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Amtlicher Teil Nichtamtlicher Teil Vom Königlichen Hofe Se. Majestät der oster in fvehürdliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) peler Vertrags bezüglich des Sandschaks zu appellieren, so liegt ihm anderseits die Pflicht ob, seinen Standpunkt bezüglich der Ächtuhrladenschluß in Nerchau betr. Bon einer Anzahl beteiligter Geschäftsinhaber Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Direktor des Sächsischen Militärfeuerversicherungs. Vereins Hofmann in Zwickau das Ritterkreuz 2. Klasse des Albrechtsordens zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Polizeiinspektor Eckart in Freiberg bei seinem Über tritte in den Ruhestand das Albrechtskreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Polizeiwachtmeister Schilde in Blasewitz bei seinem Übertritte in den Ruhestand das Ehrenkreuz mit der Krone zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Gendarmerie-Brigadier Berger und die Schutzleute Forsthofer, Gläser und Krumbholz in Weißer Hirsch die ihnen von Sr. Durch laucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen ver liehene Fürst!. Schwarzburgische Ehrenmedaille in Silber annehmen und tragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der König!. Sächsische Hoftraiteur Krahwinkel in Bad-Elster die ihm von Sr. Majestät dem König von Serbien verliehene Goldene Medaille annehme und trage. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt.Ankündigungs eite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf. Preisermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Regierung richtete an die Vertreter der Berliner Signatar mächte eine Note, worin die Verfügung betreffend . „ _ „zu einem hohen Grade materieller und geistiger Kultur gelangt. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Rummem 10 Pf. — Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher Nr. 1295. richtig freundschaftlichen Gefühle zu geben, sondem eS setzt hier- durch gleichzeitig den Gerüchten, die ihm egoistische Ambitionen Zur Lage auf Vern Balkan. Bosnien und die Herzegowina. (W. T. B.) Rominten, 7. Oktober. Der Dresden, 8. Oktober. rag des M. Paul Martin in der Dresdner Gesellschaft ür neuere Philologie in der Aula der Technischen Hoch chule beiwohnen. Ächtuhrla-euschluß in den Gemeinden Oetzsch und Gautzsch bei Leipzig betr. Von einer Anzahl beteiligter Geschäftsinhaber in Oetzsch und Gautzsch als örtlich unmittelbar zusammen hängenden Gemeinden ist beantragt worden, gemäß 8 139 k der Reichsgewerbeordnung für alle offenen Ver kaufsstellen dortselbst mit Ausnahme der Sonnabende den Achtuhrladenschluß anzuordnen. Zur Absetzung des nach §8 2—4 der Reichskanzler bekanntmachung vom 25. Januar 1902, Reichsgesetzblatt S. 38, geordneten Verfahrens ist Herr Gemeindevorstand Feller in Oetzsch als Kommissar bestellt worden. Leipzig, den 30. September 1908. 6800 Königliche Kreishauptmannschaft. In den Vorstand des Gemeindeverbandes für da» Elektrizitätswerk in Loschütz sind die Herren Gemeindevorstand Klügel in Birkigt als Vorsitzender, Gemeindevorstand Eismann in Gittersee als stell vertretender Vorsitzender, Stadtrat vr. Körner in Dresden als Schriftführer und Gemeindevorstand Kolbe in Dölzschen als stellvertretender Schriftführer auf die Dauer vom 1. August 1908 bis dahin 1911 ge wählt worden, was hierdurch antragsgemäß zur öffent lichen Kenntnis gebracht wird. 4258 H Dresden, am 5. Oktober 1908. 6797 Königliche Kreishauptmannfchaft. und territoriclle Begehrlichkeiten zuschreiben, da» formellste dosmens als Verletzung des Berliner Vertrags Dementi entgegen. Wenn es feststeht, daß Osterreich-Ungam bezeichnet wird. In der Note wird hinzugefügt, sofern nicht mehr die Absicht hat, an die Bestimmungen des Konstantins- s die Mächte die Tatsache anerkennen würden, halte sich der Stadtgemeinde Nerchau ist beantragt worden, gemäß 8 139 k der Reichsgewerbeordnung vorläufig für das Winterhalbjahr mit Ausnahme der Sonnabende und der Tage vor den Festen für alle offenen Verkaufsstellen dortselbst den Achtuhrladenschluß anzuordnen. Zur Absetzung des nach 88 2—4 der Reichskanzler bekanntmachung vom 25. Januar 1902, Reichsgesetzblatt Seite 38, geordneten Verfahrens ist Herr Bürgermeister Leicht in Nerchau als Kommissar bestellt worden. IV 2412 Leipzig, den 25. September 1908. 