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Dresdner Journal : 19.01.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-01-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190901197
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19090119
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19090119
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1909
-
Monat
1909-01
- Tag 1909-01-19
-
Monat
1909-01
-
Jahr
1909
- Titel
- Dresdner Journal : 19.01.1909
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(i); Dem bis- (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile. Nichtamtlicher Teil Reutz S. L- Die Gesamteinnahmen Güterverkehr entfallen. Abmeldung aufmerksam gemacht habe. Satz 4 des Krankenversicherungsgesetzes icherungsbeiträge so lange fvrtzuzahlen, S. Gehirnrückenmarksentzündung der Pferde Amtsh. Glauchau: Langenchursdorf (1); Zwi ckau: zus. die Formwidrigkeit der Gemäß § 52 Absatz 1 seien nun die Ver dis die vorschriftS- Es könne allerdings Hartmannsdorf b. Saupersdorf (1), Weißbach 3 Gem. u. 3 Geh. Ernennungen, Versetzungen im öffentlichen Dienste. . Hat man Verhandlung den Fürsten Eulenburg milder behan- im Z 8 Absatz 2 und 3 des Kassenstatuts entsprechende Abmeldung I Ärmste das Recht auf Abbruch der Verhandlung. enthalten. Sie habe aber deutlich erkennen lassen, daß der Ge- während der Verhandlung den Fürsten Eulenburg n ilfe der Kasse nicht mehr als Pflichtmitglied anzehören solle, > delt als sonst üblich, so geschah das nicht mit Rücksicht auf den )aß dies auch von dem Beamten der Kasse erkannt worden sei, Angeklagten, sondern auf die schnelle Beendigung de- Prozesses. habe. Es sei also die Tatsache der Abmeldung und nicht deren >urch Kassenstatute vorgeschriebcne Form das Wesentliche. Diese Ansicht entspreche insofern auch dem praktischen Bedürfnisse, als eS von den Beteiligten als eine Ungerechtigkeit empfunden werden müßte, Beiträge für Personen fortzuzahlen, von denen die Kasse >urch Mitteilungen der Arbeitgeber sicher wisse, daß sie nicht mehr n dem betreffenden Versicherungsverhältnisse ständen. Es könne reilich nicht verkannt werden, daß eine gehörige Kontrolle über >en Zu- und Abgang bei einer Krankenkasse, deren Mitglieder häufig wechseln, nur durch genaue Befolgung der von den Kassen rlassenen Meldevorschriften ausführbar sei. Zur Erzwingung der Befolgung stünden aber den Kassen die Strafbestimmungen im s 81 des Gesetzes und 8 8 Absatz 5 der Kassenstatute zu Gebote. Diese genügten zum Schutze der berechtigten Interessen der Kassen. Das Verwaltungsgericht und in letzter Instanz das Ober verwaltungsgericht wiesen die Klage ebenfalls zurück. Beide Ge richte bestätigten im wesentlichen die Entscheidungsgründe der Aufsichtsbehörde. Aus der Begründung des letztinstanzlichen Irteils ist noch folgendes bemerkenswert: Da das Gesetz in den 8 1 flg. die Zwangsversicherung grundsätzlich vom Bestehen eines Veschästigungsverhältnisses abhängig mache, müßten folgerichtig, oweit sich nicht aus besonderen Bestimmungen Ausnahmen er- Men, Beginn und Ende der Zwangsversicherung, sowie der >araus für die Beteiligten entspringenden Pflichten und Rechte mit dem Eintritte bez. Aufhören des Beschäftigungsverhältnisses Zeitlich zusammenfallen. Dieser Grundsatz werde durch die Be- timmung im 8 52 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes insoweit