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Mniglich Sächsischer StaatsMrzclgcv Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden o Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. 1909 Amtlicher Dresden, am 25. Februar 1909 (Behördliche Bekanntmachungen erfcheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil tv « Dresden, den 17. Februar 1909 Die Etaisüberschreitungeu der RechnunqSkommission zu wünschen Die Position „Auß sind gerade bei diesem Etat recht bedenklich ernannt UNg solches hierdurch nochmals bekannt gegeben Dresden, am 24. Februar 1909 Bei der zweiten chutzgebiete für 1896/97 be Ernennungen, Versetzungen re Bank, vom Retch-tage Sitzung »om 24. Februar 1909 Haushalt der afrikanischen mangelte Dresden, 25. Februar. Se. Majestät der Conze: Vor Dresden, den 22. Februar 1909 Direktor im Reichskolonialamt idvok», wräou, Mitteilungen ans -er öffentlichen Verwaltung. berichte werden in Zukunft erstattet werden. Die unnachweis lichen Ausgaben sind hervorgerufen durch die damalige Rinder- vest. An der bisherigen Nichtvorlegung der Rechnungen für 1901 bis 1904 ist die Reichskolonialverwaltung unschuldig. Abg. Noske (soz): Unsere frühere Kritik an dem Kolonial wesen wird durch diese Art der Rechnungslegung glänzend ge rechtfertigt. Schuldige Beamte sollten regreßpflichtig gemacht werden. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Postsekretären Masfera und Berthold, beide in Leipzig, das Albrechtskreuz zu verleihen. Tas Ministerium des Innern hat für den Bereich des Königreichs Sachsen die vom Laudesvereine für Wohlfahrtseinrichtungen zum Vesten Sächsischer Staats beamten re. für den 1. bis 3. November dieses Jahres geplante Verlosung von Erzeugnissen der Königlich Säch sischen Porzellanmanufaktur, sowie anderen Gegenständen der heimischen Industrie nach Maßgabe des vorgclegten Verlosungsplanes und unter der Bedingung genehmigt, daß die Gewinnliste spätestens an demjenigen Tage, an dem der öffentliche Verkauf der Ziehungsliste beginnt, König wohnte früh den Rekrutenbesichtigungen beim 2. Jäger ¬ bataillon Nr. 13 bei und erteilte von ^12 Uhr ab an nachstehende Herren Audienz: Se. Exzellenz Wirkl. Geh. Rat vr. Waentig, Geb. Reg'erungsrat vr Würzburger, Oberbaurat Frießner, Staatsanwalt vr. Hubert Chemnitz, die Amtsrichter vr. Hempel-Chemnitz nnd Ritschel-Leipzig, Landrichter vr. Heinerth, die Professoren vr. Aßmann, vr. Platen, vr. Schmertosch v. Riesenthal, vr. Zöllner und Starke-Leipzig, Börner-Riesa, Militärbauinspektor Buchner, die Baüamtmänner vr.-inx. Mackowsky, Dachselt, Zopfs und Zürbig-Leipzig, Falck, Roßberg, Friedrich-Gera, Heinze Meißen, Lehnert-Annaberg, Merz Plauen, vr.-inx. Schubert-Bautzen, Sorger-Malter, ThomaS-Chemnitz und Zettler-Rötha. An der Königl. Mittagstafel nahmen Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg und die Prinzessin Mathilde nebst Smten teil. Abends wird Se. Majestät der König die Vorstel lung im Königl. Schauspielhaufe besuchen. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 2b Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem RedaktionSstrich (Eingesandt) 7b Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Nm BundeSratStische Staatssekretär Dernburg, UnterstaatS- sekretär Twele. Präsident Graf Stolberg eröffnete die Sitzung pünktlich um 2 Uhr. Auf der Tagesordnung stand zunächst die zweite Lesung de» Etat» de» Rechnungshöfe». vezug»prei»: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstrahe 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 129b, Redaktion Nr. 4b74. Das Ministerium des Innern genehmigt die An nahme von Geldbeiträgen für das unter dem Protektorat des Deutschen Kronprinzen gebildete Hilfskomitee für die durch Hochwasser Geschädigten durch die im Sächsischen Staatsgebiete gelegenen Rcichspostanstatten. »L « »Vb». .80 ». ir ». 