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Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße SO, sowie durch die deutschen Postanstalten S Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint« Werktag» nachmittag». — Fernsprecher Rr. 1LSV. Ankündigungen, Die Zeile kl.Schrift der kmal gefpatt. Ankündigung»feite SS Pf., die Zelle größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textfeite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktion»strich (Eingesandt) 7b Pf. Prei»ermäßigg. auf GeschäftSanzttgen. — Schluß der Annahme Vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. 191» a UI (Behördliche Bekanntmachungen erscheine« auch im Anzeigenteil») »894 Nichtamtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Seiler Ernst Hugo Lehmann in Bautzen für die von ihm am 21. Januar nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkte Errettung eines Schulknaben vom Tode deS Ertrinkens in der^Spree bei Bautzen die silberne Lebensrettungsmedaille mit der^Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. Die Königliche Kreishauptmannfchast hat beschloßen, dem Gymnasiasten William Knoop in Dresden für die von ihm am 19. Januar dieses Jahres mit Mut und Ent schlossenheit bewirkte Rettung eines Knaben vom Tode des Ertrinkens in der Elbe eine lobende Anerkennung öffentlich au-zusprechen. i Dresden, am 23. Mai 1908. Königliche KreiShauptmauuschast. MitteUx«ge» »»S der öffentliche» LerRalt«»g. - Das Ministerium des Innern hat den Gewerbekannnern auf die Jahre 1908 und 1909 einen Berrag von je 3000 M bewilligt, der nach ihrem pflichtmäßigrn Ermessen zur För derung des Kleingewerbes und des Kleinhandels ver wendet werden soll Hierbei können Unterstützungen für Fach ausstellungen, Ausstellungen von Handwerksmaschmen und von Gesellen« und Lehrlingsarbeiten, Abhaltung von Wander- vorträgen sowie für sonstige der Hebung des Kleingewerbes und des Kleinhandel» dienende Zwecke in Frage kommen. Weiter find die Gewerbekammern ermächtigt worden, auch in den Jahren 1908 und 1909 an würdige und bedürftige, im Königreiche Sachsen staatsanaehörige Handwerksmeister ihres Bezirks, die nach Z 133 der Reichsgewerbeordnung zur Führung des Meistertitels berechtigt find und zu ihrer Weiterbildung an Meisterkursen teilnehmen, auf begründetes Ansuchen Unter- stützungsbetrüg« zu gewähren. Es bleibt dem pflichtmäßigen Ermeßen der Gewerbekammer überlasten, Unterstützungen auch an andere zur Führung d«S Meistertitels nicht berechtigte selb- ständige Handwerker zu gewähren, wenn bei ihnen sonst die obenerwähnten Voraussetzungen vorliegen. Daß nur solche Kurse in Frage kommen, die Gewähr dafür bieten, daß für die Teilnehmer ern Erfolg zu erhoffen ist, hält das Ministerium d«S Innern für selbstverständlich. als Laudgendarme zum Laudgeudarmettekorp». — Dem Forstgendarm Leumer in Dre-den-Antonstadt, den Gendarmen Bahr tu Rade burg, Müller in Kupferhammer Grünthal, Schütze in Eppendorf und Sixtu» in Reichenau wurde der Titel »Gendarmerie-Brigadier' beigelegt. Bei der Polizetdirektion zu Dresden. Entlassen auf Ansuchen: Expedient Stöckgen, Stadtgendarme Seidel Ul