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Dresdner königlich Sächsischer Stantsanzeiger Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden 1909 Amtlicher Teil des 185» 25. Februar 1909. Ministerium des Innern (Ein und (Behördliche Bekanntmachungen ericheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil Marine übertretenden Kadettenabiturienten fand bei Allerhächstdemselben Familien 7 Uhr 15 Min. wird der Monarch die be- 1320 Das Ministerium des Innern hat für den Bereich Königreichs Sachsen die vom Zentral »Verbände der Ziehungslisten beginnt, auch im und in der Leipziger Zeitung ver- Teutschcr Tontünstler und ronlnnstlervereine in Berlin zum Besten der Wohlfahrtseinrichtungen dieses Berbandcs aus Anlaß der vom 3.—15. Juni 1909 in Leipzig statt- findenden II. Musik-Fach-Ausstellung geplante Verlosung von Gegenständen dieser Ausstellung sowie auch anderer Gegenstände nach Maßgabe des vorgelegten Verlosungs- Planes und unter der Bedingung genehmigt, daß die Gewinnliste spätestens an demjenigen Tage, an dem der zentigen Staatsschuldenkassenscheine vom Jahre soll 1908 fällig vom Armee bez. entgegen. Mittags täfel statt. Abends öffentliche Verkauf Dresdner Journal öffentlicht werde. Dresden, den co vo i« 7'' 7« z; Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der außerordentliche Professor in der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig vr. msU. Hieronymus Lange den ihm verliehenen Kaiser!. Russischen Annenorden 3. Klasse annehme und anlege. Sc. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Kunst- und Handelsgärtner Aßmann in Plauen das ihm von Sr. König!. Hoheit dem Fürsten von Bulgarien verliehene Verdienstkreuz mit Krone des bulgarischen National-Verdienstordens annehme und trage. A- »N Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstrahe 20, sonne durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 129k, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum aus 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Ps., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigg. auf GefchäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. 8V !0 >L «0 10 oo ii oc 7» den 11. März dieses Jahres vormittags von 11'^ Uhr an im neuen Ständehause am Schloßplatz, Erdgeschoß gang Turmtüre), stattfinden. Die nach der Ziehungsliste vom 17. August ausgelosten, am 31. März laufenden Jahres werdenden 3prozentigen Staatsschuldenkassenscheine Dresden, den 24. Februar 1909. Der Landtagsausschutz zu Verwaltung der Staatsschulden n i. 1322 Die öffentliche Auslosung der planmäßig ain 30. September 1909 zur Rückzahlung gelangenden 3pro- reits gemeldete Reise nach Antwerpen und von dort an Bord des Reichspostdamvsers „Bülow" nach Neapel re. antreten. In der Allerhöchsten Begleitung werden sich befinden: Leibarzt Generalarzt vr. Selle, Chef des Generalstabs Oberst Frhr. v. Lindeman und Flügel adjutant vom Dienst Major v. Eulitz. Jahre 1855 und die im nämlichen Termine zahlbaren Zinsen dieser Staatspapiergattung und der 3prozentigen Staatsschuldverschreibungen von 1878, 1887, 1892, 1894, 1897, 1899 und 1900 werden vom 15. März dieses Jahres an gegen Rückgabe der zahlbaren Kapital- und Zinsschcinc ausgezahlt. Die Auszahlung geschieht bei der Staatsschulden kasse in Dresden und bei der Lotteriedarlehnskasse in Leipzig, sowie auch bei den Bezirkssteuereinnahmen in Pirna, Großenhain, Dippoldiswalde, Döbeln, Rochlitz, Borna, Oschatz, Glauchau, Schwarzenberg, Flöha, Auer bach