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königlich Sächsischer Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 233. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden. <r Donnerstag, 7. Oktober 1909. PezugSpret»: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint; Werktag» nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 12Sb, Redaktion Nr. 4S74. Ankündigungen: Die Zelle kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 2b Pf., die Zelle größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Telle 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben den Oberforstmeister Geh. Forstrat Paul Ferdinand v. Lindenau aus Aller- höchsteigener Bewegung zum Kammerherrn zu ernennen geruht. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Tischlerobermeister Partzsch in Zschopau das Ehren- lreuz und dem Weber Schütze daselbst die Friedrich August-Medaille in Silber zu verleihen. Se. Majestä der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Bezirksvorsteher des Kgl. Sächsischen Militärvereinsbundes, Hufbeschlagmeister Werner in Topfseifersdorf das ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehene Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Lokomotivführer Böhland in Dresden die von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg ihm verliehene Fürst!. Schwarzburgifche Ehrenmedaille in Silber annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß die Inhaber des Herrenmode geschäfts Carl Thieme in Leipzig, Max Doernberg und Ernst Schwarz, den ihnen verliehenen Titel als „Hof lieferanten Sr. Hoheit des Prinzen Aribert von Anhalt" annehmen und führen. Die Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft „Wilhelm«" in Magdeburg hat als Stellvertreter des Hauptbevollmächtigten für den Bezirk der Kreishaupt mannschaften Leipzig, Chemnitz und Zwickau gemäß 8 115 Absatz 2 des Reichsgesetzes über die privaten Ber- sicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 Herrn Arthur Reinisch mit dem Wohnsitze in Leipzig bestellt. Dresden, am 5. Oktober 1909. 67 mx Ministerium des Innern, 6777 Abteilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel. Tie Rothenburger Versicherungs-Anstalt (a. G.) in Görlitz hat als Hauptbevollmächtigten für das Königreich Sachsen gemäß § 115 Absatz 2 des Reichsgesetzes über dieprivaten Versicherungsunternehmunaen vom 12.Mai 1901 Herrn Kaufmann Julius Viehweger mit dem Wohn sitze in Dresden, Feldherrenstraße 5, bestellt. Dresden, am 5. Oktober 1909. 68HIX Ministerium des Innern, 6778 Abteilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel. Hafer 100kg Heu 100kg Stroh 100kg Dresden: (Lieferungsverb. Dresden-A., Dresden-N., Dippoldiswalde, Freiberg u. Pirna) Großenhain: Meißen: 17M.85Pf. 11 M. 60 Pf. 7 M. 25 Pf. (neuer) 2lM.53Pf. (alter) Für den Monat September 1909 sind behufs Ver gütung des von den Gemeinden resp. Quartierwirten innerhalb der betreffenden Lieferungsverbände im Monat Oktober 1909 an Militärpferde zur Verabreichung ge langenden Pferdefutters in den Hauptmarktorten der Lieferungsverbände des Regierungsbezirks Dresden folgende Durchschnitte der höchsten Preise für Pferde futter mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert fest gesetzt worden: 19M. 54Pf. 10M.03Pf. 5M. 88Pf. 19 - 78 - 11 - 18 - 7 - 35 - Solches wird in Gemäßheit Punkt I zu § 9 unter 3 der mittels Allerhöchsten Erlasses vom 13. Juli 1898 (Reichsgesetzblatt Seite 921) bekannt gegebenen Ver ordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Natural leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung des Gesetzes vom 24. Mai 1898 zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 394 d V Dresden, am 6. Oktober 1909. 6785 Königliche Kreishnnptmannfchaft. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» der Justiz. Das von dem Rechtsanwalt Justizrat Conrad Erasmus Landrock in Eibenstock bekleidete Amt eines Notars ist durch Niederlegung und Feststellung gemäß 8 92 des Gesetzes vom 1b. Juni 1900 erloschen. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» de» Innern. Bei der Landes-Versicherungsanstalt Königreich Sachsen. Verstorben: Bureauassistent Heinrich. — Verliehen: Den Assessoren Bachmann und Leuthold der AmtSname Re gierungsassessor. — Befördert: Expedient Hüttig zum Bureau assistenten. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom diplomatischen Korps. Dresden, 7. Oktober. Der Königl. Bayerische außer ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Graf v. Montgelas ist vom Urlaub hierher zurückgekehrt und hat die Leitung der Königl. Bayerischen Gesandt, schäft wieder übernommen. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. Dresden, 7. Oktober. Das heute ausgegebene 20. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen enthält die Verordnung, die Ausführung des Wasser- gesetzes vom 12. März 1909 betreffend. Zeitungsschal». Zum nunmehr dreißigjährigen Bestehen des Bündnisses zwischen Deutschland und Osterreich- Ungarn schreibt die „Nordd. Allgemeine Zeitung" in ihrer Nr. 235 unter der Überschrift „ein Gedenktag": Am morgigen Donnerstag jährt sich zum dreißigsten Male der Tag, an dem in Wien das Bündnis zwischen Deutschland und Osterreich-Ungarn unterzeichnet wurde. Dreißig Jahre hin- durch hat das Bündnis seine volle Wirksamkeit geübt, dreißig Jahre hat es, durch den Hinzutritt Italiens zum Dreibund er weitert, dem europäischen Frieden unschätzbare Dienste geleistet. Wenn eine so enge Verbindung zwischen Großmächten ein Menschenalter überdauert und in ungeschwächter Kraft fortbesteht, so ist damit die Richtigkeit der staatsmännischen Voraussicht, die das Bündnis zur Abwehr gemeinsamer Gefahren schuf, erwiesen. Die unverminderte Geltung des Bundesverhältnisses drei Jahr- zehnte nach seinem Abschluß ist ein beredtes Zeugnis dafür, daß es den Lebensbedürfnissen der in ihm geeinten Völker im vollen Umfang gerecht wird. Allen gegnerischen Unterstellungen zum Trotz hat die Bundesgenossenschaft zu keiner Zeit die Grundlage einer angreifenden, auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter abzielenden Politik gebildet, — ein festes Bollwerk des Friedens, hinter dem die verbündeten Mächte sich ungestört der Pflege ihrer eigenen Angelegenheiten widmen konnten. Seinem friedlichen Charakter gemäß hat das Bündnis die Herstellung freundschaftlicher Verhältnisse zu den außenstehenden Staaten nicht nur gefördert, es ist geradezu das fruchtbringende Erdreich geworden, aus dem die Friedensgedanken neue Nahrung gezogen haben. So hat in steter ruhiger Entwickelung das zum Dreibund mit Italien er weiterte Bundesverhältnis Deutschlands und Osterreich-Ungarns eine segensreiche Wirkung weit über sein ursprüngliches Geltungs gebiet hinaus geübt und in der seit seinem Abschluß verflossenen Zeit wiederholt in ernsten Lagen seine Festigkeit und seinen hohen Wert für Europa erwiesen. Der Abschluß des Bündnisses zählt zu den bedeutendsten politischen Taten des großen ersten Kanzlers des Deutschen Reiches. Mit seinem in die Zukunft vordringenden Fernblick hat Fürst Bismarck schon mehr als ein Jahrzehnt vor der Unterzeichnung den Grund gelegt für die enge völkerrechtliche Verknüpfung Deutschlands und Osterreich-Ungarns Von seinen verdienstvollen Mitarbeitern weilt unter uns nur noch der jetzt im Ruhestand lebende Botschafter v. Radowitz. Fürst Bismarck, Graf Andrassy und alle anderen an dem Abschluß deS Bündnisvertrags be teiligten Staatsmänner sind dahingegangen. Das große Werk des Bündnisses aber lebt und wirkt fort und ist vom Tage seiner Vollziehung an das Fundament der europäischen Politik geblieben Die Kaiserliche „Wiener Zeitung" widmet in ihrer Abendnummer vom 6. Oktober dem 30jährigen Be- stehen des Bündnisvertrags zwischen Öster reich-Ungarn und dem Deutschen Reiche folgende Worte: Morgen sind drei Jahrzehnte verflossen leit dem Tage, da in Wien zwischen den Bevollmächtigten Sr. Majestät de- Kaiser» und Königs Franz Joseph I. und Sr. Majestät des Deutschen Kaiser» und König» von Preußen Wilhelm I. der Bündni»vertrag zwischen Osterreich-Ungarn und dem Deutschen Reiche abgeschlossen wurde. Erst neun Jahre später, am 3. Februar 1888, wurde der Bündnisvertrag amtlich verlautbart, und sowohl die Begründung dieser Veröffentlichung wie auch der Text des mitgeteilten Ver- trags ließen keinen Zweifel darüber, daß von vornherein Zweck und Absicht des Bündnisses einzig und allein auf Erreichung des Friedens gerichtet waren. Der Bündnisvertrag selbst betont in der Einleitung den ausschließlich defensiven Charakter der Allianz. Die dreißigjährige Allianz mit dem Deutschen Reiche beweist überzeugend, daß sie den Absichten treu geblieben ist, die bei ihrem Abschlusse vorgewaltet haben. Niemals hat sie anderen al- defensiven Zwecken gedient, und diese Zwecke hat sie vollauf er füllt. DaS Bündnis zwischen der Donaumonarchie und dem Deutschen Reiche, das späterhin durch den Beitritt des König reichs Italien zum Dreibunde ausgestaltet wurde, hat sich fast ein Menschenalter hindurch als die mächtige Stütze des europäischen Friedens bewährt und ist darum nicht nur für die verbündeten Staaten und ihre Bevölkerungen, sondern auch für ganz Europa ein Segen gewesen; denn unter seinem Schutze konnten die friedliche Erwerbs- arbeit und die wirtschaftliche Entwickelung des alten Weltteiles eine ungeahnte Blüte erreichen. Darum lebt das Bündnis