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Dresdner W Mumal. ^(LLUä^^^ königlich Sächstsehev ^taatsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 33. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <i Mittwoch 10. Februar 1909. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstrabe 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 2b Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Ps., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Amtsrichter vr. Fritz Walther Seyrich in Dresden vom 15. Februar an zum Landrichter bei dem Land gerichte Dresden zu ernennen und zu genehmigen, daß der Amtsrichter vr. Adolf Hermann Geipel in Limbach vom 1. März ab an das Amtsgericht Dresden versetzt werde. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, n) zu verleihen: das Komturkreuz 2. Klasse des Verdienst- Ordens mit Schwertern am Ringe dem Generalmajor z. D. v. Wurmb; die Friedrich Augnst-Medgille in Silber mit dem Bande für Kriegsdienste dem Sergeanten, Trompeter Lehmann im 3. Ülan.-Regt. Nr. 21 „Kaiser Wilhelm II., König von Preußen"; . b) die Erlaubnis zur Anlegung nachstehender Ordens, auszeichnungen zu erteilen: des Königl. Preußischen Roten Adler-Ordens 3. Klasse dem Reichsmilitärgerichts rat, Hauptm. der Res. a. D. Duckart; desselben Ordens 4. Klasse den: Major Frotscher im Generalstabe, komm, zum Königl. Preuß, großen Generalstabe; des Fürst!. Reußischen Ehrenkreuzes 3. Klasse dem Oberltnt. Frhrn. v. Meysenbug im 2. Jäg.-Bat. Nr. 131 Se. Majestät der König haben dem Seifenfabrikanten Otto Eugen Ancke in Riesa, Inhaber der unter der Firma Grubann n. Ancke daselbst betriebenen Seifen fabrik, das Prädikat „Hoflieferant Sr. Majestät des Königs" Allergnädigst zu verleihen geruht. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge- nehmigen geruht, daß der Gendarm Uhlemann in Hosterwitz die ihm von Sr. Königl. Hoheit dem Groß herzog von Baden verliehene silberne Verdienstmedaille annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Lehrer am Königl. Konser vatorium der Musik Prof. Klengel in Leipzig das ihm von Sr. Königl. Hoheit dem Fürsten von Montenegro verliehene Offizierskreuz des Ordens Danilo I. annehme und trage. Die Königliche Äreishauptmannschaft hat dem Wirt schaftsbesitzer Karl Ludwig Störl in Großvoigtsberg für die von ihm am 8. November 1908 mit Mut und Ent schlossenheit bewirkte Rettung eines Knaben vom Tode des Verbrennens eine Geldbelohnung bewilligt. 905 Dresden, am 26. Januar 1909. 100» m Königliche Kreishauptmannschaft. Für den Monat Januar 1909 sind behufs Ver gütung des von den Gemeinden, resp. Quartierwirten innerhalb der betreffenden Lieferungsverbände im Monat Februar 1909 an Militärpferde zur Verabreichung ge langenden PferdefutterS in den Hauptmarktorten der Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Zwickau folgende Durchschnitte der höchsten Preise für Pferde» futter mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert fest gesetzt worden. Amtshptmschft. Schwarzenberg Amtshptmschft. Zwickau Stadt Zwickau Amtshptmschft. Auerbach Amtshptmschft. Oelsnitz Amtshptmschft. Plauen Stadt Plauen Hafer 100 kg 9M. 01 Pf. 17 M. 26 Pf. Heu 100 Kg Stroh 100 kg 4 M. 28 Pf. 3M. 68 Pf. 8 M. 93 Pf. 6 M. 83 Pf. AwiKa«, am 8. Februar 1909. 52dV Königliche Kreishauptmannschaft. sos Kriegsministeriums. 25. Jan. Giesewetter, Militär - Ober- Jntendantursekretär von der Intendantur XIX. (2. K. S.) Armee korps, auf seinen Antrag unterm 1. Mai mit Pension in den Ruhestand versetzt. — 29. Jan. Hortenbach, Baum garten, Launer, Kaserneninspektoren auf Probe in Chemnitz bezw. Dresden, zu Kaserneninspektoren mit Wirkung vom 1-Jan. ernannt. Neubert, Rechnungsrat, Lazarett-Verwaltungs direktor in Dresden, auf seinen Antrag unterm 1. Mai mit Pension in den Ruhestand versetzt. — 30. Jan. Müller, Böhmer, Unterzahlmeister, zu Zahlmeistern beim XII. (1. K. S) Armeekorps ernannt. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 10. Februar. Se. Majestät der König wohnte früh 9 Uhr der Rekrutenbesichtigung beim 2. Bataillon des 12. Infanterieregiments Nr. 177 bei und wird nachmittags 4 Uhr die städtische Heil- und Pflegeanstalt an der Löbtauer Straße besichtigen. Abends ^9 Uhr findet im Königl. Residenzschloß ein Kammerball statt. Deutsches Reich Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. LberverwaUmlgSgericht. Der Eigentümer eine- Hauses in Leipzig, das aus Erdgeschoß, Obergeschoß und einem mit zwei gekoppelten stehenden Dachfenstern versehenen ausgebauten Dach geschosses besteht, suchte beim Stadtrate um die Genehmigung nach, die stehenden Dachfenster beseitigen, die Umfassungsmauer des Dachgeschosses an der Vorderseite in Geschoßhöhe lotrecht aufführen und in ihr vier gewöhnliche Stockwerksfenster anbringen zu dürfen. Hierauf eröffnete ihm der Stadtrat, daß der geplante Bau eine Erweiterung und Erhöhung des Gebäudes im Sinne von 8 10 der Ortsbauordnung darstelle und daher für den Grund stückseigentümer die Verpflichtung begründe, die nach dem Flucht linienplane zur Straße fallende Fläche freizulegen und an die Stadtgemeinde abzutreten. Der hiergegen erhobene Rekurs wurde von der Kreishauptmannschaft beachtet. Das Oberverwaltungs gericht dagegen hat auf die Anfechtungsklage der Stadtgemeinde die Ansicht des Stadtrats bestätigt. In dem Urteile ist im wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Kreishauptmannschaft habe eine künftige Erhöhung des Gebäudes um deswillen nicht ange nommen, weil an der Höhe der im umzubauenden zweiten Ober geschosse befindlichen Wohnung nichts geändert werden solle, die Vorschriften der 88 95 und 98 des Baugesetzes über die Gebäude- höhe aber aus den vorliegenden Fall nicht anwendbar seien. Dieser Auffassung vermöge das Oberverwaltungsgericht nicht bei- zupflichten. Die Worte im 8 10 der Ortsbauordnung „wenn ein darauf vorhandenes Gebäude erhöht werden soll", die sich auch im 8 31 des Baugesetzes fänden, seien nach dem Sprachgebrauche gleichbedeutend mit Vergrößerung der Höhe eines Gebäudes oder, anders ausgedrückt, der Gebäudehöhe. Was unter letzterer zu ver stehen sei, lassesich aber, da die zuletzt angezogenen Gesetzesstellen eben sowenig Normen hierüber enthielten wie die übrigen Vorschriften der Ortsbauordnung, nur an der Hand des Baugesetzes bestimmen. Nach dessen 88 95,und 98 sei nun für die Gebäudehöhe die Hauptsimshöhe maßgebend. Diese auf allgemeinen bautechnischen Erwägungen beruhende Regel müsse auch in Fällen der vorliegenden Art gelten. Es fehle an jedem inneren Grunde, sie bei der Aus legung von 8 31 des Baugesetzes, der für 8 10 der Ortsbau ordnung vorbildlich gewesen sei, auszuschalten und der Gebäude höhe hier einen von den Bestimmungen der 88 95 und 98 des Baugesetzes abweichenden Begriff unterzulegen; anderenfalls würde man übrigens auch für die Beurteilung jeden festen Boden ver lieren Unter Hauptsims sei der Dachsims, die sogenannte Trauf- kante zu verstehen. Diese würde nach dem Umbau etwa 3 m höher als jetzt zu liegen kommen. Danach stehe fest, daß durch den Umbau das Haus erhöht werden würde. Ebenso wäre mit jenem eine erhebliche Änderung des Gebäudes verknüpft. Das Vorliegen einer solchen habe das Oberverwaltungsgericht bisher unter anderem dann angenommen, wenn die Außenseiten eines Bauwerks eine wesentliche Umgestaltung erführen. Dies treffe im Streitfälle zu. Nach Beseitigung der jetzt schräg verlaufenden, durch die ziegelgedeckte Dachfläche gebildeten Außenwandung des zweiten Obergeschosses und der dort befindlichen stehenden Dach fenster und nach Umwandlung deS Dachgeschosses in ein volles Obergeschoß mit senkrechter Frontmauer werde die Außenseite des Hauses einen gegen jetzt erheblich veränderten Anblick darbieten. Dem Beschauer werde ohne weiteres ausfallen, daß aus einem einstöckigen Hause mit DochauSbau ein zweistöckiges ohne solchen geworden sei. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. S» Geschäftsbereiche de» «inißerium» de» Krieg». Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung de« vom Reichstage. Sitzung vom 9. Februar 1909. Am BundeSratStisch: Staatssekretär vr. v. Bethmann-Hollweg. Präsident Graf Stolberg eröffnete die Sitzung um 2 Uhr. Die Beratung de» Etat» de» ReichSamtS de» Innern wurde bei Titel 1, „Gehalt de« Staatssekretärs" fortgesetzt. Abg. Hug (Z.) (auf der Tribüne sehr schwer verständlich) trat für die Scknffbarmachung des Lberrheins ein und wandte sich gegen die Schiffahrtsabgaben auf natürlichen Wasserstraßen. Abg. v. Brockhausen (kons.) äußerte sein Bedauern, daß der vorjährigen Resolution seiner Partei auf Bekämpfung des Schmiergelderunwesens nicht entsprochen worden ist und fuhr fort: Wenn in diesen Tagen hier dauernd über soziale Fürsorge ge sprochen wird, so müssen wir auch eines Mannes gedenken, der lange Jahre in unseren Reihen gesessen hat und dessen Wirken der arbeitenden Bevölkerung namentlich in den Großstädten von größerem Segen gewesen ist, als die ganze Tätigkeit der Sozial demokratie, nämlich des verstorbenen Hofpredigers Stöcker. (Bei fall rechts.) Wenn Hr. Südekum in seinen „Grobstadtdokumenten" das Wohnungselend der Großstädte beklagt, so wäre es doch an gebracht, das große Kapital, das der Sozialdemokratie zur Ver fügung steht, hierfür nutzbringend anzulegen. Statt dessen tut diese Partei praktisch für die ärmere Bevölkerung nichts. Lediglich die bürgerlichen Kreise sind in dieser Beziehung tätig, das be weisen die guten Erfolge mit den Heimsparbüchsen bei der jugendlichen Bevölkerung auf dem Lande. An Stelle der Resolution aus Einbringung eines Reichstheatergesetzes wünschen wir die Anstellung von Erhebungen darüber, welche Mißstände im Theater- wesen aus privatrechtlichem Gebiet bestehen. Geeignetenfallsmuß eine Denkschrift darüber vorgelegt werden. Es wäre interessant, über die Schul- und sonstige Vorbildung, Nationalität und Re ligion der Theaterdirektoren etwas zu erfahren, damit dann dafür gesorgt werden kann, daß die Theatereleven billiger, besser und ohne Gefährdung der Sittlichkeit ihre Ausbildung finden können. Die kommunale Doppelbesteuerung wollen auch wir verhindern. Abg. vr Arning (nl.): Bei den Streitigkeiten in den Krankenkassen sollte eine friedliche Beilegung ermöglicht werden. Keinem Arzt sollte es unmöglich gemacht werden, für Kranken kassen tätig zu sein, anderseits aber sollte auch niemand das be dingungslose Recht auf Zulassung für sich in Anspruch nehmen. Der Redner bespricht darauf den Cölner Krankenkassenstreik, bei dem der Ärztestand der angegriffene Teil gewesen sei. Staatssekretär vr. v. Bethmann-Hollweg: Hr. vr. Arning ist demselben Irrtum unterlegen, wie gestern Hr- v. Naumann. Beide meinten, daß ich meine Ausführungen über das Koalitionsrecht der Ärzte mit Bezug auf die Cölner Ver hältnisse gemacht hätte. Das ist nicht der Fall. Ich glaube aber, davor warnen zu sollen, daß die Ärzte ihre materiellen Koalitions mittel übermäßig ausnutzen. Aus meinem zahlreichen Material ergibt sich, daß die ärztlichen