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Dresdner Journal 1908 Nr. 279 Amtlicher Teil 107, Die 18. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile. Nichtamtlicher Teil im kr hnetX elegenen in einem 1909 ab rck Isge Sewölbe, aal und Geschoß: erleitung e »u dem chfilcher« Ernennungen, Versetzungen rc im öffentlichen Dienste. en ,valide« Mniglich Lächfisehrv Stnntsnnzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittclbehörden Deutsches Reich. .vom Bundesräte. (Berl.Morgenbl.) Berlin, 1.Dezember. DerBundes- rat wird heute Beschluß fassen über den Etat, der dem Reichstage morgen zugehen wird. Deutscher Reichstag. Sitzumg vom 3V. November 1908. Am Bundesratstische Staatssekretär vr. v. Bethmann - Hollweg, Unterstaatssekretär Wermuth. Aus der Tagesordnung steht die zweite Lesung der Ge- werbeordnung-novelle. betreffend die Regelung der ge werblichen Frauenarbeit. im 8. Inf.-Regt. „Prinz Johann Georg" Nr. wiederangestellt. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, vom 1. Januar 1909 an die Amtsrichter vr. Georg Lud wig Werner in Leipzig und vr. Feodor Wilhelm Otto Wenck in Rochlitz zu Landrichtern bei dem Landgerichte Leipzig, den Landrichter Friedrich Ferdinand Leo in Plauen zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Leipzig, die Assessoren Bernhard Oskar Tröger in Zschopau zum Landrichter bei dem Landgerichte Chemnitz, vr. Paul Alexander Kreischer in Freiberg zum Landrichter bei dem Landgerichte Freiberg, Karl Moritz Klemm in Dresden und vr. Karl Ferdinand Walter Ulbricht in Scheibenberg zu Landrichtern bei dem Land gerichte Plauen, vr. Adolf Wilhelm Georg Otto Wetzel und Reinhard Otto Wolf in Zwickau zu Land richtern bei dem Landgerichte Zwickau, Paul Heinz mann in Augustusburg zum Amtsrichter bei dem Amts gerichte Annaberg, vr. Kurt Hempel in Falkenstein und vr. Emil Otto Stelzmann in Chemnitz zu Amts richtern bei dem Amtsgerichte Chemnitz, Wilhelm Gustav Nathusius in Olbernhau zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Crimmitschau, Georg Alwin Richard Handrack in Taucha zum Amtsrichter bei dem Amts gerichte Falkenstein, Franz Maximilian Ritschel und vr. Reinhold Hermann Unger in Leipzig sowie Ur. Johannes Karl Ernst Zinnert in Grimma zu Amtsrichtern bei dem Amtsgerichte Leipzig, vr. Georg Arthur Walter Hesse in Dresden zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Rochlitz, Hermann Johannes Kluge in Marienberg zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Stollberg zu ernennen, auch zu genehmigen, daß der Amtsrichter Friedrich Alexander Max Dietze in Riesa an das Amtsgericht Dresden und der Amtsrichter vr. Gustav Adolf Jauck in Annaberg an das Amtsgericht Riesa versetzt werden. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Regierungsbaumeister bei der Staatseisenbahnverwal tung Donath zum Bauinspektor bei derselben Verwaltung zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Lehrern an der Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe zu Leipzig Hsroux und Rentsch den Titel und Rang als Professor und dem Architekten Tschammer in Leipzig den Titel und Rang als Baurat zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Vizewachtmeister Kieburg im 2. Ulan.-Regt. Nr. 18 das Ehrenkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Kammervirtuos Bachmann in Dresden das ihm von Sr. Majestät dem Kaiser von Österreich, König von Ungarn verliehene Ritterkreuz des Franz Joseph-Ordens annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Buchbindereibesitzer, Königl. Bahr. Hofbuchbinder Hübel in Leipzig die ihm von Sr. Majestät dem König von Rumänien verliehene Jubiläumsmedaille Karls I. in Gold annehme und trage. im 4. Feldart.