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Unsallrente iS von der Landwirtschaftlichen veruf-genossenschaft und dem Schiedsgericht abgewiesen worden, weil erwerbsstörende Unfallfolgen nicht nachweisbar waren. Auch der ärztliche Sach verständige hat solche trotz sorgfältigster Untersuchung deS Kläger« und trotz der mannigfachen Klagen Schramm- nicht« finden können. Da« LandeSverfich^rmigsamt gab deshalb der Verufs- genossenschaft anheim, den Kläger in da« Hernnannhau» in Stötteritz einzuweisen und ihn dort beobachten und begutachten zu lassen. Der Landwirt Friedrich Hermann Sonntag in Pleißa be ansprucht Unfallentschädigung wegen eine« Betriebsvorgang» geringfügiger Art. Da keinerlei Nachweis dafür erbracht ist, daß Folgen eines Betriebsunfalls noch vorhanden seien, wurde Sonn tag mit seinem Entschädigungsanspruch in allen Instanzen ab gewiesen. AuS gleichem Grunde blieb auch das Rechtsmittel der Anna verw. Switek in Freiberg, die Entschädigungsansprüche an die Sächsische Textil-BerufSgenossenschaft erhoben hat, erfolglos. Die Eisenbahnbediensteten Karl Ehregott Schulze in Furth und Ludwig Friedrich Emil Kempe in Leipzig, die Gutsbesitzers ehefrau Pauline Ewald Piesold in Bärin, der Expedient Gustav Hugo Aurich in Chemnitz, der Gutsbesitzer Heinrich Emil Richter in Doberenz und die GutSbesitzer-ehesrau Selma Lina verehel. Bernhardt in Wendischluppa haben, zum Teil seit vielen Jahren, Unfallrenten bezogen, tue aber neuerding» eingestellt worden sind, weil keine erwerbsstörenden Unfallsfolgen mehr vorhanden seien. Die Entscheidung über die Rechtsmittel Richters und der verehel. Bernhardt erledigten sich dadurch, daß der Vertreter der BerusS- genossenschaft vergleichsweise die Gewährung von Teilrenten zu« sicherte. Die übrigen Rekurse wurden verworfen. Theodor Eduard Mehlhorn in Zschocken und Christian Friedrich Eger in Cunewalde widersprachen der Herabsetzung ihrer Unfallrenten, es verblieb aber dabei. Der Antrag de« Schuhmacher- Karl Hermann Schuster in Oberwutzschwitz auf Erhöhung der ihm von der Landwirtschaft lichen Berufsgenossenschaft gewährten Unfallrente wurde in allen Instanzen abgewiesen, weil eine Verschlimmerung der Unfall»- folgen nicht vorliege. Die übrigen Angelegenheiten wurden in nichtöffentlicher Sitzung erledigt. Den Vorsitz hatte Hr. Ministerialdirektor Geh. Rat vr. Apelt. Deutsches Reich. Bo« Reichstage. Sitzung vom 18. Mas 190S. Am BundeSratStische: Staatssekretär vr. v. Bethmann- Hollweg, Reichsbankpräsident Havenstein, die Unterstaats sekretäre Twele und Wermuth. Nach Eröffnung der Sitzung um 1 Uhr 15 Min. wurde zu nächst der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst in dritter Lesung ohne Debatte zugestimmt und darauf die dritte Beratung des Ab kommen« mit den Bereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen gewerblichen Rechtsschutz in An griff genommen. Abg. vr. Stresemann (nl): ES sind neuerdings Zweifel ausgetaucht, ob Deutschland nicht Amerika Zugeständnisse macht, die von dort nicht ei widert werden. Auch scheint die einjährige Kündigungsfrist zu kurz zu sein. Staatssekretär vr. v. Bethmann-Hollweg: Da- Ab- kommen sichert beide Teile dagegen, daß durch die Einführung oder rigorose Anwendung des Zwange» der gegenseitige Verkehr gestört wird. Ich kann daher nur wünschen, daß das inter nationale Patentrecht auf den Boden diese» Abkommens treten möge. Da» Abkommen wurde hierauf ohne weitere Debatte endgültig angenommen, ebenso da« Münzgesetz, und zwar auf Antrag des Abg. Dove (frs. Bgg.) ohne Debatte. ES folgte die dritte Lesung de» Bankgesetzes, das nach einer Erklärung deS Abg. vr. Arendt (Rp.), daß er nicht für da» Gesetz stimmen könne, gleichfalls unverändert angenommen wurde. Ohne Debatte passierte in dritter Lesung das Gesetz betreffend die Verwaltung