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Dresdner M Journal. königlich Säehstschev StaatsMizeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittclbehörden. Nr. 162. > Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: i. V. Regierungsassessor Dr Gerth in Dresden. < Freitag, 16. Juli 1909. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt.Anlündigungsseite 25 Pf., die Zelle größerer Schrift od. deren Raum auf 3 mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. Preisermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Mit Allerhöchster Genehmigung ist die Wahl des Geh. Hofrats Professor Dr. jur. Eduard Holder zum Rektor der Universität Leipzig für das nächste Universitäts jahr bestätigt worden. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat dem Gast wirt Arthur Hermann Hartwig in Waldenburg für die mit Mut und Entschlossenheit bewirkte Rettung eines Knaben vom Tode des Ertrinkens eine Geldbelohnung bewilligt. 2940III Chemnitz, am 10. Juli 1909. 4972 Königliche Kreishauptmannschaft. Herr Bezirksarzt Obermedizinalrat vr. Erler in Meißen ist vom 22. Juli bis 24. August dieses Jahres beurlaubt und wird während dieser Zeit durch Herrn Bezirksarzt Medizinalrat Dr. Petzholdt in Großenhain vertreten. > 385 VII Dresden, den 13. Juli 1909. 4979 Königliche Kreishanptmannschaft. Herr Amtshauptmann vr. Hartmann in Döbeln ist vom 19. Juli bis 11. August dieses Jahres beurlaubt und wird während dieser Zeit durch Herrn Regierungsrat von Wilucki vertreten. 1875 Leipzig, den 14. Juli 1909. 4973 Der Kreishauptmann. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums deS A«U«S «. SffcMl. Unterrichts. Zu besetzen: die Lehrerstelle an der 2klassigen deutsch-wendischen Schule zu Breitendorf. Koll.: die oberste Schulbehörde. Einkommen: das gesetzliche Mindestgehalt, 3 M. vom Kirchendienst, 100 M. unwiderrufliche persönliche Zulage u. freie Wohnung mit Gartengenuß. Hierüber 150 M. für Fort bildungsschulunterricht u. nach Befinden 75 M. für Sommer turnen. Kenntnis der wendischen Sprache ist notwendig. Be werbungen mit allen erforderlichen Nachweisen bis 5. August an den Kgl. Bezirksschulinspektor zu Löbau. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 16. Juli. Ihre König!. Hoheit die Frau Prinzessin Johann Georg veranstaltete gestern nach mittag für die Reheselder Schuljugend in Begleitung ihres Lehrers ein Kinderfest vor dem König!. Jagdschlösse, bei dem die Kinder mit kleinen Geschenken, Kaffee und Kuchen erfteut wurden. Nach 2'L stündigem Spiele, dem die hohe Frau mit den Damen und Herren des Ge folges beiwohnte, verließen die Kinder mit frohem Ge sänge die gastliche Stätte. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. --- Sicherem Vernehmen nach tritt am 1. Oktober der Regierungsrat vr. Jani bei der Amtshauptmann schaft Chemnitz als Hilfsarbeiter in das Ministerium des Innern ein. Vom 1. September ab werden versetzt Regierungsamtmann vr. Vogel v. Arommannshausen von der Amtshauptmannschaft Marienberg zur Amts hauptmannschaft Döbeln, die Regierungsassessoren vr. Knüpfer von der Amtshauptmannschast Zwickau zur Amtshauptmannschaft Marienberg, vr. Gerland von der Polizeidirektion Dresden zur Amtshauptmannschaft Zwickau und vr. v. Zimmermann von der Amts hauptmannschaft Löbau zur Amtshauptmannschaft Meißen. vfferttliche Lpruchfitzmig des König«. LaUdes-Bersicherm,-». «Ms vom 10. Juli 1909. Der Scblossermeister Richard Bauer in ToßmannSdorf hatte am 18. Juli 1907 im Betriebe der dortigen Spinnerei einen Kesseltransport zu beaufsichtigen. Er hat dabei auch selbst mit Hand angelegt. Bei dem Ansetzen eines