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Dresdner W Journal. königlich SAehsisel-ev Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 248. —c> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat Doenges in Dresden. <r- Freitag, 23. Oktober 1908. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktags nachmittag». — Fernsprecher Nr. 129b. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt-Ankündigungsseite 2S Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum aus 3mal gesp. Tertseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf. Preisermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Das Ministerium des Innern hat dem Kranken» Unterstützung-.Vereine „Brüderschaft" zu Hohenstein- Ernstthal, eingeschriebenen Hilfskasse, bescheinigt, daß er auch nach Annahme des IV. Statutennachtrags vom 20. August 1908, vorbehältlich der Höhe des Kranken geldes, den Anforderungen des § 75 des Kranken versicherungsgesetzes vom 10. April 1892 in Verbindung mit dem Abänderungsgesetze vom 25. Mai 1903 genügt. Dresden, am 15. Oktober 1908. 30416 Ministerium -es Innern, I. Abteilung. 7246 Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses Freitag, den 30. Oktober 1S08, vormittags 11^ Uhr, im Sitzungssaale der Königlichen Kreishauptmannschaft — Schloßstraße 34/36, II. Geschoß —. Die Tagesordnung hängt in der Hausflur des Dienst gebäudes zur Einsicht aus. 20841 Dresden, am 21. Oktober 1908. 7268 Königliche Kreishauptmannschaft. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Am EeschSftSdereiche de» «taisteriamS de» K«tt»» ». »stell. MtterrichtS. Zu besetzen: 1. das neubegründete Schuldirek- torat in Sehma. Kollator: die oberste Schulbehörde. 3300 M. FahreSgehalt und 400 M. WohnungSgeld; 2. die Lehrerstelle zu Oberscheibe. Kollator: die oberste Schulbehörde. Außer freier Wohnung im Schulhause und Gartengenuß 1b00 M. Grund gehalt, 100 M. für Leitung der Schule, 22b M. für 3 Über stunden und einige katastermäßige Bezüge. Vorschriftsmäßige Bewerbungen bi» zum 2. November an den - BezirkSschul- inspektor zu Annaberg. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hose. DrGst-rn, 23. Oktober. Se. Majestät der König kam heute vormittag nach einem Ritt in der Heide in das Residenzschloß und nahm hier von 10 Uhr 30 Min. ab die Vorträge der Herren Staatsminister und des Königl. Kabinettssekretärs entgegen. Um 12 Uhr 30 Min. empfing Allerhöchstderselbe die Departementschefs der Königl. Hofstaaten zum Rapport und begab Sich gegen 1 Uhr in das Hoflager zurück. Mittellungen aus der öffentlichen Verwaltung. - Obwohl mit Rücksicht auf die für den Reichs wetterdienst etatmäßig zur Verfügung stehenden be schränkten Mittel der allgemeine telegraphische Wetter- vorhersagedienst in diesem Jahre mit dem 30. Sep tember aufgehört hat, stellt die sächsische Landeswetter warte zu Dresden auf Grund des ihr täglich zugehenden umfangreichen telegraphischen und sonstigen Nachrichten materials fortlaufend eine Wettervorhersage auch für den Winter auf. Diese Vorhersage wird nicht nur in Form der Wetterkarte (Bezugspreis durch die Bost 50 Pf. monatlich, zuzüglich 14 Pf. Postgebühr), sondern aus Bestellung auch auf telegraphischem oder telephonischem Wege vormittags 11 Uhr dem Publikum zugängig ge macht. Da die Einrichtung noch nicht allenthalben be kannt zu sein scheint, werden die an der Wettervorhersage interessierten Kreise, namentlich Gemeinden, landwirt- schastllche Vereine »c. noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die telegraphischen oder telephonischen Vorhersagen gegen Erstattung folgender Zustellungs gebühren bezogen