i. V., Marienberg, Olsnitz i. B. und Kamenz, bei den Hauptzollämtern in Schandau, Eibenstock, Meißen, Freiberg und Grimma, bei der Sächsischen Bank zu Dresden und deren Filialen, bei der Dresdner Bank in Dresden und deren Filialen, bei Herrn G. E. Heydemann in Bautzen und in Löbau, bei der Vogtländischen Bank in Plauen i. V., bei Herren Sarfert L Co. in Werdau, bei der Vereinsbank zu Frankenberg, bei der Neustädter Bank in Neustadt i. Sa., bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig und deren Filialen, bei der Landständischcn Bank des Königl. Sächs. Markgraftums Oberlausitz in Bautzen und deren Filiale in Dresden, bei der Direction der Dis konto-Gesellschaft in Frankfurt a. M., bei der Bank für Handel und Industrie in Darmstadt und deren Zweig niederlassungen, ferner in Berlin: bei Herrn S. Bleich- röder, bei der Dresdner Bank, bei der Direction der Disconto-Gesellschaft, bei der Deutschen Bank und deren Filialen, bei der Nationalbank für Deutschland, bei der Bank für Handel und Industrie und bei dem A. Schaaff- hausen'schen Bankverein und dessen übrigen Nieder lassungen. öffenrtichen llm-rrichts. Zu besetzen: 1. April an der Bürger schule zu Leisnig eine ständige Lehrerstelle mit einer Lehrerin. Ein kommen 1550 M., erhöht sich durch Zulagen nach einer vom er füllten 25. Lebensjahre an zu rechnenden ständigen Dienstzeit von 3 Jahren auf 1750 M-, von 6 I. auf 1950 M., von 9 I. auf 2150 M., von 12 I. auf 2350 M., von 15 I. auf 2550 M., von 18 I. auf 2750 M., von 21 I. auf 2850 M. Daneben Wohnungs geld 250 M. Gesuche mit den erforderlichen Zeugnissen bis 10. März einzurcichen. Persönliche Vorstellung zunächst nicht erwünscht; — eine Lehrerstelle in Rödlitz mit gesetzlichem Ein kommen. Koll.: Oberste Schulbehörde. Gesuche bis zum 10. März an den K. Bezirksschulinspektor in Glauchau. Mit Allerhöchster Genehmigung wird dem Staats fiskus im Königreiche Sachsen zu der im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes erforder lichen Erbauung einer Überführung der Bautzen— Dresdner Staatsstraße in Großharthau bei Station 721 -f-54 der Staatseisenbahnlinie Görlitz— Dresden als Ersatz für den zu beseitigenden schienengleichen Übergang dieser Straße bei Station 720 -s- 17 der genannten Linie nach dem von den Ministerien der Finanzen und des Innern unterm 30. Januar und 13. Februar 1909 genehmigten Plane auf Grund des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigentum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.- u. B.-Bl. S. 120) in Verbindung mit § 94 des Enteignungsgesetzes vom seminar reichliche Gelegenheit zu katechetischer Übung unter fach kundiger Anleitung geboten wird, wobei festgehalten werden muß, daß das Predigerseminar nach bisheriger Erfahrung allein in organischer Verbindung mit einer Volksschule die hier gemeinte Voraussetzung sichert. Auch dem Lehrvikar ist, wo erreichbar, vor allem geeignete Tätigkeit in der Volksschule zu bieten; o) daß die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Katechese als einer Hauptleistung im zweiten theologischen Examen den Kandidaten die Bedeutung zum Bewußtsein bringt, die ihrer katechetischen Vorbildung beigelegt wird. II. Die katechetische Weiterbildung der Geistlichen im Amt ist auf jede Weise zu fördern und jedem einzelnen zur ernsten Pflicht zu machen. Auf eine sorgfältige, auch schriftliche Vorbereitung auf die katechetischen Darbietungen, insbesondere bezüglich Plan und Verteilung des Unterrichtsstoffs für den