), um so die Kaiserkrone und die Kaiser würde au» dem Rheine wieder emporzuheben. Möge Gotte» Segen über diesen schönen Ländern ruhen, und Möge e» Mir vergönnt sein, auch ferner in Frieden zu regieren und dem Lande dadurch zu ermöglichen, in Frieden zu leben und zu schaffen. Da» ist Mein Gebet. Ich trinke auf da« Wohl der Mark."