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,,, ,, , , „ ,,— — Dresdner W Jourml. Tloniglieh Sächsts^ev Staatsaitzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 98. 4> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeSin Dresden. Freitag 30. April 1909. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeil» kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Telle 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigg. auf GeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Dresden, 30. April. Ihre König!. Hoheit die Prinzessin Mathilde, Herzogin zu Sachsen, hat heute die Königliche Villa in Hosterwitz bezogen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Amtsgerichtsrat Karl Gustav Franz Keil in Zittau auf sein Ansuchen in den Ruhestand zu versetzen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, die Juristischen Hilfsarbeiter bei der Zoll- und Steuer- direltion, Finanzassessoren Winter und vr. jur. Freytag zu Finanzamtmännern zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, der Leiterin der vormaligen höheren Töchterschule in Dresden-Blasewitz Elisabeth Degner den Maria Anna- Orden 2. Klasse zu verleihen. » Herr Amtshauptmann Geheimer Regierungsrat Freiherr von Beschwitz in Zittau ist vom 10. Mai bis 7. Juni dieses Jahres beurlaubt. Seine Vertretung während dieser Zeit ist Herm Regierungsamtmanne Frei herr« von Wclck daselbst übertragen worden. 284III Bautzen, am 28. April 1909. 2968 Königliche Kreishauptmannschaft. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat dem Hand arbeiter Bernhard Otto Augustin in Dorfschellenberg für die mit Mut und Entschlossenheit bewirkte Rettung eines 11jährigen Knaben vom Tode des Ertrinkens eine Geldbelohnung bewilligt und dem Handarbeiter Hans Felix Stützner in Dorfschellenberg für seine tatkräftige Mitwirkung bei der Rettung des Knaben ihre Anerkennung ausgesprochen. Chemnitz, am 27. April 1909. 2969 Königliche Kreishauptmannschaft. Weizen Stroh: Heu: 8 M. 50 Pf. 10 M. 24 Pf. 7M. 76 Pf. 10 M. 78 Pf. 7M. 67 Pf. 3M. 87 Pf. 2M. 66 Pf. 62 10 8 - 2 - 19 41 - 7 14 - 86 8 10 - 67 - 10 - 34 2 - 18 - 3 - 71 8 - 14 - 32 8 - 54 10 - 7 - 69 - 8 - 03 - Leipzig, den 28. April 1909. Königliche Kreishauptmannschaft Leipzig für die Stadt Leipzig und die Be zirke der Amtshaupt mannschaften Leipzig, Boma und Grimma: Döbeln für den Bezirk der Amtshauptmann schaft: Oschatz für den Bezirk der Amtshauptmann schaft: Mittweida für den Be zirk der Amtshaupt mannschaft Rochlitz: 2 - 56 - 116 56« 2970 Die Durchschnittspreise für je 50 Kg Weizen, Roggen, Mehl und Autterartikel in den letzten 10 Friedens- jähren sind für die Lieferungsverbände des Leipziger Regierungsbezirks auf die Zeit bis zum 1. April 1910 folgendermaßen festgestellt worden: 9 - 84 Weizenmehl: Roggen: (einschl. Mahllohn) 7 - 58 Roggenmehl: Hafer: (einschl. Mahllohn) 3 - 68 - 9 - 91 - 3 - 28 - Von einer Anzahl Geschäftsinhabern in Mart neukirchen ist beantragt worden, gemäß 8 139 k der Reichsgewerbeordnung für alle offenen Verkaufsstellen daselbst den Achtuhrladenschluß anzuordnen. Zur Absetzung des nach 88 2—4 der Bekannt machung des Herrn Reichskanzlers vom 25. Januar 1902 — Reichsgesetzblatt S. 38 — angeordneten Verfahrens ist Herr Bürgermeister Kurth in Markneukirchen als Kommissar bestellt worden. 797 IV Zwickau, den 26. April 1909. 2971 Königliche Kreishauptmannschaft. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 30. April. Se. Majestät der König nahm vormittags im Residenzschloß militärische Meldungen, so wie die Vorträge der Herren Staatsminister und des Kabinettssekretärs entgegen. Allerhöchstderselbe begab Sich mittags 11 Uhr 45 Min. von der Landungsstelle am Theaterplatz mit Sonderboot zur Besichtigung der Dresdner Maschinenfabrik und Schiffswerft, sowie des Radschleppdampfers „König Friedrich August" nach Ubigau und kehrte hierauf nach Wachwitz zurück. — Ihre König!. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg und Ihre König!. Hoheit die Prinzessin Mathilde besuchten heute die Aus- stellung im König!. Kriegsarchiv. Heute abend 8 Uhr werden Ihre König!. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg dem Vortrage des Mstr. I. C. PowyS, M. A., über: „King Henry IV" in der Dresdner Gesellschaft für neuere Philologie in der Technischen Hochschule beiwohnen. Hosterwitz, 30. April. Ihre König!. Hoheit die Prinzessin Mathilde ist heute nach der König!. Villa in Hosterwitz übergesiedelt. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. — Warnung vor den: Bezüge mehl taukranker Stachelbeersträucher. Der erst vor wenigen Jahren in Deutschland eingeschleppte ameri kanische Stachelbeermehltau (8pliuerot.de«» mor8 uv»«) breitet sich im Reichsgebiete vom Osten her mit großer Schnelligkeit weiter aus. Das gesamte Gebiet östlich der Elbe ist bereits mehr oder weniger stark verseucht und auch aus den übrigen Teilen des Reiches bis zur West- und Süd grenze ist eine größere Anzahl von Fundorten des ameri kanischen Stachelbeermehltaues bekannt geworden. Eine genauere Beschreibung der Krankheit gibt das von der Kaiser!. Biologischen Anstalt für Land- und Forstwirtschaft in Dahlem bei Steglitz herausgegebene und dort kostenlos erhältliche Flugblatt Nr. 35. Sie befällt nicht nur die Stachel beere, sondern auch andere Arten der Gattung Ribes, die Johannisbeere und die als Ziersträucher gezogenen Arten. Die Krankheit wird namentlich durch den Ver sand und Bezug befallener Pflanzen verschleppt. Deshalb wird allen Gartenbesitzern und f Obstzüchtern beim Bezug von Stachel- und Johannisbeer- sowie anderen Ribes- Pflanzen in ihrem eigenen und im öffentlichen Interesse äußerste Vorsicht empfohlen. Man kaufe nicht, ohne vom Lieferanten Gewähr dafür zu verlangen, daß seine Anlagen frei von der Krankheit sind. Die Verkäufer aber seien nach drücklich auf das Unrecht hingewiesen, das sie begehen, und, auf die Gefahr, die sie laufen, wenn sie verseuchte Sträucher verkaufen. Deutsches Reich. vom Bundesrat. (W. T. B.) Berlin, 29. April. Der Bundesrat erteilte in seiner heutigen Sitzung der Vorlage betreffend die Prägung von 2b Pfennig-Stücken die Zustimmung. vom Reichstage. Sitzung vom 29. April 1909. Am BundeSratstische: Staatssekretär vr. v. Bethmann- Hollweg, Unterstaatssekretär Wermuth. Der Präsident eröffnete die Sitzung um 2 Uhr 15 Min. Auf der Tagesordnung stand die sozialdemokratische Interpellation betreffend die Rechtsverhältnisse der internen PensionS-, Witwen- und Waisenkassen in Privatbetrieben. Staatssekretär vr. v Bethmann-Hollweg erklärte sich zur Beantwortung der Interpellation bereit. Abg. Severing (soz.) begründete -die Interpellation und führte aus, es gelte insbesondere, die Ansprüche der aus den Be trieben ausscheidenden Arbeiter durch Gewährung der Berechtigung auf freiwillige Weiterversicherung oder die Verpflichtung der -assen zur Rückzahlung der Beiträge zu wahren. Der Redner zog verschiedene Kassen als Beispiele für seine Behauptung heran, daß die Versicherung in der heutigen Form meistens ein Danaer geschenk sei, so die Kruppschen Kassen und die Seemannskasse des Norddeutschen Lloyd. Er schloß mit dem Wunsche, diese Pensions kassen möchten dem Aussichtsamt für Privatversicherungen unter stellt werden. Staatssekretär vr. v. Bethmann-Hollweg: Im großen und ganzen dürfte es sich bei diesen Kassen um Einrichtungen handeln, die aus berechtigtem Geschäftsegoismus zur Schaffung eines dauernden Arbeiterstandes errichtet sind. Der Fortbestand des Bersicherungsrechts ist dabei im allgemeinen