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— --7- U v Dresdner M Journal. Ttoniglieh Sächsische* StKKtsMrzcigc*. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- nnd Mittetbehörden. Nr. 112. r> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat Doenge« in Dresden. <r Freitag, 15. Mai 1908. Bezugspreis, Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 80, sowie durch die deutschen Pvstanstalte» 3 Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint» Werktag»'nachmittag». — Fernsprecher Nr. 1295. Antündigungen:Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespült. Ankündigungrseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3 mal gesp. Textseite im amU. Teile 60 Pf-, unter dem RedakttonSstrich (Eingesandt) 7b Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäft-anzeigen. — Schluß der Annahme »orm. 11 Uhr. Amtlicher Teil (Vehördliche Betauutmachnugen erscheine» auch im Anzeigenteil») Nichtamtlicher Teil. Bo« Königlichen Hofe. Dresden, 15. Mai. be. Majestät der König traf von Tarvi» kommend heute vormittag S Uhr 39 Min auf hiesigem Hauptbahnhof ein, verweilte einige Zeit im Residenzschlofse und begab Eich hierauf nach der König!. Villa Wachwitz. Dresden, 15. Mai. Se. Majestät der König find heute vormittag 9 Uhr 39 Min. von Tarvis nach Dresden bez. Wachwitz zurückgekehrt. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentliche» Dienste. I» Geschäftsbereiche de» Ministeriums der Finanzen. Vei der staatlichen Straßen- und Wasserbau-Berwaltuug ist ernannt worden: Richter, seither Hilfsexpedient, als Expedient bei der Straßen- und Wasser-Bauinspektion Zittau. Bei der Post-Berwaltung find ernannt worden: Kauf mann, Jordan, Muche und Knorr, seither gegen Tagegeld be schäftigte Postasflsteute«, Dahn und v. Soden-Götzdorf, seither Postanwärter, als etatmäßige Postassisteuteu. I« Geschäftsbereiche des Ministeriums des Kultus «ud Ssteutl. Unterricht». Zu besetzen: eine ständige Lehrer- stelle in Gornau b. Zschopau. Kollator: die oberste Schulbehörde. Grundgehalt: 1800 M, mit erfülltem 86. Lebensjahre 1650 M., von da ab steigend durch »jährige Zulagen von 150 M. bez. zuletzt von 100 M. bis zum Höchstgehalte von 8500 M., daS mit erfülltem 50. Lebensjahre erreicht wird; außerdem freie Wohnung und Gatten- genuß Bewerbungen mit den erforderlichen Unterlagen find bi« zum 88. Mai einzureicheu bei dem K. BeztrkSschulinspektor für Flöha. Mitteiluage» aus der öffentlichen Verwaltung. In der am 13. d M. abgedruckten Verordnung, die Ausführung des Reichsvereinsgefetzes vom 19. April 1908 betr., vom 12. Mai 1908, muß es in Absatz b) des 8 6 statt „deutliche Unterschrift" heißen „deutliche Qber- fchcht^ * Al» Zeitungen, in denen die an die Stelle der Anzeige tretenden Bekanntmachungen einer öffentlichen politr- schen Versammlung erfolgen können (8 6 Absatz 1 des »icichsoerclnsgescyes), hat die König!. Polizeidirektion gemäß 8 6ä der Ausführungsverordnung vom 12. Mai 1908 das „Dresdner Journal", den „Dresdner Anzeiger", die „Dresdner Nachrichten", die „Dresdner Neusten Nach richten" und die „Dresdner Volkszeitung" bestimmt. vberverwallttngs-ericht. Eine in Bäreuk>urg bei Kips dorf und zwar im OrtSteil Oberbärenburg ansässige Privat«, die in ihrem mit eigener Wasserleitung versehenen Grundstücke eine Pension für Sommergäste unterhält, war von der Gemeinde Bärenburg, nach dem diese für den oberen OrtSteil eine öffentliche Wasser leitung hergestellt hatte, zum WasserzinS herangezogeu worden und hatte mit ihrem dagegen eingewendeten Rekurse nur teilweise Erfolg erzielt. Sie erhob nunmehr Anfechtungsklage und machte geltend, daß die Bärenburger Wasserleitungsordnung den Grund satz der BerhältniSmäßigkeil verletze, weil sie nicht sämtliche Gemeindemitglieder, sondern nur die Grundstückseigentümer