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Dresdner Ttoniglich Sächsischer Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 4. r> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <r Donnerstag, 7. Januar 1909. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstratze 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktagsnachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen:Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich lEingefandt) 75 Pf PreiSermätzigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Dresden, 5. Januar. Se. Majestät der König haben heute im König!. Residenzschlosse den neu- ernannten Großherzogl. Badischen außerordentlichen Ge sandten rind bevollmächtigten Minister an Allerhöchstihrem Hofe Grafen v. Berckheim behufs Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens in Audienz zu empfangen geruht. Die SchulamtS-Kandidaten-Prüfungen an den Lehrerseminaren des Landes und an den Lehrerinnen- feminaren zu Dresden und Leipzig finden in Gemäßheit des § 4 der Prüfungsordnung vom 1. November 1877 in den letzten Wochen vor Beendigung des laufenden Schuljahres statt. Es werden daher diejenigen, welche zu diesen Prüfungen zugelassen zu werden wünschen, soweit die selben nicht auf Grund 8 3, Absatz 1 der Prüfungs ordnung von Einreichung besonderer Anmeldung befreit sind, hierdurch aufgefordert, sich spätestens bis zum 16. Januar 1909 bei dem unterzeichneten Ministerium unter Beifügung der in 8 3 der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Zeug nisse pp. anzumelden, eventuell aüch die nach 8 3, Ab satz 4 der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Angaben zu machen. Die WahlfähigkettS-Prüfung am Lehrerimwn- feminar zu Lallnberg findet nach Ostern 1909 zunächst für frühere Zöglinge dieser Anstalt statt. Kandidatinnen, welche sich dieser Prüfung unterwerfen wollen, haben spätestens bis zum 6. Februar 1909 ihre Gesuche um Zulassung bei dem Bezirlsschulinspektor ihre- Wohnortes unter Beifügung der in 8 16 der mehr erwähnten Prüfungs-Ordnung vorgeschriebenen Zeug nisse einzureichen, worauf sodann von den Bezirksschul inspektoren die Anmeldungen an den Prüfungskommissar Geheimen Schulrat vr. pk. Müller in Dresden bis spätestens zum 20. Februar 1909 rinzureichen sind. 2283 Sem. Dresden, den 28. Dezember 1908. 30 Ministerium -es Kultus und öffentlichen Unterrichts. 7 as Königliche Ministerium des Innern hat be schlossen, mit der Errichtung einer zweiten Apotheke in Löbau vorzugehen. Bewerbungen um die Apothekenkonzession sind bis zum 31. Januar 1909 bei der unterzeichneten König lichen Kreishauptmannschaft einzureichen. Die Bewerber haben außer ihrem Approbations scheine und einem Lebenslaufe noch eine nach der Zeit- folge geordnete lückenlose Übersicht über ihre bisherige Tätigkeit seit der Approbation beizufügen, aus der her vorgeht: ») die Anfangs- und Endzeit — nach Tagesdaten —, b) der Ort und 0) die Art der Tätigkeit. Ferner sind die einzelnen Zeitangaben fortlaufend zu numerieren und die entsprechenden Nummern auf die zugehörigen, der Zeitfolge nach geordneten und gehefteten Zeugnisse zu setzen. Außerdem wird noch auf folgendes hingewiesen: 1. Bewerber, die eine Apotheke bereits besessen und sie freiwillig wieder veräußert haben, können in der Regel keine, und nur ausnahmsweise beim Vorhandensein ganz besonderer Umstände, Be- rücksichtigung finden. 2. Gesuche von Apothekern, die sich vom Apotheker gewerbe abgewendet und sich durch Übernahme anderweiter Geschäfte und Stellungen ihrem Berufe entfremdet haben, können nicht berück sichtigt werden. Ä. Gesuche von Apothekern, die erst seit kürzerer Zeit als 12 Jahre zurückgerechnet approbiert sind, haben keine Aussicht auf Erfolg. 4. Die Konzession wird nur als persönliche ver liehen, ist also unveräußerlich und unvererblich. V«»tzen, am 29. Dezember 1908. 19g n Königliche Kreishauptmannschaft. 143 Für den Monat Dezember 1908 sind behufs Vergütung des von den Gemeinden resp. Quartierwirten innerhalb der betreffenden Lieferungsverbände im Monat Januar 1909 an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangenden Pferde futters in den Hauptmarktorten der Lieferungsverbände des Regierungsbezirks Vautzen folgende Durchschnitte der höchsten Preise für Pferdefutter mit einem Auf- schlage von fünf vom Hundert festgesetzt worden: Vautzen, am 4. Januar 1909. V43 Königliche Kreishauptmannschaft. 144 Hafer 100 Kx Heu 100 Kß Stroh 100 kg Zittau: 15 M. 65 Pf. 7 M. 35 Pf. 4 M. 62 Pf. Bautzen: 16 - 59 - 7 - 98 - 3 - 99 - Kamenz: 16 - 80 - 7 - 60 - 4 - 40 - Löbau: 15 . 83 - 6 - 72 - 3 - 84 - Für den Monat Dezember 1908 sind behufs Vergütung des von den Gemeinden resp. Quartierwirten innerhalb der Hafer lOOKx Heu 100 kg Stroh 100 kg 7 M. 77 Pf. 6 M. 49 Pf. 17 M. 22 Pf. Dresden: (Lieferungsverb. Dresden-A., Dresden-N., Dippoldiswalde, Freiberg u. Pirna) Großenhain: Meißen: 17 M. 22 Pf. 17 - 85 - betreffenden Lieferungsverbände im Monat Januar 1909 an Militärpferde zur Verabreichung gelangenden Pferde futters in den Hauptmarltorten der Lieferungsverbände des Regierungsbezirks Dresden folgende Durchschnitte der höchsten Preise für Pferdefutter mit einem Auf schläge von fünf vom Hundert festgesetzt worden: 6M. 5l Pf. 4M. 41Pf. 8 - 40 - 6 - 30 - Solches wird in Gemäßheit Punkt I zu 8 9 unter 3 der mittels Allerhöchsten Erlasses vom 13. Juli 1898 (Reichsgesetzblatt Seite 921) bekannt gegebenen Ver ordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Natural leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung der Gesetzes vom 24. Mai 1898 zur öffentlichen Kenntnis gebracht. id V Dresden, am 5. Januar 1909. 