Neunter Abschnitt. Verletzung der Verfassung. Drohung mit Revolution. Nach tz. 81,dec Verfassungsurkunde haben die Abgeordneten eine Instruktion von ihren-Committenten nicht anzunehmen, son dern nur ihrer eigenen Ueberzeugung zu folgen. Wie verträgt es sich damit, daß die Abgeordneten dec entschieden freisinnigen Partei auf ein förmliches Programm von ihren Wählern sich haben verpflichten lassen und sich sogar in der Kammer aus dasselbe berufen, wie der Abg. Fritzsche (II. 14. 224.) öffentlich gethan? Dort sagt er: „denn das Programm, auf dessen Grund ich stehe und auf welches hin ich gewählt worden bin, ist dasselbe, welches, so viel ich weiß, auch alle Mitglieder der Finanzdeputation oder wenigstens ihre Mehrheit zu dem ihrigen gemacht haben. ^Jn diesem Programm steht auch der Punkt der Steuervermindcrung. Wenn wir also jetzlzu einer Steuer erhöhung Ja sagen sollen, so gehen wir von diesem Programm ab; daß aber ein solcher Schritt wohl erwogen sein will, das ermessen Sie wohl von selbst.« Wie verträgt es sich mit tz. 81 der Ver fassungsurkunde, wenn der Berichterstatter Haustein (II. 21.3S7.) die Aeußerung thut: „Die Ausübung der ständischen Befugnisse ist nicht blos ein Recht der Vertreter des Volks, sondern sie ist zugleich eine Pflicht, und eine Pflicht kann ich nicht ohne Ge-