und Merkel. — Augestellt: Sergeanten Leukroth. Drechsel, Berndt, MaSberg, Häußler, vorm Sergeant Taut, Unter osfizier Pötzsch, vorm. überzähliger GefreUer Müller, Vorm Unter offizier Dähne al- Stadtgendarme. I« Gesch»ft»bereiche »es Ministeriums des Kultus und sffeutl. Unterricht*. Zu besetzen: die evana. Kirch- schnlstrlle zu Seiteudorf. Kollator: Die oberste Schulbehörde. Außer freier Wohnung mit Gattengenuß: 1S00 M. Grundgehalt, SSV M. vom Kirchendienst, 110 M. für FottbilduugSschulunterricht, bb M. für Turnunlerrich! und event. SV M an die Frau des Lehrers für den HaadarbeÜSunterricht Musikalisch befähigte Be werber wollen ihre Gesuche mit allen gesetzliche Beilagen bi» spätestens 1V Joni beim K. Bezirksschulinspektor in Zittau eiureichen Tr«e«»«»-e«,Bersetz»«ge« re. in» öffentliche« Dienst». I« »eschsftsdereich« des Ministeriums der Uinanze«. Hochbau-Verwaltung. AnSgeschiede« aus dem StaatSdieuste: Han» Fischer, RrgierungSbanmetster bei dem Landbauamte Bautze». Bei der Post-Verwaltuug ist ernannt worden: Suhr, feither Postsekretär in O»nabrück, al» Ober-Postsekrttär in Leipzig Im Geschäftsbereich« des Miutsteriums des Inner«. Bet de» Laudaendarmeriekorp». Peustoniert: Gendarmerie- Brigadier Döring gen. Küchler in Penig. — Versetzt: Stadt- grndarm» Junghänel, Zimmerman« I u»d Zimmerman» V Lo» Königliche« Hofe. Dresden, 3. Juni. Se Majestät der König traf heute vormittaa nach einem Ritt purch die Dresdner Heide im Rchdenzschloß ein. Mittag» A1 Uhr empfing Allerhöchstdcrselbe den König!. Portugiesischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister vr. Vicomte de Pindella zweck» Entgegennahme seine» neuen Beglaubigungsschreiben» in Gegenwatt Sr. Exzellenz der Etaatsminister der auswärtigen Angelegenheiten vr. Grafen v. Hohenthal und Bergen in feierlicher Audienz. sver Hr. Gesandte war von dem Gesandtschaftsattach^ Vicente Pinheiro begleitet Vor den Gemächern Sr Majestät war au» diesem Anlaß eine Paradewache vom Königl. Gaiderelterregiment ausgetreten, die dcm Hrn. Gesandte« die militärischen Ehren erwie». Im Anschluß an die Audienz fand bei Er. Majestät Frühstückstafel statt, zu welcher der Hr. Gesandte mit fernem Besandtschaft»attachö, sowie S« Exzellenz Staat»minister vr. Graf v. Hohenthal und Bergen mit Einladungen beehrt worden waren. Ältlicher Kericht vr Kriizl.K»»»ilsin sie Vs Detknümchi über die am 31. Mai 1908 im Königreiche Sachsen »88» herrschenden ansteckenden Tierkrankheiten. 1. Milztraud. AmtSh. Löbau: Beiersdorf (1 Gehöft); Dippoldis walde: Schellerhau (1); Meißen: Obergruna (1); Zwickau: Zschocken (1); zus. 4 Sem. u. 4 Geh. 2. L-Iumt. AmtSh. Zittau: Eckartsberg (1), Niederoderwitz (1), Olbersdorf (1), OppelSdorf (1), Reutnitz (1), Zittau (2); Pirna: Lichtenhain (1); zus. 7 Sem. S. der Pferde. AmtSh. Grimma: Grimma (1). 4. Lungenseuche des Riuddiehs. AmtSh. Borna: Hopfgarten (1), Reichersdorf (1); zus. 2 Sem. u. 2 Seh. b. Rande der Schafe. AmtSh. Großenhain: Forberge (1); Grimma: Müg» lenz (1); zus. 2 Gem. u. 2 Seh. 6. Räude der Pferde. Stadt Leipzig (1). 