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Ihre königlichen Hoheiten die Prinzessin«« des Königlichen Hause« sowie eventuell anwesende Fürstliche Damen wohnen der Feier mit Suiten in den Ora torien beziehentlich Tribünen bei und begeben Sich durch daS Königliche Schloß direkt dahin. Abends 9 Uhr versammeln sich im Königlichen Residenzschlosse: ») im Stuckfaale des II. Stockes r die Herren der I. und II. Klasse der Hosrangordnung, die dienstfreien Königlichen Kammerherren, die fremden Konsuln; d) im «roßen BaUsaale des II. Stockes r die Präsidien und die Mitglieder der beiden hohen Ständischen Kammern; v) in den Govelin,immer» a« der franzSftfchen «alerit des II. Stockes: die Herren des Oorp» äiplomatiquv sowie die eventuell anwesenden Herren des Fürstlichen und des Gräflichen HauseS Schönburg und des Gräflichen HauseS SolmS-WildenfelS. Die Herren werden durch Königliche Kammerherren in das Schiss der Kirche geleitet und daselbst plaziert. Für die Oberhofmeisterinnen, die Palast und die Hofdamen, sowie die ehe maligen Hoffräuleins der hochseligen Königin ist die erste Tribüne auf der Damen seite bestimmt. Alle anderen Tribünen (mit Ausnahme der fünften auf der Damenseite, welche dem Königlichen und Prinzlichen weiblichen Kammerpersonale zugeteilt ist) sind für die Damen des Oorp« äiplomatiquv, für die etwa anwesenden Damen deS Fürst lichen und des Gräflichen Hauses Schönburg Waldenburg und deS Gräflichen HauseS SolmS-WildenfelS, für die Zutrittsdamen und für die am Königlichen Hose vor gestellten Damen der I. und II. Klasse der Hofrangordnung einschließlich der Ge mahlinnen der Königlichen Kammerherren reserviert. Hierzu werden im Königlichen Oberhosmarschallamte Karten ausgegeden werden. Der Weg nach den Tribünen ist durch daS Königliche Schloß zu nehmen und der Einlaß erfolgt nur auf Vorzeigung dieser Karten Weisetzung: Mittwoch, den 1«. Dezember 1KO7, « Uhr abends, katholische Hofkirche. Zu dieser Feier versammeln sich 5'/, Uhr im Königlichen Schlosse: a) Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen des Königlichen Hauses und die Hohen fremden Fürstlichkeiten in den Apartements Seiner Majestät deS Königs, Schloß I. Stock: der Königliche große Dienst und Suiten in den Vorzimmern dazu. 5'/, Uhr versammeln sich ferner: d) im Minister,immer deS I. Stockes: die Abgesandten fremder Fürsten; e) im Stncksaale deS II. Stocke-: die Herren der I. und II. Klasse der Hosrangordnung, die dienstfreien König lichen Kammerherren, die Abordnung der evangelischen Geistlichkeit und der Pfarrer der Christusparochie Strehlen, das Offizierkorps des S. Husaren- Regiments „Königin Carola" dir 19, die Deputation deS Rates und der Stadtverordneten der Residenz, die fremden Konsuln; ä) im Großen vallsaale des II. Stocke»: die Präsidien und die Mitglieder der beiden hohen Ständischen Kammern; e) in den Gobelinzimmern an der französischen Galerie de« II. Stocke»: die Herren des Oorps ckiplomatigus, sowie die eventuell anwesenden Herren des Fürstlichen und des Gräflichen Hauses Schönburg und des Gräflichen Hauses SolmS-Wildenfels. Die Herren werden durch den Königlichen Zeremonienmeister beziehentlich durch Königliche Kammerherren in da» Schiff der Kirche geleitet und daselbst plaziert. