Volltext Seite (XML)
Dresdner Munal TLontglreh Säehstsehev Staatsanzetgev. Verordnungsblatt der Ministerien Md der Ober- «nd Mittelbehördeu. El 7,'- bi'oj Nr. 216. > Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeSin Dresden. <r Freitag, 17. September 1909. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 12SK, Redaktton Nr. 4574. Ankündigungen: Die ZeileN. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 2bPf., die Zelle größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Telle 60 Pf., unter dem Redaltwnsstrich (Eingesandt) 7b Pf. PreiSermäßigg. auf LeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, der Elsa Frieda Weise in Zöblitz die Befugnis zu ver leihen, die ihr unter dem 27. Mai 1907 verliehene bron zene Lebensrettungsmedaille am weißen Bande zu tragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der in den Ruhestand versetzte Pförtner bei der Staatseisenbahnverwaltung Fahsold in Dresden, früher in Altenburg, die von Sr. Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Altenburg ihm verliehene goldene Verdienst-Medaille des Sachsen-Ernestinischen Hausordens annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Vermessungsinspektor Hart mann in Plauen das ihm von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland verliehene Ritterkreuz des St. Stanislaus- ordens annehme und trage. Infolge Ablebens des bisherigen Mitgliedes Ritter gutsbesitzers Otto Gräßer auf Obermosel macht sich nach 8 5 letzter Absatz des Landeskulturrats-Gesetzes vom SO. April 1906 für die 1914 ablaufende Wahlperiode die Neuwahl eines Vertreters zum Landeskulturrate nach 8 3 Ziffer 2 dieses Gesetzes im XII., aus den Verwal tungsbezirken Zwickau und Schwarzenberg und dem Stadtgebiete Zwickau bestehenden Wahlbezirke erforderlich. Diese Neuwahl hat Mittwoch, den IS. November dieses Jahres in der Zeit von 10 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags nach den Bestimmungen des genannten Gesetzes und der Ausführungs-Verordnung dazu vom 30. November 1906 stattzufinden. Als Wahlkommissar ist Herr Rittergutsbesitzer Karl Stauß auf Wiesenburg in Sa. bestellt worden. 6193 Dresden, den 13. September 1909. 726»III8 Ministerium des Innern. Die nächste öffentliche Sitzung des Kreisausschusses findet Freitag, den 24. September dieses Jahres, vormittags 11 Uhr im Sitzungssaale der Königlichen Kreishauptmannschaft statt. 627 III Bautzen, am 16. September 1909. 6196 Der Kreishauptmann. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. - Die in auswärtigen Blättern verbreitete Nachricht, der Sächsische Minister des Innern oder ein Rat des Ministeriums habe die Äußerung getan, das Wahlgesetz vom 5. Mai 1909 sei „durchgepeitscht" worden und man habe deshalb vergessen, eine nähere Zeitbestimmung für die Beurteilung von Steuerrückständen festzusetzen, ent- behrt jeder Begründung. * Se. Exzellenz der Hr. Präsident der Oberrechnungs kammer Wirkl. Geh. Rat vr. Löbe ist vom Urlaub zurückgekehrt und hat die Leitung der Geschäfte wieder übernommen. vffeutliche Epruchsitzung de» Königl. LaudeS-versichermig». amt» vom 11. September 1909. Der Revierförster Han- Sauer wurde am 4. Januar 1909 im sogenannten schwarzen Busch bei Niederrödern erschossen aufgefunden. Sauer stand sm Dienste eine« Kommerzienrat-, der die Jagd gepachtet hatte. Für diesen hatte er die Jagd au-zuüben. Seine Witwe bean sprucht von der land- und forstwirtschaftttchen BerusSgenossenschaft für da- Königreich Sachsen Sterbegeld und Hinterbliebenenrente, weil Sauer bei Ausübung seine» Dienste» auf eine nicht näher aufzuklärende Art und Weise verunglückt sei. Er sei in den Wald gegangen, um Fasanen abzuschießen. Die Berufegenossenschaft und