155 Königliche Kreishauptmannschaft. Bekanntmachung, -ie Anmeldung für den einjährig- freiwilligen Militärdienst betreffend. Die innerhalb des Zwickauer Regierungsbezirks auf hältlichen, im Besitze der Deutschen Reichsangehörigkeit befindlichen jungen Leute, welche behufs der Erlangung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligenMilitärdienst an der im Frühjahr dieses Jahres hier stattfindenden Prüfung teilnehmen wollen, werden hiermit ausgefordert, ihr Gesuch um Zulassung zu dieser Prüfuug unter genauer Angabe des Standes und Aufenthaltsortes bez. der Wohnung schriftlich bis längstens zum 1. Februar dieses Jahres bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungs kommission für Einjährig-Freiwillige einzureichen. Diesen Gesuchen sind beizufügen: 1. das Geburtszeugnis, 2. die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen aktiven Dienstes die Kosten des Unterhaltes mit Ein schluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen. Statt dieser Erklärung genügt die Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, daf er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu be scheinigen. Übernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in dem vorstehenden Absätze bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf feine Er klärung, sofern er nicht schon kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhaltes verpflichtet ist, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung. 3. Ein bis auf die neueste Zeit und tunlichst weit zurückreichendes Unbescholtenheitszeugnis, welches für Zöglinge höherer Lehranstalten auf die Zeit des Besuches einer solchen von dem Rektor oder Direktor, auf die nachfolgende Zeit aber, wie für alle anderen jungen Leute, von der Polizeibehörde des jeweiligen Aufenthaltsortes, resp. der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist, » 4. ein selbstgefertigter Lebenslauf, 5. der Nachweis der Zugehörigkeit zu einem Bundes staate. In den Zulassungsgesuchen ist auch anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen der sich Meldende ge- irüst zu werden wünscht, ferner ob, bez. wie oft und vo er sich einer Prüfung über die wissenschaftliche Be- ähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst vor einer Kommission bereits unterzogen hat. An die zur Prüfung zuzulassenden Bewerber wird von hier aus rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an sie Prüflinge zu stellenden Ansprüche wird auf den In halt der der Wehrordnung als Anlage 2 zu 8 91 bei- gesügten Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilligen Dienste hingewiesen. Nach 8 89 der Wehrordnung muß die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militärpflichtjahres (d. h. desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 2V. Lebens jahr vollendet wird) nachgesucht werden; vom vollendeten 17. Lebensjahre ab kann sie nachgesucht werden, die frühere Nachsuchung darf nur ausnahmsweise (sofern es sich nur um einen kurzen Zeitraum handelt) zugelassen werden. Zwickau, am 4. Januar 1909. 149 Königliche Prüfungskommission für Einjahrig- Freiwillige im Regierungsbezirke Zwickau (umfassend die amtshauptmannschaftlichen Bezirke Auerbach, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg und Zwickau). Für den Monat Dezember 1908 sind behufs Ver ¬ gütung des von den Gemeinden, resp. Quartierwirten innerhalb der betreffenden Lieferungsverbände im Monat Januar 1909 an Militärpfcrde zur Verabreichung ge langenden PferdefutterS in den Hauptmarktorten der Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Zwickau folgende Durchschnitte der höchsten Preise für Pferde- futter mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert fest ¬ gesetzt worden. Amtshptmschft. Schwarzenberg Amtshptmschft. Zwickau Stadt Zwickau Amtshptmschft. Auerbach Amtshptmschft. Oelsnitz Amtshptmschft. Plauen Stadt Plauen Hafer 100 kg 17 M. 62 Pf. 16 M. 80 Pf. Heu 100 KZ Stroh 100 kg 8 M. 75 Pf. 5 M. 91 Pf. 8 M. 93 Pf. 6 M. 83 Pf. Zwickau, am 4. Januar 1909. 1 V Königliche Kreishauptmanrrfchaft. 148 Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» Ministeriums de» Innern. Ver setzt: die Regierungsräte Böttger von der AmtShauptmannschast Schwarzenberg zur AmtShauptmannschast Zwickau, vr. Lohe von der Amtshauptmannschaft Oschatz zur Kreishauptmannschaft Zwickau und v. Watzdorf von der KreiShauptmannschast Zwickau zur KreiShauptmannschast Bautzen. Im Geschäftsbereiche de» Finanz-Ministeriums. ForstVer waltung. Unter vorläufiger Belassung auf ihren jetzigen Stellen sind »u Förstern ernannt worden die Försterkandidaten: Busche, Hilfssörster auf Okrillaer Revier, Schulze, Reviergehilse daselbst, Beyer, Rvgh. auf Rabensteiner Revier, Täger, E. W. F., Hsstr. auf Eibenstocker Revier, Weißwange, Hfstr. auf Crotten dorfer Revier, Tauscher, Rvgh. auf Pillnitzer Revier, Seibt, Rvgh. auf UllerSdorser Revier, Hofmann, Rvgh. auf Roßauer Revier, Weißbach, Hfstr. auf Neudorfer Revier, Schmidt, Hsstr. aus Fischbacher Revier, Zeeh, Hsstr. auf HubertuSburger