für bei- trag-pfltchtig erkläre, ferner bloß die Grundstücksbesitzer im OrtSteile Oderbärenburg heranziehe und den ForstfiSkuS völlig von der Beitrag-Pflicht entbinde, endlich aber die nicht angeschlossenen Grund stücke mit den angeschlossenen auf die gleiche Stufe stelle. Nach mündlicher Verhandlung hat da» OberverwaltuugSaericht die Klage abgewtesrn. AuS den Urteilsgründen ist folgende- herau-zuheben: Die WafserleituugSordnung fei zwar nicht in der Form de» OrtSgesetze» oder der Gemeivdesteuerordnung, sondern in derjenigen de» Ort-regulativ» erlassen worden und entbehre somit der Be stätigung der GemeiudeaussichtSbehörde. Rechtsungültig sei sie jedoch deshalb Nicht; denn nach der mit dem Wortlaute von tz 81 de» Kostengesetzes vom »0. April 1906 übereinstimmenden Absicht de» Gesetzgeber» sei e» grundsätzlich der Entschließung der zuständigen Gemeindebehörde überlasten, ob für die Einführung von Gebühren für öffentliche Einrichtungen die Form de» OrtSgesetze» oder der ortSpoltzeilicheu Bestimmungen angewendet werden solle Die vor liegende Wafferleitung»ordnuug bedürse somit der Bestätigung dann nicht, wenn der darin geordnete Wassrrzin» al» Gebühr für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung im Sinne de» Kostengesetzes aozusehen sei Diese Voraussetzung treffe zu, da di» vorliegende WasterleitungSordnung durch ihre Be stimmungen über den Zweck und die Benutzung der Wasserleitung, sowie über den WasserzinS in allen wesentlichen Punkten den Vorau»- setzuvgen entspreche, unter denen sich die Wasserleitung al» öffentliche Einrichtung (Veranstaltung der Gemeind« zur Erfilllung der ihr gegenüber der Allgemeinheit obliegenden Aufgaben) und der Wasser- ztu» al» öffentlich-rechtliche Gebühr kennzeichne. Sei aber der Waster- zin» eine derartige Gebühr, so sei aus ihn auch s 1» der Revi- vierten Laudgemeiadrotdnung, wonach z» den Gemeindeleistungen in der Regel nur Gemeindemitglieder und auch diese nur verhältnis mäßig heraozuziehen seien, nicht ohne weitere» anwendbar. Aller dings könne trotzdem der Gemeinde nicht da» Recht zugesprochen werden, einzelne E>< uhrenpflichtige zu bevorzugen nnd den hierdurch bedingten EinnahmeauSsall durch erhöhte Belastung der anderen auS- zugleichen. Eine solche rechtswidrige Benachteiligung einer einzelnen Gattung von Gebührenpflichtigen liege jedoch im Streitsalle nicht vor. Zunächst würden die Grundstücksbesitzer durch die Bestimmung, daß zunächst sie die Verpflichtung zur Entrichtung de» Wasserzinses treffe, schon deshalb nicht in ihren Rechten verletzt, weil sie ihrerseits nicht behindert seien, die Mietbewohner mit heranzuziehen, die WasterleitungSordnung auch der Gemeinde die unmittelbare Ein hebung deS WafferzinseS von den Mietern Nachlasse; e» komme hinzu, daß Sondersteuern auf den Grundbesitz nicht unzulässig feien. Eben sowenig sei die Beschränkung der WasterleitungSordnung auf den OrtSteil Oberbärenburg zu beanstanden; denn die Ausdehnung der Wasserleitung aus den OrtSteil Unterbärenburg sei nach den Dar legungen der Gemeinde tatsächlich unausführbar gewesen, weshalb den Bewohner» diese» OrlSteil» jede Benutzung» möglich leit fehl». Eine Begünstigung de» StaatSfiSku» liege ebenfalls nicht vor; denn der ForstfiSkuS habe daS für die Leitung benötigte Wasser abgegeben und einen Beitrag zu den Herstellungskosten geleistet, also für die Freilassung vom WasserzinS eine entsprechende Gegenleistung ent richtet. WaS aber das Recht der Gemeinde zur Erstreckung der Wasterzinsvorschristen auf die Besitzer nicht angeschloflener Grund stücke anlange, so beruhe dieses, wie da» OberverwaltungSgericht wiederholt ausgesprochen habe, auf der Eigenschaft der Gemeinde- Wasserleitungen al» öffentlicher Einrichtungen und auf der Erwägung, daß der öffentlich-rechtliche Zweck der