7. Schweiueseuche, einschl. Schweiuepeß. Amtsh. Zittau: Geitendorf (1); Dresden-A.: Brauns dorf (1); Leipzig: Stötteritz (1); Grimma: Lüptitz (1); zus. 4 Sem. u. 4 Geh. 8. Geflögelchalera. Amtsh. Großenhain: ObermitteleberSbach (1); Oschatz: Jahna (1); zus. 2 Gem. u. 2 Geh. S. Brustseuche der Pferde. Amtsh. Großenhain: Kalkreuth (1); Stadt Leipzig (1); Grimma: Colditz (1); zus. 3 Gem. u. 3 Geh. 1V. Rotlausseuche der Pferde. Stadt Leipzig (1). 11. Gehirurückenmarksentzüudung der Pferde. Amtsh. Pirna: Zschieren (1); Borna: Bergisdorf (1), Greifenhain (1), Hohendorf (1), Pautzsch (1), Prießnitz (1), Trachenau (1); Grimma: Großzschepa (1), Knatewitz (1), Kralapp s^1), Lüptitz (1), Meltewitz (1); Döbeln: Eulendorf (1), Fischendorf (1); Rochlitz: Hartmannsdorf (1), Meus dorf (1); Chemnitz: Adorf (1), Brünlos (1), Burkhardts dorf (1), Grüna (2), Jahnsdorf (1), Kühnhaide (1), Leukers dorf (1), Neukirchen (1), Niederdorf (2), Oberftohna (1), Pfaffenhain (1), Rotluff (1), Wüstenbrand (1), Zwönitz (2); Flöha: Auerswalde (1), Dorfschellenberg (1), Gornau (1), Hausdorf (1); Marienberg: Drebach (2); Annaberg: Gelenau (1); Glauchau: Berthelsdorf (1), LangenchurSdorf (2), Rödlitz (2); Schwarzenberg: Niederschlema (1); Zwickau: Burkersdorf (1), Giegengrün (1), Hartmannsdorf (1), Lichtentanne (1), SteinpleiS (1), Stenn (1), Werdau (1), Zschocken (1); Plauen: Ebersgrün (1), Lauschgrün (1); Auerbach: Limbach (1); zus. 51 Gem. u. 57 Veh. zugtlassenen Tabakersatzstoffen; die Zigarettensteuer von den im Jnlande hergestellten oder aus dem AuSlande eingeführten Erzeugnissen an geschnittenem Zigarettentabak, Zigaretten und Zigarettenhüllen (Hülsen und Blättchen), und zwar bei ausländischen Erzeugnissen nesrr Art neben dem tarifmäßigen Eingangszolle; die Zuckersteuer vom inländischen Rübenzucker; die Sälzsteuer von dem im Jn- lande gewonnenen, zum inländischen Verbrauche bestimmten Salze Kochsalze); die Branntweinsteuer in Gestalt der Maischbottich teuer, der Berbrauchsabgabe, deS Zuschlags dazu und der Brenn- peuer von dem im deutschen Zollgebiete gewonnenen Branntweine nebst der die Branntweinsteuer ersetzenden Übergangsabgabe von Branntwein, der aus dem dem deutschen Zollgebiete angeschloffenen Großherzogtume Luxemburg ohne Übergangsschein übergesührt wird; die Brauneuer von den im Gebiete der norddeutschen Brausteuer- gemeinschaft, d. h. dem innerhalb der Zollinie liegenden Gebiete de» Deutschen Reiches mitAu-schluß Bayern-, Württembergs, Badens, Elsaß- LothttngenS, des großherzoglich sächsischen Vordergerichts Ostheim und des herzoglich sächsischen Amtes Königsberg, zur Bereitung von Bier verwendeten Malzstoffen (zurzeit nur Malz, worunter alles zum Keimen gebrachte Getreide verstanden wird, und den daraus her gestellten Farbstoffen) nebst der zum Ausgleiche der Brausteuer dienenden Übergangsabgabe von Bier, das in das Gebiet der Brausteueraemeinschaft ans nicht dazu gehörigen Staaten und Staaten teilen des deutschen Zollgebiets eingefühtt wird; die Schaumwein- steuer von Schaumwein auS Traubenwein, aus Obst- oder Beeren wein (Fruchtwein) sowie von allen schaumweinähnlichen Getränken, sofern diese Erzeugnisse zum Verbrauche im Jnlande bestimmt find und nicht