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T^ontglteh Sächsischer Staatsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittetbehörden. Nr. 277. r> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS in Dresden. <3 Donnerstag, den 28. November 1907. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten S Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Ps. — Erscheint: Werktag- nachmittags. — Fernsprecher Nr. 1295. Ankündigungen: Die Zeile kl Schrift der 6 mal gespalt. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum aus 3 mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. Preisermäßigg auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Unteroffizierschüler Otto Walter Schmidt in Marienberg für die von ihm am 30. Juni durch eine ausgezeichnete Leistung bewirkte Errettung eines Kameraden vom Tode des Er trinkens im Schlettenteichc bei Marienberg die bronzene Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Kommerzienrat, Königl. Groß britannische Konsul und Bankier Palmiö in Dresden das ihm von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog von Olden burg verliehene Ehrenritterkreuz 1. Klasse des Haus- und Verdienstordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Briefträger Planer in Dresden das ihm von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog von Oldenburg verliehene mit dem Oldenburgischen Haus- und Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig ver bundene Ehrenkreuz 3. Klasse annehme und trage. Erxexxxxgex,Bersetzxngex re. im öffentlichen Diexste. IM «ef»Lf1»bereiche de» Vttuistertum» de» »ultu» V »ffentl. Unterricht». Zu besetzen: Nächste Ostern die neu ge gründete 8. und die vorbehältlich der Genehmigung der obersten Schulbehörde neu gegründete S. und 10. ständige Lehrerstelle an der kath. Bürgerschule zu Plauen. AnfangSgehalt einschl. WohnungS- geld 1800 M., steigt durch zwei- und dreijährige Zulagen nach 27 Dienstjahren mit Einschluß des Wohnungsgeldes bis auf 4200 M Gesuche mit allen erforderlichen Unterlagen (auch Gesundheitszeugnis) sind bis zum 14. Dezember bei dem Apostolischen Vikariate in Dresden einzureichen; — sobald als möglich eine erledigte Lehrerstelle und außerdem nächste Ostern eine vorbehältlich der Genehmigung der obersten Schulbehörde neu zu errichtende Lehcerstelle an der mittleren Volksschule zu Taucha bei Leipzig. Koll.: der Stadtgemeinderat Anfangsgehalt 1650 M., steigt mit Beginn des 26. Lebensjahres auf 1850 M. und von da ab aller drei Jahre noch zweimal um 200 M, fünfmal um 150 M. und einmal um 100 M. bis zum Höchstgehalte von 3100 M. Bei allen diesen Gehaltssätzen haben 20 als WohnungSentschädiguug zu gelten. Gesuche nebst allen erforderlichen Beilagen bis zum 12. Dezember an den Kollator;— Ostern die neu- gegründete 2. ständige Lehrerstelle an der Kirchschule zu Ober ullersdorf. Koll.: die oberste Schulbehörde. 1200 M Grund gehalt, 55 M. für Turnunterricht, 25 M. für Vertretung des Kirch schullehrers, 180 M. WohnungSgeld für verheirateten, 120 M. an unverh. Lehrer. Gesuche mit allen gesetzlichen Beilagen sind bis spätesten- 18. Dezember bei dem K. Bezirksschulinspektor iu Zittau einzureichen; — die mit dem Kantorat verbundene Lehrerstelle in Strehla a. E. baldigst. 1400 M. Anfangs-, 2700 M. Ead- gehalt, freie Dienstwohnung. Das Kantorat wird mit jährlich 700 M. auS der Kirchenkasse -besoldet. Bewerber mit Musik- und Gesangskenntnissen wollen Gesuche mit Zeugnissen bis zur Gegenwart an den Stadtgemeinderat bis 12. Dezember einsenden. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 28. November. Se. Majestät der König hielt heute auf Süßwinkeler Revier eine Königl. Jagd ab, zu welcher der Kommandeur des 2. Schlesischen JägcrbataillonS Nr. 6, Oberstleutnant v Gontard, der Staatsanwalt in Ll« v JarakzewSky und Graf Aork v. Wartenburg auf Schleibitz mit Einladungen beehrt worden warm Al» Gast Sr. Majestät trifft heute abend Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach in Sibyllenort ein. Im Gefolge Sr Könial Hoheit befinden sich Hofjägermeister Graf Finck v. Finckenstein und Flügel- adjutant, Hauptmann Graf v. Perponcher-Sedlnitzky. — Die letzten