durch- -rochen, als danach die Beiträge so lange fortzuzahlen seien, „bis >ie vorschriftsmäßige Abmeldung (8 49) erfolgt fei". Nach dieser Fassung sei aber für das Erlöschen der Verpflichtung zur Ent richtung von Beiträgen für einen abgegangenen Arbeiter nicht unbedingt erforderlich, daß die Abmeldung den einschlagenden tatutarischen Vorschriften der betreffenden Krankenkasse über Ver- vendung gewisser Formulare rc. entspreche, sondern es genüge, wenn sie den Anforderungen des 8 49 des Gesetzes gerecht werde, zumal da nach dem vorstehenden die Vorschrift im 8 52 Absatz 1 Satz 4 eine Ausnahme bilde, die nach bekannten Rechtsgrundsätzen treng auszulegen sei. — Um die Bestrebungen auf Förderung heimat- icher Bauweise zu unterstützen, hat der Bezirksverband der Amtshauptmannfchaft Oelsnitz für den besten Bau plan eines bäuerlichen Wohnhauses oder eines Arbeiter- Wohnhauses, der in diesem Jahre mit einem Kosten- auswande bis zu 9000 M. im Bezirke ausgeführt wird, einen Preis von 300 M. ausgesetzt. Das Preis- ausschreiben lautet: Um auch seinerseits nach Möglichkeit die wie im Interesse der einzelnen Bauwerber, so im allgemeinen Interesse liegenden Bestrebungen auf Förderung heimatlicher Bauweise zu unterstützen, hat der Bezirks verband für den besten in den Landgemeinden und selbständigen Gutsbezirken im Laufe des Jahres 1909 mit einem Kostenaufwande bis zu 9000 M. zur Ausführung gelangenden Bauplan eines bäuerlichen Wohn hauses oder eines Arbeiterwohnhauses einen Preis von 300 M. ausgesetzt, der mit 150 M. an den Bauherrn und mit 150 M. an den Planverfasser verteilt werden soll. Das Gebäude muß zweckentsprechende Gestaltung, ländliche Eigenart und heimatliche Bauformen aufweisen. Abgesehen von genauer Beachtung der baupolizeilichen Vorschriften wird ent scheidender Wert auf Verwendung guter Materialien und gute Ausführung gelegt werden. Anmeldungen zum Wettbewerbe sind bis zum 1. No vember dieses Jahres bei der König!. Amtshauptmannschaft einzureichen. DaS Preisgericht wird bestehen aus den Herren Ober baurat Schmidt-Dresden, Vorsitzenden des Vereins „Sächsischer Heimatschutz", Brandversicherungsinspektor Kaufmann, Hochbau sachverständigen der König!. Amtshauptmannfchaft, Baumeister Seifert-Oelsnitz, Obermeister der Bau-, Maurer- und Zimmerer innung, Okonomierat Wauer-Bösenbrunn, Gemeindevorstand a.D. Braun-Erlbach, Mitgliedern des Bezirksausschusses, und dem AmtShauptmann v. Bose. Vom Königlichen Hofe. Dre-den, 19. Januar. Se. Majestät der König hielt heute mit Sr. K. und K. Hoheit dem Erzherzog Karl Franz Joseph von Österreich eine Hochwildjagd auf Langebtticker Revier ab. Se. K. u. K. Hoheit der Erzherzog nahm mit dem Gefolge gestern abend 7 Uhr das Diner bei dem K. u. K. Osterr.-Ung. Gesandten Frhrn. v. Braun ein. Medizinalbezirk Freiberg. Vr. Eißner, Freiberg, als Schularzt für das Königliche Gymnasium und das Realgymnasium daselbst. Dresden, den 14. Januar 1909. ii k VII KSnigliche Kreishauptmannschaft. 