werden können: ») bei Übermittelung durch Fernsprecher an Teilnehmer des OttSfernsprech- netzeS oder an Inhaber von Nebentelegraphen, sowie bei Zustellung im OrtSbestellbezirke gelegentlich der regel- mäßigen Bestellgänge: monatlich 2 M., vietteljähttich 4,50 M., halbjährlich 8 M.; b) bei Zustellung durch den Landbriesträger im Landbestellbezirke: monatlich 3 M., vierteljährlich 6,75 M., halbjährlich 12 M.: 0) bei Zu stellung durch Eilboten im OrtSbestellbezirke: monatlich 4 M., vierteljährlich 9 M., halbjährlich 16 M.; 6) bei Zustellung durch Eilboten im Landbestellbezirke: zu den unter » aufgefühtten Gebühren unter Hinzurechnung der wirklich erwachsenden Botenkosten. Sämtliche Bestellungen sind an die nächstgelegene Postanstalt zu richten. Lberverwaltungvgericht. Auf Anrequng verschiedener Grund stücksbesitzer, namentlich aber auf Drängen der Landesanstalt Altendorf, die wegen Entwässerung der Anstaltsgebäude Schwierig keit hat, beschloß der Stadtrat von Chemnitz, die Fluchtlinien für eine neue Straße festzusetzen, die von der Leipziger Straße in Verlängerung der Bürgerstraße bis zur Burgstraße geführt werden und die südliche Grenze des Anstaltsgrundstücks berühren soll. Die geplanten Fluchtlinien durchschneiden der Chemnitzer Scheiben schützengesellschaft gehörige Flurstücke, sind aber so geführt, daß sie von dem nächsten Kugelfange noch einen Abstand von 50 m innehalten. Da die Scheibenschützengesellschaft fürchtete, daß ihr nach dem Ausbaue der Straße bei Benutzung der Schießstände Schwierigkeiten gemacht werden könnten, erhob sie gegen den Planentwurf Widerspruch, den der Stadtrat jedoch als unbegründet zurückwies. Der hiergegen eingewendete Rekurs wurde von der Kreishauptmannschaft beachtet. Infolge der nunmehr von der Stadtgemeinde erhobenen Anfechtungsklage hat das Oberverwal tungsgericht jedoch die kreishauptmannschaftliche Entscheidung als der rechtlichen Grundlage entbehrend ausgehoben. Fm wesentlichen wird folgendes im Urteile ausgeführt: Es handle sich gegenwärtig um einen auf Grund von § 38 des Baugesetzes aufgestellten Planentwurf. Ein solcher unterscheide sich nicht dem Wesen, sondern nur dem Umfange nach von anderen Bebauungsplänen. Es sollten durch ihn zunächst nur die allgemeinen Umrisse der späteren baulichen Entwickelung gekennzeichnet, alle Einzelheiten aber der Zukunft und ihren besonderen Bedürfnissen Vorbehalten werden. Bei derartigen Plänen könne daher der Natur der Sache nach regelmäßig nur die Feststellung solcher Straßenzüge in Frage kommen, deren Durchführung erst tn späterer Zeit zu erwarten stehe. Schon aus diesem Grunde sei es rechtsirrtümlich, wenn die Kreishauptmannschaft den vor liegenden Fluchtlinienplan deshalb beanstandet habe, weil der Stadtrat nicht anzugeben vermöge, ob und wann für den Aus bau der Straße in ihrer vollen Ausdehnung ein öffentliches Be dürfnis auftreten werde. Der Zeitpunkt des zu erwartenden Aus baues einer Straße sei wesentlich bei Beurteilung der Frage, ob gewichtige öffentliche Interessen die Änderung bestehender Fluchtlinien geboten erscheinen ließen, er sei aber bedeutungslos bei einem Fluchtlinienplane für neu anzulegende Straßen und scheide unter allen Umständen vollständig aus bei einem nach j 38 aufgestellten Entwürfe. Hier habe sich die Prüfung darauf zu beschränken, ob bei der Planung eines Straßenzugs den zu erwartenden Bedürfnissen des Verkehrs und der späteren bau lichen Entwickelung in ausreichendem Maße Rechnung getragen worden sei. Für die Strecke entlang dem Anstaltsgrundstücke er kenne die Kreishauptmannschast selbst an, daß der Fluchtlinien plan den