au« London eingegangenen Nachrichten über da« Befinden Sr. Königl Hoheit de« Prinzen Johann Georg lauteten weniger günstig, weil da« Fieber, da» in den letzten Tagen im Abnrhmen begriffen war, infolge einaetretenem Darm, und Magrnkatarrh gestern abend wieder gestiegen ist Die Temperatur wurde aber im Laufe diese« Tage» wieder normal Weitere Komplikationen sind nicht eingetreten, doch hält der Katanh noch an Se Königl Hoheit wird deshalb immer noch mehrere Tage da» Bett hüten müssen — Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Mathilde »ahnte gestern abend einem vom Katholischen Frauenbund ver anstalteten Vortrag de« vr Liese - Paderborn im Saale dt« „Tivoli" bei Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. --- Zum Schutze der von dem Deutschen Radfahrer bunde an Straßenkreuzungen sowie stark abfallenden, gefähr lichen Straßenstellen befestigten Wegweiser und Warnungs tafeln hat da» Ministerium de» Innern nachfolgende Ver ordnung erlassen: In letzter Zeit ist es wiederholt vorgekommeu, daß die vom Deutschen Radfahrerbunde ausgestellten Weg weiser und Warnungstafeln an Straßenkreuzungen und gefähr lichen Stellen von Unberufenen unleserlich gemacht, beschädigt oder beseitigt worden sind. Diese Tafeln stehen al« Gegen stände, die dem öffentlichen Nutzen dienen, unter dem Schutze des ß 304 St G B. Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Zeichen für die Sicherheit de» öffentlichen Verkehrs sollen die Kreithauptmannschasten die ihnen unterstellten Polizeibehörden anweisen, in Zukunft der unbeschädigten Erhaltung solcher Tafeln ihr besonderes Augenmerk zuzuwenden und alle die jenigen, die sich übertretunaen der vorgedachten Art zuschulden kommen lassen, unnachsichtlich der Staatsanwaltschaft an- ,uzeigen --- Bei den Staatseisenbahnen sind im Monat Juli 1907 7879568 Personen und 2826533 t Güter befördert worden Von der Gesamteinnahme von 14181475 M entfallen 5520374 M. auf den Personen- und 8661101 M auf den Güterverkehr, da« sind 335122 M mehr als im gleichen Monat de» Vorjahrs. Die Gesamtcinnahme in den Monaten Januar bi» mit Juli 1907 beträgt 85571706 M, da» sind gegenüber dem gleichen Zeiträume de« Vorjahr« 3 997447 M mehr. ZeitxxgSschax. Von allen Blättern wird die „Polenvorlagr" eifrig besprochen. Die „Kreuzzeitung" schreibt : „Die Stellung zu diesem Teile der Vorlage ist vom konserva tiven Standpunkte nicht leicht zu finden. Den schweren prinzipiellen Bedenken, die gerade in der heutigen Zeit gegen einen solchen Ein griff in das Privateigentum sprechen, stehen nach der Auffassung der Regierung zwingende Gründe nationaler Notwendigkeit gegenüber. Wir enthalten unS daher einer endgültigen Stellungnahme und sind überzeugt, daß die konservative Partei bei der Behandlung der Vor lage in sorgsamer Abwägung der beiden sich prinzipiell entgegen- stehenden Gesichtspunkte daS Richtige treffen wird. Von den grund sätzlichen Bedenken abgesehen, scheint uns der wichtigste und ichwie- rigste Punkt der Vorlage ihre Stellung und voraussichtliche Wirkung gegenüber dem in den AnsiedelungSprovinzen angesessenen Deutsch tum. Der Entwurf und die Begründung machen in Bezug auf die Enteignung keinen formellen Unterschied zwischen Deutschen und Polen. Die Enteignung soll also auch deutsche Besitzer treffen können. Für den Fall, daß die Vorlage kommen sollte, haben wir dies aus gesetzeslechnischen Gründen von Ansang an als selbstverständlich an- geseheu Will man überhaupt die Enteignung zulassev, so darf sie nicht grundsätzlich vor deutschen Besitzern Halt machen, auch vor finanziell schwach sundierten oder national unzuver lässigen. Auch die Ansiedelung-Novelle von 1904 hat da- nicht getan, und diese Gleichheit steht nicht etwa aus dem Papier, sondern in nicht wenigen Fällen ist auf Grund diese- Gesetzes von 1904 die vorgeschriebene Genehmigung zur Ansiedelung Deutschen versagt und Polen erteilt worden. Hieraus ergibt sich die schwerwiegende Bedeutung »er Enteignung für den alten deutschen Besitz, namentlich den angestammten deutschen Bauernstand, dessen überragende Bedeutung auch die Begründung anerkennt. So wichtig das BnsiedelungSwerk ist, so verschwindet