des Reichsversicherungsfonds und de» Hinterbliebenen-VersicherungSfondS, worauf da» Haus zur dritten Lesung deS Viehseuchengesetzes über ging. Hierbei kam Abg. vr. Struve (frs. Bgg.) auf die bekannte Versammlungs rede de- Geh. Rates Prof. Adolf Wagner zu sprechen und äußerte, nach einem Brief, den er von Prof. Wagner erhalten habe, habe vr. Hahn bei seinen Bemerkungen über diese Rede mit der Wahrheit Fiasko erlitten. Im weiteren Verlauf der Debatte hierüber, wobei der Prä sident wiederholt darauf hinwies, daß diese Materie mit dem Biehseuchengesetz nichts zu tun habe, erklärte Abg. vr. Hahn (kons.) eS als eine Unterstellung von feiten der Linken, daß Geheimrat Wagner an ihn und an den Abg. Fegter zugleich Briefe gerichtet habe, um ihn, vr. Hahn, zu kon trollieren, ob er von seinem Briefe Gebrauch machen werde. Redner schloß: Mit einer derartigen KampfeSart mögen Sie deutsche Gelehrte verschonen! (Sehr richtig! recht»; Lärm links.) Abg. Gothein (frs. Bgg ): Die Caprivische Zeit war für die Landwirtschaft besser als die nachfolgende. (Zuruf rechts: Machen Sie sich doch nicht lächerlich!) Abg. vr. Rösicke (kons.): Nach dieser Bemerkung empfehle ich Hrn. Gothein der landwirtschaftlichen Bevölkerung als Autorität. (Heiterkeit.) Mancher lernt's nie. Abg. vr. Hahn (kons.): Der beste Beweis für die Richtig keit unserer Zollpolitik ist der, daß Deutschland jetzt nahezu seuchenfrei ist. Damit sind der deutschen Landwirtschaft Milliarden gespart worden. Abg. Gothein (frs. Bgg.): Durch seine Zollpolitik hat vr. Hahn sich den Dank der deutschen Industrie erworben. Sie ruft ihm zu: Nun sei bedankt, du lieber Hahn! (Schallende Heiterkeit.) Abg. Wachhorst de Wente (nl.): Wenn ich von vr. Hahn als wirtschaftlicher Partikularist hingestellt worden bin, so weise ich darauf hin, daß auch Minister v. PodbielSki mit Borliebe über das hannoversche Schwein gesprochen hat. (Große Heiterkeit.) Nach einigen persönlichen Bemerkungen wurde hierauf die Generaldiskussion geschlossen und das Gesetz on dloo an genommen. ES folgte die dritte Lesung des Gesetze« gegen den un lauteren Wettbewerb. Ein Antrag Dove (frs. Bgg ), im § 3 bei dem Verbot von Anpreisungen mit Angaben „tatsächlicher Art" diese Worte wieder herzustellen, wurde abgelehnt, und da- Gesetz nach den Be- schlüssen 2. Lesung angenommen. Al« Termin für da- Inkrafttreten de« Gesetze- wurde der 1. Oktober 1909 festgesetzt. Nach debattelofer Erledigung der auf der Tagesordnung stehenden Rechnung-fachen folgte die zweite Lesung der Übersicht der Einnahmen und Ausgaben des ost- afrikanischen und füdwestafrikanischen Schutzgebiets für 1901. Abg. vr. Görcke-Brandenburg (nl.) bemängelte die Tätig keit der Aufsichtführenden bei dem Baue einer Mole in Swa- kopmund. Staat-sekretär Dernburg: ES handelt sich um eine Borlage, welche die Rechnung«kommi,,.on vor der ReichStagSauslöfung ohne Einschränkung genehmigt hat. Mich dafür verantwortlich zu machen, wa» meine Vorgänger getan haben, halte ich für juristisch unmöglich. Abg. Errberger (Z): Auch für die Herren in Afrika besteht >ie Reichsverfassung, wonach nicht Gelder au-gegeben werden »ürsen, die vom Reichstag nicht bewilligt worden sind. Staat-sekretär Dernburg: Nach und nach wurden für den Molenbau 3 Mill. M. bewilligt, ohne Direktive für die Art des baue«. Ich bin überzeugt, da» der Beamte don» tick» gehandelt hat, als er die Summe um 127 000 M. überschritt. Abg. vr. Görcke (nl.): Der Staat-sekretär hat diesmal un geschickt gesprochen. Präsident: Sie meinen wohl wenig geschickt. (Große Heiterkeit.) Abg. vr. Görcke (fortfahrend): Die Verwaltung hat zwar »en Beamten zu decken, sie ist aber uns verantwortlich. Abg. Erzberger (Z ): Die Motive, die den Beamten ge- eitet haben, gehen uns hier nicht» an. Staatssekretär Dernburg: Eine Verletzung