-Regt. Nr. 48, Calberla, Leonhardi, Vogel im 5. Feldart.-Regt. Nr. 64, Behrens, Fisser im Fußart.-Regt. Nr. 12, Schlenzig, Bauch im 2. Pion.- Bat. Nr. 22, — zu Fähnrichen ernannt. Die Feuer werks-Hauptleute: Rapp beim Artilleriedepot Dresden, zur 4. Feldart.-Brig. Nr. 40, Obermayer bei der . Feldart.-Brig. Nr. 40, zur Pulverfabrik, Brödner bei der Pulverfabrik, zum Artilleriedepot Dresden, die Zeug-Hauptleute: Naumann bei der Munitionsfabrik, ur Pulverfabrik, Funke bei der Pulverfabrik, zur Mu nitionsfabrik, die Zeug-Ltnts.: Barthel beim Artillerie depot Leipzig, zur Pulverfabrik, Krebs bei der Pulver- abrik, zum Artilleriepot Leipzig, — mit dem 1. Dez. versetzt. Im Sanitätskorps. 24. Nov. vr. Fischer, Stabsarzt, bis 30. Nov. in der Kaiserl. Schutztruppe für Südwestafrika, mit dem 1. Dez. in der Armee, und zwar Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <r Dienstag, 1. Dezember Persoualveränderungen in der Armee. Offiziere, Fähnriche usw. 24. Nov. Nitsch mann, Königl. Preuß. Oberltnt. a. D., bisher im Gren.- Regt. Prinz Karl von Preußen (2. Brandenburgischen Nr. 12, in der Armee und zwar als Oberltnt. mit einem Patente vom 27. Januar 1906 L im 5. Jnf.-Regt. „Kron prinz" Nr. 104 angestellt. — 29. Nov. Hain, Hauptm. im 6. Jnf.-Regt. Nr. 105 „König Wilhelm II. von Württemberg", komm, zur Dienstleistung beim Bekleidungs amt XIX. (2. K. S.) Armeekorps, als Mitglied zu diesem Bekleidungsamt versetzt. Die charakteris. Fähnriche: v. Sandersleben im 14. Jnf.-Regt. Nr. 179, v. Winckler im 1. Jäg.-Bat. Nr. 12, die Unteroffiziere: Klauber, Horn im 3. Jnf.-Regt. Nr. 102 „Prinz-Regent Luitpold von Bayern", Anspach, Bamberg im 7. Jnf.-Regt. „König Georg" Nr. 106, Krause im 10.Jnf.-Regt. Nr. 134, Lahode, Reichel, Agricola im 12. Jnf.-Regt. Nr. 177, Ulbricht, Merz im 2. Feldart.-Regt. Nr. 28, Rudloff im 3. Feldart.-Regt. Nr. 32, Hauffe, Bauer, Hartig * Die Invalidenversicherung im Jahre 1907. Dem Reichstage sind zugegangen die Nachweisungen über die 31 Jn- validenversicherungSanstalten und zehn zugelassenen Kasseneinrich tungen, die im Jahre 1907 auf Grund des Jnvalidenversicherungs- gesetzes bestanden. Unter letzteren befindet sich auch die am I. Januar 1907 ins Leben getretene Invaliden-, Witwen- und Waisenversicherungskasse der Seeberufsgenossenschaft. Diese 41 Ber- sicherungsträger besaßen am JahreSschluß insgesamt 309 Vorstands- Mitglieder, 44 Hilfsarbeiter der Vorstände, 616 Ausschußmitglieder, 396 Kontrollbeamte, 3 Rentenstellen, 124 Schiedsgerichte, 2498 be sondere Markenverkaufsstellen und etwa 7400 mit der Einziehung der Beiträge beauftragte Stellen. An Wochenbeiträgen wurden bei den 31 JnvalidenversicherungSanstalten rund 656 Mill. Stück verwendet, die einen Erlös von 163 457 590 M. ergaben. Hiervon entfielen auf polnifche Arbeiter russischer oder österreichischer Staats- ongehörigkeit rund 6,1 Mill. Wochenbeiträge im Werte von 520375 M. Bei den Kasseneinrichtungen betrug die Einnahme aus Beiträgen H15 185586 M. Bei der Abrechnung für da- Jahr 1907 wurden 134 490 Renten als im Jahre 1907 zugegangen behandelt, nämlich 112184 Invalidenrenten, 11537 Kranken renten und 10769 Altersrenten im durchschnittlichen Jahres- betrage von 166,04 M, 166,24 M. und 161,64 M. Bei- M Uu- ilrau »mem, kl der »elt. Zunächst wird über den § 137 