es doch, auch rein zahlen mäßig, in nationaler Hinsicht hinter dem Interesse der Erhaltung und Festigung des angestammten deutschen Besitzes in den Oft- provinzen. D»e Umwandlung angestammter deutscher Besitzungen in Rentengüter können wir in diesem Zusammenhang als eine Zu wendung an den angestammten Besitzerstand nicht gelten lassen. Es wird hiernach unseres Dafürhalten» die angemessene Wahrung des Interesses der deutschen Besitzer fast den wichtigsten Punkt der parlamentarischen Beratung bilden müssen ES kann nnS nur will kommen sein, wenn auch sür da- Gesetz selbst Formulierungen ge sunden werden, welche die gerechlsertigten Besorgnisse der deutschen Besitzer zu überwinden geeignet sind.' Tie „Germania" meint: „Es ist eine bis zur Unwahrheit gesteigerte maßlose Über treibung, wenn es heißt, die Erhaltung und Kräftigung des Deutsch tums in den Ostmarken sei eine Lebensfrage nicht nur für den preußischen Staat, sondern auch sür das Deutsche Reich. Da mag di« preußische Regierung oder Fürst Bülow sich einmal an den Reichstag wenden und diesen zu Aufwendungen für die angebliche Lebensfrage für das Deutsch« Reich zu bewegen suchen, er glaubt ja jetzt in „nationalen'Fragen eine zuverlässige Mehrheit im Deutschen Reiche zu besitzen Diese Begründung ist also nichts als eine haka- Ustische Phrase, mit der »an den Forderungen der Verfassung nicht gerecht werden kann . . . Jeden Vaterland-freund muß e» ei-kalt überlaufen, wenn er liest, wie Fürst Bülow in seiner heutigen Rede jeden BersöhnungSgedanken den Polen gegenüber rundweg und schroff ablehnte und nur von der Gewalt, von der Unterdrückung der Polen einen Erfolg erwartet«. DaS stimmt nicht mit den versöhnlich«» Reden überein, die der Koisrr wiederholt an die Polen gehalten hat Aber Fürst Bülow wird ja nicht ewig Ministerpräsident bleiben und in späteren Jahren vielleicht auch den 26 November t907 al» «inen UnglückStag in seinem Kalender verzeichnen.' Im wesentlichen einverstanden mit der Vorlage ist die „Kölnische Zeitung" Sie führt au«: „Die Begründung der Novelle verkennt nicht, daß es einen starken Eingriff ins Privatrecht ledeutel, wenn man diesen Miß ständen gegenüber ein Enleignungsrecht ausstelll. Tie fortschreitende Polonisierung der östlichen Landesteile, die wir noch in diesen Tagen an der Hand des Buches von Prof. Bernhard mit erschreckender An schaulichkeit geschildert haben, die fanatische Verhetzung auf polnischer Seite und das rücksichtslose Zurückdrängen und Boykottieren der deutschen Bevölkerung erfordern aber außerordentliche Maßregeln zu deren Schutz und Befestigung, zumal da daS Endziel der national- polnisch:» Bewegung, wie in den polnischen Organen immer unver- hüllter ausgesprochen wird, gegen den Bestand des preußischen Staals gerichtet ist. An der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Enteignungsmaß nahme kann kein Zweifel sein Wenn man sagt, daß die Eni eignung dem absoluten Recht des Eigentums widerspreche, so ist darauf zu erwidern, daß auch absolute Rechte ihre Grenzen finden in den Slaatsnotwendigkeilen. Man denke an die Baubeschränkungen, au Beschränkungen durch die Sanitätspolizei u. a m Wir nähern uns auch in unserm Grundeigentumsrecht immer mehr dem Stand punkt: erst der Staat und das öffentliche Wohl, dann der einzelne. Und wenn man das Schlagwort vom Ausnahmegesetz gebraucht, so ist zu bedenken, daß wir auch sonst, wo es not tut, Ausnahme gesetz« haben. Man denke an die Bestimmungen über den Belagerungs zustand, daran, daß die aktiven Militärs kein Wahlrecht haben, daß Abgeordnete durch ihre Immunität straflos beleidigen können u. a. m. Der offene Ausbruch des Krieges im Frieden, der den Bewohnern mit jedem neuen Tage droht, muß auS nationalen Rücksichten ver hindert werden. Wenn man darauf verweist, daß fcharfe Maßregeln eine Versöhnung mit den Polen verhindern werden, so ist die Frage berechtigt, wann die Polen eine solche Versöhnung denn eigentlich gesucht haben. Uber die Frage, wohin die Polen gehen sollen, wenn man sie enteignet hat, braucht man sich den Kopf nicht zu zerbrechen. Das Streben geht nicht dahin, die preußischen Polen aus dem Lande zu treiben, sondern