45 dat sich eine Schuld habe beikommen lassen.« Unwahrheit ist es, wenn Tauerschmidt (II. 36. 623.) behauptet: „Die Regierung habe heute (15. Marz) erst erklärt, daß sie aus die am 12. März gestellte Interpellation nicht antworten, daß sic in das nächt liche Dunkel, mit welchem sie ausgetreten sei, werhüllt bleiben, daß sie über die wichtigsten Puncte, über die Zeit- sordcrungen, sich nicht erklären, daß sie über die NegiernngSgrnndsätze schweigen wolle,« während der Minister Held (S. 612.) blos gesagt hatte: „daß die Regierung, st lange eine solche Interpellation von einzelnen Mitgliedern der Kammern ausgcht, unbedingt nicht antworten, daß aber eine entschiedene Antwort nicht ansblciben werde, wenn diese in Form einer Interpellation geäußerten Wünsche als Anträge an die Kammer gebracht, von der Kammer darauf Beschlüsse gefaßt und diese Beschlüsse auf verfassungsmäßigem Wege an die Regierung gelangt sein würden.« Unwahrheit ist cs, wenn Blanckmeister (U. 37. 641.) sagt: „Das absolute Veto sei in England überhaupt blos zweimal gehandhabt worden und habe in beiden Fällen eine Revolution nach sich gezogen;« jene Revolutionen waren aus ganz anderen Ursachen hcrvorgcgangcn. Unwahrheit ist es, wenn Helbig (II. 38. 667.) sagt: „Es sei gar keine Frage mehr, daß der Waf fenstillstand mit Dänemark verlängert, die Truppensendung nach Schleswig also ganz unnütz sei.« Unwahrheit, wenn Lincke (S. 673.) sagt: „Der Einmarsch sächsischer Truppen in Schleswig-Holstein sei eine Einmi- schnng in die Angelegenheiten eines fremden Staates (Deutsche Länder werden auf einmal fremde Länder) und zwar eine Einmischüng der Gewalt!«