da» Schiedsgericht haben die Klägerin mit ihren Ent- schädiguidanipriichen abgewiesen. Ihr Rekurs wurde ebenfalls verworfen, »eil die Ausübung der Jagd aus dem von einem Jagdliebhaber ervachteten Reviere dann nicht unter da» land- und forstwirtschaftliche UnfallversicheruttgSgesetz falle, wenn der Jagdpächter, wie im vorliegenden Falle, nicht land- oder forst wirtschaftlicher Unternehmer ist. Einer der Fälle, bei denen ausnahmsweise einzelne bei einer solchen Jagd beschäftigte Per sonen, z. B. Treiber, als bei einem land- oder forstwirtschaft lichen Betriebe beschäftigt und deshalb al» versichert gelten, liege hier nicht vor. Der Gutsbesitzer Karl Bernhard Steinert in KrumhermerS- dorf ist am 19. Oktober 1908 gestorben. Seine Witwe erhebt für sich und sechs minderjährige Kinder Anspruch auf Hinter bliebenenrente, weil der Tod Steinert- die Folge eines Unfalls sei, den er einige Wochen zuvor erlitten habe. Er habe bei einer Feldarbeit, beim Krümmern, einen heftigen Stoß gegen den Unterleib erhalten. Die Sektion seiner Leiche hat eins Krebs bildung in der Leber und im großen Retz ergeben, deren Anfänge nach dem Ausspruch der Ärzte Jahr und Tag zurückliegen. Der behandelnde Arzt, der den Verstorbenen einige Tage vor Eintritt des Todes operiert hat, hat sich dahin ausgesprochen, daß der erwähnte Stoß das Krebsleiden weder verursacht noch besonder» beschleunigt habe. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat daraufhin die Entschädigungsansprüche der Hinterbliebenen zurückgewiesen. Deren Berufung ist, nachdem das Schiedsgericht noch ein ärztliches Gutachten eingeholt hatte, das den Ansichten der anderen Sachverständigen beipflichtete, verworfen worden. Auch ihr Rekurs fand keine Beachtung, weil der Beweis dafür, daß der Tod Steinerts durch den bei der Feldarbeit erlittenen Stoß verursacht worden sei, nicht als erbracht angesehen werden könne. Der Wagenrücker Arno Burkhardt in Kirchberg ist am 13. Oktober 1908 an einer Gehirnkrankheit verstorben. Seine Witwe beansprucht für sich und ihre minderjährigen Kinder vom Königl. Sächsischen StaatSfiskuS Unfallentschädigung, weil die Krank heit ihres Mannes und dessen Tod die Folgen eines Betriebs unfalls seien, den er im August 1906 im Eisenbahndienste beim Heben fchwerer Kisten erlitten habe. Bei der Leichenöffnung ist festgestellt worden, daß der Tod auf Atrophie der Gehirnsubstanz und Entzündung der hatten Hirnhaut in Verbindung mit einer Lungenentzündung zurückzuführen ist. Nach dem ättzlichen Gut achten ist e- ausgeschlossen, daß die Krankheit Butthardts durch den angeblichen Betriebsunfall verursacht oder beeinflußt worden sei; der Beginn der Krankheit liege um Monate, wenn nicht Jahre vor dem Unfall zurück. Daraufhin hat die Ausführungs behörde den Entschädigungsanspruch abgelehnt. Die von den Hinterbliebenen eingewendete Berufung hat das Schiedsgericht zurückgewiesen. Zur Begründung ihres Rekurses haben sie geltend gemacht, daß jeder andere Grund zur Entstehung einer Gehirnkrankheit bei Burkhardt gefehlt und daß dieser bis zum Tage des Unfalls alle ihm obliegenden Arbeiten ausgeführt habe. Das Rechtsmittel wurde im Hinblick aus die übereinstimmenden Gutachten der ärztlichen Sachverständigen verworfen. Der Bäckergeselle Johannes Oertel in Neustadt, der Wirt- schaftSgehilfe Friedrich Emil Aischerin Mittweida und der Maschinen arbeiter Otto Künzel in Leipzig haben von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bez. der Holz-BerufSgenossenschaft längere Zeit Unfallrenten bezogen, die nach Beseitigung der erwerbsstörenden Unfallsolgen eingestellt worden sind. Damit sind sie nicht ein verstanden, ihre Rechtsmittel blieben aber erfolglos. Die