Hebebaumes ist er, wie er angibt, abgerutscht und hat dabei einen heftigen Stich im Rücken empfunden. Wegen fortdauernder Rückenschmerzen begab er sich einige Tage später in ärztliche Be handlung. Jetzt ist er an beiden Beinen gelähmt und völlig erwerbsunfähig. Er leidet an einer tuberkulösen Affektion der Wirbelsäule und Erkrankung des Rückenmarks. Seinen Anspruch auf Unfallentschädigung hat die Sächsische Textilberufsgenossen- schaft abgewiesen, well ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Krankheit und dem erwähnten Betriebsvorgange nicht er wiesen sei. Seine Berufung hat das Schiedsgericht verworfen. Auf seinen Rekurs holte das Landesversicherungsamt, da die vorliegenden ärztlichen Gutachten nicht übereinstimmten, noch ein Obergutachten ein. Der Sachverständige äußerte sich dahin, daß das Leiden durch den Betriebsvorgang aller Wahrscheinlichkeit nach nicht verursacht, aber verschlimmert worden sei. Daraushin wurde der Entschädigungsanspruch Bauers dem Grunde nach an erkannt und die Sache zur Feststellung der Entschädigung an die Berufsgenossenschaft zurückverwiesen Auguste Friederike verw. Wagner in Schwarzenberg ver langt von der Sächsischen Holzberufsgenossenschaft Witwenrente mit der Behauptung, daß der Tod ihres im Oktober 1908 ver storbenen Ehemannes die Folge eines Unfalles sei, den er 20 Jahre zuvor, nämlich im Herbste 1888 erlitten hatte. Er ist damals von einem Baumstamm in den Rücken getroffen worden. Bis zu seinem Tode hat er deshalb Unfallrente bezogen. Den Anspruch der Witwe hat die Berufsgenossenschaft zurückgewiesen, weil die Sektion der Leiche ergeben habe, daß der Mann nicht an den Folgen des Unfalles, sondern am Magenkrebs gestorben sei. Die Berufung der Witwe hat das Schiedsgericht nach Ein holung ärztlicher Gutachten verworfen. Auch ihr Rekurs wurde zurückgewiesen, weil es nach den übereinstimmenden Gutachten der ärztlichen Sachverständigen ausgeschlossen sei, daß der Tod Wagners ursachlich auf den Unfall zurückzuführen sei. Willy Siegel in Bärenstein ist am 29. Februar 1908 im Alter von 15 Jahren in einem dortigen Schneidemühlenbetriebe tödlich verunglückt. Sein Vater, Albin Siegel, verlangt von der Sächsischen Holzberufsgenossenschast Entschädigung, weil sein ver storbener Sohn seinen, des Vaters, Lebensunterhalt überwiegend bestritten habe. Mit diesem Ansprüche ist Siegel sowohl von der Berufsgenossenschaft als auch vom Schiedsgerichte abgewiesen worden, weil die angestellten Erörterungen ergeben haben, daß die Behauptung Siegels nicht zutrifft. Sein Rekurs wurde eben falls verworfen. Es stehe fest, daß die Unterstützungen des ver storbenen Sohnes weniger als die Hälfte der gesamten Kosten des Lebensunterhaltes des Klägers betragen hätten. Der Unterschweizer Ferdinand Schramm in Gießhübel ist im Jahre 1907, sals er aus dem Rittergute Trachenau beschäftigt war, beim überschreiten eines Jauchenkanals mit dem Belag durchgebrochen und in die Öffnung gestürzt. Er behauptet, durch Folgen dieses Unfalls in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt zu sein. Da dies nach mehrfachen ärztlichen Gutachten nicht der Fall ist, wurden seine Entschädigungsansprüche in allen Instanzen abgewiesen. Otto Schönfeld in Leipzig hat die Sächsische Holz- berufsgenossenschaft wegen Unfallentschädigung in Anspruch ge nommen, weit er sich im Jahre 1907 in einem dortigen Betriebe beim Heben eichener Pfosten ein Unterleibsleiden zugezogen habe. Von der Berufsgenossenschaft mit seinem Ansprüche abgewiesen, hat er in der schiedsgerichtlichen Verhandlung erklärt, er bean spruche keine Dauerrente, sondern nur eine Entschädigung