Wasserversorgung in weniger leistungsfähigen Gemeinden nicht erreichbar sein würde, wenn eS an der Möglichkeit fehlte, die Pflicht zur BeitragSleistung auf die mit eigenen Leitungen verfehenen Grundstücke auSzudehnen. Dresden, 15. Mai DaS gestern auSgegebene 6. Stück de» Gesetz- und Verordnungsblatt» für da» Königreich Sachs«» vom Jahre 1S08 enthält: Bekanntmachung vom 82. April 1908, di« Enteignung von Grundeigentum zur Erbauung einer schmal spurigen Nebenbahn zwischen Thum »ud Meiner»dorf betreffend; Verordnung vom »0. April 1908, den Berkaus und Ankauf ge brauchter Verbandstoffe betreffend, sowie Verordnung vom 18 Mai 1908, die Ausführung de» ReichSvereinSgefetzeS vom 19. April 1908 betreffend (s. .Dresdner Journal' Nr. 110). De»tscheS Reich. Zur Reise des Kaiserpaares. (W. T «) Wiesbaden, 14. Mai. Der Kaiser und die Kaiserin unternahmen nachmittags eine Ausfahrt im Automobil nach dem Jagdschlösse Platte und machten dort einen Spaziergang Abend« begannen im Königl. Theater auf Allerhöchsten Befehl die diesjährigen Festvorstellungen. DaS Kaiserpaar wurde bei Seiner Ankunft vom Publikum mit Hochrufen begrüßt Auf- aeführt wurde das dramatische Gedicht „Gotberga" von Joseph Laufs mit Musik von Joseph Siller, da« die Wiesbadener Heilquellen verherrlicht. Nach der Vorstellung begab Sich der Kaiser zu einem Bierabend bei dem Intendanten v. Mutzen becher. vom Reichstage. („Nordd. Allg. Ztg ") Aus Anlaß der Kundgebung de« Deutschen Reichs tag« zu Ehren de« 60jährigen Regierungsjubiläums de« Kaiser« und König« Franz Joseph hat der österreichisch, ungarische Botschafter v. Szögyeny an den Präsidenten de« Reichstag» Grafen zu Stolberg.Wernigerode folgendes Schreiben gerichtet: ,Ew Exzellenz I Anläßlich der so erhebenden Beglückwünschung Sr Majestät de» Kaisers und Königs Franz Joseph durch die be freundeten und verbündeten deutschen BundeSsürsten zur Erreichung AllerhöchstseineS 60. Regierungsjahrs veranstaltete der Deutsche Reichstag, auf Antrag Ew Exzellenz, eine Sympathiekundgebung für Se. k. und k. apostolische Majestät, von der Se Majestät Kaiser Wilhelm Höchstselbst meinem Allergnädigsten Herrn Mitteilung machte — Se. Majestät Kaiser und König Franz Joseph haben daraufhin Se. Majestät Kaiser Wilhelm Höchstselbst um die Vermittelung Seine» DankeS an den Deutschen Reichstag ersucht, außerdem aber anzuordnen geruht, daß die- auch durch meine Vermittelung Tw. Exzellenz be- kanntgegeben werde. - Indem eS mir zur besonderen Auszeichnung gereicht, diesem Allerhöchsten Besehle hiermit zu entsprechen, bitte ich Ew. Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung ge nehmigen zu »ollen. — Der k. und l. Botschafter: v. Szögyeny.' Württemberg. (W T. B.) Stuttgart, 14. Mai. Die Regierung hat dem Landtag eine Nachttagsforderung in Höhe von 1 Mill. M vorgeleg zur Erweiterung der Zentralstelle für Handel und Gewerbe sowie zur Errichtung eine» Schulmuseum» und einer Postscheck anstalt. In der Zweiten Kammer wurde heute die Wahl dG Abg Andre (Z), Oberamtbezirk Oberndorf, mit 54 gegen 30 Stimmen für ungültig erklärt. von der Marine. (W. T B.) Berlin, 14. Mai. E. M. S. „Sleipner" ist am 13 Ma in Ferrol eingettoffen und am 13. Mai nach Brunsbüttel weiter gegangen. Die I. Minensuchdivifion ist am 11. Mai von Cuxhaven in See gegangen S M S „Zielen" ist am 11. Mai in Glückstadt eingettoffen und geht am 15. Mai wieder in See. S. M. S. „Grille" ist am 12 Mai in Bor- um und am 13. Mai vor Helgoland eingetroffen. Die I Manöverflottille ist am 12 Mai von Wilhelmshaven nach Helgoland gegangen. Die I. Manöverflottille ist am 13. Mai vor Helgoland eingettoffen. S. M. S. „Schwaben" ist am 13. Mai in Kiel eingettoffen Ausland. (England. (W T. B) London, 14. Mai Unterhaus. Lord Lonsdale fragte an, ob der Regierung Vorschläge bezüglich