Unfallrenten des Drechslers Karl Eduard Heinrich Baier in Waldheim, des Maschinenarbeiters Friedrich Julius Weigelt in Olbernhau, des Gutsbesitzers Heinrich Adolf Ficke in Wölkau, des Steinbruchsarbeiters Karl Louis Meyer in Zwickau, des Arbeiter» August Wilhelm Barthel in Leipzig BolkmarSdorf und der Christiane Juliane verehel. Jähne in Bahra sind neuerdings abgemindett worden, weil eine wesentliche Besferung in den Unfallfolgen eingetreten sei. Das bestreiten die Verletzten. Auf ihre Rekurse wurden Baier und Weigelt die Renten in früherer Höhe wieder zugesprochen, bei Ficke und Meyer verblieb es bei der Rentenherabsetzung. Die Entscheidung über die Rechtsmittel Barthels und der Jähne wurde zum Zwecke der Beweiserhebung ausgesetzt. Die übrigen Streitfälle wurden ohne öffentlich-mündliche Ver handlung erledigt. Den Vorsitz hatte Hr. Ministerialdirektor Geh. Rat vr. Schelcher. — Im neuesten Stück seines Verordnungsblattes ver öffentlicht das Evangelisch.lutherische Landeskonsistorium eine Verordnung, den musikalischen Teil der Agende be treffend. Wenn in den Vorbemerkungen zum musikalischen Teil der Agende gesagt ist: „Wo die sofortige Durchführung de- cke- tomporv-Systems nach den Formen 8, O auf Schwierigkeiten stößt, bleibt dessen allmähliche Einführung nachgelassen", so ist da« so zu verstehen, daß in den Gemeinden, in denen die Ein führung der Form 8 an hohen Festtagen und der Form 6 an anderen Festtagen noch auf Schwierigkeiten stößt, zunächst nur die Form an allen Sonn- und Festtagen durchgefühtt zu werden braucht und erst dann, wenn die Form Wittlich beherrscht wird, zu den Formen 8 und 6 fortgeschritten wird. Ein Durch einandermengen der Formen 8 und O ist unstatthaft und schlechterdings zu vermeiden. Auch die Abendmahlsliturgie der Form 8 darf nicht an einfachen Sonntagen statt der AbendmahlS- liturgie oder an anderen hohen Festen statt der AbendmahlS- liturgie 6 gebraucht werden. Zur Einführung der Gefamtliturgie soll nicht nur die Hilfe der Schule, wo diese zur Einübung zu erreichen ist, gesucht, sondern auch die bestehenden freiwilligen Chöre gewonnen werden, die Chor- und Gemeindegesänge der Liturgie einzuüben. Auch soll auf tunlichste Verbreitung der mit Noten versehenen Gesangbuchausgaben und Melodiebüchtr („Melodien zur GotteSdienstordnung") in geeigneter Weise hin gewirkt werden. Die Ephoren >c. werden veranlaßt, bei Kirchenvisitationen und bei fonst sich darbietenden Gelegenheiten darauf zu achten, wie e» mit der Durchführung der Liturgie steht, und soweit nötig, »eitere Anregung und Anleitung zu geben. In einer Bekanntmachung weist da» Landeskonsistorium auf die im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichte vom Königl. Ministerium de» Innern im Einverständnis mit dem Königl. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts erlassene Verordnung wegen der Sicherung der Kirchen und kirchlichen Versammlungsräume gegen Feuersgefahr hin. Die Verordnung nebst Anhang ist im Abdruck angefügt. Die Zeitschrift für die Kenntnis und Förderung der Ausland gemeinden „Deutsch-Evangelisch im Ausland" ist bisher von dem Propst Bußmann in Jerusalem geleitet, dort gedruckt und von dort au- versandt worden. Nach einer weiteren Bekannt machung ist au» Zweckmäßigkeitsgründen der Druck und die Hauptleitung des Blattes nach Deutschland verlegt und die Hauptleitung dem langjährigen Mitarbeiter an Diasporaschriften und insonderheit an der in Rede stehenden Zeitschrift, Pfarrer M. Urban in Wormlage N. L. (Provinz Brandenburg) über tragenworden. Pfarrer Urban bittet, daß etwaige die evangelische Auslanddiaspora betreffende Zuschriften, für die er dankbar sein würde, fortan ihm übersendet werden