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königlich Sächstsehev Stcratstrnzrigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 298. > Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <r Donnerstag, 23. Dezember 1909. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der6mal gespült. AnkündigungSsette 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3 mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. Preisermäßigg. auf Geschästsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Dresden, 22. Dezember. Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs wird wegen erfolgten Ablebens Ihrer König!. Hoheit der Frau Prinzessin Marie von Dänemark, geb. Prinzessin von Orleans, sowie wegen Ablebens Sr. Kaiser!. Hoheit des Großfürsten Michael Nikolajewitsch von Rußland am König lichen Hofe die Trauer auf eine Woche von Donners tag, den 23. bis mit Mittwoch, den 29. Dezember 1909 in Verbindung mit der bereits angelegten getragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem vortragenden Rate im Ministerium des Innern Geh. Regierungsrate Steglich den Titel und Rang als Ge heimer Rat zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Rechtsanwalt und Notar Kurt Konstantin Seyler in Dresden Titel und Rang eines Justizrats zu ver leihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Oberlehrern vr. pbil. Hans Lohmann am König Georg-Gymnasium in Dresden, vr. pbll. Oskar Clemens Franke am Nikolaigymnasium in Leipzig, vr. pbll. Friedrich Gustav August Gottlieb Tesmer an der Thomasschule in Leipzig, Karl Gottfried Werner am Realgymnasium in Borna, vr. pdll. Rudolf Walter Hermann Müller und vr. pdll. Hermann Ernst Gustav Barge an der Petrischule in Leipzig, vr. pbil. Johannes Georg Würkert und vr. pbll. Arthur Kürt Meischke ani Realgymnasium i. E. in Pirna, vr. pbil. Hau! Otto Haacke am Realgymnasium in Plauen i. V., vr. pbil Hermann Paul Dietel am Realgymnasium in Zwickau, vr. plnl. Friedrich Wilhelm Lorenz und vr. pbll. Aritz Eugen Irmer an der Oberrealschule in Chemnitz, dem Realschuldirektor vr. pbil. Johannes Zemmrich in Plauen i. B. sowie den Oberlehrern Emil Hugo Friedemann und vr. pbil. Robert Paul Keltner an der I. Realschule (Oberrealschule i. E.) in Dresden, Vie. tb. Karl Friedrich Trautzsch an der Realschule in Frankenberg, vr. pbil. Karl Richard Rödel an der I. Realschule in Leipzig, Karl Paul Dietrich an der II. Realschule in Leipzig, vr. pbll. Karl Georg Willy Hellwig an der III. Realschule in Leipzig, vr. pbil Johannes Erdmann Kaiser und vr. pbil. Otto Adolf Ernst Küntzel an der IV. Realschule in Leipzig u. Georg Paul Fischer an der Realschule (Oberrealschule i.E.) in Meerane den Titel und Rang als „Professor" in der 4. Klasse der Hofrangordnung zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Oberlehrern vr. pdil. Johannes Ernst Clemens Förster am katholischen Seminar zu Bautzen, vr. pdil. Ernst Moritz Maximilian Scheinert am Freiherr!, v. Fletcherschen Seminar zu Dresden-Neustadt, Friedrich Wilhelm Heinel am Seminar zu Frankenberg, Ernst Alwin Seeliger am Seminar zu Leipzig und August Hermann Anacker am Lehrerinnenseminar zu Dresden den Titel und Rang als Professor in der vierten Klasse der Hofrangordnung zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Oberlehrer an der 1. höheren Schule für Mädchen in Leipzig vr. pdll. Johannes Dietterle den Titel und Rang als Professor in der vierten Klasse der Hofrang ordnung zu verleihen. Mit Genehmigung des Ministeriums des Innern wird die Gemeinde Lomske mit Crosta am I. Januar 1910 in zwei selbständige Gemeinden dergestalt getrennt, daß aus der Dorfflur Crosta- wie sie sich aus dem Flur buchs für Dorf Crosta ergibt, eine neue Landgemeinde mit dem Namen Erosta gebildet wird und die Stamm gemeinde, der die Dorfflur Lomske verbleibt, fernerhin den Namen Lomske führt. 1525bHO. Dresden, am 20. Dezember 1909. 9277 Ministerium de- Innern. Dem Seminardirektor Professor vr. pb. Franz Otto Beyer am Seminar in Dresden-Plauen ist gemäß 8 2 der Prüfungsordnung für Lehrer und Lehrerinnen vom 1. November 1877 das Amt des Königlichen Kommissars für die Schulamtskandidatenprüfungen am Seminar in Dresden-Plauen und zugleich der Vorsitz in der Kom mission für diese Prüfungen bis auf weiteres übertragen worden. 2189 8«w. Dresden, den 20. Dezember 1909. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. 9276 Berichtigung. In der Bekanntmachung der Kgl. Kreishauptmannschaft Bautzen vom 13. dss. Ms., die Nacheichung im Jahre 1S1S betr. (abgedruckt in der 2. Beilage zu Nr. 294), muß es unter Nr. 83 „Schweinerden" und unter Nr. 96 „Boderitz" und „Dobrig" heißen. 9280 Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche deS Ministeriums der Kinanje«. Bei der Postverwaltung ist ernannt worden: Hellmann, seither Postassistent in Kahla, als solcher in Burgstädt. (Fortsetzung des amtlichen Teils in der 2. Beilage.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 23. Dezember. Ihre König!. Hoheit die Prinzessin Mathilde bereitete beute vormittag in Ihren Gemächern im König!. Palais am Taschenberge 43 armen Frauen und ihren Familien eine Weihnachts freude durch Geldgeschenke, Lebensmittel und allerlei nützliche Kleidungsstücke. Nachmittags veranstaltet Ihre König!. Hoheit die Prinzessin zugleich im Namen Sr. König!. Hoheit des Prinzen Max eine Weihnachts bescherung für 16 arme Kinder. Heute abend wird Ihre Könial. Hoheit in Begleitung des Hoffräuleins v. Schön berg-Rothschönberg der Weihnachtsbescherung im Katho lischen Waisenhause am Queckbrunnen beiwohnen. Zeitungsfchau. Die „Kölnische Zeitung" bringt unter dem Titel „Soziale Mittelstandsfürsorge" Ausführungen, denen wir uns voll und ganz anschließen, und die wohl gerade jetzt zur Weihnachtszeit, wo es eines jeden Be streben ist, Freude zu bereiten und Not und Leid nach Kräften zu lindern, ein offenes Gehör finden werden. „Während unsere Arbeiterfürsorge in den weitumfassenden Versicherungsgefetzen mustergültige und mehr und mehr zum Heile der ganzen Arbeiterwelt wirkende Einrichtungen geschaffen hat, hat bisher der Mittelstand wenig oder fast gar keinen Anteil an all dieser Fürsorge erhalten. Und doch ist es, wie mit vollem Rechte auf der vorjährigen Versammlung des Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit gesagt wurde, geradezu Pflicht der Privatwohltätigkeit, da, wo systematisch für die Armen ge sorgt wird, sich des Mittelstands anzunehmen; er scheut sich, öffent liche Hilfe m Anspruch zu nehmen, und ist außerstande, ohne Hilfe der Privatwohltätigkeit die erfmwerliche Heilsorge eintreten zu lassen. Wie viel ungesehenes und ungehörtes Elend zieht nicht m die Familien des Mittelstands ein, wo nach der Krank heit der Ernährer nicht mehr voll gesunden und für seine Familie arbeiten kann, wo Mutter und Tochter in der Großstadt während der besten Jahre de» Lebens sich mit Blutarmut und Frauenleiden abquälen müssen, wo die Kinder dahinsiechen und nur, weil die eigenen Mittel fehlen und die Hilfsbereitschaft der Verwandten nicht au-reicht, die naheliegendste und beste Hilfe, die „Badekur" zu gebrauchen. Diefe Erwägungen haben erfreu- licherweife schon hier und da zu Privateinrichtungen geführt, die den Angehörigen des Mittelstands den Aufenthalt in einem Bade ort zur vollen Gesundung nach überstandener Krankheit gewähren, und besonders sie an die See mit ihrer reinigenden und überaus kräftigenden Luft schicken. Zu diesen gesellt sich nun ein neues überaus dankenswerte- Unternehmen. DaS Nordsee- Hospital der Insel Föhr hat sich zu einer mindesten- vier Wochen dauernden Aufnahme derartiger Bedürftiger des Mittelstand- unter den günstigsten Bedingungen erboten. Das Rordseehospital ist ein mit allen zeitgemäßen Einrichtungen versehenes Hau-, wenige Minuten vom Badestrand, un mittelbar an einem mehrere Hektar großen Hain mit wind- geschützten Spaziergängen, auSgestattet mit Zentralheizung, Luftbad, Liegehallen, Bädern, Röntgenkabinett re., bedient von Krankenschwestern. In diesem Rordseehospital soll nun ein Er wachsener für 30 M. eine Woche, ein Kind unter zehn Jahren für 20 M. die volle anstaltsübliche Verpflegung und Wartung er halten. Für den verhältnismäßig , geringen Betrag von 120 M. kann also einem Erwachsenen, für 80 M. einem Kinde ein vier wöchiger Aufenthalt in einer trefflichen Kuranstalt in einem der heilkräftigsten Nordseebäder verschafft werden. Um nun aber den Angehörigen des Mittelstandes, die selbst nicht diese Kosten auf bringen können, den Aufenthalt und die Kur dort zu ermög lichen, muß die Privatwohltätigkeit sich in den Dienst der guten Sache stellen. Sie kann das tun, indem hoffentlich recht viele sich bereit finden, einen