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen des Königlichen HauseS, sowie eventuell anwesende hohe fürstliche Damen, wohnen der Feier mit Suiten in den Oratorien beziehentlich Tribünen bei und begeben sich durch das Königliche Schloß direkt dahin. Für die Oberhofmeisterinnen, die Palast- und Hofdamen, sowie die ehe maligen Hoffräulein» der hochseligen Königin ist die erste Tribüne auf der Damen- seite bestimmt. Alle anderen Tribünen (mit Ausnahme der fünften auf der Damenseite, welche dem Königlichen und Prinzlichen weiblichen Kammerpersonalt zugetetlt ist) sind für die Damen deS Oorp» ckiplowatigne, für die etwa anwesenden Damen de» Fürstlichen und deS Gräflichen HauseS Schönburg-Waldenburg und deS Gräflichen Hause» SolmS-WildenfelS, für die Zutrittsdamen und für die am Königlichen Hofe vorgestellten Damen der I. und II Klaffe der Hoftangordnuug einschließlich der Ge mahlinnen der Königlichen Kammerherren wie bei der gestrigen Überführung-feier reserviert Hierzu werden ebenfalls im Königlichen Oberhosmarschallamte Karten auS- gegeben. Der Weg nach den Tribünen ist durch das Königliche Schloß zu nehmen und der Einlaß erfolgt nur auf Vorzeigung dieser Karten Kurz vor 6 Uhr begeben Sich Seine Majestät der König mit ihren König lichen Hoheiten den Prinzen deS Königlichen HauseS und den anwesenden fremden Fürsten unter Bortritt und Begleitung de» großen Dienstes in die Kirche vor den Altarplatz. Vorher hat am Katafalk die Aufstellung des früheren Dienstes und de» zu geteilten Ehrendienste» der hochseligen Königin stattgefunden. Rach Eintritt der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften beginnt die kirch liche Feier Am Schlüsse derselben erfolgt die Versenkung der Hohen Leiche in die König liche Familiengruft und daS Salve Uoxin» beginnt; hiermit findet die kirchliche Feier ihren Abschluß. Der Königliche Kommissar begibt sich während des Salve ke^iua mit dem Pfarrer der katholischen Hofkirche in die Gruft und händigt hier dem letzteren einen Schlüssel zum Sarge auS Die hohe Trauerversammlung verläßt die Kirche über den Übergang nach dem Königlichen Schlöffe. Die Verabschiedung der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften erfolgt im Spiegelsaale de» I. Stockes, wohin sich auch die Fürstlichen Damen begeben wollen Sämtliche Anwesende folgen dem Königlichen Hose über die Gänge nach dem Königlichen Schlosse und nehmen ihren Ausgang über die Haupttreppe. Anzug für beide Trauerfeiern: Die Herren: Zwil-Uniform, ingleichen Hoskleid, Ordensband über dem Rocke, Degen, mit schwarzen Tuch, Kammerherrenschlüssel, Epauletten, Portepee und National am Hut mit schwarzem Flor überzogen, Flor um den linken Arm, schwarze Handschuhe Zivil-Anzug, Flor um Hut und linken Arm, schwarze Handschuhe. Die Damen: Schwarzwollne Kleider mit schwarzem Kopsputz, Garnituren und langem Schleier von schwarzem Krepp, mit breitem Saume und breiter Schneppe, schwarze Handschuhe (ohne Hut). Bei der Überführung Mantel An Stelle des Requiems werden aus nachdrücklichen Willen der Hohen Ver blichenen am Dienstag, den 17. Dezember, um 10 Uhr in der Kapelle deS König lichen Palais am Taschenberge, am Mittwoch und Donnerstag, den 18. und 19. Dezember, um 9 Ühr in der katholischen Hofkirche stille heilige Seelenmessen gelesen werden Dresden, den 16 Dezember 1907 Königliches Oberhosmarschallamt. Eine Ausstellung der Hohen Leiche »wischen der Überführung und der Bei setzung in der katholischen Hoflirche findet nicht statt. Herau-geber: Königliche Expedition de» Dresdner Journals (Große Zwingerstraße Nr 10). Für di« Redaktion verantwortlich: Hoftat DoengeS in Dresden Druck von B. G. Teubner in Dresden