405 Äbg. vr. Heinze (nl.): Nach den neuesten Zeitungs meldungen geht es dem Fürsten Eulenburg wesentlich besser. Vir hegen zur Regierung das Vertrauen, daß sie mit aller mergie den Prozeß fortführen wird, sobald dies möglich ist. Barnen möchte ich vor der Schaffung neuer Sondergerichte, das Gewerbe- und das Kaufmannsgericht arbeiten anerkennenswert; noch weiter zu gehen halte ich für schädlich. Abg. Heine (soz.): Die geplanten milderen Strafen für Eigentumsdelikte sind zu begrüßen. Aber man sollte noch weiter gehen und Diebstähle zu Antragsvergehen machen, außer wenn >ei gewerbsmäßigem Diebstahl und Bandendiebstahl das öffent- iche Wohl gefährdet ist. Gegen eine Erhöhung der Strafmaße muß ich mich entschieden wenden, auch bei Kindermißhandlung. Nan greift ja schon jetzt nicht zu den Maximalstrafen. Und die Festsetzung eines Strafminimums empfindet der Richter oft als urchtbare Fessel. Auch gegen Straferhöhung bei Beleidigung nutz ich mich ausfprechen. Dagegen wäre es nötig, daß die noch ehlende Definition für Beleidigung gefunden und die Prozesse wegen rein formaler Beleidigung vermieden würden. Unannehm- ,ar ist der Entwurf, wenn wirklich darin steht, daß bei Be eidigungen, die nur privates Interesse haben, der Wahrheits beweis unmöglich gemacht werden soll. — Im Falle Eulenburg ist mit dem Angeklagten ganz anders verfahren worden, als mit anderen Leuten. (Lebhaftes Sehr richtig! links.) Schon darin, daß der ganze Prozeß von der Staatsanwaltschaft so geführt worden ist, daß man deutlich merkte, Eulenburg sollte heraus gehauen werden (Sehr richtig! links), liegt der schwerste Vor wurf. Erst als man nach dem Münchner Prozeß nicht mehr anders konnte, schritt man ein. An der Behandlung Eulenburgs bedauern wir nicht die Milde, wir bedauern nur, daß andere nicht ebenso behandelt werden. (Lebhaftes Sehr richtig! links.) Wieviel Lungenschwindsüchtige sind in den Untersuchungsgefäng nissen und werden nicht entlassen trotz dringenden Ersuchens! Staatssekretär vr. Nieberding: Der Abg. Heine wußte nicht, daß unsere Novelle, wo sie von dem Wahrheitsbeweise bei Beleidigungen spricht, den Zusatz enthält: Der Beweis der Wahr heit ist zulässig, wenn der Beleidigte zustimmt. Damit werden die Befürchtungen des Abg. Heine hinfällig. Abg. vr. Ablaß (freis. Vp.) wies an einigen besonderen Fällen nach, daß an der ost beklagten überbürdung der Gerichte vielfach die bureaukratische Führung der Geschäfte schuld sei, und klagte über ungeeignete Behandlung des Publikums. Der Redner fuhr fort: Charakteristisch für die Handhabung des Wahr heitsbeweises ist ein Fall, worin ein angeklagter Redakteur bewies, daß in dem von ihm der Wahlmache beschuldigten Landratsamte Unkorrektheiten vorkamen, aber trotzdem verurteilt wurde, weil das Amt als solches beleidigt war, er aber nicht beweisen konnte, daß das Amt und nicht viel mehr die Beamten schuld waren. Unerträgliche Mißstände haben sich in dem neuen Urheber- rechte eingeschlichen. So ist z. B. oftmals von der Judikatur ein ganz einfacher Bericht zum Nachteile der Presse als „geistiges Eigentum" erklärt und mit wissenschaftlichen Artikeln auf eine Stufe gestellt worden. Abg. Schack (wirtsch. Vgg.): Ich frage den Staatssekretär, ob eine gesetzliche Regelung der Konkurrenzklaufel in Aussicht steht. Staatssekretär vr. Nieberding: Eine solche wird von den Verbündeten Regierungen erwogen, doch werden sie nicht eher mit Vorschlägen hervortreten, als bis sich die Kommission dieses Hauses über die Frage schlüssig geworden ist. Abg. vr. Becker (Z.): Abg. Heine hat gegen die Straf erhöhung bei Beleidigungen protestiert. Aber von den Duell anhängern ist immer angeführt worden, daß die milden Strafen sie zwingen, zur Pistole zu greifen. Bei den Jugendlichen halte ich die Haftstrafe zum größten Teil