nicht nur in den Verträgen, sondern auch in der unverbrüchlichen Freundschaft der Souveräne und in dem politischen Bewußtsein der Bevölkerung beider Reiche. Die Allianz und der durch den Anschluß Italiens geschaffene Dreibund zählen nach wie vor zum lebendigsten, wirksamsten und segensreichsten Faktor der euro päischen Politik, und an dem jetzigen Gedenktage erneuert sich das Gefühl tiefsten Dankes für die Souveräne und die Staats männer, die im Herzen des alten Weltteils dieses Bollwerk des Friedens aufgerichtet haben. Die „Konservative Korr." veröffentlicht folgende die Stellung des Handwerks zum Hansabund berührende Erklärung: „Der Umstand, daß in Zeitungen der verschiedensten Partei richtungen die Ansicht zum Ausdruck gekommen ist, als ob der Vorsitzende des Zentralausschusses der Vereinigten Jnnungs- verbände, Hr. Ehrenobermeister Richt (Berlin) und der Ober meister der Berliner Tischlerinnung und zweite Vorsitzende des Tischler-Jnnungsverbands, Hr Rahardt, mit ihren wiederholten öffentlichen Erklärungen, betreffend den Hansabund und die Stellung der Handwerker dazu, der Meinung der in denJnnungs- verbänden vereinigten Handwerker Ausdruck verliehen hätten, veranlaßt die Unterzeichneten zu folgender Erklärung: „Die Herren Richt und Rahardt haben vor Abgabe ihrer Erklärung weder den Gesamtvorstand noch die Verbandsversamm lung des Deutschen Tischler-Jnnungsverbands über ihre Stellung zum Hansabunde befragt. Ihre wiederholten, gegen einzelne politische Parteien gerichteten und zugunsten des Hansabunds abgegebenen Erklärungen dürfen deshalb nicht als der Ausdruck der Meinung des Deutschen Tischler-Jnnungsverbands angesehen werden. Wenn vor dem in Wiesbaden stattgehabten Verbandstag noch Zweifel darüber bestanden hätten, so würden sie durch die in der voraufgegangenen Vorstandssitzung stattgehabte Aussprache und die unzweideutigen Äußerungen vieler Delegierten beseitigt worden sein. Wir bestreiten niemand das Recht der freien per sönlichen Meinungsäußerung und der Kritik an der Tätigkeit der politischen Parteien. Wir bestreiten aber den an der Spitze von Handwerkerverbänden stehenden Per sonen das Recht, bindende Erklärungen in ihrer Eigen schaft als Vorsitzende abzugeben, ohne die Verbände über ihre Meinung gehört und sich der Zustimmung derselben versichert zu haben. Im übrigen sind wir der Meinung, daß zur Vertretung der Handwerkerinteressen die Innungen, Handwerkervereine, Hand werkerverbände und vor allem die Handwerkskammern berufen und viel besser geeignet sind, als ein aus Vertretern der ver schiedensten Berussarten zusammengesetzter Bund, wie es der Hansabund ist. Will derselbe wirklich die Handwerkerinteressen vertreten, so soll er uns als Bundesgenosse willkommen sein. Wir sind aber der Meinung, daß es besser ist, getrennt zu marschieren und gegebenenfalls vereint zu schlagen. Wenn wir unseren Namen die Ehrenämter, die wir bekleiden, beifügen, so tun wir es nur deshalb, weil bisher von der Gegenseite beständig mit dem „Ehrenobermeister" Richt und „Obermeister" Rahardt Re klame für den Hansabund gemacht worden ist" L. Nitsch, Obermeister der Tischlerinnung und Vorsitzender der Handwerks kammer zu Königsberg i. Pr., Vorstandsmitglied des Bundes Deutscher Tischlerinnungen. A. Pauli, Tischlermeister, Vor standsmitglied des Bundes Deutscher Tischlerinnungen und Vor sitzender des Bezirksverbands Brandenburgischer Tischlerinnungen. H. Schneider, Obermeister der Tischlerzwangsinnung zu Wies baden, Mitglied des Vorstands des Jnnungsverbands Bund Deutscher Tischlerinnungen und Vorsitzender der Handwerks kammer und des Handwerkerverbands für den Regierungsbezirk Wiesbaden A. Schondorf, Obermeister der Tischlerinnung und Vorsitzender der Handwerkskammer zu Halle a. S. E. Schulz, Königl. Hoftischlermeister und Obermeister der Potsdamer Tischlerinnung. P. Schwartz, Obermeister der Tischler- und Drechslerinnung zu Prenzlau " Die „Germania" schreibt unter dem Titel „Uber die Richtlinien des Hansabundes": „Wenn der Hansabund an der Spitze seiner Richtlinien den Grundsatz der Gleichberechtigung aller Erwerbsstände ausstellt, so bedeutet das keineswegs ein „neues Evangelium". Dieser Grund satz ist so selbstverständlich, daß jede Partei und auch der Bund der Landwirte denselben sich längst zu eigen gemacht hat. So weit aber die Interessen der einzelnen Erwerbsstände in Betracht kommen, so wird niemand von dem aus der Verbindung von Großkapital und Großindustrie hervorgegangenen Hansabunde er- warten, daß ihm al» einer einseitigen politischen und wirtschaft lichen Interessenvertretung eine gleichmäßige Vertretung aller Inter essen, insbesondere der Interessen des kleinen Kaufmann- und de»