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Dresdner U ß ImiMl. - ^oniglieh Säehsischev Stcttttscrnzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. dir. 16. > Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <r Donnerstag, 21. Januar 1909. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mar! vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werltagsnachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Dresden, 21. Januar. Se. Kaiser!, und König!. Hoheit der Erzherzog Karl Franz Joseph von Österreich ist heute vormittag 11 Uhr 30 Min. von hier wieder abgereist. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, vom 1. April an den Staatsanwalt vr. Arthur Ludwig Hubert in Chemnitz zum Ersten Staatsanwalt bei dem Land gerichte Plauen mit dem Titel und Rang eines Ober staatsanwalts und den Assessor Heinrich Xaver Eberhard Lothar v. Carlowitz in Bautzen zum Staatsanwalt bei dem Landgerichte Chemnitz zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Geh. Kommerzienrat Lingner in Dresden das ihm von Sr. Hoheit dem Herzog von Anhalt verliehene Komturkreuz 2. Klasse des Herzog!. Hausordens Albrechts des Bären annehme und trage. Bekanntmachung, -ie Einberufung einer außerordentlichen Landessynode der evangelisch-lutherischen Lirche detr. Nachdem über Gewährung von Staatszulagen zu Aufbesserung des geistlichen Amtseinkommens anderweite Bestimmungen zwischen der Staatsregierung und den Ständen vereinbart worden sind, macht sich eine Beschluß fassung der Landessynode erforderlich. Die in Lvangoliois beauftragten Staatsminister haben zu diesem Zwecke eine außerordentliche Landes synode der evangelisch-lutherischen Kirche im Königreich Sachsen für den 8. Februar diese» Jahre» einzuberufen beschlossen. An die Mitglieder der Landessynode ergehen beson dere Ladungen aus dem Evangelisch-lutherischen Landes konsistorium. Dresden, den 19. Januar 1909. 455 Die in LvanrrvUtls beauftragten Staatsminister. v. Rüger. vr. vcck. Nach einer Anzeige des Landstallamts zu Moritzburg wird im Jahre 1909 die Besetzung der Beschäl» Kationen in der nachstehend ersichtlichen Weise erfolgen. 24»Illv Dresden, am 16. Januar 1909. 447 Ministerium des Innern. G-schälKafton »ilresfe« Abaana Name» der Beschäler auf I von der Stativ» Bockelwitz Idealist, Gambetta, Witboi, GermanicuS 1. Februar 10. Juli Borna Atleth, Arabi, Cavalier, Ehrenfels* Gaugraf, Curt, Granat* 1. 20. - Löpitz 15. 19. - Crumbach Deichgraf, General, Lausus* 15. 10. - Dippoldiswalde Argus, Franklin, Falkenstein, Carabinier* Ehrenbürger, Y. Rubico, Tannhäuser* 1. 19. - Ebersdorf 1. 30. - Krohburg U. Olaf, Fels, Nelus* 15. - 10. - Großenhain Rubin, Wanderer, Tantalus, Blitz* 1. 30. Juni Großhennersdorf Albert, Ehrenfest, Roland, Fasan* 15. 20. Juli Grethen Count, Diplomat, Herold* 1. 20. - Hartmannsdorf Ehrenmann, Erhart, Eulenspiegel* 1. 20. - JahnSdorf CoaSko, Radbot, Drall, Goldschaum* Friedbert, Don Carlos, Columbus* Burgund, Fürst, Gauvoigt, Colonist* 1. 30. - Jerisau 1. 20. - Jmnitz 1. 20. - Kamenz Konsul, Falstaff, Geier* 15. 30. Juni Kesselsdorf Ideal, W.lftid, Comet, Despot* Robinson, Erbherr, Falk, Derby* 1. 9. Juli Mönchenfrei 1. 30. - Mohlis Cardinal, Rotbart, Anwalt* 1. 9. - Neumark Burggraf, Girlitz, Allheil* 15. 10. - Oberlosa Erlkönig, Ehrenstein, Fixstern, Schüler* Barnum, Rampolla, Elector » 15. 20. - Ostrau 1. 20. - Sommerfeld Barbarossa, Igor, Ammon* 1. 1. - Strehla Großherzog, Garibaldi, Nabob* 15. - 20. - Wildenfels Erbprinz, Glückauf, Ardo, Freiherr* Botha, Manfred, Zaunkönig* 1. - 20. - Wendischpaulsdorf 15. 1. - Wurzen Elliot, Albertus, Notabel* 1. 1. - Zella Etzel, Augustus, Juwel* 1. 30. Juni Zetteritz Moritzburg Freihart, Tolman, Königstein* RusticuS, Morgenstern, Anarchist*, Anwärter Reserve: Schlick*, Schwarzkünstler*, Virgilius, Zeppelin 15. 10. Juli *) Edlere Halbbluthengste, welche zur Zucht von Militär- bez. Artilleriepferden geeignet erscheinen. Tie nächste pharmazeutische Vorprüfung findet im März dieses Jahres statt. Gesuche um Zulassung sind unter Beifügung der »orgcschriebenen Nachweise spätestens bis zum 15. Februar dieses Jahres von dem betreffenden Lehrherrn hier anzubringen. 448 Vautzen, am 18. Januar 1909. 