der Rechte des Reichstag« halteich ebensowenig für zulässig wie Sie. Hier handelt e» sich aber lediglich um eine Opportunität«frage. Leider ist ja »er Bau des Swakopmunder Hafens kein Ruhmesblatt in unserer kolonialpolitik. Abg. Ulrich (soz.): Der Staatssekretär beruft sich immer auf die frühere Rechnungskommission, das ist fein Steckenpferd. Vir müssen ihm aber klar machen, daß mit seinem langen Schmus hier nichts zu machen ist. (Große Heiterkeit.) Der Präsident ersucht, doch einen anderen Ausdruck zu wählen. Damit schloß die Debatte. Ein Antrag der Kommission, die Etatsüberschrei tungen unter Beanstandung der Summen für den Bau einer Helling und einer Mole zu genehmigen, wurde einstimmig angenommen, womit die Tagesordnung erschöpft war. Nächste Sitzung Dienstag, den 1b. Juni, nachmittags 2 Uhr: Interpellation, betreffend Mecklenburgische Verfassung. Zum Schluß gab der Präsident eine telegraphische Ein übung de» Oberbürgermeisters von Stuttgart bekannt, im An- chluß an die Besichtigung de» Zeppelin-Luftschiff» diese Stadt m besuchen, und wünschte den Mitgliedern deS Hause» fröhliche Feiertage. Schluß b Uhr. Reichskanzler Kürst v. Bülow in Wiesbaden. (W. T. B.) Wiesbaden, 18. Mai. Der Vortrag des Reichs kanzlers Fürsten v. Bülow bei Sr. Majestät dem Kaiser heute vormittag dauerte zwei Stunden. Am Nach mittag gewährte die Kaiserin dem Reichskanzler eine Audienz. Später konferierte Fürst v. Bülow mit dem russischen Botschafter Grafen v. der Osten-Sacken. Prinz Ludwig von Bayern zur Frage der ReichS- stnanzresorm. Karlsruhe, 18. Mai. Bei der vorgestrigen Gala tafel im Großherzoglichen Schlosse wechselten der Groß herzog und Prinz Ludwig von Bayern herzliche Trink- sprüche, in denen sie der engen Beziehungen zwischen beiden Ländern und Häusem gedachten. Prinz Ludwig führte in seinem Trinkspruche zur Frage der Reichsfinanz- resorm u. a. folgendes aus: Wir stehen in einer jetzt sehr schwierigen Zeit. Es handelt sich um ^die Ordnung der Reichsfinanzen. Die Deutschen Bundesregierungen sind alle zusammengestanden und haben alle ein Pro- gramm angenommen. Wenn es ja auch nicht verlangt werden kann, daß dieses Programm in jeder Einzelheit vom Reichstag angenommen und durchgeführt wird, so ist doch zu wünschen, daß auf dieser Grundlage eine Verständigung erreicht werden könne. Ew. König!. Hoheit wird mir erlauben, zu bemerken — ich weiß ja. daß die Großherzogl. Badische wie die König!. Bayerische Re gierung in dieser Beziehung eins sind —, daß es eine große Notwendigkeit und ein großes Glück ist, daß die direkten Steuern den Einzelstaaten gewahrt werden. Wo kämen wir denn hin, und wie können die Einzelstaaten die großen Kulturaufgaben, die ihnen bevorstehen, er füllen, wenn ihnen die direkten Steuern eingeschränkt würden? Und wie bei den Einzelstaaten, so ist es auch bei den Gemeinden. Die Staatsregierungen haben sich deswegen geeinigt — abgesehen von den indirekten Steuern — nur eine direkte Steuer dem Reiche zu überlassen, die Nachlaß- bez. Erbschaftssteuer, und soviel ich weiß, stehen die Staatsregierungen noh immer auf demselben Standpunkte. Ich wünsche und hoffe, daß der Reichstag diesem Standpunkte auch bei- treten wird. Zur Frage -er Reichswerlzuwachssteuer. In der nächsten Woche wird in Berlin der Vorstand des Deutschen Städtetags zusammentreten, um zur Frage der Reichswertzuwachssteuer Stellung zu nehmen. Die neue Marine-Rangliste. Am heutigen Mittwoch wird bei Mittler u. Sohn die neue Rangliste der Kaiserl. Deutschen Marine aus- gegeben werden, die nach dem Stand vom 6. Mai ab geschlossen wurde. Wir sind in der Lage, unseren Lesern heute schon die bemerkenswerten Daten aus dem Buche mitteilen zu können. Im militärischen Gefolge des Kaisers befinden sich zurzeit sieben Seeoffiziere. Zwei von ihnen sind Generaladjutanten. Aus