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Dresdner Journal j! Nr. 103 1909 Amtlicher Teil. 7 19 M. 95 Pf. 8 M. 66 Pf. 5 M. 78 Pf. 19 M. 95 Pf. 9 M. 45 Pf. 6 M. 83 Pf. und (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil 20 M. 13 Pf. 9 M. 45 Pf. 7 M. 14 Pf. 19 M. 69 Pf. 7 M. 87 Pf. 4 M. 72 Pf. am 5. Mai 1909. Königliche Kreishauptmannschaft lü Hafer 100 KZ Heu 100 kg Stroh 100 kg 8 M. 40 Pf. 6 M. 20 Pf. 20 M. 27 Pf. 19 M. 64 Pf. 29 32 alle der l 4-1 . 62 25 41 51128 3 368 25 2S 8 803 24 87 1 460 4 403 25 75 58063 59027 cade zu ! zu >4 4 Dresden: (Lieferungsverb. DreSden-A., Dresden-N., Dippoldiswalde, Freiberg u. Pirna) Großenhain: Meißen: eis en >er rs- an )t- en 808. ' 275 «238 i 36 i 47 ' 57 ' 49 589 Eine Anzahl von Geschäftsinhabern in Chemnitz hat auf Grund von 8 139 k der Reichsgewerbeordnung 146» V 3139 Ausland. Österreich-Ungarn Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Postagent, Lehrer smsr. Meinelt in Neuensalz (Bogtl.) den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Kronenorden 4. Klasse anlege. Amtshptmschft. Auerbach Amtshptrpschft. Oelsnitz Amtshptmschft. Plauen Stadt Plauen 700 i 40 >2 82 3016 5 38 Für den Monat April 1909 sind behufs Vergütung des von den Gemeinden resp. Quartierwirten innerhalb der betreffenden Lieferungsverbände im Monat Mai 1909 an Militärpferde zur Verabreichung gelangenden Pferde futters in den Hauptmarktorten der Lieferungsverbände des Regierungsbezirks Dresden folgende Durchschnitte der höchste« Preise für Pserdesutter mit einem Auf schläge von fünf vom Hundert festgesetzt worden: den Antrag gestellt, den Achtuhrtadenfchluß für Geschäftszweige mit offenen Vertäu fsstetten in Stadt Chemnitz und für alle Tage anzuordnen. Ausgenommen sollen bleiben. 1. alle Sonnabende, sowie Werktage vor Fest- Feiertagen, 39 497 221 3l2 181 211 ) 24 '056 Chemnitz (Stadt u. Land) Flöha Marienberg Annaberg Glauchau Chemnitz, 36 51 0 618 08 86 66 80 8 305 ! 302 4 126 1 820 ! 89 > 63 l 44 8024 934. 702 Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespult. Aukündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Telle 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigg. aus Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. NZniglich Sächsischer Staatsanzcigcr. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. 10 97 6 662 7 809 65 78 12 19 29 32 5 910 43 57 1 796 1 714 Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung, Hofrat Doengesin Dresden, «r Donnerstag, 6. Mai 694 5 74 ) 904. > 931. 24 63 )3 13 5 810 39 62 34. - 6 194 49069 >7 95 Zwickau, am 3. Mai 1909. 178 K V Königliche Kreishauptmannschaft. 3140 Vom Königlichen Hofe. Dresven, 3. Mai. Se. Majestät der König nahm vormittags im Residenzschlosse die Borträge der Herren Staatsminister und des Kabinettssekretärs entgegen. 783 6 67. 1. — 774 !7 42 ?5043 )3 54 ? 582 6 24 2 93 '9098 Für den Monat April 1909 sind behufs Ver gütung des von den Gemeinden, resp. Quartierwirten innerhalb der betreffenden Lieferungsverbände im Monat Mai 1909 an Militärpferde zur Verabreichung ge langenden PferdefutterS in den Hauptmarktorten der Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Zwickau folgende Durchschnitte der höchsten Preise für Pferde, futter mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert fest gesetzt worden. Hafer 100 kg Heu 100 kg Stroh 100 kg Solches wird in Gemäßheit Punkt I zu § 9 unter 3 der mittels Allerhöchsten Erlasses vom 13. Juli 1898 (Reichsgesetzblatt Seite 921) bekannt gegebenen Ver ordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Natural leistungen für die bewaffnete Macht im Ftieden in der Fassung der Gesetzes vom 24. Mai 1898 zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 184 d V Dresden, am 5. Mai 1909. 3145 Königliche Kreishanptmannschaft. 2. die in der Bekanntmachung des Stadtrats zu Chemnitz vom 18. Dezember 1905 unter II auf Grund von § 139s Absatz 2 Satz 2 der Reichsgewerbeordnung gesetzten Ausnahmetage, soweit sie nicht schon vorstehend unter 1. ausgenommen sind. Zur Absetzung des nach § 139k Absatz 3 der Reichs- gcwerbeordnung vorgesehenen und in der Bekannt machung des Reichskanzlers vom 25. Januar 1902 (Reichs gesetzblatt Seite 38 flg.) geregelten Verfahrens wird Herr Ratsassessor vr. Schlotte als Kommissar bestellt. 