128 her oder später von selbst kommen.« Ein constitutionel- ler Volksvertreter mußte die Ueberzeugung haben, daß die Repu blik nicht kommen kann, so lange die Volksvertretung ihre Schuldigkeit thut. S. 569 behauptet Berthold gar: „Die republikanischen Vereine waren gesetzlich berechtigt und bestätigt.« Am 16. Februar ruft Trützschler unter dem Bravo der Ga lerie (II. 20. 371): „Wenn das Veto, nachdem ein Volk einig und kräftig seinen entgegengesetzten Willen ausgesprochen hat, immer noch entgegengesetzt wird, dann bleibt eben die rohe Gewalt blos noch übrig, und um diese zu ver meiden, muß man das absolute Veto abschaffen und das suspen sive einführen.« , Am 12. März droht Tzschirner (II. 34. 591): „Die Herren mögen erwägen, daß man dann fragen wird, ob sie mit Recht die Millionen Steucrentschädigung erhylten haben und ob das Land nicht das Recht in Anspruch nehmen kann, die Sum men wieder zu fordern, und daß das Land die Verfassung dann anch in andern Punkten nicht halten wird.« oder S. 592: „das absolute Veto ruft die Revolution hervor,« oder S. 593: „Helfen wir nicht, so helfen die Gemeinden sich selbst.« Desgleichen (ll. 38. 670) am 17. März: „Es wird dahin kommen mügen, daß die Volks- souvcrainctät sich selbst Geltung verschafft.« oder S. 672: „Wir werden uns auch nicht schrecken lassen, wenn die Kammerauflösung erfolgen sollte. Das kann für uns nicht der Maßstab sein, kann unsere Ansichten nicht bestimmen, kann uns nicht dazu drängen, uns in anderem Sinne auszu sprechen. Man appellire an das Volk und das Volk mag dann entscheide».« Oder am 28. März (II. 44. 806): Dgs Ministerium geht entweder, und es wird sich zeigen, was wir für eins bekommen. Ist Willkürherrschaft vorhanden) so wird man auch auf die