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Telle 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil der Zoll ¬ führen. 7785 (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteile.) Nichtamtlicher Teil. Hoheiten Großen i und der namen Dresden. 12. November. Se. Majestät der König sind heute früh 1 Uhr 30 Min. nach Sibyllenort in Schlesien abgereist. und Steuerdirektor den Amtsnamen Präsident der Generalzolldirektion erste Rat der Generalzolldirektion den Amts ' Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der vr. Ritter v. Borosini in Pillnitz die ihm von Sr. Majestät dem König von Spanien verliehene Medaille „Bon der Belagerung von Zaragoza" in Bronze annehme und trage. u«d den Majestät der König erschien mit Ihren Königl. i unter Bortrttt und in Begleitung de» Königl. und Peinlichen Dienste» um 6 Uhr im Bankett Sekanutmachvnz, -ie veränderte Sezeichnnng -er vorstäude.und stellvertretenden Vorstände der Generai- -irektion -er Staatseisenbahnen nn- -er General zolldirektion betreffend, vom 30. Oktober 1909. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß künftig der Generaldirektor der Staatseisenbahnen den Amtsnamen Präsident der Generaldirektion der Staatseisenbahnen, sein Stellvertreter den Amtsnamen Vizepräsident der Generaldirektion der Staatseifenbahnen, Born Königlichen Hofe. Dresden, 12. November. Aus Anlaß der Vizepräsident der Generalzolldirektion 6210Zoll-R.^ Dresden, am 30. Oktober 1909. Ainanzministerium Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche beS Ministeriums beS Kultus lehrerstelle. Ansangsgehalt der ständigen Lehrer einschl. de» WohnungSgeldeS für unverheiratete 2100 M-, für verheiratete 2200 M., steigt bis 4600 bez. 4700 M.; Gehalt für die Hilfs lehrer einschl. des WohnungSgeldeS im 1. Dienstjahre 1300 M., im 2. Dienstjahre 1450 M., im 3. Dienstjahre 1600 M. und nach abgelegter Wahlfähigkeitsprüfung 1800 M. Koll.: DaS Apostolische Vikariat im Königreiche Sachsen. Bewerbungen sind unter Bei fügung der in § 38 Abs. 2 der A.-B. zum BolkSschulgesetze bezeich neten Unterlagen und des Militärdienstnachweises bis zum 2. Dez. beim Aollator einzureichen. öffentliche« Unterrichts. Zu besetzen: Ostern 1910 an katholischen Schulen zu Dresden eine ständige und eine Hilfs Öffentliche Gprnchfitznn- de» Königl. LnndeS-BerfichenmgS- mntS vom 6. November 1909. Ernst Richard Kluge in Ehemnitz hat während seiner Beschäftigung in den dortigen Werkstätten der Königl. Sächsischen Staatseisenbahnen zwei Kopf verletzungen erlitten. Am 26 August 1893 trug er dadurch, daß er von einer abspringenden, Vl.bg wiegenden Niete getroffen wurde, eine offene Wunde am Kopfe davon, und am 17. Juli 1905 wurde ihm durch einen Mutterschlüssel, der ihm bei erner de» Königl. Hause-, der Generaldirektor der StaatSeisen- bahnen, der Polizeipräsident und eine Anzahl Regierung-- kommissare mit Einladungen ausgezeichnet worden. Eine vom Königl. Garde-Reiter-Regiment im Vorzimmer zur französischen Galer e ausgetretene Paradewache erwie» den Gästen die militärischen Ehren und zahlreiche Livree diener paradierten auf der Haupttreppe. Die Geladenen versammelten sich im großen Ballsaal und wurden dann in den Bankett- und Eckparadesaal, woselbst die Tafel Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. -- Die Polizeidirektion Dresden hat unter dem 30. Mai 1907 auf Anweisung des Ministeriums de» Innern in Gemeinschaft mit der Verwaltung de- Großen Gartens angeordnet, daß Kraftfahrräder und Kraft