125bIV Chemnitz, am 3. Mai 1909. 3136 Königliche Kreishauptmannschaft. Be,«g»prei»: Beim Bezüge durch die Expedition. Große Zwingerstraße SO, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 12S5, Redaktion Nr. 4574. Die gemäß § 9, Absatz 1, Ziffer 3 des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 — Reichs gesetzblatt Seite 361 fg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise der Hauptmarktorle im April d. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Ver gütung für das von den Gemeinden undaQuartierwirten im Mai d. I. an Mttitärpferde zur Verabreichung gelangende Pferdefntter beträgt in: Hafer 100 KZ Heu 100 KZ Stroh 100 KZ Mit Allerhöchster Genehmigung wird dem Staats- fiskus im Königreiche Sachsen zu der im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes erforder lichen Erweiterung des Bahnhofes Wolkenstein nach dem von den Ministerien der Finanzen und des Innern untern, 14. und 26. April 1909 genehmigten Plane auf Grund des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigentum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.- u. V.-Bl. S. 120) in Verbindung mit § 94 des Enteignungsgesetzes vom 24. Juni 1902 (G.-u. V.-Bl. S. 153) das EnteignungS- recht verliehen. 1691 v Dresden, am 26. April 1909. 3135 Ministerium des Innern. Die Abgg. Kölle (wirtsch. Bgg) und Stadthagen (soz.) wünschten gleichfalls Verweisung an die Justizkommission, der letztere äußerte noch Bedenken gegen die Annahmebestimmungen. Nachdem noch Abg. vr. v. Dziembowski-Pomian (Pole) kurz die Grundsätze des Gesetzes al» richtig anerkannt hatte, schloß die erste Lesung. Die Vorlage ging an die Justizkommission. Es folgte die dritte Lesung der Novelle zu dem Ge richtsverfassungsgesetz, der Zivilprozeßordnung, dem Gerichtskostengesetz und der Gebührenordnung sür Rechtsanwälte. Abg. Schmidt-Warburg (Z.) beantragte eine Änderung des §115 der Zivilprozeßordnung dahin, daß im Falle der Bedürftigkeit ein Armenanwalt auch gewährt werden muß, wenn es sich um ein Objekt von mehr als 300 M. handelt und wenn die Gegen partei durch einen Anwalt vertreten ist. Zweck des Antrags sei, den Armen in seinem Rechtsverhältnis mit dem Reichen gleich zustellen. Staatssekretär vr. Nieberding: Der Hinweis auf den armen und reichen Mann ist immer verdächtig. Das Reich will niemand schlechter stellen, es will immer nur das gleiche Recht- maß festhalten. Der Antrag setzt sich in direktem Gegensatz zu der sonstigen Vorlage, deren Hauptzweck Beschleunigung des Ge richtsverfahrens ist. Abg. Heine (soz ): Die Gründe, die der Staatssekretär gegen den Antrag angeführt hat, sind nicht stichhaltig. Ich glaube auch, daß die Verbündeten Regierungen ihren Widerspruch zurückziehen werden, wenn der Reichstag dem Anträge stattgibt. Abg. vr. v. Dziembowski (Pole): Der Armenanwalt ist nach wie vor zur unentgeltlichen Leistung des Rechtsbeistands bereit, aber die baren Auslagen müßte ihm doch der Staat er setzen, zumal der Justizsiskus durch die Vorlage wesentlich ent lastet würde. Staatssekretär vr. Nieberding: Der Staat macht durch dieses Gesetz weder Ersparnisse noch ein Geschäft. Daß die Rechts anwälte in ihren Einnahmen durch den Entwurf verkürzt würden, ist nicht richtig. Abg. Dove (frs. Bgg ) erklärte sich gegen den Antrag, der in sich inkonsequent sei, ebenso Abg. vr. Ablaß (frs. Bp), der ihn ebenso prinzipienlos wie die Vorlage nannte. Abg Gröber (Z.): Der Antrag ist nicht prinzipienlos. Es wird doch nur für die eine Partei ein Rechtsbeistand verlangt, wenn die andere Partei auch einen Anwalt hat. Während Abg. vr. Heinze (nl.) sich gegen den Antrag äußerte, weil er dem amtsgerichtlichen Verfahren widerspreche, erklärte Abg. Träger (frs. Vp.), daß er und ein Teil seiner Freunde für den Antrag stimmen würden. Nach einer weiteren Bemerkung des Abg. Gröber (Z.) wurde über den Antrag Schmidt-Warburg abgestimmt. Da das Ergebnis zweifelhaft blieb, wurde