für gänzlich ungeeignet. Ebenso, daß eine vielleicht geringe Strafe, die ein Jugendlicher erhalten hat, später immer wieder angegeben werden muß. Ein Strafvollzugsgesetz sollte sobald als möglich vorgelegt werden. Die Ausstellung von Armenattesten zur Führung von Protesten wird von der Polizei viel zu lax gehandhabt. Eine Beschleunigung deS Haftpflichtgesetzes wäre dringend erwünscht. Danach wurde die Fortsetzung der Beratung auf Dienstag mittag 1 Uhr vertagt. Außerdem kleinere Vorlagen. Die Reichstagsersatzwahl für den nationalliberale» Abg. Held (6. hannoverscher Wahlkreis) ist auf den 26. Februar fest gesetzt. Ausland. Österreich. (W. T. B.) Prag, 18. Januar. Die Ausschreitungen wieder holten sich im Laufe des Abends. Die Wachen mußten zeitweise den Graben räumen. Erst in den spätere« Abendstunden trat volle Ruhe ein. Wie die „Neue Freie Presse" meldet, wurden am ganzen Abend 20 Personen verhaftet, nach Aufnahme der Personalien jedoch wieder entlassen. (Wiederholt.) Der „Neuen Freien Presse" wird aus Budapest ge meldet: Ter Minister deS Innern Graf Julius An dra ff y ist heute nachmittag nach Wien gefahren, wo er morgen vom Monarchen in Audienz empfangen werden >er da- Schriftstück entgegengenommen habe, beweise die Tatsache, »atz der Beamte den Gehilfen sofort auf Amtlich» Dench! der König!. Kommislilill str des velerinarwesen über die am 15. Januar 1909 im Königreiche Sachsen herrschenden ansteckenden Tierkrankheiten. -09 1. Milzbrand. Amtsh. Meißen: Markritz (1). 2. Tollwut. Amtsh. Zittau: Eckarisberg (1), Oberullersdorf (1), Türchau (1); Bautzen: Drehsa (1); Stadt Dresden (1); Amth. Dippoldiswalde: Dippoldiswalde (1), Seifersdorf (1), Wendischcarsdorf (1); Marienberg: Lippersdorf (1), Streckewalde (1); zus. 10 Gem. 3. VläSchenauSfchlag des Rindviehs. Amtsh. Annaberg: Neudorf (5). 4. Räude der Schafe. Amtsh. Zwickau: Ebersbrunn (1). 5. Rotlauf der Schweine. Amtsh. Dippoldiswalde: Reichstädt (2). 6. Schweineseuche einschl. Schweinepest. Amtsh. Dresden-N.: Weißig (1); Zwickau: Fähr brücke (1); zus. 2 Gem. u. 2 Geh. 7. «eflügelcholera. Amtsh. Meißen: Lommatzsch (1), Weinböhla (1); Rochlitz: Wernsdorf (1); zus. 3 Gem. u. 3 Geh. 8. vrustseuche der Pferde. Stadt Dresden (1); Amtsh. Pirna: Lauterbach (1), Meißen: Ziegenhain (1); Großenhain: Adelsdorf (1), Skassa (1); Stadt Leipzig (2); Amtsh. Grimma: Hayda (1), Roda(1); Döbeln: Obersteinbach (1); Stadt Chemnitz (4); Amtsh. Glauchau: Hermsdorf (1); Zwickau: Werdau (1); zus. 12 Gem. u. 16 Geh. Mitteilungen auS der öffentlichen Verwaltung. - Die vorläufig festgestellten Verkehrseinnahmen der Sächsischen Staatseisenbahnen im Monat Dezember 1908 betragen 11758700 M. oder 186600 M. weniger als im gleichen Monate des vergangenen Jahres, wovon 3775900 M. (8100 M. mehr) aus den Personen verkehr und 7982800 M. (194700 M. weniger) auf den Deutsches Reich. Bom Reichstage. Sitzung vom 18. Januar 1909. Nach Verlesung der Eingänge trat dat Hau- in die Tages ordnung, zweite Beratung des Etat» der Justizver waltung, ein. Abg. Wagner (kons.) ersucht den Staatssekretär um Auskunft über den Stand der Arbeiten zur Strafprozeßreform und erklärt, daß auch am Bürgerlichen Gesetzbuche sich Abänderungen nicht vermeiden lassen werden; namentlich in bezug auf da- Grund stück-recht habe sich die Entlastung des Reichsgerichts al» durchaus unzulänglich erwiesen. Abg. vr. Belzer (Z.): Ich möchte die Aufmerksamkeit de» Hause» auf die Lage de» Anwaltstande« in bezug auf den Armen prozeß lenken. Sollte e» nicht möglich sein, dem Armenanwalt auS der Staatskasse eine Vergütung zu gewähren? Noch immer fehlt eine gesetzliche Regelung deS Zeugniszwangsverfahrens, namentlich in seiner Anwendung auf die Journalisten. Ferner möge man Vorschläge machen, damit die harten Gefängnisstrafen, die schon auf ganz kleine Diebstähle stehen, vermieden und durch andere ersetzt werden. Man bestrafe gewissenlose Ehrabschneider und Zerstörer de« Familienglücks schwerer als bisher. An der großen Sensation deS Vorjahres, dem Prozeß Eulenburg, ist mit aller Schärfe zu rügen, daß hier ein hochgestellter Angeklagter mit mehr Rücksicht behandelt worden ist, al» einem Manne au« anderem Stande zuteil geworden wäre. (Sehr richtig!) Staatssekretär vr. Nieberding: Der Entwurf zur Straf- Prozeßordnung ist im BundeSrat mit aller Energie gefördert worden. Ich hoffe, daß die Vorlage an den Reichstag gelangen wird, bevor die Etatsberatungen zu Ende gekommen sind. Auch über die AeugniSverweigerung werden in der neuen Vorlag ganz genaue Bestimmungen enthalten sein. Daß im Proze Eulenburg ganz besondere Rücksicht auf den Angeklagten ge nommen worden wäre, ist nicht richtig. Gewiß ist eS im höchsten Grade bedauerlich, daß der Prozeß sich so lange hinzieht. Aber eS ist verhandelt worden bi» zur Grenze der Möglichkeit, bi« die Ärzte erklärten, eine Fortführung der Verhandlungen bringe das Leben de« AngeNagten in Gefahr. In diesem Falle hat auch der Im Geschäftsbereiche deS Gesamtministerium«. herigen Bezirksassessor v. Seydewitz beim OberverwaltungS der Sächsischen Staatseisenbahnen vom 1. Januar bis 31. Dezember v. I. betragen nach vorläufiger Fest stellung 148656577 M. oder 2183162 M. weniger als im gleichen Zeiträume des Vorjahrs. Hierzu trugen der Personenverkehr 51345582 M. (1021050 M. mehr und der Güterverkehr 97 310 995 M. (3 204 212 M weniger) bei. vberbert»«lt»«-S-ericht. Am vierten Tage nach Eintritt eine« Gehilfen in die Beschäftigung bei einem Handwerksmeister wurde da« ArbeitSverhältni« wieder gelöst und tag« darauf der Ortrkrankenkasse, bei der die Anmeldung de« Gehilfen rechtzeitig erfolgt war, von diesem ein Zettel de« Meister« vorgelegt, au dem hervorging, daß der Gehilfe au« der Beschäftigung bei ihm wieder ausgetreten sei. Die Kasse erblickte in dem ihr übersandten Zettel keine den Formvorschriften entsprechende Abmeldung un fordert nach Verlauf von mehreren Wochen auf ihr Statut un auf § 52 Absatz 1 Satz 4 des ArankenversicherungSgesetze« sic! stützend von dem Meister die Entrichtung von Beiträgen für den Gehilfen. Ihre Forderung wurde jedoch von der Aufsichtsbehörde mit folgender Begründung abgewiesen: Die von dem Meister der Kasse durch den Gehilfen übersandte schriftliche Mitteilung habe zwar keine ordnungsmäßige, nämlich keine den Vorschriften iS sollen jetzt noch einmal höhere ärztliche Gutachten eingefordert werden. Bestätigen diese die früheren, dann sind wir ohn mächtig. Wird der Fürst verhandlungsfähig befunden, dann verden die Gerichte unverzüglich einschreiten. — Im Laufe des Sommers wird dem Bundesrat ein Entwurf des neuen Strafgesetzbuchs zugehen. Freilich wird von diesem Augenblick bis zur Vorlage in diesem hohen Haufe noch eine lange Zeit vergehen. Deshalb hat sich der Reichskanzler