nachweislich der Verzollung unterlegen haben; der Wechsel - stempel von gezogenen und eigenen Wechseln, an Order lautenden Zahlungsversprechen und von Kaufleuten oder auf Kaufleute aus gestellten Anweisungen (Assignatiouen); der Spielkartenstempel von den im Reichsgebiete dergestellten oder in diese» au» dem AuS lande eingefühtten, zum Verbleibe im Inland« bestimmten Spiel karte«, bei ausländischen Spielkarten neben dem tarifmäßigen Ein- gaugSzolle; die durch da» Reichsstempelgesetz geordneten Reich »- nempelabaaben von Wertpapieren, Kauf- und sonstigen An- schaffungSgeschäfte«, Losen öffentlicher Lotterien und Ausweisen über Spieleinlagtn bei öffentlich veranstalteten Ausspielungen von Geld- oder anderen Gewinnen, Frachturkunde« im Schiffsverkehre und im inländischen WagenladungSverkehre der Eisenbahnen, Personenfahr- katten rm Eisenbahn- und Dampfschiff-Verkehre, Erlaubniskatten für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung auf öffentlichen Wegen und Plätzen sowie Aufstellungen der Aktiengesellschaften, Kommandit gesellschaften aus Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung über die ihren AufsichtSratSmitgliedern gewährten Vergütungen; endlich die Erbschaftssteuer von Erwerben von TodeSwegen und von Schenkungen unter Lebenden. AIS eine Rebeueinnahmr der Zollverwaltung kommt außerdem die ihrem Wefen nach nicht sowohl eine Abgabe als vielmehr eine Leistung für eine unmittelbare Gegen leistung darstellende statistische Gebühr von solche« btt der Ein-, AuS- oder Durchfuhr über die Grenzen de- deutschen Zollgebiet- im Interesse der Statistik deS Warenverkehrs mit dem AuSlande nach Gattung, Menge, Herstellung-- und Bestimmungsland schriftlich aa- zumeldenden Waren, die nicht bereits durch Zoll- oder Steuerpapiere zur Anmeldung gelangen, in Betracht. Indirekte Abgaben, die für ausschließliche Rechnung SachsenS erhoben werden, bilden die Sch lach tstener von Rindern und Schweinen nebst der zu ihrem Ausgleiche dienenden übergangS- abgabe von Fleischwerk von Rindern und Schweinen, da» au- andern zum deutschen Zollgebiete gehörigen Teilen nach Sachsen ein geführt wird (dem sogenannten verein-ländischen Fleischwerke) und der den gleichen Zweck verfolgenden Berbrauchsabgabe von Fleischwerk'von Rindern und Schweinen, da- auS dem Zoll- auSlande nach Sachsen eingefühtt wird (dem sogenannten verein-- auSländischen Fleischwerke), der Urkundenstempel von gewissen Arten von Urkunden, die nicht durch das Reichsstempelgesetz oder da- Wechfelstempelgefetz getroffen werden, und vorübergehend noch die frühere lande-rechtliche Erbschaftssteuer von Erwerben auf den Todesfall, die bereit- zur Zeit des Inkrafttreten» des ReichSerbfchaft»- steuergefetzes (1. Juli 1S0S) begründet waren. An der Erhebung der dem Reiche zustehenden Abgaben und Gefälle ist dieses unmittelbar nur insoweit beteiligt, als es sich um den Wechselstempel und die statistische Gebühr handelt. Mit dem Ver triebe der Stempelwertzeichen, durch deren Verwendung die Ver pflichtung zur Entrichtung des Wechselstempels und der statistischen Gebühr erfüllt wird, sind nämlich die Postanstalten