Konsirmandenunterricht ist besonderer Wert zu legen. Von behördlichen Anregungen sind je nach der besonderen Lage der Verhältnisse folgende zu empfehlen: a) Es ist darauf zu halten, daß die Superintendenten bei ihren Kirchenvlsitationen auch den katechetischen Leistungen der Geistlichen eine sorgfältige Inspektion widmen. Eine solche wird innerlich befruchtend wirken können, wenn nicht nur der Stoff, über den zu katechi- sieren ist, genau vorher bestimmt, sondern auch die katechetische Leistung in ihrer ganzen Anlage und Durchführung eingehend be sprochen wird, b) Es ist darauf zu halten, daß in Lesezirkeln und beim Privatstudium die pädagogische und katechetische Literatur in guter Auswahl zur Kenntnis genommen wird. o)Esistzuwünschen, daß den Predigerkonserenzen von Zeit zu Zeit katechetische Er örterungen und eingehende Besprechungen katechetischer Aufgaben nebst Lehrproben angeschlossen werden und neben den theoretischen Besprechungen Lehrproben mit Schülern einer Lberklasse ab und zu stattsinden. ck) Wo sich den Geistlichen die Gelegenheit bietet, sich am Religionsunterricht der Schulen verschiedener Art zu be teiligen, ist das als ein vorzügliches Mittel zur katechetischen Weiterbildung zu empfehlen. «) Was den Konsirmandenunter richt im besonderen anlangt, so ist fortgesetzt an dessen Hebung und Vertiefung zu arbeiten und derselbe als ein wichtigster Teil des ganzen Dienstes am Wort anzusehen unter steter Beachtung der Zeitrichtungen und Bestrebungen. Für jüngere Geistliche wird sich die Vorlegung eines Planes über die Verteilung des Unterrichtsstoffs auf die einzelnen Wochen und Monate empfehlen, t) Endlich darf durch Einrichtung von katechetischen Jnstruktioirs- kursen eine nicht unwesentliche Förderung der katechetischen Weiterbildung erwartet werden. Das Landeskonsistorium empfiehlt in demselben Stücke seines Verordnungsblatts diese Leitsätze der sortgehenden Beachtung der Geistlichen. — Weiter wird auf das im Verlag von Alfred Töpelmann in Gießen erschienene Werk voir Or. G. v. Rohden: „Probleme der Gefangenenseelsorge und Entlassenen türsorge" als ein Buch hillgewiesen, das wohl geeignet ist zur Vertiefung des Verständnisses für die Aufgaben der Gefängnis seelsorge. — Den Schluß bilden Nachrichten über Erledigung und Besetzung geistlicher Stellen. 5Ü 70 Vom Königlichen Hofe. Dresden, 27. Februar. Se. Majestät der König empfing um 4,12 Uhr die Hofdepartemenlschefs zum Rapport und nahm hierauf die Vorstellung der in die Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums de» Kultus Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. --- Die dritte Außerordentliche Evangelisch-lutherische Landes synode hat in ihrer Sitzung vom 10. Februar über die Frage einer Umgestaltung des Religionsunterrichts in der Volks schule gegen eine abweichende Stimme mit Einmütigkeit einen Beschluß gefaßt, den das Evangelisch-lutherische Landeskonsistorium im zweiten Stück seines Verordnungsblatts zur Kenntnis aller Geistlichen und Kirchenvorstände, sowie der Glieder der Kirch gemeinden bringt. Auf Antrag der Landessynode ist ein Abdruck der vorausgegangenen Verhandlungen beigefügt. — Hieran schließen sich Bekanntmachungen über Begründung einer ständigen geistlichen Stelle für die städtischen Anstalten in Chemnitz und die Umwandlung der Hilfsgeistlichenstelle in Riesa in ein Diakonat Die 29. Deutsche Evangelische Kirchenkonferenz vom Jahre 1908 hat im Hinblick auf die große Bedeutung der unterrichtlichen Tätigkeit