für die Zeit, während deren er infolge des Unfalls Schmerzen gehabt habe. Das Schiedsgericht hat Schönfelds Berufung zurück gewiesen, gestützt aus ein ärztliches Gutachten, nach dem Unfalls folgen überhaupt nicht vorliegen. Sein Rekurs wurde verworfen, weil dieses Rechtsmittel in Fällen nur vorübergehender Erwerbs unfähigkeit nicht zulässig ist. Stanislaus Witows ki in Leipzig hat im April 1908 im Be triebe der Leipziger Wollkämmerei eine Quetschung des linken Daumens erlitten. Die Sächsische Textilberussgenossenschaft hat Unfallentschädigung abgelehnt, weil der Unfall nachteilige, über 13 Wochen andauernde Folgen nicht hinterlassen habe. Auf seine Berufung ist ihm vom Schiedsgericht eine Teilrente von 10 Proz. zugesprochen worden. Hiergegen hat die Berufsgenossenschaft Rekurs erhoben, der zur Folge hatte, daß der ablehnende Ge nossenschaftsbescheid wieder hergestellt wurde. Witowski arbeitet bei vollem Lohne weiter und die von ihm behaupteten Schmerzen im Daumen sind nach dem Gutachten des ärztlichen Sachverständigen nicht feststellbar. Hermann Heinrich Hentschel in Potschappel erlitt am 31. Juli 1908 bei seiner Beschäftigung auf dem Rittergut Kreischa einen Unfall dadurch, daß ein von ihm geleiteter vollgeladener Erntewagen umfiel und er unter das Vorderteil des Wagens zu liegen kam, wobei er sich eine Quetschung der Rückenmuskulatur zuzog. Nach 14 Tagen hat er die Arbeit wieder ausgenommen, die er aus einem anderen Grunde bald darauf niederlegte. Nach dem ärztlichen Gutachten sind erwerbsstörende Folgen de« Unfalls nicht zurückgeblieben. Der Entschädigungsanspruch Hentschel» ist deshalb von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und dem Schiedsgericht zurückgewiesen worden. Seinen Rekurs verwarf das LandeSvcrsicherungsamt, nachdem es zuvor noch seinen ärzt lichen Sachverständigen gehört hatte. Der Obergärtner Moritz Rhäsa in Dresden ist in einem Gärtnereibetriebe eine Treppe hinuntergestürzt und hat dabei eine Muskelzerr«ißung erlitten. Bon der landwirtschaftlichen Berufs genossenschaft bezieht er deshalb eine nach ärztlichem Gutachten bemessene Teilrente, mit der er nicht zufrieden ist. Seine Rechtsmittel waren weder in der Berufung»-, noch in der Rekurs instanz von Erfolg. DerGut»b«sitzer Friedrich O»kar Mantzsch in Leckwitz ist bei Begehung seiner Felder mit einem Fuße in einen Kaninchenbau eingebrochen, wobei er sich das rechte Knie verletzt hat. Die Berufsgenossenschaft hat ihm eine Teilrente von 20 Proz. zu gebilligt, die auch das Schiedsgericht für angemessen erachtet hat. Auf seinen Rekurs erhöhte das Landesversicherungsamt die Rente auf 33^ Proz., gestützt aus das Gutachten seines ärztlichen Sach verständigen, nach dem der Kläger an sogenannten Gelenkmäusen leidet, die annehmbar vom Unfall herrühren und die Erwerbs fähigkeit zeitweilig recht erheblich beeinträchtigen können. Der Packmeister Wilhelm Börner in Dippoldiswalde bezieht von der Sächsischen Holzberufsgenossenschast wegen der Folgen eines im Jahre 1903 erlittenen Betriebsunfalls eine Teilrente, deren Erhöhung er neuerdings beantragt hat Diesen Antrag hat das Schiedsgericht zurückgewiesen, weil eine Verschlimmerung der Unfallsfolgen nicht dargetan sei. Hierbei verblieb es ungeachtet seines Rekurses. Das Rechtsmittel des Wirtschaftsbesitzers Friedrich Ernst Schmidt in Obersteinbach richtete sich gegen die Herabsetzung einer ihm zugebilligten Unfallrente. Da durch ärztliche Sach verständige festgestellt ist, daß die Unfallfolgen sich seit der erst maligen Rentenfeststellung wesentlich gebessert haben, verblieb es bei der Abminderung der Rente. Arthur Hugo