möchten. In einer Mitteilung wird auf zwei Handausgaben des Königl. Sächsischen Gesetzes über die Fürsorgeerziehung hin gewiesen, bei dessen Durchführung auch die Kirche erheblich inter essiert ist. Die Anschaffung für die Kirchen- und Pfarrbibliotheken auf Kosten der Kirchenärare ist nachgelafsen. Deutsches Reich. Kaisermanöver. (W. T. B.) Hardheim, 16. September. Die Lage war gestern abend folgende: Blau hatte eine Stellung in der Linie Tauberbischofsheim (bayerisches 1. Korps), Gissig- heim (13. Korps), Altheim (Kavalleriekorps, mit der Front gegen Nordwesten) inne. Rot stand mit der Front gegen Südosten in der Linie EierSheim (bayeri sche- 3. Korps), Hardheim-Waldhütte (20. Korps, d. h. bayerische 4. und 39. Division), Wallduern (Kavallerie division ^V). In Verlängerung dieser Linie noch weit entfernt bei Mudan stand das rote 14. Korps, nämlich die 28. und 29. Division.. Blau setzte mit Tagesanbruch den Angriff fort, mit besonderem Nach druck auf seinem rechten Flügel, den es durch das Kavalleriekorps verstärkte. Rot ging mit dem 3. und 20. Korps zunächst in westlicher Richtung zurück, während das 14. Korps auf Altheim marschierte. Auf dem östlichen Flügel von Rot (5. Division) wurden zwei Bataillone des 14. Regiments außer Gefecht gesetzt, so daß, da die 5. Division schon gestern eine Brigade verloren hatte, diese Division nur noch aus einem Regiment besteht. Bei der 6. Division (Rot) wurde die ganze 12. Brigade außer Gefecht gesetzt, dabei das bayrische Infanterieregiment „Kaiser Wilhelm, König von Preußen", so daß die 6. Division nur noch eine Brigade hat. Das Wetter ist gut. Der Kaiser in der Uniform der Württemberger „Olga"-Dragoner begleitete den An griff von Blau. Sämtliche fürstlichen Manövergäste und die fremden Offiziere befanden sich im Gelände. Der Kaiser war noch bei Dunkelheit von Mergentheim ausgebrochen. Auf dem ganzen östlichen Flügel und dem Zentrum der Parteien kam es zu Infanterie- und Artilleriegefechten. (Wiederholt.) Mergentheim, 16. September. Im Zentrum und auf seinem linken Flügel war Blau nicht so glücklich wie auf dem Ostflügel. Im Tal der Erfa und auf den an grenzenden Bergen zwischen Hardheim und Bretzingen ging die 27. Division (Blau) vor dem 20. Korps (Rot) zurück. Hier wurden blaue Truppenteile außer Gefecht gesetzt. Der Kaiser war heute früh 4 Uhr mit dem Erzherzog-Thronfolger von Mergentheim über Tauber bischofsheim nach der Höhe nordwestlich Dienstadt ge fahren, wo die Pferde bestiegen wurden. Der Kaiser verfolgte im nebeligen Morgengrauen das überraschende Vorgehen der bayerischen zweiten Division (Blau) gegen die Vortruppen der fünften bayerischen Division (Rot) bei Eiersheim. Als sich da- Gefecht hier zuungunsten von Rot entschieden hatte, ritt der Kaiser in die Gegend nordwestlich von Königshofen, wo die bayerische 12. In- fanteriebrigade, zu der das Regiment des Kaisers gehört, dem von drei Seiten umfassenden Angriff von Blau aus-. gesetzt war. Hierbei wurde, wie schon gemeldet, durch schiedsrichterlichen Spruch die Brigade außer Gefecht gesetzt. Se. Majestät der Kaiser ließ die Regimentsmusik an die Spitze seine- 6. Regiment- nehmen und führte e- unter den Klängen militärischer Märsche persönlich aus feiner Gefechtsstellung zurück. DaS Regiment, da- feit gestern fast ununterbrochen im Kamps gestanden hatte, auch während der Nacht in unmittelbarer Be rührung mit dem Gegner geblieben war, machte einen überaus frischen Eindruck. Hierauf ritt der Kaiser zum Standpunkt der Manöverleitung auf die Höhe nordwest lich von Schweinberg und verfolgte das weitere siegreiche Vorgehen dr- rechten Flügels von Blau. Gegen Mittag trat hier infolge der starken Erschöpfung der Angriffs-