120 Recht der Steuerbewilligung jetzt schon so weit aussprächcn, daß nach Befinden auch ein reac- tionärcs Ministerium davon Gebrauch machen könnte." , Das heißt: wir machen zur Bedingung der Steuerbewilligung nicht das Bedürfniß des Landes, sondern den politischen Stande punkt dec Minister. S. 212 sagt Lincke: „Das, Volk wartet auf wichtige Zugeständnisse von der Regierung. Wenn wir nun aber jetzt schon, wo wir noch gar nichts für unser Volk errungen haben, so ohne Weiteres auf längere Zeit die Forterhcbung der Steuern und Abgaben gesche hen lassen, so wird cs uns gerechte Vorwürfe machen und sagen, wir haben von Euch zunächst etwas Ersprießliches für unser Recht erwartet, wir haben aber nichts von Euch erhalten, als neue Pflichten."- Helbig sagt ebendaselbst: 7,Ich glaube, wir arbeiten der Reaction in die Hand, wenn wir die Steuern auf viele Mo nate hinaus bewilligen," und -,Ein neues Ministerium ist außer Stand, fort zu regieren, wenn wir die Steuern nicht für eine lange Zukunft bewilligen. Deshalb thun wir sehr Wohl, wenn wir sie nur auf möglichst kurze Zeit bewilligen." Wahrhaft lächerlich erscheint dabei die von Tzschirncr (S. 217), versuchte Rechtfertigung: „ES ist allerdings richtig, daß ich den politischen Standpunkt hauptsächlich vor Augen gehabt habe, ich mache aber dabei keineswegs gegen eine Bestimmung der Ver fassung Gebrauch, welche ausdrücklich vorschreibt, daß derartige