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Dresdner W Journal. königlich Säehffsehev Stcratscrnzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 58. i> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doengesin Dresden. <r Freitag, 12. März 1909. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwtngerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespült. AnkündigungSseite 2b Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amü. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Dresden, 12. März. Ihre König!. Hoheit die Prin zessin Mathilde, Herzogin zu Sachsen, ist vormittags 11 Uhr 30 Min. nach Wien gereist. Verordnung, die Beteiligung -er Behörden und Ver waltungsstellen des Ministeriums des Innern am Giroverkehr des Giro-Verbandes Sächsischer Ge meinden betr. Tie den: Ministerium des Innern unterstellten Be hörden und Verwaltungsstellen werden ermächtigt, an dem Giroverkehre des Giro-Verbandes Sächsischer Ge meinden teilzunehmen und sich am Orte ihres Sitzes Gemeindeverbands-Girokonto eröffnen zu lassen. Bei der Beteiligung ist die von den Verbands- Gemeinden oder der Sächsischen Bank zu beziehende Ge schäftsordnung des Giro-Verbandes zu beachten. Tie teilnehmenden Behörden und Verwaltungs stellen haben sich Rechnungsbücher, sowie bei Einzahlungen den dem Lieferschein angefügten Empfangsschein aus- händigcn zu lassen. (Zu vgl. Pkt. 7 und 10 unter II der Geschäftsordnung.) Bei Anweisungen auf Barzahlung an Zahlungs empfänger, die kein Konto bei einer Berbands-Girokasse, auch kein Gemeindeverbands-Girokonto bei der Sächsischen Bank zu Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen, Zwickau haben, sind die Empfangsberechtigten von der Anweisung von der Behörde pp. unmittelbar zu benachrichtigen. (Zu vgl. Pkt. 17 unter II der Geschäftsordnung.) Der Verkehr erfolgt spesenfrei, auch bei Anweisungen an Nichtteilnehmer. Im übrigen gelten gegebenenfalls für den Verkehr die Bestimmungen der Generalverordnung vom 10. August 1908 — Dresdner Journal Nr. 186 —. Von der Er öffnung eines Verbands-Girokontos ist dem Ministerium des Innern Anzeige zu erstatten. 1811 ä Dresden, am 19. Februar 1909. 1635 Ministerium des Innern. Die diesjährigen Fachlehrerprüfungen im Zeichnen und Schreiben finden Anfang Juli vor Beginn der großen Ferien statt. Gesuche um Zulassung zur Fachlehrerprüfung im Zeichnen sind von Bewerbern, die die sächsische Staats angehörigkeit besitzen, bei dem Bezirksschulinspektor ihres Aufenthaltsortes, von Nichtsachsen dagegen unmittelbar bei dem unterzeichneten Ministerium bis spätestens den 15. April 1909 unter Beifügung der in § 4 Punkt 6 der Prüfungs ordnung vom 1. Dezember 1904 aufgeführten Zeugnisse einzureichen. In dem Gesuche ist anzugeben, für welche Gattung von Schulen der Bewerber die Befähigung zur Erteilung des Zeichenunterrichts erlangen will. Diejenigen, welche sich der Fachlehrerprüfung im Schreiben unterwerfen wollen, haben ihre Gesuche um Zulassung nebst den nach § 28 der Prüfungsordnung vom 1. November 1877 beizufügenden Zeugnissen bis zu gleichem Zeitpunkte bei dem Bezirksschulinspektor ihres Aufenthaltsortes anzubringen. Die Bezirksschulinspektoren haben die Gesuche nebst Unterlagen baldigst an den Prüfungskommissar, Bezirks schulinspektor Schulrat I)r. Prietzel in Dresden, ein zusenden. 530 Sem. Dresden, den 4. März 1909. 1636 Ministerium -es Kultus und öffentlichen Unterrichts. e ——— Die Aachlchrerinnenprüfung für Nadelarbcitcn findet unmittelbar nach Pfingsten statt. Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung sind nebst den nach § 28 der Prüfungsordnung vom 1. November 1877 beizufügenden Unterlagen sowie einem Staats angehörigkeitsausweise bis spätestens den 15. April 1909 bei dem Bezirksschulinspektor des Aufenthaltsortes der Bewerberin einzureichen. Die Bezirksschulinspektoren haben diese Gesuche nebst Beilagen alsbald dem Prüfungskommissar, Bezirks schulinspektor Schulrat vr. Prietzel in Dresden, ein zusenden. 529 Sem. Dresden, den 4. März 1909. 1637 Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. Die Durchschnittspreise für Weizen, Roggen, Mehl und Fouragcartikcl in den letzten 10 Friedensjahren sind für die Lieferungsverbände des Regierungsbezirks auf die Zeit bis zum 1. April 1910 wie folgt festgesetzt worden: Königliche 58 aV 1643 - Kreishauptmannschaft Vhemnitz am 4. März 1909. Im Hauptmarktorte Durchschnittspreis für 50 kx Weizen Weizen- mehl inkl. Mahllohn Roggen M. § Pf. Roggen mehl inkl. Mahllohn Hafer Heu Stroh M. Pf. M. Pf- M. Pf. M. Pf. M. Pf- M. Pf- Chemnitz, für die Lieferungsverbände der Stadt Chemnitz und der Amtshauptmann- fchaften Chemnitz, Flöha, Marienberg und Annabcrg 9 14 11 01 7 92 10 12 7 66 3 73 2 83 Glanchau, für den Lieferungsverband der Amts hauptmannschaft Glauchau 8 42 10 37 7 77 10 14 8 64 4 17 2 53 Die Königliche Kreishauptmannschaft hat beschlossen, dem Fährmann Julius August Paul und dem Schiffer Fritz Höhle, beide in Gohlis, für die von ihnen am 20. Januar 1909 mit Mut und Entschlossenheit bewirkte Rettung eines Knaben vom Tode des Ertrinkens in der Elbe eine lobende Anerkennung öffentlich aus- zusprechen. 801»III Dresden, am 5. März 1909. 1653 Königliche Kreishauptmannfchaft. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» Evangelisch-lutherischen Landeskonsistoriums sind zu besetzen: ä. Nach dem Kirchen gesetze v. 8. Dez. 1896 im 1. Halbjahr 1909 IV. Stelle: Das II. Diakonat an der Paulikirche in Dresden (Dresden I) — Kl. II —, erl. durch Annahme der Design. 27. Febr.; V. Stelle: Das III. Diakonat zu Zittau (Oberlausitz) — Kl. III (^) —, erl. durch Tod 2. März; L. im regelmäßigen Verfahren: Das neubegründete III. Diakonat der Luthergemeinde in Chemnitz (Chemnitz l) — Kl. I. — Koll.: Der Stadtrat. — Angestellt bez. versetzt wurden: k. G. G. Piegler, Diakonus in Pesterwitz, al» Pfarrer in Schnarrtanne (Auerbach); ?. A. B ähr, Pfarrer in Fürstenwalde, als Diakonus in Johanngeorgenstadt (Schneeberg); F. F. Kriewald, Hilfsgeistlicher in Schönfeld, als Diakonus in Rötha (Borna). (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 12. März. Heute nachmittag 3 Uhr fand unter dem Vorsitze Ihrer König!. Hoheit der Frau Prinzessin Johann Georg im Prinz!. Palais eine Sitzung der Damen und Herren des Stiftungsrats der Königin Carola-Gedächtnis-Stiftung statt. — Ihre König!. Hoheit die Prinzessin Mathilde hat sich heute vormittag II Uhr 30 Min. ab Dresden Hauptbahnhof in Begleitung der Hofdame Freiin v. Gaertner zum Besuche Ihrer Kaiser!, und König!. Hoheit der Frau Erzherzogin Maria Josepha nach Wien begeben. Die Rückkehr nach Dresden erfolgt voraussichtlich Ende dieses Monats. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. Lffentliche LPruchsitzung deö Königl. Landes-Versicherungs- amt» vom 6. März 1909. Der Landwirt August Albin Schulze in Wilthen ist am 7. September 1907 an einen Magenleiden gestorben. Im April 1906 war er dadurch zu Schaden ge kommen, daß bei der Rückkehr vom Felde eine vor seinem Wagen gespannte Kuh scheu wurde. Er wurde von dieser zu Boden ge rissen, getreten und geschleift. Wegen der dabei erlittenen Ver letzungen hat er zunächst keinen Arzt, sondern einen Schafmeister zu Rate gezogen. Erst im November 1906 hat er ärztliche Hilfe in Anspruch genommen, weil er an Appetitmangel litt und ihm gewisse Speisen nicht mehr bekamen. Die ärztliche Diagnose lautete auf Magenkrebs. Seine Witwe beanspruchte von der landwirtschaftlichen Berussgenossenschaft die Hinterbliebenenrente, weil das Magenleiden durch den Betriebsunfall verursacht oder erheblich verschlimmert worden sei. Von den Vorinstanzen ist die Witwe mit ihrem Anspruch abgewiesen worden. Ihr Rekurs wurde verworfen. Es sei zwar unverkennbar, daß einige Um stände auf einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Entwickelung des Magenleidens, dem Schulze erlegen ist, hindeute. Allein diese Umstände reichten nicht aus, um den Schluß auf den streitigen Zusammenhang zu begründen. Selbst wenn angenommen werde, daß bei dem Unfall die Magen gegend gequetscht worden sei und daß eine solche einmalige Quetschung zur Erzeugung oder Beschleunigung des Krebsleidens hinreichte, so stehe doch den Ansprüchen der Witwe entgegen, daß nach dem Ergebnis der eingehenden Untersuchung des behandeln, den Arztes die Krebsgeschwulst an einer Stelle saß, die von der Quetschung nicht nachteilig beeinflußt sein konnte. Es müsse an- genommen werden, daß der nahe zeitliche Zusammenhang zwischen dem Hervortreten der Magenbeschwerden und dem Un fälle ein zufälliger gewesen sei. Einem gleichartigen Leiden ist der Wirtschaftsbesitzer Hermann Dietze in Klessig am 4. Avril 1908 erlegen Dieser hatte im Jahre 1905 durch einen Sturz von der Leiter einen Unfall erlitten, dessen Folgen nach der Vermutung seiner Witwe die Ursache des Magenkrebses und des Todes geworden sein sollen. Die Berufsgenossenschaft bestreitet dies und das Schiedsgericht hat die Berufung der Witwe verworfen. Auch ihr Rekurs wurde nach wiederholtem Gehör eines ärztlichen Sachverständigen zurück gewiesen. Der Arzt, der den verstorbenen Dietze behandelt hat, hatte sich in seinem Gutachten für den ursächlichen Zusammen hang zwischen dem Unfall und dem Krebsleiden ausgesprochen. Dem Dienstknecht Max Bruno Kahl in Erbisdorf ist im März 1907 der linke Arm abgenommen worden, um der weiteren Ausbreitung einer Sehnenscheidentuberkulose vorzubeugen. Ec behauptet, sein Leiden sei die Folge einer Infektion gewesen, die er sich im Mai 1906 im Dienste eines Gutsbesitzers beim Zu bereiten von Eisenvitriollösung zum Zwecke der Felderbesprengung zugezogen habe. Tie Lösung sei durch einen von ihm an der linken Hand getragenen Verband durchgedrungen und habe die Schnittwunde erreicht, die er an der Hand gehabt habe Aber auch zwei andere Ereignisse im landwirtschaftlichen Betriebe sucht Kahl mit seinem Leiden in Zusammenhang zu bringen. Von den Vorinstanzen ist Kahl mit seinen Entschädigungsansprüchen zurückgewiesen worden Auf seinen Rekurs hatte das Landes- Versicherungsamt zunächst noch ein ärztliche- Gutachten eingeholt, das dahin lautete, daß die von Kahl angegebenen Vorfälle nicht geeignet seien, die Entstehung des tuberkulösen Leiden- oder dessen Verschlimmerung herbeizuführen. Daraufhin wurde das Rechts mittel verworfen. Die Witwe des im Juni 1907 in einem Krankenhause ver storbenen Arbeiters Gustav Eduard Hesselbarth in Leipzig be ansprucht Sterbegeld und Witwenrente, weil ihr Ehemann einem Betriebsunfälle erlegen sei. Als die eigentliche Todesursache wird von den Ärzten Starrkrampf angenommen. Seine Witwe be hauptet, daß er sich die Krankheit bei seiner Beschäftigung im Leipziger Palmengarten zugezogen habe. Die Beruf-genossenschaft und das Schiedsgericht haben die Ansprüche der Witwe zurück-