IIS nehmigung des Auftraggebers auf einen Dritten übertragen?" Heißt das nicht mit klaren Worten: die Stän deversammlung hätte, als sie die Regierung zum Abschluß der schönburg'schen Recesse ermächtigt, erst die Genehmigung des Volks einholcn sollen? Oder heißt das „nur der eignen Ueberzeugung folgen", wie tz. 81 der Verfassungsurkunde verlangt, Wenn Tzschirner (II. 4t. 805) bei den merkwürdigen Enthüllun gen über die Elubbwirthschast sagt: „Wenn wir dem vorigen Ministerium nicht auf gleiche Weise entgegengetreten sind, wie man uns zum Vorwurf gemacht hat, so ist das wahrhaftig unsere Schuld nicht gewesen. Ich erinnere an die Debatte über die Adresse, die in den Elubbs gepflo gen wurde, und ich frage Sie auf Ihr Gewissen, ob die Partei, die den Antrag gestellt hat, nicht gleich damals darauf drang, dem Ministerium dieselben Fragen bei der Adresse vorzulegen, wie sie später durch unsere Interpellation gebracht worden sind? Wir haben uns der Partcidisciplin damals un terworfen." Also nach der „Partcidisciplin" hat die äußerste Linke in der Kammer verhandelt, und was verstehen wir unter dieser Partei- disciplin? Nichts anderes, als daß einzelne Mitglieder in der Kammer gegen ihre persönliche Ueberzeugung abstimmen, weil eine Anzahl von Freunden außerhalb der Kammer etwas anderes beschlossen hat. h. IV2 der Verfassung lautet: „Die ständische Bewilligung von Abgaben darf nicht an Bedingungen geknüpft werden, welche nicht das Wesen oder die Verwendung derselben unmittelbar betreffen." Auch diese Bestimmung ist verletzt worden. II. 14. LIV sagt Tzschirner: „reaktionäre Gelüste sind vollkommen vorhanden und ich wünschte nicht, daß die Kammern das wichtige