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126 Dieselbe revolutionäre Theorie sprach Schaffrath aus (1k. 7. 117): „ Die Deputation erklärt natürlich und hält die Kam mer für, in diesem Lokale souverän; sic könne in jedem Augenblicke thun und lassen was sic will." Diese Theorie vernichtet die verfassungsmäßige Gewalt des Königs, namentlich h. 78, 7», 80, 93, 97, 102, 111, 113, Iltz, 118, 123, 128, 152 der Verfassungsurkunde. Bei diesen Theorieen gegen die Verfassung ist cs nicht ge blieben; einzelne Abgeordnete haben sich so weit vergessen, die Monarchie, namentlich die erbliche, selbst anzugreifen und repu blikanische Verbindungen in Schutz zu nehmen und repolulionärc Drohungen auszusprechen. 11. 5. 48 sagt Meinel: „die Vernunft muß sich jedes Mal dahin ent scheiden, daß Derjenige, der an die Spitze deS Volkes tritt, verantwortlich sei (also ein^republikanischer Präsident!) Neber die Erblichkeit solcher Dinge hat der Geist unserer Zeit auch längst de» Stab gebro chen. Was würde man sagen, wenn in einer Familie das Lchreramt erblich werden sollte?" Diese ganze Rede Meinels geht nicht blos gegen einen erblichen deutschen Kaiser, sondern die Gründe sind sämmtlich gegen die Monarchie überhaupt gemünzt. In derselben Sitzung unterbricht allgemeiucS Gelächter auf der linken Seite den Abg. Bauer bei den Worten: „Ich achte den Präsidenten einer Republik in seinem Lande eben so hoch wie den Monarchen practische Verwirklichung findet dieser'Grundsatz in der Monarchie, nicht durch das suspensive Veto, sondern in derjenigen Regie rung, wölche wir jetzt eine parlamentarische nennen. Diejenigen, welche das suspensive Veto fordern, sind nicht mehr gru ndsätzlich Verthcidigcrdcr Monarchie, sondern lassen sich dieselbe nur einstweilen und aus Politik gefallen. Dies beweist Fincke, welcher als Anhänger des suspensiven Veto (II. 34. 598) im Wider spruch mit seinem Eide die Worte gebraucht: „Die Krone, so lange sie cxistirt," und welcher die Krone nicht als wesentliches Glied der Verfassung, sondern höchstens „ als eine Zierde" und gegenwärtig, beim Vollgcnuß ihrer Rechte, sogar „als Beschwerde" betrachtet.