8 » .10 'S. forstungen" ist um mehr als 50 Proz. überschritten, statt 80 000 M. sind etwa 121 000 M. ausgegeben worden. Und zwar ist mit dieser Mehrsumme die Anlegung eines Parkes für das Gouver neurgebäude bezahlt worden. (Hört, hort!) Solche Luxus ausgaben sind bei der gegenwärtigen Finanzlage unangebracht. Abg. vr. Goercke-Brandenburg (nl.): Der Negierung ist schon in der Kommission scharf auf den Zahn gefühlt worden. Die schriftliche Berichterstattung würde nur dazu beitragen, das allgemeine Interesse an den Rechnungssachen noch weiter ein zuschränken. Die Mehrausgabe in der einen Position haben wir nicht moniert, weil der ganze Etat mit einem Uberschuß ab- schließt. Korvettenkapitän Drenkmann: Die vom Abg. Erz berger erhobenen Bedenken diesem Etat gegenüber beruhen auf falschen Voraussetzungen. Die Bauleitungskosten sind nur wenig teurer als in der Heimat, von einer so gewaltigen Höhe dieser Kosten kann nicht die Rede sein. Abg. Erzberger (Z.): Mein Wunsch auf schriftliche Kommissionsberichterstattung hat sich durch die Debatte als voll kommen berechtigt erwiesen. Der Verwaltung wäre eS am liebsten, ein große» Pauschquantum zu erhalten, der Reichstag muß aber einen spezialisierten Voranschlag haben, der dann auch eingehalten wird. Damit schloß die Diskussion. Der Antrag Erzberger wurde angenommen. Ter Gegenstand war damit erledigt. <L»m- ondin >'/,V -plitztl lititen , «»I» , I8S« Im Geschäftsbereiche des Ministeriums der Justiz. 1. Prä dizierungen. Verliehen: dem Sekretär bei der Kanzlei des Justizministeriums Sachse der Amtsname „Obersekretär", den Aufsehern bei der Gefangenanfialt Chemnitz Kober und bei der Gesangenanstalt Dresden Schlehahn der Amtsname „Wacht meister". — 2. Beamten-Etat. ») In den Ruhestand ver setzt: der Gerichtsvollzieher bei dem AG. Glauchau Zimmer mann, der Gerichtsdiener bei dem LG. Chemnitz Fischer. bsVerstorben: der Landrichter bei dem LG. Plauen vr Habenicht, 27. Jan., der Landgerichtsrat bei dem LG. Dresden Klemm l.Febr., der Sekretär bei dem AG. Dresden Fischbach 5. Febr. e) Im Staatsdienst angestellt: der Gerichtsassessor bei dem AG. Meißen vr. Pfützner unter Versetzung zur Staatsanwaltschaft de» LG. Dresden, die Gerichtsdiener bei dem AG. Meißen Meißner und bei dem AG. Zittau Miersch. Ferner an- »estellt: die probeweise als Expedienten verw. Mil.-Anw. Wunderlich bei dem AG. Chemnitz, Großmann bei dem AG. Meerane, Naumann bei dem AG. Schneeberg, Illgen bei dem AG. Zwickau al» Expedienten, der probeweise al» Aufseher verw. Mil-Anw. Kober al» Aufseher bei der Gesangenanstalt Chemnitz, die probeweise im AussichtSdienste verw. ledige Zeug fang als Ausseherin bei der Gefangenanstalt Leipzig, ck) Versetzt: die »erichtsassessoren bei dem AG. Auerbach Preßprich zur StaatS- »nwaltschast des LG. Plauen, bei dem AG Bischofswerda » Scheibner zum AG. Colditz, bei dem AG. Leipzig: Müller zum LG. Leipzig, vr. Wunder zum AG. Taucha, bei dem AG. Löbau v. der Trenck zur Staatsanwaltschaft des LG. Bautzen, der Aktuar bei dem AG. Dresden Lehmann zur Staatsanwalt- schast de» LG Dresden, der