der Geistlichen in eingehender Weise die katechetische Weiterbildung der Geistlichen zum Gegenstand ihrer Be ratung gemacht und die nachstehenden Leitsätze angenommen: I. Die katechetische Weiterbildung der Geistlichen hat zur Voraussetzung, ») daß schon während des akademischen Studiums die auf der Universität für Theorie und Praxi« der Katechetik gebotenen Lehrmittel gewissenhaft benutzt werden und daß (zugleich mit philosophischen Vorstudien) da» Verständnis für den Zusammen- lrang der Katechetik mit Pädagogik und Psychologie geweckt werde; b) daß sowohl im Lehrvikariat wie in dem Prediger- 4> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doengesin Dresden. Sonnabend, 27. Februar Tcutjchcs Reich. Bom Reichstage. Sitzung vom 26. Februar 1909. Am Bundesratstische Staatssekretär Dernburg. Präsident Graf Stolberg eröffnete die Sitzung um 2 Uhr. Zunächst sand die namentliche Abstimmung über den Antrag der Polen betreffend die Freiheit des Grund eigentumserwerbs statt. Ter Antrag wird mit 189gegen132 Stimmen bei fünf Stimmenthaltungen angenommen. (Bravo! bei den Polen; Zischen rechts.) Nach dem Antrag dürfen keinem Reichsangehörigen mit Rücksicht auf Glaubensbekenntnis, politische Gesinnung oder Nationalität irgendwelche Beschränkungen beim Erwerb oder der Veräußerung von Grundeigentum oder der Errichtung von Wohnstätten auferlegt werden. Entgegenstehende landesgesetzliche Bestimmungen werden aufgehoben. In einfacher Abstimmung wurde sodann die Einleitung und Überschrift des Gesetzentwurfs gleichfalls angenommen. Es folgte die zweite Beratung des Etats für die Schutzgebiete, beginnend mit dem Titel „Staatssekretär", in Verbindung mit dem Spezialetat für Ostafrika. Abg. ör. Semler (nl.) berichtete über die Verhandlungen der Budgetkommission. Abg. v. Liebert (Rp.): Der ganze Kolonialetat macht einen erfreulichen Eindruck. Die wirtschaftliche Entwickelung ist aus der Handelsbilanz der Schutzgebiete, die sich auf 130 Mill. M. gesteigert hat, zu erkennen. Ferner ist zu bemerken die Besserung in der Justizpflege, das vollständige Aushören der Kolonialskandale, das verbesserte Schulwesen und die Einführung der Selbstverwaltung in Südwestasrika. Sodann ist zu begrüßen die Verbesserung der Kommunalverwaltung in Ostafrika und vor allen Dingen die Ver ringerung des Reichszuschusscs auf der ganzen Linie, so daß zu erwarten steht, daß die Schutzgebiete in absehbarer Zeit sich selbst erhallen können. Sonderbarerweise haben alle Angriffe gegen den Gouverneur von Ostafrika eine persönliche Spitze. Ich habe mit ihm draußen gewirkt und kenne ihn als ganz aus gezeichneten, mit den dortigen Verhältnissen sehr vertrauten Beamten. Das Hauptübel in Ostafrika sind die indischen Kauf leute, welche die Eingeborenen betrügen. Hiergegen muß ein geschritten werden. Als ein wesentlicher Fortschritt ist es zu be trachten, daß die Prügelstrafe nicht mehr disziplinarisch, sondern nur auf Gerichtsbeschluß angewandt wird. Die Hüttensteuer muß nach der Erwerdsmöglichkeit der Eingeborenen verteilt werden, um die Gemüter der Neger zu beruhigen, die in dem Glauben sind, als ob sie dem Gouverneur persönlich die Steuer bezahlten. Ein Schmerzenskind sür Ostafrika ist die deutsche Schule in Daressalam. Während ich schon vor 10 Jahren für die Suaheli« kinder ein schönes Schulgebäude, einen wahren Palast gebaut 24. Juni 1902 (G.- u. V.-Bl. S. 153) das Enteignung^ recht verliehen. 721V Dresden, am 13. Februar 1909. 1321 Ministerium des Innern.