öffentlichen Interessen entspreche; für den übrigen Teil der Straße habe sie das nicht nur nicht verneint, sondern sie habe sogar zugegeben, daß die Durchführung der Straße künftig not wendig werden könne und deshalb die vorläufige Feststellung vielleicht zweckmäßig sei. Demnach müsse davon ausgegangen werden, daß die bauplanmäßige Feststellung einer Straße entlang dem Anstaltsgrundstücke vom Standpunkte des öffentlichen Inter esses schon jetzt erforderlich sei, und daß aus demselben Grunde die Herstellung einer unmittelbaren Verbindung zwischen der Leipziger Straße und der Landesanstalt künftig nötig werde. Hieraus folge als geradezu zwingender Schluß, daß schon jetzt die vorläufige ortsgesetzliche Festlegung der Fluchtlinien des ganzen Straßenzugs im öffentlichen Interesse wünschenswert er scheine. Daß hierfür geradezu eine Notwendigkeit bestehen müsse und nur dann, wenn eine solche nachgewiesen sei, die Fest- stellung der Fluchtlinien gerechtfertigt sein würde, wie die Kreis hauptmannschaft anzunehmen scheine, sei nicht erforderlich. Da nun bei der Gestaltung des Grundbesitzes der Scheibenschützen gesellschaft eine Straßenverbindung zwischen der Leipziger Straße und der Landesanstalt nur über das Grundstück der Schützen gesellschaft möglich sei, so lasse sich dessen Durchschneidung durch die geplanten Fluchtlinien nicht umgehen. Seien aber für deren Festlegung öffentliche Interessen maßgebend, so habe demgegen über selbstverständlich da- private Interesse der Schützengesellschaft an der Erhaltung ihres Schießstandes zurückzutreten. Deutsches Reich. Zur Vermählung VeS Prinzen August Wilhelm. (W.T. B.) Berlin, 22. Oktober. Die Feierlichkeiten zur Vermählung des Prinzen August Wilhelm mit der Prinzessin Alexandra Viktoria zu Holstein- Glücksburg im Königl. Schloß begannen nachmittags um 4 Uhr. Zur Beobachtung der großen Anfahrt der Fürstlichkeiten und Geladenen hatte sich im Lustgatten und Unter den Linden bei kaltem, trübem Wetter eine große Menschenmenge eingefunden. Nachdem die Schloß- gardekompanie auf der Wendeltreppe Spalier gebildet und die Galawachen und Doppelposten der Gardedukorps, der Leibgarde der Kaiserin und der Krongardisten in den Prunkräumen aufgezogen waren, begannen sich die Hof staaten im KönigSzunmer und der Drap d'or-Kammer zu versammeln, im Weißen Saale die Obersten, Kapitäns zur See, das Offizierkorps des 1. Garderegiments z. F. und eine Deputation des Grenadierregiments „König Friedrich Wilhelm l." (2. Ostpreußisches) Nr. 3. Die weiteren Geladenen, nämlich die Herren und Damen des hohen Adels, des diplomatischen Korps, die Generalität und Admiralität und die Räte erster Klasse, sowie die geladenen inländischen Damen begaben sich sogleich in die Schloßkapelle. Die Höchsten Herrschaften und Gäste fanden sich in der boisierten Galerie ein, im Kurfürsten zimmer die Majestäten, das Hohe Brautpaar, der Herzog und die Herzogin Friedrich Ferdinand zu Holstein- Glücksburg, der Grobherzog von Oldenburg, der Kron prinz und die Kronprinzessin, Prinz und Prin essin Eitel Friedrich und die anderen Geschwister des Bräutigams und der Braut. Vorher war die Königl. Prinzessinnenkrone durch Beamte des Hausschatzes herbeigebracht und von einem Offizier und zwei Mann vom Regiment Gardedukorps bis in ein angrenzendes Gemach geleitet worden. Im Chinesischen Kabinett hatte die Kaiserin die Krone auf dem Haupte der Prinzessin - Braut befestigt, wobei die Oberhofmeisterin Gräfin Brockdorff hilfreiche Hand ge leistet hatte. Um ZH5 Uhr fand im Kurfürstenzimmer die standes amtliche Eheschließung des Hohen Brautpaars durch den als Minister des