fahrzeuge zur Lastenbeförderung einschließlich der Ge schäft»- oder Reklame-Kraftwagen im Großen Garten überhaupt nicht verkehren dürfen, daß die zur Beförde rung von Personen dienenden Kraftfahrzeuge im Großen Garten allenthalben und insbesondere auf den schmalen und unübersichtlichen Wegen bei dem Palai» mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht zu fahren haben und daß die Fahrgeschwindigkeit dieser Kraftfahrzeuge im Großen Garten da» Zeitmaß de» mittleren Pferdetrab-, d. i. höchsten» 1b trm in der Stunde, niemal» über schreiten darf. saal und nahm in der Mitte der Tafel Platz. Rechts des Monarchen folgten Ihre Königl. Hoheiten die Frau Prinzessin Johann Georg, Se. Erlaucht der Graf von Schönburg-Glauchau, Frau Oberhofmeisterin v.d.Gabelentz- Linsingen, Staatsminister vr. v. Otto, Hofdame Freiin v. Gärtner, Staatsminister v. Metzsch-Reichenbach, Hof- fräulein v. Schönberg-Rothschönberg, Staatsminister Graf Vitzthum v. Eckstädt, General der Kavallerie v. Broizem, Generaladjutant, Generalleutnant v. Müller, die Wirk!. Geh. Räte vr. Mehnert und vr. Kirsch rc., links von Sr. Majestät saßen: Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Mathilde, Se. Königl. Hoheit Prinz Johann Georg, Staatsminister vr. v. Rüger, Oberhofmeisterin Freifrau v. Finck, Staatsminister General der Infanterie Frhr. v. Haufen, Hofdame Frl. v. Schönberg-Rothschönberg, Staatsminister vr. Beck, Generaladjutant General der Infanterie v. Minckwitz, Oberschloßhauptmann v. Carlo- Witz - Hartitzsch, Stadtkommandant Generalleutnant v. Seydlitz, Wirk!. Geh. Rat Prof. vr. Wach rc. Gegenüber waren die Herren Präsidenten, Vizepräsidenten und Direktorialmitglieder beider hohen Kammern placiert. Hinter den Stühlen der Allerhöchsten und Höchsten Herr schaften standen die Leibpagen. Die Tafel zählte 200 Ge decke, wovon 164 an der Tafel im Bankettsaal und 36 Gedecke im Eckparadesaal aufgelegt waren. Zum Schmuck der Tafel waren vorzugsweise Silberauffätze, die dem Königshause bei besonderen Anlässen von Städten und Korporationen des Landes gewidmet worden sind, sowie silberne Glocken, Girandolen und Rokokoporzellanvasen verwendet worden. Der Blumenschmuck bestand aus Begonien, Orchideen und Flieder. Nachdem der Champagner eingeschenkt worden war, überreichte der Königl. Oberschenk Graf v. Einsiedel Sr. Majestät dem Könige eine»» Pokal, worauf Se. Ma jestät die Gesundheit „Auf des Lande- Wohl und aller getreuen Ständer" ausbrachte. Rach kurzer Pause brachte der Präsident der Ersten Kammer, Oberstmarschall Graf Vitzthum von Eckstädt, Exzellenz, die Gesundheit „Auf das Wohl Sr. Majestät des Königs" und nach einer aber maligen Pause der Präsident der Zweiten Kammer, vr. Vogel, die Gesundheit „Auf das Wohl aller Mitglieder des Königl. Haufes;" aus. Den Toasten folgten drei malige Fanfaren der Königl. Hoftrompeter. Nach aufgehobener Tafel hielten Se. Majestät der König und die Höchsten HerrschafteH Cercle im Ballsaale ab, wobei zunächst durch die Kammer-Präsidenten die neugewählten Mitglieder vorgestellt wurden, und zogen Sich gegen 7 Uhr 45 Min. zurück. Dresden, 12. November. In Vertretung Sr. Majestät des Königs hat der Gesandte Frhr. v. Friesen in München der Beisedungsfeier für den verstorbenen Generalkapitän der Hartschiere General Graf Verri della Bosia bei gewohnt. Dem Königl. Bayerischen 15. Infanterie regiment „König Friedrich August von Sachsen", ä I» suite dessen der Verstorbene stand, hat Se. Majestät der König Allerhöchstseine Teilnahme telegraphisch übermitteln lassen. Dresden, 12. November. Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Johann Georg wohnte heute vor- mittag 11 Uhr in Begleitung Ihrer Exzellenz der Frau Oberhofmeisterin Freifrau v. Finck der Generalversamm lung des Albertvereins im Carolahause bei. Nachmittags ^5 Uhr besuchten Ihre Königl. Hoheiten die Frau Prin zessin Johann Georg und Prinzessin Mathilde m Begleitung Ihrer Exzellenz der Frau Oberhofmeisterin Freifrau v. Finck, der Hofdame und des Hoffräuleins v. Schönberg-Rothschönberg, deS Hofmarschalls v.Mangoldt- Reiboldt und deS Kammerherrn Frhrn. v. Könneritz den im Neustädter Kasino zum Besten der Einrichtung einer Milchpflege für tuberkulöse Kinder veranstalteten musika lischen Nachmittagstee. Bon Anordnung eines allgemeinen Verbots des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen war damals abgesehen worden, weil erwartet wurde, daß durch jene Beschrän kungen des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen insbesondere auch hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeit wenigstens der Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erheblich nachlassen werde, und daß jene Beschränkungen hinreichen würden, um wesentlichen Schädigungen des übrigen Verkehrs im Großen Garten und des Großen Gartens selbst durch den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vorzubeugen. Nach den inzwischen gemachten Erfahrungen haben sich diese Erwartungen nicht erfüllt. Der Große Garten wird auch jetzt noch von Kraftwagen ziemlich stark im Durchgangsverkehre benutzt. Die angeordnete verminderte Fahrgeschwindigkeit wird dabei häufig über schritten; ihre Einhaltung läßt sich von den aufsicht führenden Beamten erfahrungsgemäß nicht hinreichend erzwingen. Belästigungen durch die Auspuffgase und durch die Staubentwickelung der Kraftwagen sowie die Besorgnis vor Gefährdungen durch deren schnelles Fahren beeinträchtigen den Genuß der Schönheiten des herrlichen Parkes. Auch steigert der Verkehr mit Kraft wagen auf den für schwere Belastung nicht eingerichteten Wegen nicht unerheblich den laufenden Aufwand für die Unterhaltung des Parkes. Das Ministerium des Innern hat deshalb die Polizeidirettion veranlaßt, in Gemein- fchaft mit der Gartenverwaltung den Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Großen Garten nunmehr ganz zu verbieten. Eine entsprechende Bekannt machung der Polizeidirettion ist in der vorliegenden Nummer erlassen worden. vberverwalttmgsgericht. Ein mit 1800 M. jährlichem Ge halt und Provision angestellter BersicherungSinspektor, der zu den Personen gehörte, die der Krankenversicherung-Pflicht nur dann unterliegen, wenn ihr jährlicher Arbeitsverdienst den Betrag oon 2000 M. nicht übersteigt, war etwa einen Monat nach seiner An- stellung bei der Versicherungsgesellschaft auf einer Geschäftsreise erkrankt und hatte infolge seines bei der Aufsichtsbehörde der zu ständigen Ortskrankenkasse gestellten Antrags auf Anerkennung feiner Krankenversicherungspflicht von der Ortskrankenkasse 306 M. Krankenunterstützung erhalten. -Die Krankenkasse forderte jedoch den Betrag von der Bersicherungsgesellschaft zurück, weil diese den Inspektor zur Kasse nicht angemeldet hatte. Das Berwaltungs- gericht wies den Anspruch der Kasse ab. Auch das Oberverwal tungsgericht ist zu dem gleichen Urteile und zwar aus folgenden Erwägungen gelangt: Die Annahme der Ortskrankenkasse, daß bei der Berechnung des aus festem Gehalt und Provision bestehenden