beauftragt. Stempelmatten zur iftrtrichtung der statistischen Gebühr werden aber einzeln auch btt den der staatlichen Verwaltung der indirekten Ab gaben angehörenden Anmeldestellen für die Statistik des Waren verkehrs abgegeben. Im übrigen gehört die Verwaltung deS Wechsel- stempels und der statistischen Gebühr insofern zum Geschäftskreise der staatlichen Verwaltung der indirekten Abgaben, als ihren Hauvt- zollämtern da- Recht zusteht, Zuwiderhandlungen gegen die em- schlagenden Gesetze und VerwaltungSvorschriften im Dege deS Ber- waltungSstrafverfahren» (durch Erlaß von Strafbescheiden) zu verfolgen. An der Erhebung und Verwaltung der übrigen Reichssteuern sowie der Zölle nimmt das Reich unmittelbar nicht teil; diese erfolgen vielmehr ausschließlich durch die staatlichen Be hörden der Verwaltung der indirekten Abgaben. Es gründet sich dies, soviel die Zölle und Verbrauchssteuern anlangt, auf Artikel »6 Abs 1 der Reich-Verfassung, wonach die Erbebung und Verwaltung der in die Reich-kaffe fließenden Zölle und Ver brauchssteuern — als solche sind in der Reichsverfassung als zur Zeit ihre» Erlasse» bestehend die Sälzsteuer, die Tabaksteuer, die Brannt weinsteuer, die Brausteuer und die Zuckersteuer aufgesühtt — jedem Bundesstaate innerhalb seine» Gebiet» insoweit überlassen geblieben sind, al» er sie bi»her au-geübt hat, d. h. soweit er sich deshalb nicht etwa mit andern Bundesstaaten zu einer BerwaltungSgemeinschaft verbunden oder seine VerwaltungSbefugniffe auf einen andern Bundes staat übertragen hat, woran durch die Reichsversasiung nicht- hat geändert werden sollen. Auch di« Erhebung und Verwaltung der übrigen ReichSsteuern stehen abgesehen von der bezüglich de- Wechsel- stempelS geltenden Ausnahme nach den darüber erlaffenen Sonder gesetzen den einzelnen Bundesstaaten zu. Zur Wahrung seiner J«ter- Die indirekten Abgaben im sächsischen StaatS- Haushalte. Bon den verschiedenen Arten der im Königreiche Sachsen von StaatS wegen zur Erhebung gelangenden indirekte« Abgaben, d. h. solcher Abgaben, die nicht bestimmten Personen auf Grund vorgängiger Veranlagung auferlegt sind, sondern an einzeln« Vorgänge wirtichan licher oder rechtlicher Art anknüpfen, bilden die überwiegende Mehr zahl diejenigen, die für Rechnung nicht de» Staate-, andern de» Reiches erhoben werden und daher die beteiligten staatl chen Kaffen nur durchlaufen, um schließlich in die Reich-kaffe zu fließen Die staatlichen Kaffen, nm die e» sich hierbei handelt, sind die der Haupt zollämter nebst Unterstellen und die Ainaazhauptkafle, di« monatlich mit der ReichShauptkaffe abrechnet. An indirekten Abgaben werden für Rechnung deS Reiche» zurzeit erhoben: die EiuganaSzülle von solchen au» dem ZollauSlande eingefühtten Ware«, die der Zolltarif für zollpflichtig erklärt; die Tabaksteuer vo« dem innerhalb de» Zollgebiet- gewonnenen Taba und den btt der Herstellung von Tabakerzeugnifsen au»nahm»wttse T(8niglich Sächsischer Staatsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- nnd Mittelbchörden. 1908 Nr. 127 Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS in Dresden <d Mittwoch, 3. Juni Dresdner Journal.