Lengefeld in Mockau hat im Jahre 1906 dadurch, daß er in der Leipziger Wollkämmerei zwischen zwei ineinander greifende Zahnräder einer Maschine geriet, den rechten kleinen Finger eingebüßt. Die ihm deshalb von der Sächsischen Textilberufsgenossenschaft zugebilligte zehnprozentige Teilrente ist von der Genossenschaft neuerdings eingezogen worden, weil Lenge feld wieder voll erwerbsfähig sei. Auf feine Berufung hatte das Schiedsgericht die Genossenschaft zur Weiterzahlung der Rente verurteilt. Hiergegen hat die Berufsgenossenschaft Rekurs erhoben. Die Entscheidung hierüber erledigte sich dadurch, daß die Parteien im Termin einen Vergleich abschlossen, wonach Lengefeld noch eine Abfindungssumme von 150 M. erhält. Ein weiterer Rekurs derselben Genossenschast gegen die Ent scheidung des Schiedsgerichts erledigte sich ebenfalls durch Ver gleich, nach dem die Unfallverletzte, Marie Krebs in Filippsdors, die ihr vom Schiedsgerichte zugesprochene Rente von 20 Proz. noch bis Ende Juni 1909 erhält und von da ab mit der Hälfte davon zufrieden ist. Die Krebs hat infolge eines Unfalls in einer Weberei in Neugersdorf an der rechten Hand die ersten Glieder des Zeige- und des Mittelfingers verloren. In den Unfallstreitsachen des Maschinenarbeiters Friedrich Julius Weigelt in Olbernhau und des Fabrikarbeiters Richard Dittrich in Großröhrsdorf wurde beschlossen, zunächst noch weitere ärztliche Gutachten einzuholen. Die übrigen Angelegenheiten wurden ohne vorgängige öffentlich-mündliche Verhandlung erledigt. Den Vorsitz hatte Hr. Ministerialdirektor Geh. Rat vr. Schelcher. Deutsches Reich. Bom Bundesrat. (W.T.B.) Berlin, 15. Juli. Der Bundesrat hat heute dem Entwürfe eines Gesetzes über die zollwidrige Verwendung von Gerste in der vom Reichstag an genommenen Fassung zugestimmt. Bom Reichstage. Der „Kreuzzeitung" zufolge ist in Frankfurt a. d. O. der konservative Reichstagsabgeordnete für den Wahlkreis Landsberg-Soldin, Böning, gestorben. Zum Rücktritt des Fürsten v. Bülow. Berlin, 15. Juli. Der „Kreuzzeitung" zufolge er schien nachmittags unter Führung des Reichskanzlers v. Bethmann-Hollweg eine Deputation des Bundes rats bei dem Fürsten v. Bülow, um ihm zum Ab schied eine Adresse zu überreichen. Nachdem Reichs kanzler v. Bethmann-Hollweg die Adresse mit einer An sprache übergeben hatte, dankte Fürst Bülow und führte in seiner kurzen Erwiderung aus: Die Adresse bereite ihm deshalb eine aufrichtige Freude, weil er sie als Be weis dafür ansehe, daß es ihm gelungen sei, sich das Vertrauen des Bundesrats zu erwerben. Vertrauensvolle Fühlung mit dem Bundesrate zu unterhalten, sei ihm vom ersten Tage seiner Amtsführung an ein Bedürfnis gewesen. Er wisse, wie lebendig und tiefgewurzelt der Reichsgedanke im Bundesrate sei. Solange dem so sei, könne man mit Ruhe in die Zukunft blicken. Er über gebe mit vollem Vertrauen die Geschäfte seinem Nach folger, ein Vertrauen, das nicht nur begründet sei auf der Anerkennung seiner hohen Begabung, sondern auch auf der Achtung vor seinen Charaktereigenschaften. München, 15. Juli. Wie die „Korrespondenz Hoff mann" meldet, hat der Prinzregent an den Fürsten v. Bülow aus Anlaß seines Rücktritts eitt Handschreiben gerichtet. Wie die „Münchner Neuesten Nachrichten" mitteilen, besteht an maßgebender Stelle in München folgende Beurteilung der Ernennung des Hrn. v. Beth mann-Hollweg: „Angesichts der vertrauensvollen Beziehungen, die sich zwischen dem Bundesrat und Hrn. v. Bethmann-Hollweg in der Zeit entwickelt haben, da er das Reichsamt des Innern leitete, begrüßt es die bayerische Regierung auf- freudigste, daß die Wahl des Kaisers aus