Jahresarbeitsverdienstes nur der tatsächlich erzielte, aber nicht derjenige Verdienst zugrunde gelegt werden dürfe, den ein An- gestellter unter normalen Verhältnissen erfahrungsmäßig zu erreichen pflegt, vermöge das Oberverwaltungsgericht nicht zu teilen. Ob eine Person krankenversicherungspflichtig sei oder nicht, könne nicht erst dann festgestellt werden, nachdem sie bereits mehr oder weniger lange Zeit in einem bestimmten Betriebe gearbeitet habe. Die Frage müsse vielmehr zu dem Zeitpunkte entschieden werden, wo das Beschästigungsverhältnis begonnen wird. Es folge das aus dem Wesen der Zwangsversicherung, die unabhängig vom Willen der Beteiligten eintrete, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen Vorlagen, und hiermit zugleich für den Arbeit geber die Anmeldepflicht begründe. Handle es sich nun um An gestellte. die unter 8 2 d des Krankenversicherungsgesetzes fallen und neben ihrem, den Betrag von 2000 M nicht übersteigenden Gehalt noch einen vertragsmäßigen Anspruch auf Provision für die von ihnen vermittelten Geschäfte haben, so bleibe nicht» anderes übrig, als den hieraus zu erwartenden Verdienst unter Berücksichtigung aller hierbei in Betracht kommenden Umstände, namentlich der anderwärts gemachten Erfahrungen schätzungs weise zu ermitteln. Ergebe sich hierbei für die ProvisionS- einnahmen, soweit sie mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwarten seien, eine solche Höhe, daß da» Gesamteinkommen infolgedessen 2000 M. übersteige, fo liege keine versicherungspflichtige Beschäf tigung vor, und zwar müsse das auch dann gelten, wenn sich nachträglich am Jahresschlüsse herausstellen sollte, daß der tatsäch lich erzielte Verdienst hinter der schätzungsweise angenommenen Summe zurückgeblieben ist und das Gesamteinkommen in folgedessen 2000 M. nicht erreicht hat Eine solche Minder einnahme könne, wenn sie nicht bloß aus zufälligen und vorübergehenden Umständen beruhe, vielleicht dazu führen, die Beschäftigung für die Zukunft als versicherungSpstichtig an zusehen, sie vermöge aber nicht die seitherige Tätigkeit nach träglich in eine versicherungspflichtige umzuwandeln. Au» den angestellten Ermittelungen ergebe sich nun, daß die Gesellschaft da« ProvlsionSeinkommen ihre» Inspektor» nicht auf Grund bloß willkürlicher Vermutungen, sondern auf sachliche Erwägungen und tatsächliche Unterlagen gestützt mit mehr al» 500 M ein gestellt habe, und daß sie hiernach annehmen durfte, sein Iah res- verdienst werde bei gewöhnlichen Verhältnissen den Betrag von 2000 M. übersteigen. Unter solchen Umständen könne aber von einer schuldhaften Versäumung der Anmeldepflicht keine Rede sein. WWWWDWWWUWWU. gestern mittag erfolgten feierlichen Eröffnung deS Landtags fand nachmittags 6 Uhr im Königl. Residenzschlosse die übliche Landtagstafel statt. Daran nahmen Se. Majestät der König und Ihre Königl. Hoheiten Prinz und Frau Prinzefsin Johann Georg sowie Prinzessin Mathilde mit den Damen und Herren der Hof- und Militärstaaten teil. Außer den Herren Präsidenten und den Mitgliedem beider hohen Kammern der Ständeversammlung waren die Herren Staat-minister und der Minister deS Königl. Hause-, der kommandierende General des XII. (1. Königl. Sächsischen) Armeekorps, der Ministerialrat im Ministerium AZnigltch Sächsischer Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Oder- und Mittelbehörden. 1909 Nr. 264 Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doengesin Dresden. Freitag, 12. November Dresdner Munal.