Königl. Hauses fungierenden Oberhof marschall Grafen Eulenburg statt, m Gegenwatt der ge nannten Mitglieder der engeren Familie des Brautpaars. Nunmehr ordnete sich der große feierliche Zug der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften zur Kapelle. Voran schritten Hosfouriere und Pagen, sodann Kammer herr Graf zu Rantzau und Kammerjunker v. Lekow als adlige Wappenherolde mit den Stäben. Der Oberst marschall Fürst Fürstenberg im Galascharlachrock der Gardedukorps mit dem großen Oberstmarschallstabe schritt den Kammerjunkern und Kammerherren voran, die paarweise, die jüngsten voran, geordnet waren. Ober küchenmeister Graf v. Pückler und Schloßhauptmann Graf Hohenthal-Dölkau führten das Hohe Brautpaar. Der Prinz trug die Uniform des 1. Garderegiments, die Prinzessin ein weißes Kleid mit Silberstickereien und alten Holsteinischen Spitzen. Dem Bräutigam folgten die zur Aufwartung beigegebenen Herren Generalleutnant v. Schenck und der stellvertretende Hofmarschall Major v. Roeder mit den beiden persön lichen Adjutanten; die Schleppe der Braut trugen die Damen Hofdame Gräfin Alice v. Wedel, Freiin Maria v. Schorlemer, Frl. Helene v. Behr und Frl. Valeska v. Oppen; rechts neben der Schleppe schritt die stellver tretende Oberhofmeistenn Palastdame Gräfin v. Harrach, links der Kammerherr Graf zu Rantzau-Rastors, zwei Pagen folgten. Nun kam der große Vortritt: Die Hof-, Vize-Ober-Hos-, Ober-Hof- und die Obersten Hofchargen, paarweise, und hinter ihnen der Kaiser mit der Herzogin Friedrich Ferdinand zu Holstein-Glücksburg. Der Kaiser trug die Uniform des 1. Gardereyiments zu Fuß mit den Abzeichen eines Feldmarschalls, die Kette des Schwarzen Adler-Ordens und das blaue Band des Verdienstordens der preußischen Krone. Sr. Majestät folgten der HauS- minister, die Generaladjutanten, Generale ä I» suits und Flügeladjutanten und der Geh. Kabinettsrat v. Valentini. Der Herzog Friedrich Ferdinand zu Holstein-Glücksburg führte sodann die Kaiserin, die ein Kleid in Lila mit Silberstickereien angelegt hatte, die Courschleppe war gleichfalls Lila mit Zobel verbrämt. Ihrer Majestät schritten vorauf: Kabinettsrat v. Behr-Pinnow und Kammer herr v. Winterfeld und die jugendlichen Prinzessinnen Vittoria Luise von Preußen und Karoline Mathilde zu Holstein-Glücksburg. Neben der Schleppe der Kaiserin schritten rechts Oberhofmeisterin Gräfin v. BwcLorff und die Hofstaatsdamen Gräfin v. Keller und Frl. v. Gersdorff, links Oberhofmeister Frhr. v. Mirbach —, die Schleppe trugen Hofdame Gräfin Cita zu Rantzau, Ehrendamen Frl. Else v. Veltheim und Gräfin Ina Matte v. Bassewitz und Gräfin Elisabeth v. Klin- kowström; zwei Pagen folgten. Den Majestäten schlossen sich die anwesenden Fürstlichkeiten — noch 38 an der Zahl — an, die Courschleppen der Prinzessinnen wurden von je zwei Pagen yetragen, die Hofdamen gingen hinter den Schleppen, die Kavaliere waren ihren Herrschaften vorgetreten, die Adjutanten folgten. Die Kronprinzessin wurde vom Großherzog von Oldenburg geführt, es folgten je zu dritt: Großherzogin von Olden burg, Kronprinz, Prinzessin Eitel Friedrich — Prinz Eitel Friedrich, Herzogin von Sachsen-Coburg, Prinz Adalbert — Prinzessin Heinrich, Prinz Oskar, Prinzessin Friedrich Leopold — Prinz Joachim, Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen, Prinz Friedrich zu Holstein-Glücks burg — Prinzessin Adolfs zu Schaumburg, Prinz Heinrich, Prinzessin Friedrich Karl von Hessen — Prinz Friedrich Leopold, Prinzessin Helena zu Holstein-Glücksburg, deren Bräutigam Prinz Harald von Dänemark — Herzoain von Sachsen-Altenburg, Herzog zu Schleswig-Holstem,