6799 Königliche Kreishauptmannfchaft. reichisch-ungarische Botschafter v.Szögyeny-Marich ist heute vormittag hier angekommen. Er wurde von Sr. Majestät dem Kaiser in längerer Audienz empfangen und reiste nachmittags wieder ab. (W. T. B.) Konstantinopel, 7. Oktober. Der österreichisch - ungarische Botschafter Markgraf Pallavicini überreichte heute nachmittag der Pforte folgende Note: Als Osterreich-Ungarn mit der Pforte am 21. April 1879 die Konvention, betreffend die Durchführung des Artikels 25 des Berliner Vertrages mit Bezug auf den Sandschak Novibazar ab« schloß, gab es sich Rechenschaft über die enge Solidarität der Interessen, die sich unter anderem in jenen Bestimmungen der Konvention kundgab, welche die Anwesenheit der österreichisch ungarischen und ottomanischen Garnisonen in gewissen Ortschaften vorsah. Die durch diese freundschaftliche Kooperation österreichisch ungarischer und ottomanischer Truppen vorgesehene Absicht wurde erreicht. Es ist uns gelungen, die Ordnung aufrechtzuerhalten und den europäischen Frieden zu sichern, den eine Konflagration in diesen Gebieten in Gefahr gebracht hätte in dem Moment, wo die Türkei durch die Folgen des Krieges geschwächt war. — Seit dem hat sich die Lage gründlich geändert. Die 30 Jahre, die der Unterzeichnung der Konvention folgten, gaben der Türkei Zeit, sich zu sammeln. Die politische Bewegung, die sich nament lich gegenwärtig in der Türkei zeigt, läßt eine Erstarkung des ottomanischen Staates und hierdurch eine Festigung der Grund lagen des Reiches erkennen. Osterreich-Ungarn gab vor nicht langer Zeit der Türkei den Beweis seiner wohlwollenden und friedlichen Absichten, indem es erklärte, es sei geneigt, in der Konvention betreffend den Eisenbahnanschluß Uvac—Mitrowitza die Klausel aufzunehmen, daß die Monarchie von nun an nicht mehr von ihrem Rechte Gebrauch machen werde, an anderen Punkten des Sandschaks ohne vorheriges Einvernehmen mit der Pforte Truppen zu halten. Heute, wo die Jnaugurierung einer neuen politischen Ara in Konstantinopel eine aus gezeichnete Vorbedeutung für die Zukunft der Türkei zu sein scheint, hofft Osterreich-Ungam, daß es der Pforte allein gelingen werde, die Ordnung im Sandschak aufrechtzuerhalten und so in diesen Gegenden die Aufgabe zu erfüllen, die bisher dem Zusammenwirken der beiden Regierungen oblag. Osterreich- Ungam zögert nicht, zu erklären, daß es in Zukunft auf die Geltendmachung der Rechte verzichtet, die ihm die Konvention bezüglich des Sandschaks einräumt. Was die österreichisch ungarischen Tmppen betrifft, so erhielten dieselben den Befehl, die Ortschaften, wo sie gamisonierten, zu räumen. Durch diese hochbedeutsame Tat glaubt Osterreich-Ungam der Pforte nicht nur einen eklatanten Beweis seines Vertrauens und seiner auf« Ausland. Rußland. (W. T. B.) St. Petersburg, 7. Oktober. Die Studenten stellten den Besuch der Vorlesungen ein. Auch die Studenten der Moskauer technischen Hochschule des Kiewer Poli technikums und der Jurewschen Universität beschlossen die Einstellung des Besuchs der Vorlesungen. Im „Regierungsanzeiger" wird eine Reihe von Be schlüssen des Ministerrats aus Anlaß der Streikerklärungen an den Hochschulen veröffentlicht, denen zufolge die Professoren aufgefordert werden, die Vorlesungen fottzu- setzen. Polizeiliche Maßnahmen gegen die streikenden Studenten sollen nur ergriffen werden, falls die Streiks in Gewalttaten ausarten. Dänemark. (W. T. B.) Kopenhagen, 7. Oktober. Finanzminister Neer- gaard, der heute zum König berufen wurde, hat ver sprochen, die Bildung eines neuen Ministeriums zu versuchen. Er wandte sich heute nachmittag an die beiden Gruppen der Regierungspartei, die linke Reform- Partei und die Gemäßigten, die ihm ihre Unterstützung zusagten. Der Augenblick scheint also gekommen, das unternommene Werk zu krönen und diesen Provinzen die Wohltat des von der Bevölkemng gewünschten autonomen und konstitutionellen Regimes zu gewähren. Osterreich-Ungam muß indessen, um seine edlen Absichten zu verwirklichen, die Lage in beiden Provinzen genau regeln und für wirksame Garantien gegen Gefahren vor sorgen, welche die Stabilität des im Jahre 1878 eingsführten Regimes bedrohen könnten. Osterreich-Ungarn sieht sich daher vor der gebieterischen Notwendigkeit, sich der in der Kon stantinopeler Konvention enthaltenen Vorbehalte zu entledigen und, was Bosnien und die Herzegowina betrifft, seine frühere Aktions freiheit wiederzuerlangen. Es glaubt, daß die Beziehungen zwischen Osterreich-Ungarn und der Türkei, frei von der Unsicher heit der Lage in Bosnien, der Herzegowina und im Sandschak, mit der definitiven und normalen Sachlage, die wir Herstellen wollen, gewinnen werden. (Meldung des Wiener K. K. Telegr. Korresp.