der Reihe der Offiziere k I» suite der Marine ist abgegangen durch den Tod Großfürst Alexis Alexandrowitsch von Rußland. ES stehen » l» suite der Marine augenblicklich acht Monarchen fremder Staaten und neun Prinzen und Großfürsten. Bei den Seebataillonen I und II stehen der König von Sachsen und sieben Bundesfürsten » 1» suite. Auch der Kronprinz gehört dem 1. Seebataillon an. Vier Seeoffiziere bekleiden Adjutantenstellungen bei königlichen Prinzen. Im Reichsmarineamt erscheint als bemerkenswerte Veränderung, daß der im Beraerprozeß vielgenannte Vizeadmiral Schmidt jetzt zur Verfügung des Staatssekretärs angeführt ist. 22 See offiziere gehören dem Admiralstabe der Marine an, zwei sind zu dieser Behörde kommandiert. Als Chef der Hoch seeflotte fungiert Admiral Prinz Heinrich. Der Chef seines Stabes ist Kapitän zur See Lans. Der Hochsee flotte unterstellt sind zwei Schulflottillen, die Manöver flottille und zwei Reserveslottille n. Das Kreuzer geschwader hat in der P.rson des Konteradmirals v. Inge- nohl einen neuen Befehlshaber erhalten. Auf auswär tigen Stationen befinden sich 18 Schiffe. Sie befinden sich auf der australischen, ostafrikanischen, ostameri- konischen, ostasiatischen und westafrikanischen Station. Dazu kommt noch das Spezialschiff „Loreley" al» , Stationsschiff für Konstantinopel. Der früher zur ost- , asiatischen Station gehörige große Kreuzer „Fürst Bis marck" ist auf der Heimreise begriffen und wird nach Ausland. Zum Agramer HochverratSprazeft. (W. T. B.) Wien, 18. Mai. Das Abgeordnetenhaus lehnte den Tringlichkeitsantrag Masaryk betreffend den Agramer Hochverrat-Prozeß ab. Im Laufe der Debatte hatte Ministerpräsident Frhr. v. Bienerth ausgesührt, sowohl aus materiellen Gründen wie aus Courtoisie und Loya lität sei jede Einmischung Österreichs unzulässig, weshalb er sowohl gegen die Dringlichkeit wie gegen das Meritum deS Antrags sich aussprechen müsse. Die kroatischen Redner hatten den Agramer Hochverrat-Prozeß, der von erfolgter Rückkehr außer Dienst gestellt. Die Marine station der Ostsee wird befehligt von Admiral v. Prittwitz und Gaffron. Zu ihr zählen die Marineinspektion in Kiel, die erste Matrosendivision und die Werftdivision m Kiel. Ehef der Marinestatton der Nordsee ist Admiral v. Fischel. Die Inspektion des Bildungswesens der Marine in Kiel steht unter dem Befehl des Vizeadmirals Borckenhagen. Ihr sind unterstellt tue Marineakademie, die Marineschule, die Ingenieur- und Deckoffizier- schule sowie die Schiffsjunaendivision auf dem Schiffe „König Wilhelm". Zur Inspektion des Torpedowesens zählen die Schulflottillen I und II, die Manöverflottille, zwei Reserveflottillen, zwei Torpedodivisionen, das Tor pedoversuchskommando und die Torpedowerkstatt. Die Inspektion der Schiffsartillerie umfaßt das Artillerie versuchskommando und die Schiffsartillerieschule zu Sonderburg. Sehr umfangreich ist das Ressort der In spektion der Küstenartillerie und des Minenwesens. Sie beaufsichtigt die Minenverfuchskommission, vier Matrosen- artillerieabteilungen, die Matrosenartillerieabteilung zu Kiautschau, die Minenabteilung, zwei Minensuchdivisionen und die Marinetelegraphenschule zu Lehe. Zur In- spektion der Marineinfanterie gehören das 1. Seebataillon zu Kiel, das 2. Seebataillon in Wilhelmshaven und das 3. in Tsingtau. überdieSistnochein dritte- Stammseebataillon in Wilhelmshaven aufgestellt. Im Schutzgebiete Kiautschou befinden sich neben den Gouvernement mit zwölf Offi zieren, Ärzten und Beamten Artillerie- und Minendepots, Matrosenartillerie-Abteilungen und die Landesverwaltung, zu der die Justizverwaltung und Bauverwaltung gehören. Die technischen Institute der Marine gliedern sich in die Werften zu Kiel, Wilhelmshaven und Danzig. Zu dieser Behörde gehören noch die Schiffprüsungskommission