entschlossen, eine Novelle vorzulegen, welche die wichtigsten, das praktische !cben betreffenden Straftaten in sich fassen soll. Diese Novelle hat allerdings zwei Gefahren. Einmal ist zu fürchten, daß aus dem Hause heraus zu den Vorschlägen der Regierung wch viele Wünsche der Parteien laut werden, und daß durch Aufnahme neuer Punkte der Abschluß der Novelle ins Unendliche erzögert wird. Zweitens ist es bedenklich, aus einem einheit- chen Gesetzbuch zunächst Einzelbestimmungen herauszugreifen. Iber den Strafvollzug ein Gesetz vorzulegen, ehe Strafprozeß- ordnung und Strafgesetzbuch fertiggestellt sind, wäre weder theoretisch richtig, noch praktisch klug. Ein Gesetz über die Haftung des Reiches für seine Beamten liegt dem Bundesrat vor, der nur das Ergebnis der Beratungen über denselben Gegenstand in Preußen abwarten will. An der Neuregelung des Gebührenwesens und der gesetzlichen Regelung der Tarifverträge vird ebenfalls gearbeitet. Ich trete den Ausstreuungen entgegen, >aß man beabsichtige, hier oder in Bayern Landgerichte ein gehen zu lassen. Eine neue Zivilprozeßordnung ist ebenfalls im Werke, und auch ein Gesetz zur Entlastung des Reichsgerichts wird zurzeit ausgearbeitet. gericht ist der Diensttitel Regierungsassessor beigelegt worden. Im Geschäftsbereiche deS Ministerium» des Inner«. Heil-, Pfleg-, Erziehungs-, Straf- und Korrektionsanstalten. Befördert: Prosektor Prof. R'sel am Krankenstift Zwickau sowie die Anstaltsärzte vr. Böttcher in Colditz, vr. Arnemann in Großschweidnitz, vr. Hofmann in Bautzen, vr. Klemm in Zschadraß, vr. Rentsch in Sonnenstein und vr. Böttcher in Hohnstein zu Oberärzten; die Pflegerinnen Gehrt und Hilcker in Hubertusburg zu Oberpflegerinnen. — Angestellt: Lehrer Wunderlich in Leipzig-Plagwitz als Lehrer in Chemnitz und Diätist Schmidt als Expedient in Zschadraß. — Versetzt: An staltsarzt vr. Meltzer von Chemnitz nach Waldheim und Anstalts arzt vr. Geist von Zschadraß nach Chemnitz, beide unter Beför derung zu Oberärzten; die Lehrer Köhler von Chemnitz nach Zschadraß, Uhlig von Bräunsdorf nach Chemnitz und Mönch von Zschadraß nach Bräunsdorf. — Pensioniert: Inventar- Verwalter Göbel in Chemnitz unter Erteilung des Titels Ober- auffeher, Aufseher Eichler in Sachsenburg unter Erteilung des Titels Wachtmeister und Aufseher Dehne in Zwickau. — Ver storben: WirtfchaftSinspektor Sekretär Werner am Krankenstift Zwickau. Greiz, 18. Januar. Wie die „Greizer Zeitung" meldet, hat Erbprinz Heinrich XXVII. von Reuß j. L., der neue Regent des Fürstentums Reuß ä. L., hie, eine Art Sprechstunden eingerichtet, zu denen jedermann au» dem Volke Zutritt hat, um ihm seine Wünsche kund zu tun. (Wiederholt.) mäßige Abmeldung (8 49) erfolgt sei. die Frage entstehen, ob eine „vorschriftsmäßige" Abmeldung nur diejenige sei, die in den statutenmäßig vorgeschriebenen Formen erfolge. Indessen der ausdrückliche Hinweis im 8 52 lbsatz 1 auf 8 49 des Gesetzes lasse deutlich genug erkennen, daß dieses eine so weit gehende Forderung nicht aufstellen wolle. So sei auch in der Rechtsprechung wiederholt ent- chieden worden, daß die Verpflichtung zur Beitragszahlung »ann erlösche, wenn der Arbeitgeber die versicherungspflichtigen Personen rechtzeitig in einer jeden Zweifel über deren Identität ausschließenden Weise bei der hierzu bestimmten Stelle abgemeldet
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