-Bur.) Serajewo, 7. Oktober. Der Gemeinderat hielt heute eine feierliche Festsitzung ab. An Kaiser Franz Joseph wurde eine Huldigungsdepesche gesandt. Der Zivil adlatus empfing den Gemeinderat, der für die Annektion seinen Dank aussprach. Abends wurde eine Illumination veranstaltet. Aus allen Landesteilen gehen Huldigungs telegramme von Gemeinden und Korporationen an den Kaiser ab. Im ganzen Lande herrscht vollkommene Ruhe. London, 7. Oktober. Das „Reutersche Bureau" erfährt, daß die Mitteilung, wodurch der britischen Re gierung die Veränderungen, welche die österreichisch ungarische Regierung bezüglich Bosniens und der Herze gowina eintreten zu lassen gedenkt, offiziell notifiziert sind, heute seitens des österreichisch-ungarischen Geschäfts trägers erfolgt sei. Es verlautet, daß, bevor diese Mit teilung in Empfana genommen wurde, die Aufmerksam keit des österreichisch-ungarischen Ministers des Äußern seitens der britischen Regierung bereits auf das Protokoll vom 17. Januar 1871 gelenkt worden sei, das dem Lon doner Vertrage von 1871 angefügt und dem Osterreich- Ungarn sich angeschlossen habe. In diesem Protokoll war die Bestimmung festgelegt, daß keine Macht die im Vertrage eingegangenen Verpflichtungen brechen oder die näheren Bestimmungen darüber modifizieren könne, ohne zuvor in ein freundschaftliches Übereinkommen mit den vertragschließenden Teilen eingetreten zu sein und ihre Zustimmung erlangt zu haben. Es verlautet ferner, der österreichisch-ungarischen Regierung sei dargelegt worden, daß die britische Regierung außerstande sei, irgendeinen Bruch des Berliner Vertrags zu sanktionieren oder irgendeiner Abänderung desselben zuzustimmen, ohne vorher mit den anderen Mächten, und in diesem Falle speziell mit der Türkei, darüber Beratungen gepflogen zu haben. Der britische Botschafter in Wien habe diese Gesichtspunkte der österreichisch-ungarischen Regierung vorgestellt und bei ihr auf die Notwendigkeit gedrungen, ihre Entscheidung in dieser Angelegenheit einer nochmaligen Erwägung zu unterziehen. Paris, 7. Oktober. Der österreichisch-ungarische Botschafter Graf Khevenhüller übergab heute nach mittag dem Minister des Äußern Pichon die Zirkular note seiner Regierung betreffend die Annektion Bosniens und der Herzegowina und die Räumung des Sandschaks Novibazar. Rom, 7. Oktober. Wie „Agenzia Stefani" meldet, hat der österreichisch-ungarische Botschafter heute vormittag dem Minister des Äußern Tittoni die Note seiner Regierung überreicht, welche die Gründe dar legt, die Osterreich-Ungarn zur Annektion Bosniens und der Herzegowina veranlaßten. Belgrad, 7. Oktober. In einer Note an die Signatar mächte des Berliner Vertrags protestiert die serbische Regierung gegen die Einverleibung Bosniens und der Herzegowina in die Habsburger Monarchie. Die Note betont, Serbien könne nur in der Wiederherstellung der Lage bezüglich Bosniens volle Befriedigung finden. Sollte dies unmöglich sein, so fordere Serbien ent sprechende Entschädigung. (Korrespondenz-Bureau.) Cetinje, 7. Oktober. Die übrigen in dieser Konvention spezifizierten Fragen klarzulegen. ! Osterreich-Ungam hat die ihm durch den Berliner Vertrag an- ! vertraute Mission in Bosnien und der Herzegowina zum Wohle der dortigen Bevölkemng und selbst auch im Interesse der Türkei , König erfüllt. Tatsächlich hat nur die in Bosnien und der Herzegowina kehrt von den Jagden in Rehefeld heute abend in das durch den Berliner Vertrag geschaffene und von Österreich- Hoflager nach Pillnitz zurück. . Ungam stabil erhaltene Situation der Türkei gestattet, ihre Kräfte — stönial Lobeiten der Prinz und die Frau rur Wahrung der territorialen Integrität des Reiches zu kon- zentrieren. Bosnien und die Herzegowina sind heute dank der ^^org, Prrnz Max und Prin- Arbeit der österreichisch.ungarischen Verwaltung zu zessin Mathilde werden heute abend 8 Uhr den Vor- ' - - ' - - " Tioiriglieh Sächsischer Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 235 1908 Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. < Donnerstag, 8. Oktober Dresdner Journal.