größeren oder kleineren regelmäßigen Jahresbeitrag dem zu diesem Zwecke gegründeten Komitee zu überweisen. Die so gesammelten Fonds sollen dazu dienen, einigen von dem Komitee auszuwählenden Kranken die Wohltat des Seeaufenthalts zu verschaffen. Zweitens können recht viele, denen die Mittel das erlauben, die ganze Summe von 120 oder 80 M. spenden; sie erhalten dadurch das Recht, einen von ihnen bestimmten Kranken dem Nordseehospital zuzuweisen. Drittens lassen sich beide Arten der Wohltätigkeit so vereinigen, daß vier oder fünf Geber sich zusammenschließen und mit ihren gemein samen Beiträgen von je 20 oder 25 M. irgend jemand aus ihrem Bekanntenkreise, dem sie vielleicht Geld anzubieten sich scheuen würden, das Geschenk eines vierwöchigen Aufenthalts an der See machen. Damit schon im nächsten Jahre diese Wohltat recht vielen Hilfsbedürftigen des Mittelstands zuteil werden kann, mögen solche Spenden einstweilen eingeschickt werden an das vorläufige Komitee: Frau Bürgermeister vr. Moldenhauer-Wyk a- Föhr, Frau Ella Schmidt-Dortmund, Alexanderstraße 32, Landgerichtsrat v. Wächter-Stuttgart und Prof. Moldenhauer- Cöln. Jedes zahlende Mitglied erhält am Anfang jedes Jahres einen Jahresbericht und die Rechnungsablage des ab gelaufenen Jahres zugesandt. Alle Wünsche und Vorschläge sind zunächst nach Wyk a. Föhr an Frau Bürgermeister vr. Molden hauer zu richten." Deutsches Reich. Vom Kaiserlichen Hofe. (W.T. B.) Cannes, 22. Dezember. Ihre Kaiser!, und König!. Hoheit die Kronprinzessin Cecine ist heute abend nach Deutschland abgereist. Notenwechsel zur deutsch-russischen Nachlatz- konvention. (W.T. B.) Zu der deutsch-russischen Nachlaßkonvention vom 12. November/31. Oktober 1874 hat, da über die Hand habung dieser Konvention Zweifel entstanden waren, zwischen dem deutschen Botschafter in St. Petersburg und dem Verweser des russischen Ministeriums der aus wärtigen Angelegenheiten unter dem 24./11. Mai 1909 ein Notenwechsel stattgefunden, der vom deutschen Staats sekretär des Auswärtigen im „Reichs- und Staatsanzeiger" veröffentlicht wird. Der Notenwechsel setzt in zwei Artikeln folgendes fest: Sind Nachlaßwerte eines in Rußland oder außerhalb Ruß lands gestorbenen deutschen Erblassers bei einer russischen Bank anstalt, oder sind Nachlaßwerte eines in Deutschland oder außer halb Deutschlands gestorbenen russischen Erblassers bei einer deut schen Bankanstalt verwahrt, so ist die Bankanstalt, welche die Nachlaßwerte verwahrt, allein durch den Umstand, daß die den Nachlaß betreffende Erbschaftsabgabe ihres Landes noch nicht entrichtet ist, nicht behindert, die Nachlaßwerte den Konsular behörden des anderen Staates auszuantworten. Zu den dem Nachlasse zur Last fallenden Kosten im Sinne des Artikels 8 deS Abkommens gehört auch die nach den Gesetzen de» Landes, in dem der Nachlaß eröffnet wird, zu erhebende Erbschaftsabgabe. Die Konsularbehörden sind verpflichtet, für deren Entrichtung auch ohne besondere Aufforderung Sorge zu tragen. Sie dürfen daher den Nachlaß eines Angehörigen ihres Landes an die Be rechtigten nicht abführen, ohne die auf den Nachlaß zugunsten des anderen Staates entfallende Erbschaftsabgabe, soweit sie noch nicht entrichtet ist, zurückzubehalten oder für deren rechtzeitige Entrichtung eine sonstige Gewähr zu leisten. Deutsche Frauen für die deutschen Kolonien. Um die Ansiedelung deutscher Frauen in den deutschen Kolonien zu fördern, hat sich die Reichsregierung zu Maßregeln entschlossen, die es den Kolonisten erleichtern sollen, Familien zu gründen. Das Rerchskolonialamt will von jetzt ab Kolonisten, Militärpersonen und Zivil angestellten Beihilfen in barem Gelbe für die Ausreise und für die Heimreise von Angehörigen gewähren; unter Heimreisen werden auch Urlaubsreisen verstanden. Die Beihilfen werden sich auf die Übersiedelung von Ehe frauen und Kindern sowohl wie von weiblichen, den Haushalt führenden Verwandten erstrecken. Bedingung für die Gewährung dieser Beihilfe ist aber, daß die Per sonen, die sie in Anspruch nehmen, sich einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung, ob sie den Einflüssen des Tropenklimas gewachsen sind, unterziehen. Hanfabund-Lehrgänge. Die auf der Berliner Sitzung der ZweigvereinS« Vorsitzenden des HansabundS beschlossenen Lehrgänge, die in allen Ortsgruppen eingerichtet werden, umfassen nach