abhängig von der dauernden Zugehörigkeit zu dem betreffenden Werk. Der Grund zu Beschwerden liegt aber wohl hauptsächlich in der Be stimmung, daß für den Arbeiter die Kündigung jeden Tag will kürlich vom Unternehmer ausgesprochen werden kann. (Sehr richtig!) Run hat man einerseits da- Verbot vorgeschlagen, WohlfahrtSeinrichtungen mit Beitrittszwang zu gründen, ander seits die Bestimmung, daß den ausscheidenden Arbeitern hie ge zahlten Beiträge ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Hier bei darf aber nicht vergessen werden, daß e» sich um freiwillige Einrichtungen von seiten der Unternehmerschaft handelt. Eine gesetzliche Bestimmung, daß der Arbeitgeber einen Arbeiter nicht entlassen darf weil er einer Vereinigung angehört, die dem Arbeitgeber nicht paßt, ist in unserem gesellschaftlichen Leben ganz unmöglich. (Hört, hört! links.) ES ist auch unmöglich, durch gesetzlichen Zwang den Kassen den individuellen Charakter zu nehmen und sie auf eine allgemeine Basis zu stellen, sowie auch schematisch die Rückerstattung eingezahlter Bei träge durch Gesetz zu regeln. Bei größeren Arbeits einstellungen könnte dies zu einer den Unternehmern unliebsamen Stärkung der Organisationskassen führen. Der einzig gangbare Weg scheint mir zurzeit der zu sein, daß auf dem Verwaltungswege die Rückerstattung von Beiträgen angebahnt wird. Die Einschränkung des KündigungSrechtS der Unternehmer müßte notgedrungen auch die Einschränkung der Freizügigkeit der Arbeiter nach sich ziehen. Im übrigen meine ich, jeder Arbeit geber hat die Pflicht, sein Werk so auszugestalten, daß der Arbeiter sich wohl fühlt. Die Gesetzgebung darf da nicht zu tief eingreifen, sonst zerstört sie selber den Boden, von dem sie Früchte erwartet. (Beifall.) Auf Antrag des Abg. Singer fand Besprechung der Interpellation statt. Abg. vr. Osann (nl.): Wenn Krupp die Beiträge nicht zurückzahlt, so muß daran erinnert werden, daß bei der staatlichen Kasse in Friedrichsort dieselbe Einrichtung besteht, ebenso bei den Hostheatern in Darmstadt und Braunschweig. Auch manche Ge werkschaften haben eine ähnliche Bestimmung, so z. B. der Holz arbeiterverband, bei dem freiwillig austretende oder ausgeschlossene Mitglieder keinerlei Anrecht an das Vermögen des Verbands haben. Mit Anerkennung der gegenseitigen Leistungen wäre dem sozialen Frieden mehr gedient als mit der Forderung: Weg mit diesen Kassen! (Beifall bei den Nationalliberalen.) Abg. Giesberts (Z.): Unzweifelhaft haben die Werke mit den Einrichtungen der Kassen Gutes schaffen wollen; deshalb sollten sie sich auch nicht sträuben, eine angemessene Rückzahlung zu gewähren. Bei einer reinen Wohlfahrtseinrichtung müßten auch die Beiträge der Arbeiter in Wegfall kommen, denn diese werden als ein Abzug von dem wohlverdienten Lohn empfunden. Abg. Cuno (frs. Bp.) bezeichnete gleichfalls eine Reform der Kassen als dringend geboten. Darauf wurde die Weiterberatung auf Dienstag 2 Uhr vertagt. Zur Anerkennung der Unabhängigkeit Bulgariens. Wie aus Sofia berichtet wird, hat Se. Majestät der Kaiser an den König Ferdinand von Bulgarien folgendes Telegramm gerichtet: In der Gewißheit, daß Deine Regierung in loyaler Weise für die Sicherstellung der deutschen materiellen Interessen an der Neuregelung der Orientbahnfrage einsteht, habe Ich Meinen Ver treter beauftragt, Dir die Anerkennung Meiner Regierung zur Unabhängigkeit Deines Landes auszusprechen. ES gereicht Mir zur Freude, Dir gleichzeitig Meine persönlichen Glückwünsche au»- zudrücken und Dich als König von Bulgarien begrüßen zu können^ Der Königin küsse Ich die Hand. Wilhelm I. k. Ausland. Das Kaiserpaar aus Korsu. (W. T B.) Achilleion, 29. April. Se. Majestät der Kaiser hörte heute vormittag den Vortrag des Gesandten Frhrn.