Expedient bei dem AG. Eibenstock Müller zum AG. Zwenkau. — 3. Recht»anwälte. Abgang. o « L0 « ,rb 10 « >0 «. LV « 18 » 8 «. Verstorben: Rechtsanwalt und Notar vr. Burckas in Leipzig und der Rechtsanwalt vr. Hultzsch in Radebeul. Zuwachs. Zur Rechtsanwaltschaft zugelassen: vr. Friedrich bei dem OLG. mit dem Wohnsitz in Dresden, Roßner bei dem LG. Dresden mit dem Wohnsitz in Dresden, Vr. Florey und vr. Walther bei dem AG. Leipzig und dem LG. Leipzig mit dem Wohnsitz in Leipzig, vr. Gräser bei dem AG. Zwenkau und dem LG. Leipzig mit dem Wohnsitz in Zwenkau. Veränderungen. Die Rechtsanwälte Justizrat Meisel und Röhl in Dresden, beide zugelassen bei dem AG. Dresden und dem LG. Dresden, haben ihre Zulassung bei dem AG. Dresden aufgegeben. Rechtsanwalt Hoffmann, bisher in Sayda, ist nach Aufgabe seiner Zulassung bei dem AG. Sayda und dem LG. Freiberg zur Rechtsanwaltschaft bei dem A G. Dresden und dem LG. Dresden mit dem Wohnsitz in Radebeul zugelassen. — 4. Zweite juristische Staatsprüfung: 11 bestanden, 2 zurückgewiesen in der Zeit vom 24. Jan. bis 13. Febr. >o » La » 78 v «o B. ,,L «. 18 «L ro a» a <8 ,8 Ä Abg. Erzberger (Z) die außerordentliche Verzögerung dieser Rechnungslegung. Eine materielle Prüfung hat jetzt nur noch geringen Wert, die meisten verantwortlichen Beamten sind inzwischen schon gestorben und nicht mehr zur Verantwortung zu ziehen. In den afrikanischen Kolonien scheinen vor 13 Jahren besonders böse Zustände in wirtschaftlicher Beziehung geherrscht zu haben. Selbst der Rechnungshof weiß nicht genau, was mit dem Gelbe geschehen ist. Die Kolonialverwaltung mag uns möglichst bald die Rechnungen von 1901 bis 1904 vorlegen, sonst hat die Nachprüfung keinen Wert mehr, vielleicht sind Borberichte angebracht. Die Budgetkommission empfahl durch ihren Berichterstatter Abg. Nacken (Z.) eine Resolution, in der Maßregeln gefordert werden, durch die eine Vereinfachung der gesamten Rechnung-- legung herbeigeführt werden soll. Abg. Erzberger (Z): Dem Rechnungshof ist in der Kommission ein Vertrauensvotum erteilt worden, eine Kund gebung, die sonst keiner Behörde zuteil wurde. Der Etat wurde denn auch ohne jeden Abstrich bewilligt. Wir wünschen, daß dem Rechnungshof immer nur die besten Beamten zugeteilt werden, und zwar möglichst solche, die, aus den einzelnen Ver waltungen, z. B. der Post- oder Eisenbahnverwaltung, genommen später wieder in diese «inrücken können. Abg. vr. Wagner-Sachsen (kons.): Ich schließe mich den anerkennenden Worten für den Rechnungshof an. Der Resolution stimmen wir zu. Den Mitgliedern des Rechnungshofs sollte es zustehen, den Sitzungen der Rechnungskommission des Reichstags jederzeit beizuwohnen. Der Etat und die Resolution wurden bewilligt. Ohne Debatte passierte die dritte Lesung der Subventionen für Postdampsschiffsverbindungen mit überseeischen Ländern. Auch das Gesetz betreffend die Einwirkung von Armen unterstützung auf öffentliche Rechte wurde in dritter Lesung ohne Debatte definitiv angenommen. Es folgten Rechnungssachen. Ohne Debatte wurden erledigt die dritte Lesung der Rech nung über den Reichshaushalt für 1903 und 1904, sowie die Übersicht der Einnahmen und Ausgaben der afrikanischen Schutz gebiete und der Südseeinseln für 1904. Bei der darauf folgenden zweiten Lesung der Übersicht der Einnahmen und Ausgaben des Schutzgebiets Kiau- tschou für 1906 beantragte die Rechnungskommission Erledigung durch Kenntnisnahme. Abg. Erzberger (Z.) beantragte dagegen die Entlastung vorbehaltlich der bei der Prüfung der Rechnung sich etwa er gebenden Erinnerungen. Eine genaue, sehr strenge Prüfung der Rechnungen ist unerläßlich, um eine sparsame Wirtschaft zu er möglichen. Im übrigen wäre eine schriftliche Berichterstattung . e. d». d». 