Standesvereine ihren Kollegen ehrengerichtliche Untersuchung androhten, sobald sie nicht voll ständig den Vorschriften der Vereine entsprechen würden. Das ist ein außerordentlich bedenkliches Vorgehen. Für bedenklich halte ich auch die Anschauung des Hrn. vr. Arning, die Arzte hätten das Koalitionsrecht, daher könnten sie von allen Mitteln aus diesem Recht Gebrauch machen, also auch von dem Mittel des Streiks. Der ärztliche Beruf hat sehr viel höhere Güter zu wahren, als diejenigen Berufe, die der Gewerbeordnung unter stehen. Deshalb sollten die Herren sich überlegen, ob es nicht besser wäre, von diesen Mitteln nicht den allgemeinen Gebrauch zu machen. Ich erkenne vollkommen an, daß die Verhältnisse des Ärztestandes durch die Persicherungsgesetzgebung schwer beeinflußt worden sind. Ich habe deshalb gerade die betreffenden Abschnitte der Versicherungsordnung in gemeinschaftlicher Verhandung mit Vertretern der Krankenkassen und der Ärzteschaft beraten, und ich freue mich, daß es mir geglückt ist, hierbei die Einrichtung von schiedsrichterlichen Behörden zu finden, die den Beifall der Ärzte erlangt hat. Bezüglich der reinen und gemifchten Walzwerke erkenne ich die schwierigen finanziellen Zustände an. Die Auf hebung der Eisenzölle und auch die Annahme der Resolution Becker ist nicht möglich; wir sind aber dabei, andere Wege der Abhilfe zu suchen und werden gern eine Denkschrift vorlegen, in der die Ergebnisse der Düsseldorfer Besprechung, natürlich ohne die vertraulichen Mitteilungen, wiedergegeben werden. Inwiefern die Schiffahrtsabgaben die StromregulierungSarbeiten am Ober rhein nachteilig beeinflussen sollten, verstehe ich nicht, denn hierfür sollen gerade die gewonnenen Mittel verwendet werden. Den deutsch-portugiesischen Handelsvertrag kann ich jetzt nicht ver öffentlichen, das widerspräche den diplomatischen Gepflogen heiten. Die Interessen Deutschlands sind aber durch aus gewahrt, wie der wirtschaftliche Ausschuß aner kannt hat. Die bisherigen Schritte für die Wiederherstellung der Beziehungen zu Kanada haben noch nicht zu positiven Er gebnissen geführt. Ich hoffe aber, daß es gelingen wird, Deutsch- land daS kanadische Absatzgebiet und umgekehrt wiederum zu er schließen. Eine Unterstützung des Verbands der Arbeitsnachweise wird aus einem Dispositiv möglich sein. (Beifall.) Abg. Horn-Sachsen (soz.) besprach die Verhältnisse in den Glashütten und klagte über Schikanen der Arbeitgeber und über den Versuch, die Kinderarbeit in den Glashütten wiedereinzu führen. Der Redner empfahl eine von seiner Partei eingebrachte Resolution, in der Schutzvorrichtungen in den Glashütten, Beschränkung der Arbeitszeit, Verbot der Nachtarbeit und die Sonntagsruhe in der Glasindustrie verlangt werden. Schließlich wandte sich der Redner gegen den Abg. v. Liebert und warf diesem vor, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Reichs verbands zur Bekämpfung der Sozialdemokratie mit subjektiver Unwahrheit gegen diese Partei gekämpft zu haben. Präsident Graf Stolberg rief den Redner zur Ordnung. Abg. Horn (fortfahrend): Jedenfalls hat Hr. v. Liebert mich in einem Flugblatt mit Unwahrheiten bekämpft, ob er eS bewußt getan hat, lasse ich dahingestellt. (Große Heiterkeit.) Abg. »aempf (frs. Vp): Wenn auch der Abschluß eines deutsch-portugiesischen Handelsvertrags keine welterschütternde Angelegenheit ist, so sollte doch die Veröffentlichung des Wort laut» baldigst erfolgen. Was da« Kartell- und Syndikattwesen anlangt, so meine ich, daß die Konzentration der Betriebe, wie im Bankwesen so auch in der Industrie, so lange gerechtfertigt ist, al« sie auf Besserung der Produktion«- und Absatzverhältnisse ge-