ihre allpolnischeu Gelüste zu b«ugen und ihr Vordringen gegen daS Deutschtum zu brechen. Schließlich ist der Einwand zu würdigen, daß durch die Enteignung ein wirtschaftlicher Truck auf die Güterpreife eintreten könne, wa- namentlich von konservativer Seite befürchtet wird. Tem ist entgenzuhalten, daß im Enteignungsverfahren doch volle Entschädigung gewährt wird, und daß man sich bei ihrer Festsetzung an die auf dem Gülermarkte im allgemeinen gezahlten Preise halten wird. Es würde durch die Ent eignung aber verhindert werden, daß die Preise eine weitere, wirt schaftlich nicht gerechtfertigte und nur durch den Nalionalitäten- kampf und die von ihm begünstigte Spekulation hervorgerufene Stei gerung erfahren. Tenn die Ansiedelungskommission würde d«r Notwendigkeit enthoben werden, ihre Güterankäufe unter dem Drucke eine- wirklichen od«r angeblichen Wettbewerb- mit polnischen Käufern bald an dieser, bald an jener Stelle de- gesamten Gebiets der Ansiedelung-Provinzen zu bewirken. Damit würbe zugleich eine Beruhigung de- freien Güterverkehr- eintreten, die auS wirt schaftlichen und politischen Gründen mit Freuden zu begrüßen wäre. So erscheint nach allem im vorstehenden Angeführten der Vorschlag der Regierung als eine wohlerwogene und grundsätzlich anzuerkennende Maßnahme, über Einzelheiten wird mau streiten können, und die Verhandlungen im Plenum und in der Kommission werden dazu viel Raum lassen Jedenfalls ist daran festzuhalten, daß das beste Verteidigungsmittel sür das Deutschtum gegen das zu bewußter Stärke herangewachsrne Polentum die Mehrung und Befestigung des deutschen Grundbesitzes ist. E- ist gar nicht zu bezweifeln, daß ein großer Teil der beiden östlichen Provinzen einen völlig volnischen Charakter angenommen hätte, wenn die AnsiedeluogSkommission nicht gewesen wäre Die Rede des Kanzlers bewies die Fortschritte, die eine mit guten Mitteln auSgestattete AnfiedUung-kommission dem Osten verschaffen kann Die Überzeugung von der nützlichen Wirk samkeit der AusiedelungSkommission ist auch mehr und mehr iu die link-liberalen Kreise gedrungen, wa- der Kanzler mit Genugtuung seststellen konnte. Tie noch Schwankenden werden die Gewißheit be kommen müssen, daß eS sich hier nicht um parteipolitische und partei- taktische Ziele und Erwägungen handelt, sondern um eine rein nationale Aufgabe: um die nationale Selbstbehauptung gegenüber einem gefährlichen Gegner, dessen Kraft tagtäglich wächst, um die Förderung und Aufrechterhaltung eines hervorragenden natronalen Lulturwerks, das durchaus gesund ist und erfolgreich dem öffentlichen Wohle dient ' Tie „Freisinnige Zeitung" spricht sich gegen die Ent eignung au«: „Wir wollen heute nur seststellen, daß eS schon auS allgemein politischen Gründen mit Rücksicht aus die Verfassung, welche die Gleichheit sämtlicher Bürger vor dem Gesetz gewährleistet, nicht zu lässig ist, Staatsbürger, die ihre Pflicht in jeder Beziehung erfüllen und die sich auS begreiflichen und sogar zum Teil lobenswerten Gründen nicht dazu entschließen können, den von den Vätern ererbten Grund und Boden zu verkaufen, gewaltsam von ihrem Besitztum zu entfernen. Es kommt hinzu, daß die Anwendung de- Enteignung- rechts gar nicht einmal den Zweck einer Verdrängung des Polentum- ganz erfüllen würde, eS müßte denn sein, daß die Regierung nun auch noch ein Expatriierungsgesetz sich bewilligen ließe So lange da» nicht geschieht, kann niemand den von ihrer Scholle vertriebenen Polen, die nun, nachdem sie volle Entschädigung erhalten haben, wirtschaftlich sogar noch gestärkt sind, eS verwehren, in die Städte L:r Ostmarkt zu ziehen und einen festgeschlosieneu Bürger- und Mittelstand bilden Wie die Geschichte aber genügend lehrt, ist e- gerade der Bürgerstand, von dessen Charakter, wirtschaftlichem Wohl bkfiuden und Selbstgefühl da» Schicksal einer Ration und eine- Staate- abhängig ist. Die Erweiterung de- Enteignung-recht» in der Ostmark ist also abzulehnen, da sie wirtschaftlich eine höchst zwei schneidige Maßregel ist, politisch die Gleichberechtigung aller Bürger verletzt und in dem Rationalstreite «her eine Förderung al» ei« Zurückdrängen de» Polentum- erwarten läßt '