80 fischen Regierung bei der Centralgewalt wegen des Staatenhauses, wegen des Census und des absoluten Veto, Anträge von der größ ten Wichtigkeit bei dem deutschen Verfassungswerke, ohne vor gängiges Gutachten einer Deputation (I. 25. 367) zur sofortigen Berathung auf die Tagesordnung gestellt werden soll ten. Dasselbe geschah mit dem Anträge von Oppe (l- 29. 462 u. 464) obgleich dieser Antrag vier verschiedene Punkte umfaßte und wichtig genug war, um nach dem Vorschläge von Dörstling an die Arbeitercvmmission gebracht zu werden, wofür sich auch Staatsminister Weinlig vergebens verwendete. Wenn dagegen die Kammer am l6. Marz (I. 30) beinahe die ganze Sitzung mit einer Berathung über das Bepflanzen der Chausseen mit Obst bäumen statt mit Pappeln hingebracht hat, klingt es auch sonder bar, daß ihre Hauptsprecher es mit wichtigeren Gegenständen gar eilfertig treiben wie z. B. Böricke sogar in Widerspruch mit der Verfassung (l- 35. 555) arm 20. März von der Regierung ver langt: ^sie solle sich innerhalb 10 Tagen wegen der Geschäftsordnung erklären.^ Es ist niederschlagend, die wenigen Mitglieder der Ersten Kam mer, von denen ein tieferes Verständniß der Verfassung überhaupt erwartet, wo nicht gefordert werden kann, auf so wenig angemessene Weise die Geschäfte überstürzen und die Kammern überrumpeln zu sehen.