27 II Königliche Kreishauptmannschaft. Achtuhrlabenschluß in Nerchau. Nachdem mehr als zwei Drittel der beteiligten In haber offener Verkaufsstellen im Handelsgewerbe in Nerchau den Antrag auf Einführung des Ladenschlusses anstatt um 9 Uhr bereits um 8 Uhr abends während des laufenden Winterhalbjahres für alle offenen Ver kaufsstellen dortfelbst gestellt haben, ordnet die unter zeichnete Königliche Kreishauptmannschaft nach Gehör de» StadtgemeinderatS und der Amtshauptmannschaft Grimma auf Grund von § 139 k., Absatz 2 der Reichs gewerbeordnung hiermit folgendes an: Die offenen Verkaufsstellen im Handelsgewerbe in der Stadt Nerchau müssen während des laufenden Winterhalbjahres d. i. bis mit 31. März 1909 auch in der Zeit von 8 bis 9 Uhr abends für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein. Diese Anordnung tritt außer Kraft 1. bei unvorhergesehenen Notfällen, 2. an allen Vorabenden von Sonntagen und 3. am Vorabend des Bußtages im März dieses Jahres. Die Vorschriften der §8 139o und 1396 des an gezogenen Gesetzes werden durch vorstehende Bestimmungen nicht berührt. Als beteiligte Geschäftsinhaber sind anzusehen alle Inhaber offener Verkaufsstellen im Handelsgewerbe in Nerchau. Während der Zeit, wo die Verkaufsstellen auf Grund gegenwärtiger Anordnung geschlossen sein müssen, ist der Verkauf von Waren der in denselben geführten Art, sowie das Feilbielen von solchen Waren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus im stehenden Gewerbebetriebe — 8 42b Absatz 1 Ziffer I des Gesetzes — sowie im Gewerbebetriebe im Umher ziehen — 8 55, Absatz 1 des Gesetzes — verboten. Aus nahmen können von der Ortspolizeibehörde zugelassen werden. Zuwiderhandlungen unterliegen der Strafbestimmung im 8 146» der Reichsgewerbeordnung. Die obgedachte Anordnung tritt am 1. Februar 1909 in Kraft. Leipzig, den 15. Januar 1909. 449 Königliche Kreishauptmannschaft. Ernennungen, Versetzungen re. iw öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» Mi«isteri«m» de» Kult«» u«d öffeuttiche« Luterricht». Zu besetzen: Ostern in Nieder planitz eine Lehrerstelle, die unter der Voraussetzung ministerieller Genehmigung errichtet werden muß. Koll.: die Gemeinderäte in Planitz. Außer dem Wohnungsgelde von 300 M. für verhei rateten, 200 M. für unverh. Lehrer Anfangsgehalt 1500 M. Vom Beginn des 26. Lebensjahres ab durchgängig WohnungSgeld 400 M. für verh., 250 M. für unverh. Lehrer, Gehalt 1600 M, daS bis zum 50. Lebensjahre in dreijährigen Abständen durch 6 Zulagen von je 200 M. und 2 Zulagen von je 150 M. 3100 M. erreicht. Gesuche sind unter Beifügung sämtlicher Prüfung-- und Amtsführungszeugnisse, sowie eines Militärdienstnachweises bi» 6. Febr. bei dem Gemeindevorstande zu Niederplanitz einzureichen. (Behördlich« Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Dom Königlichen Hof«. Dresden, 21. Januar. Gestern abend Uhr fand im Königl. Residenzschlosse ein Kammerball statt, zu dem gegen 330 Einladungen ergangen waren. Unter den Geladenen, die sich im Stucksaal und großen Ballsaal versammelten, befanden sich: Der Königl. Bayerische Gesandte Graf v. Montgelas, der K. und K. Österreichisch - Ungarische Gesandte Frhr. v. Braun, der Königl. Preußische Gesandte Prinz zu Hohenlohe-Oehringen, Durchlaucht, nebst Gemahlinnen, Se. Erlaucht der Graf zu Solms-Wildenfels nebst Komtessen Töchtern, die Königl. Staatsminister vr. v. Rüger, vr. v. Otto, Ge neral der Infanterie Frhr. v. Hausen und vr. Beck mit Gemahlinnen, der Präsident der Ersten Kammer der Ständeversanimlung Oberstmarschall Graf Vitzthum v. Eckstädt, der kommandierende General des XIX. (2.K.S.) Armeekorps, General der Artillerie v. Kirchbach mit Ge mahlin, sowie Damen und Herren der Königl. und Prinz- lichen Hofstaaten und der Aristokratie rc. Se. Majestät der König mit Sr. Kaiser!, und Königl. Hoheit dem Erzherzog Karl Franz Joseph von Österreich, sowie Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg und die Prinzessin Mathilde erschienen gegen L9 Uhr unter den Festteilnehmern und hielten zunächst einige Zeit Cercle ab. Hierauf begann der Tanz mit einem Walzer. Das Souper wurde um 11 Uhr im Bankett- und Eckparadesaal an kleinen Tischen eingenommen und nach diesem der Tanz bis 1 Uhr fortgesetzt. Bald darauf zog sich der Königl. Hof zurück. Die Ballmusik spielte das Trompeterkorps des Königl. Gardereiterregiments. Se. Majestät der König empfing heute mittag die Hosdepartementschefs zum Rapport. An der Mittagstafel nahmen Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg und die Prinzessin Mathilde nebst Suiten teil. Abends wird Se. Majestät der Vorstellung im Königl. Schauspielhaufe beiwohnen. Se. K. und K-Hoheit der Erzherzog Karl Franz Joseph von Österreich reiste vormittags 1I UHr30Min. vom Hauptbahnhofe wieder ab. Se. Majestät der König geleitete Höchstdenselben nach dem Bahnhofe. — Se. Königl. Hoheit der Prinz Johann Georg wird heute abend gegen 10 Uhr das Faschingsfest dec Dresdner Kunstgenossenschaft im Künstlerhaufe mit Höchst feinem Besuche auSzeichnen.