verhandelt, der die Arbeitszeit ür Frauen und jugendliche Arbeiter festsetzt. Staatssekretär vr. v. Bethmann-Hollweg: In der Kom mission wie auch heute wieder hat es sich gezeigt, daß es nicht ratsam erscheint, schon jetzt einen Schritt zu tun, der außer ordentlich in die Verhältnisse der Industrie sowohl wie in die Verhältnisse des Arbeiterstands eingreift. Bei den Arbeiterinnen, die ein Hauswesen zu besorgen haben, handelt es sich nicht lediglich um solche, die mit ihrem Manne zusammen die notwendigen Mittel für den Lebensaufwand aufbringen, fondern auch um eine zanze Reihe verwitweter oder fonst allein lebender Frauen, die ür unversorgte Kinder zu sorgen haben, und da erscheint es mir roch bedenklich, durch die Differenzierung die Arbeitsmöglichkeit gerade dieser ärmsten und am schlechtesten versorgten Arbeiterinnen noch weiter zu verschlechtern. Die juristische Konstruktion des üntrags Fleischer ist sehr bedenklich. Wer soll darüber entscheiden, ob „die Beschäftigung bis zu acht Stunden gestattet ist, soweit betriebstechnisch dadurch die Weiterarbeit anderer Arbeiter bedingt ist?" Auch ich halte es für wünschenswert, daß die Sonnabend arbeit der verheirateten Frauen eingeschränkt wird, es wird aber richtiger fein, dem Anträge Ablaß zu folgen und keine ent- prechenden Bestimmungen zu treffen. Sächsischer Bundesratsbevollmächtigter Gras Vitzthum v. Eckstädt: Die sächsische Regierung hat erhebliche Bedenken gegen die Unterscheidung von verheirateten und unverheirateten Frauen bei der Sonnabendarbeit. Die Annahme der Kom missionsbeschlüsse, wonach die verheirateten Frauen am Sonn abend höchstens sechs Stunden arbeiten dürfen, würde dahin führen, daß die Arbeiterinnen als weniger beliebte Arbeitskräfte aus dem Fabrikbetrieb entlassen werden würden. Die Wieder herstellung der Regierungsvorlage, in der keine Differenzen zwischen verheirateten und unverheirateten Frauen gemacht wird, bedeutet eine Verbesserung der Verhältnisse der Frauen arbeit. Abg. Schmidt-Altenburg (Ref): Die Herabsetzung der Arbeitszeit von elf auf zehn Stunden ist ein erheblicher Fort schritt für die Arbeiterschaft. Dem Antrag der Freisinnigen timmen wir bei. Abg. Henning (kons.): Unsere Industrie würde die Ein führung des Neunstundentags und später des Achtstundentags für Frauen, wie sie der sozialdemokratische Antrag bezweckt, noch nicht aushalten können, wir lehnen daher diesen Antrag ab, den Antrag Ablaß werden wir unterstützen. Den Zentrumsantrag halten wir an sich für berechtigt, seine Ausführung dagegen ist zurzeit unmöglich, deshalb lehnen wir ihn ab. Meinen Antrag, die Vorschrift auf achtwöchige Nichtbefchäftigung vor und nach der Niederkunft von Arbeiterinnen dahin umzuändern, daß diefe Frist auf sechs Wochen bemessen werde, bitte ich anzunehmen. Abg. Schack (wirtfch. Vgg): Der Zentrumsantrag würde Unklarheiten in das Gesetz bringen, die alle Wohltaten wieder aufheben würden. Dem Antrag Henning können wir ebenfalls nicht zustimmen. Abg. Stadthagen (foz.): Der Zentrumsantrag ist für uns unannehmbar. Die Einführung des Neunstundentags ist sehr wohl möglich, ich bitte deshalb, unseren dahingehenden Antrag anzunehmen. Unser Verlangen, den jugendlichen Arbeitern im Alter von 14 bis 18 Jahren den gleichen Schutz wie den Arbeiterinnen zuteil werden zu lassen, ist durchaus berechtigt. England ist uns hierin bei weitem zuvorgekommen. Der Wöchnerinnenschutz könnte sehr gut statt auf 8 Wochen auf 12 Wochen festgesetzt werden. Abg. Giesberts (Z): Die sozialdemokratischen