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Dresdner W Journal. Tloiriglieh Säehsisehev StcratscAnzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. - > Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doengesin Dresden. Nr. 7. Montag. 11. Januar 1W9. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Grohe Zwingerstrahe 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag-nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 129b, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zelle kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigu ngsse ite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amll. Telle 60 Ps., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Polizeikommissaren bei der Polizeidirektion zu Dresden Hänsel und vr. Göpfert den Titel und Rang als Polizeirat zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Vorsitzenden des Gewerbevereins Zivilingenieur Hartwig in Dresden das Ritterkreuz 1. Klasse des Albrechtsordens, dem Vereinskommissar Hülm daselbst das Albrechtskreuz und dem Vereinsboten Schmidt daselbst das Ehrenkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Geh. Okonomierat Prof, v. Langsdorfs in Tharandt den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Kronen orden 3. Klasse annehme und trage. Lekanntmachunz, betr. den freiwilligen Eintritt zum mehrjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, saus er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, den Maschinengewehr-Abteilungen, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu . drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat zunächst bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthaltsortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nach zusuchen. 3. Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheins. - Die Erteilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: a) von der Einwilligung des Vaters oder Vor mundes, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnisse nicht gebunden ist und sich un- tadelhaft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenteils, bei welchem sie dienen wollen, fre'.. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheins bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nachzusuchen.*) Hat der Kommandeur keine Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines An nahmescheins. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rekrutcn-Einstellungstermin' (im Oktober) und nur in soweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militärmusikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellungstermine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt *) Für den Eintritt bei den sächsischen Eisenbahnkompagnien und der sächsischen Telegraphenkompagnie in Berlin sind die An meldungen an den Kommandeur de» König!. Preuß. Eisenbahn regiments Nr. 2 bez. de» Kbnigl. Preuß. Telegraphenbataillons Str. 1 z» richten. werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Ein berufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingetretenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens des Unteroffizier-Dienstgrades bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Zivilversorgungsschein und die Dienstprämie von 1000 Mark bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8. Mannschaften der Fußtruppen, der Maschinen gewehr-Abteilungen, der fahrenden Feldattillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienst verpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung er füllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Übungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Übungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich erst im Musterungs- Termine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf das Los verzichten, erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppen teils nicht. Die Amtsblätter werden um Abdruck dieser Bekannt machung ersucht. 271-1 Kriegsministerium. 241 Von einer Anzahl Geschäftsinhabern der nachgenannten Orte ist beantragt worden, für die Landgemeinden Lugau und Niederwürschnitz und für den zur Gemeinde Kirch berg gehörigen Örtsteil Reukirchbcrg als örtlich un mittelbar zusammenhängende Gemeinden gemäß § 139 fg. der Reichsgewerbeordnung rücksichtlich aller offenen Ver kaufsstellen den Achtuhrtadenschlutz an allen Werktagen anzuordnen. Ausgenommen sollen bleiben sämtliche Sonnabende, die 6 Werktage vor Ostern, Pfingsten und dem Kirch weihfest, sowie die Werktage des Dezembers. Zur Absetzung des in der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 25. Januar 1902 Reichsgesetzblatt Seite 38 2—4 geordneten Verfahrens ist Herr Gemeindevorstand Reiche in Lugau als Kommissar bestellt worden. 1656bIV Chemnitz, am 5. Januar 1909. 242 Königliche Kreishauptmannschaft. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» de» J««er«. Len bisherigen Bezirksassessoren vr. v. Loeben und vr. Steinbach bei dem Ministerium de» Innern, vr. Walther b d. Amtsh. Kamenz, vr. ». Zimmermann b. d. Amtsh. Löbau, Frhr. v. u. zu Mannsbach b. d. Amtsh. Annaberg, Hardraht b. d. Amt»h. Chemnitz, Meusel und Beschorner b. d. Amtsh. Flöha, Jeremias b. d. AmtSh. Dre-den-Neustadt, vr. Waentig b. d. Amtsh. Pirna, vr. v. Schwartz b. d. Amtsh. Borna, v. Römer b. d. AmtSh. Döbeln, vr. Kuntze b. d. Amtsh. Grimma, Frhr. v. Schaumberg und v. Schönberg b. d. Amtsh. Leipzig, v. der Mosel b. d. Amtsh. Rochlitz, vr. Knüpfer b. d. Amtsh. Zwickau und vr. Gerth bei dem Dresdner Journal ist der Diensttitel Regierungsassessor beigelegt worden. Im Geschäftsbereiche »er «eueraldirektio» der Köuigl. Gammlunge« für Kunst und Wissenschaft. Angestellt: Der Wissenschaft!. Hilfsarbeiter bei der Kgl. öffentlichen Bibliothek vr. ptül. Hubert Richter als Bibliotheksassistent daselbst. Im Geschäft»bereiche de» Ministerium» der Finanze*. Bei der Post-Berwaltung sind ernannt worden: Krause, seither Postsekretär, als Ober-Postsekretär; Syrbe, seither Telv- graphenassistent, als Postassistent in einer Bureaubeämtenstelle II. Kl. bei der Ober-Postdirektion Chemnitz; Standfest, Wiese mann, Brüx, E. F. Müller und Uhlmann, seither gegen Tagegeld beschäftigte Postassistenten, al» etatmäßige Postassistenten. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 11. Januar. Se. Majestät der König wohnte am vergangenen Sonnabend einige Zeit der Vor stellung im König!. Schauspielhause bei und besuchte hierauf eine Abendgesellschaft bei Ihrer Exzellenz der Frau Ober hofmeisterin v. der Gabelentz-Linsingen. Se. Majestät der König erteilte gestern nach dem Besuch des Gottesdienstes von 11 Uhr 45 Min. ab an nachstende Herren Audienz: Sr. Exzellenz Wirll. Geh. Rat vr. Löbe, Geh. Finanzrat Elterich, Geh. Hoftat Prof. Kuehl, Geh. Hof rat ordentt. Prof. vr. v. Meyer, Geh. Baurat Homilius, Geh. Regierungsrat Frhr. v. Ukkermann-Bendeleben auf Luttowitz, Geh. Justizrat vr. Kleinpaul, Geh. Forstrat Uhlig-Niederlößnitz, Oberjustizrat Bretschneider-Freiberg, Landgerichtsdirektor Römisch-Freiberg, Oberlandesgerichts rat vr. Weingart, Rechtsanwalt Oberjustizrat Bräuer, Justizrat Jacobi-Freiberg, Finanzrat vr. v. Brescius, Finanz- und Baurat Scheibe, Medizinalrat vr. Kunz- Krause, Kaiser!. Regierungsrat Wernekke-Friedenau, Prof, vr. Bantzer, Bezirksschulinspektor Pönitz-Marienberg, Amtsgerichtsrat Mohrmann-Leipzig, Landgerichtsrat vr. Ulbricht-Leipzig, Baurat Franze-Plauen i. V., Post direktor Bernhardt, Amtsgerichtsrat vr. Boehm-Meißen, Bauräte Geyer und Schmiedel, Forstmeister Lomler- Cosel, Hofrat Bouch6, Medizinalrat vr. Oppelt-Zwickau, Sanitätsrat vr. Fritz Schanz, Bergrat Leonhardt, die Amtsrichter Fink-Brand bei Freiberg, Graf-Chemnitz, Mammen-Leipzig, v. Scheibner-Glauchau, vr. Stoerl- Leipzig, vr. Uhlich-Chemnitz und vr. Voigt-Adorf, die Landrichter vr. Clauß, Döhnert und Franke-Leipzig, Lauber und Lauche - Zwickau, Wolf und Vr. Kratzsch- Plauen i. V., Gefangenanstaltsdirektor de Guehery- Bautzen, Sanitätsrat Vr. Weber-Freiberg, Stadtrat Braune-Reichenbach i. V., Privatus Frank, Ritterguts besitzer Sarfert-Thurm, Branddirektor Rowland-Löbau, Stadtrat Leutemann, Stadtrat vr. Teichmann, Biblio thekar vr. Richter, Bahnhofsinspektor Albrecht, die Schul direktoren Schulze und Döring-Meißen, Baumeister Bischoff-Leipzig, Direktor des Sächsischen Militär-Feuer - versicherungsvereins Hofmann-Zwickau und Obersekretär Müller-Pirna. Allerhöchstderselbe nahm mittags mit Ihren König!. Hoheiten den Prinzen-Söhnen und den Prinzessinnen- Töchtern an der Familientafel bei Ihren König!. Hoheiten dem Prinzen und der Frau Prinzessin Johann Georg tei!. Heute vormittag empfing der Monarch einige Offiziere zu Meldungen, sowie die Herren Staatsminister und den Kabinettssekretär zu Vorträgen. Nachmittags 6 Uhr findet bei Allerhöchstdemselben eine größere Tafel statt, zu der Einladungen er gangen sind an: die Präsidenten beider Kammern der Ständeversammlung, Oberstmarschall Grafen Vitzthum v. Eckstädt, Exzellenz und Geh. Rat vr. Mehnert, den Vize präsidenten der Ersten Kammer, Oberbürgermeister Geh. Finanzrat a. D. Beutler, den 1. und 2. Vizepräsidenten der Zweiten Kammer der Ständeversammlung, Geh. Justizrat vr. Schill und Geh. Hofrat Opitz, Geh. Rat Prof. vr. Fiedler, Exzellenz, den Präsidenten des Ober Verwaltungsgerichts vr. Frhrn. v. Bernewitz, den Mini sterialdirektor Geh. Rat vr. Roscher, den Apostolischen Vikar Bischof vr. Schaefer, den Kreishauptmann vr. Rumpelt, den Kommandeur der 6. Infanterie-Brigade Nr. 64, Generalmajor v. Schlieben, die Senatspräsidenten beim Oberlandesgericht Seyfert und Mich, den Zoll- und Steuerdirektor Härtig, den Kommandeur der 1. Feld artillerie-Brigade Nr. 23 Oberst Meißner, den Herzogl. Anhalt. Kammerherrn v. Schimpfs, die Kammerherren Grafen v. Rex auf Zehista und Geh. Justizrat Grafen Vitzthum v. Eckstädt, Geh. Justizrat Gensel, Wirkl. Geh. KriegsratSturm,die OberverwaltungsgerichtsräteVr.v.Gehe und vr. Naundorff, Geh. Regierungsrat Münzner, Geh. Regierunasrat vr. Schmaltz, Geh. Justizrat Wilsdorf, Geh. Baurat Krüger, den Kommandeur der Pioniere, Oberst Krahl, Polizeipräsident Köttig, den Abteilunaschef im Krieasministerium Oberst v. Seydewitz und Geh. Finanz rat Vr. Böhme. Den Kammerherrndienst bei Sr. Majestät dem König hat von gestern bis 23. d. M. der Kammerherr v. Heynitz auf Weicha übernommen. Abends wird Se. Majestät der Köniy den Rout bei Sr. Exzellenz dem Minister der auswärtigen Angelegen heiten, Staatsminister vr. Graf v. Hohenthal und Bergen besuchen.