Hammelsprung nötig. Der Antrag wurde mit 106 gegen 97 Stimmen abgelehnt. Gegen die Pauschalierung der Schreibgebühren der Rechts anwälte lag ein Antrag Storz vor, dessen Annahme Staats sekretär vr. Nieberding dem Hause unheimstellte. Abg. Heine (soz.) trat im Interesse der Bureaugehilfen, die durch die Paufchalierung geschädigt würden, dem Anträge bei. Dieser wurde hierauf mit großer Mehrheit angenommen, ebenso der Gesetzentwurf im ganzen. DaS Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen wurde sodann gleichfalls, und zwar auf Antrag Bassermann on bloo angenommen. Daraus trat Vertagung ein. Der Präsident erbat und erhielt die Ermächtigung, dem Kronprinzen zum morgigen Geburtstage die Glückwünsche des Hauses darzubringen. Nächste Sitzung Donnerstag 2 Uhr: Antrag Speck, betreffend Mühlenumsatzsteuer. Zur Reichsfinanzreform. Die von einer Berliner Korrespondenz gebrachte Meldung, Fürst v. Bülow beabsichtige zu demis sionieren, falls bis Pfingsten nicht eine Klärung der finanzpolitischen Situation in der Richtung der Grund linien seiner Politik erfolge, findet dem „Berl. Lokalanz." zufolge an zuständiger Stelle keine Bestätigung. Bekannt sei nur, daß der Reichskanzler den Gedanken eines Rück tritts ernstlich in Erwägung ziehe, falls das Zustande kommen der Finanzreform definitiv aussichtslos werden sollte. Im konservativen Lager fehle es nicht an ein sichtigen Männern, die ein Scheitern der Erwartungen nicht wollten, welche die Regierung und das Volk auf sie setzten. Hoffentlich würden auch bei den Liberalen die besonnenen Elemente die Führung in der Hand behalten. 8M. I4Pf. 4M. 83 Pf. 8 - 93 - 6 - 30 - Amtshptmschft., Schwarzenberg Amtshptmschft. Zwickau Stadt Zwickau' Budapest, 5. Mai. Ministerpräsident vr. Wekerle begab sich heute vormittag um 10 Uhr in die Lojburg, wo er vom König in fünsviertelstündiger Audienz empfangen wurde. England. (W. T. B.) London, 5. Mai. Unterhaus. Die zurzeit in England befindlichen deutschen Arbeiterdelegierten besuchten heute nachmittag das Unterhaus und hörten auf der Deutsches Reich. Bom Reichstage. Sitzung vom 5. Mai 1909. Am BundeSratstische: Staatssekretär vr. Nieberding, Unter staatssekretär Twele. Die Sitzung wurde um 3 Uhr 15 Min. eröffnet. Auf der Tagesordnung stand zunächst die erste Lesung de» Gesetzes betreffend die Haftung des Reiches für seine Beamten. Staatssekretär vr. Nieberding: Der Gesetzentwurf entspringt einer vom Reichstag vor zwei Jahren angenommenen Resolution. In Zukunft foll das Reich für alle Schäden haften, die au» einer ordnungswidrigen Handlung eines seiner Beamten hervorgehen. Die Verbündeten Regierungen haben sich damit auf den Standpunkt gestellt, den der Reichstag vor zwei Jahren eingenommen hat und hoffen daher, daß dieses Gesetz auch die Zustimmung des Reichstags finden wird. Abg. vr. Brunstermann (Rp.): Der Gesetzentwurf ent- pricht nicht nur den Grundsätzen des Rechtes und der Billigkeit, andern auch den Interessen der Beamten selbst. Der erfreuliche Imstand, daß das Gesetz auch für die Personen deS Soldaten- tand» gelten foll, wird besonders bei Mißhandlungen von Unter gebenen und bei Flurschäden praktische Bedeutung erlangen. Abg. vr. Junck (nl.): Ich schlage eine Kommission von 21 Mitgliedern vor. Bedauerlich bleibt, daß die Haftung der Bundesstaaten für ihre Beamten und die Haftung aller übrigen öffentlich rechtlichen Korporationen in dem Gesetz nicht geregelt ist und überhaupt von Reich« wegen nicht geregelt werden soll. Abg. vr. Spahn (Z.) erklärte sich mit der Überweisung an eine besondere Kommission einverstanden. Abg. v. Brockhausen (kons.): Auf die Ausdehnung de» Entwurfs auf die Staat»- und Gemeindebeamten können wir uns nicht einlassen, da die meisten Bundesstaaten diese Sache schon geregelt haben oder die Regelung dem Beschluß nahe ist. E» würde sich empfehlen, den Entwurf nicht an eine besondere Kom mission, sondern an die bereits bestehende Kommission für die Justiznovelle zu verweisen. Abg. Gyßling (freis. Bp.) erklärte sein grundsätzliche- Ein verständnis mit der Vorlage, dis in Einzelheiten noch ver- besserungSbedürftig sei.