Forderungen sind praktisch undurchführbar. Man sollte nicht versuchen, das, was in der Kommission mühsam zustandegelommen ist, jetzt wieder umzustoßen. Die verheirateten Frauen bedürfen eines größeren Schutzes als die unverheirateten. Sächsischer Bundesratsbevollmächtigter Graf Vitzthum v. Eckstädt: Wenn auf die hohe Kindersterblichkeit in der fächsifchen Textilindustriegegend hingewiesen worden ist, so ist die Richtigkeit nicht zu bestreiten. Da es sich jedoch dabei über wiegend um uneheliche Kinder handelt, so ist eine Differenzierung der verheirateten und unverheirateten Frauen erst recht nicht geboten. Abg. Kulerski (P.): Wir treten dem sozialdemokratischen Antrag auf Einführung des Neunstundentags für Arbeiterinnen bei, ebenso stimmen wir für den zwölfwöchigen Wöchnerinncnschutz. Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Henning (konf.) und Schack (wirtfch. Vgg.) wird Vertagung beschlossen. Nächste Sitzung Dienstag nachmittag 1 Uhr: Fortsetzung der heutigen Beratung. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erfcheintk Werktags nachmittag». — Fernfprecher: Expedition Nr. 1295 — Redaktion Rr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl.Schrift der 6mal gefpalt-AnkündigungSseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gefp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. Preisermäßigg. auf Sefchäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. MM «> »»-V Im Geschäftsbereiche des Ministeriums der Justiz. Rechtsanwälte vr. M. W. Leo in Leipzig und H. P. A. H. Schönberg in Reichenau sind zu Notaren, vr. Leo für Leipzig, alte Stadt, Schönberg für Reichenau, auf fo lange Zeit, als fie dort ihren Amtssitz haben werden, ernannt worden. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» de» Jn«er«. Ge- torben: Regierungsrat Prof. vr. v. Ccchenhausen, Lehrer an den Technischen Staatslehranstalten zu Chemnitz. — An gestellt: Chemiker F. M. Major aus Leipzig als Assistent bei )er landwirtschaftlichen Versuchsstation zu Möckern; Lehrer Tb. O. I. Müller aus Grüna als Hilfslehrer bei der Zeichenschule für Textilindustrie und Gewerbe bez. Spitzenklöppelmusterschule zu Schneeberg.— Titelverleihung: dem Leiter der Königl. Zeichen- fchule für Textilindustrie und Gewerbe zu Schneeberg I. Lorenz der Amtsname Gewerbe-Oberlehrer. Tierärztliche Hochschule. Abgang: Saalbeck, Assistent am hygienischen Institut. — Zugang: Tierarzt Lohr als Assi- stent am hygienischen Institut. Im Geschäftsbereiche de» Mi«isteriumS de» Krieg». Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 23. Nov. Irmscher, Ober-Militär-Jnten- dantursekretär von der Intendantur der 2. Div. Nr. 24, Höpping, Jntendantursekretär von der Intendantur XIX. (2. K. S.) Armee korps, — unterm 1.Dez.gegenseitig versetzt. — 28.Nov. Bach, Militär-Bauinspektor, technischer Hilfsarbeiter bei der Intendantur des XII. (1. K. S.) Armeekorps, in die Vorstandsstelle des Militär-Bauamtes Bautzen unterm 1Dez. versetzt. Vom Königlichen Hofe. Dresden, I. Dezember. Se. Majestät der König wird heute abend 10 Uhr 31 Min., von Sibyllenort zurück kehrend, in Dresden wieder eintreffen. Die Oberhofmeisterin am Königl. Hofe Frau v. der Gabelentz - Linsingen besuchte gestern den Basar des Frauenvereins im Vereinshause und bewirkte daselbst im Allerhöchsten Auftrage Einkäufe. — Im Auftrage Ihrer Königl. Hoheit der Frau Prinzessin Johann Georg besuchte die Oberhof meisterin Freifrau v. Finck, Exzellenz, den Basar des Frauenvereins im Vereinshause.