zu Kiel und die Schiffsbesichtigungskommission mit dem Sitz zu Hamburg. Das Sanitätswesen der Marine wird von den Sanitätsämtern der Marinestattonen Ost- und Nordsee geleitet. Im Auslande befindet sich ein Marinelazarett, enes von Vokohama. Jede der beiden Marine stationen besitzt eine selbständige Marineintendantur mit den erforderlichen Verwaltungsbehörden und Garnisons- Verwaltungen. Der älteste Admiral der Marine ist Prinz Heinrich. Er bekleidet diesen Dienstgrad schon seit dem 13. September 1901. Der jüngste in dieser Charge ist der Admiral Graf v. Baudissin, feit dem 27. Januar 1908. Vizeadmiral Schmidt ist der älteste in dem Dienst, arad dieser Gruppe mit einem Patent vom Jahre 1906. In dem laufenden Jahre ist nur ein einziger Vize admiral ernannt worden, der Vizeadmiral Coerper. Der älteste Konteradmiral Pohl besitzt ein Patent vom 7. Juli 1906. Das Patent des rangältesten Kapitäns zur See datiert vom 17. Mai 1904, die Beförderung-- Verhältnisse in diesem Dienstgrad sind demnach nicht un günstig, wie ja überhaupt der stetig wachsende Bedarf an Seeoffizieren, hervorgerufen durch den Ausbau unserer Flotte, die Offiziere der Marine hinsichtlich ihres Vor- wärtskommens gewiß gut stellt. Besonders auffallend ist diese Erscheinung in dem Dienstgrad der Fregatten kapitäne. Der älteste unter ihnen bekleidet diese Charge erst seit dem 27. Januar 1908 und steht demnach schon nach kurzer Dienstzeit zur Beförderung heran. Verhältnis mäßig weniger günstig gestaltet sich die Beförderung aus dem Dienstgrad der Korvettenkapitäne in die nächsthöhere Charge, denn der älteste dieser Gruppe besitzt ein Patent aus dem Jahre 1905. Noch langsamer erfolgt das Vor rücken vom Kapitänleutnant (Hauptmann) in die nächst- höhere Charge, denn der älteste Kapitänleutnant bekleidet diese Stellung schon seit dem 14. Juli 1903. Die Oberst leutnants zur See brauchen ungefähr sechs, die Leut nants zur See etwa vier Jahre zur Beförderung. Seit dem 2. November 1908, dem Erscheinungstermin des Nachtrags zur vorjährigen Marinerangliste, sind 27 Seeoffiziere von der Marine abgegangen. Gestorben sind zwei, „außerdem abgegangen" zwei Seeoffiziere. Neben dem aktiven Seeosfizierkorps befinden sich noch 37 Offiziere zur Disposition in aktiven Dienststellungen. Ein Anhang zur Marinerangliste enthält das Ver zeichnis und die Dienststellungen der Deckoffiziere aller Kathegonen. Sie befinden sich bei den Matrosen divisionen, den Torpedo- und Werftdivisionen, bei den Minenabteilungen der Marineartillerie und bilden das Feuerwerkspersonal der Marine. Das Anwachsen unserer maritimen Streitkräfte äußert sich auch in dem zu nehmenden Umfang der Marinerangliste, die in diesem Jahre abermals ein größeres Material verwertet und bearbeitet hat. Der Mitteleuropäische WirtschaftSverbanV. Berlin, 19. Mai. Bei Beginn der gestrigen Sitzung des Mitteleuropäischen Wirtschaftsverbands wurde ein Tele gramm Sr. Majestät des Kaisers verlesen, in dem Er sür das Jhry übersandte Huldigungstelegramm dankt und der Ver sammlung die besten Wünsche für die Beratungen aus- spricht. Auch vom Kaiser von Österreich, vom König der Bulgaren und vom Reichskanzler Fürsten v. Bülow waren Antworttelegramme eingegangen. Bei Beratung der Teilung der Handelsverträge in stehenden Text und Tarife wurde folgende Resolution angenommen. Die Versammlung erachtet für erstrebenswert, daß die all gemeine Grundlage der internationalen Handels beziehungen, die bisher einen Teil des Inhalts der Handelsverträge bildete, einheitlich durch internationale Verträge außerhalb der eigentlichen Handelsverträge ge regelt wird. Sie ersucht die Wirtschaftsvereine, ihre Re- gierungen für diesen Gedanken zu interessieren und ihn auch durch andere zweckentsprechende Maßregeln seiner Verwirklichung entgegenzuführen.