1.8« *. i8i.ro r«ro NS.i» rir.ro irr io »r?o 1118 4» Tie Albingia, Verfichcrungs-Aktiengefettschaft in Hamburg, Hot an Stelle des Herrn L. Franke in Leipzig Herrn Paul Rollin in Leipzig, Schulstraße 6, als Hauptbevollmächtigten für das Königreich Sachsen >,ra». r« ». ro » ,8 . irr.?; i »75» i 8«,dv »r.rr rsr» 14».», »is,,r iro,»r «8 00 ir^so i««,«o i»,»o Leipziger 90IIL. 1258 In der in Nr. 110 dieser Zeitschrift vom Jahre 1908 veröffentlichten Verordnung, die Ausführung des NtichsvereinsgcsetzeS vom 19. April 1908 betreffend, vom 12. Mai 1998 muß es im Absätze b des § 6 statt „deutliche Unterschrift" heißen „deutliche Überschrift". Da sich gegen die Wirksamkeit der früher erfolgten Berichtigung dieses Fehlers Zweifel erhoben haben, wird Abg. vr. Goercke-Brandenburg (nl.): ES ist selbstverständ lich streng zu rügen, wenn, wie e» damals geschehen ist, Leute in die Kolonien geschickt werden, die vom Rechnungswesen nicht» verstehen. Die Rechnungskommission arbeitet jetzt sehr an gestrengt, um die Versäumnisse der früheren Jahre wieder gut zumachen. Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Schwarze-Lipp- stadt (Z.) und vr. Mugdan (frs. Bp.) wurde dieser Gegenstand für erledigt erklärt, ebenso die Rechnung über den Haushalt des ostasrikanischen Schutzgebiet», sowie für Kamerun, Togo, Süd- westafrika und die Südseeinseln für 1899. Damit war die Tagesordnung erledigt. Nächste Sitzung Donnerstag 2 Uhr: Petitionen, Freiheit im Grunderwerb. * Das Justizministerialblatt vom 24. d. M. enthält folgende Verordnung, den bedingten Strafaufschub betreffend, vom 12. Februar 1909: Jugendliche Per sonen, die zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind und die Strafe nicht haben bezahlen können, haben bisweilen die an die Stelle der Geldstrafe tretende Freiheitsstrafe verbüßen müssen, obwohl die Bewilligung einer Be währungsfrist angemessen gewesen wäre. Dies scheint namentlich darauf zu beruhen, daß die erkennenden Ge- richte die in der Verordnung vom 18. November 1902, JMBl. S. 71 fg, unter 4 und unter a vorgeschriebenen gutachtlichen Äußerungen nur dann, wenn der An geklagte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war, zu den Akten gebracht und die Strafvollstreckungsbehörden ohne ein Gutachten des erkennenden Gerichts die Be willigung einer Bewährungsfrist bei dem Justizministerium nicht angeregt haben. Die angezogene Verordnung will indessen die erkennenden Gerichte nicht hindern, auch bei der Verurteilung zu einer Geldstrafe, die voraussichtlich nicht beizutreiben sein wird, eine Äußerung darüber, ob die Bewilligung einer Bewährungsfrist für angemessen oder für unangemessen erachtet werde, zu den Alten zu bringen. Selbst wenn aber eine solche Äußerung nicht vorliegt und sich die an erster Stelle ausgesprochene Geldstrafe als uneinbringlich erweist, sollen die Straf vollstreckungsbehörden vor Vollstreckung der Ersatz- Freiheitsstrafe künftighin stets prüfen, ob die Be willigung einer Bewährungsfrist angemessen und an das Justizministerium deswegen Bericht zu erstatten fei. 12 b IIX 1254 auch im „Dresdner Journal" und Zeitung" veröffentlicht werde. 143II Br. 1259 1I4IIV. 1271