einer Verbindung des britischen Eisenbahnsystem« in Afrika mit dem deutschen vorlägen und ob die Walfischbay auf irgend eine Weise Gegen stand von Unterhandlungen zwischen der britischen und deutschen Regierung sei. Staatssekretär Grey beantwortete die erste Frage mit Nein. Was die zweite Frage betreffe, so seien nur in Rücksicht auf die Festlegung der Grenze zwischen dem Walfisch- bayterritorium und Deutsch-Südwestafrika Unterhandlungen im Gange Von feiten des Landwirtschaftsministerium« wurde mit geteilt, daß zurzeit nicht beabsichtigt sei, da» Verbot der Einfuhr von Heu und Stroh aufzuheben. Lord Lon»dale fragte weiter, ob der Emir von Afghanistan auf die Vorstellungen der indischen Regierung bezüglich der Beteiligung von Afghanen an den letzten Grenzverletzungen ge antwortet habe, und ob über die feindliche Kundgebung in Kayber Aufklärung erfolgt sei. Der Parlament»sekretär im Indischen Amt Buchanan erwiderte, die indische Regierung habe vom Emir in der gedachten Angelegenheit eine Erklärung er halten und der Emir habe ferner befriedigende Versicherungen gegeben über die von ihm ergriffenen Maßnahmen, um die Afghanen vom Zusammengehen mit den Banden in Nordindie» zurückzuhalten. Nähere« über die betreffende Korrespondenz mit zuteilen, verbiete sich jedoch im öffentlichen Jnterrffe. Die Französisch-Englische AuSftelluna wurde heute durch den Prinzen und die Prinzessin von Wale« feierlich er öffnet Unter den Anwesenden befanden sich auch die französi schen Minister Cruppi und Ruau. Die Feierlichkeiten wurden durch andauernden Regen beeinträchtigt. Der Prinz von Wale« hielt eine Ansprache, in der er Frankreich für die Mitarbeit dankte und der Hoffnung Ausdruck aab, die Ausstellung werde zu einem freundschaftlichen Wetteifer ermuntern, zu einem Gedankenaustausch anregen, das brüderliche Verhältnis der Nattonen stärken und den Frieden und das Gedeihen der Welt fördern. Bei einem Festmahl der Londoner Handelskammer hielten die französischen Minister Cruppi und Ruau Ansprachen, in denen sie die französisch-englische Ausstellung al« eine der er folgreichsten Kundgebungen der Latent» cvrctt»!« hinstellten und die Hoffnung auf eine weitere Ausdehnung der guten Be ziehungen zwischen Frankreich und England ausdrückten. London, 15. Mai. Staatssekretär Grey behandelte als Gast des Eisen- und Stahlverbands in einer Rede die Ab rüstungsfrage und betonte, daß für England eine Bekämpfung der wachsenden Kosten für die Bewaffnung erwünscht sei. Eine einzelne Nation sei aber ohne die Mitwirkung der anderen in dieser Frage machtlos. Die englische Regierung halte sich die Wichtigkeit der Aufrechterhaltung der Rüstungen gewärtig Ins besondere müßten die Ausgaben für die Flotte immer im Ver hältnis stehen zu denjenigen der anderen Mächte. „Daily Chronicle" veröffentlicht einen längeren Aufsatz von Stead sowie ein Gespräch mit dem Staatssekretär Dernburg. Dieser habe gestern abend eine Besprechung mit Jameson ge habt. Er werde heute an einem Frühstück in den Räumen der Chartered Company teilnehmen und in London auch den größten südafrikanischen Farmer Aba Bailey treffen. Staatssekretär Dernburg habe bestritten, daß er über den Bau einer Bahn von der Westküste nach Transvaal verhandeln wolle, aber hinzugefügt, der Bau von Eisenbahnen bedeute den Bau des afrikanischen Reiches „Bauen Sie Eisenbahnen und Sie werden keinen Krieg haben. Wir werden bald 3000 Meilen in Betrieb haben. . Zwischen Deutschland und England besteht kein Streit. Beide sind die Verwalter de« wettauSgedehnten südafrikanischen Besitzes Sie haben die gleiche Arbeit und machen oft die gleichen Fehler. Behalten wir stet« die gleiche Sache im Auge: Zusammenarbeit, nicht Nebenbuhlerschaft, da» ist mein Ideal. Ich bin glücklich, zu sehen, daß so viele Engländer meine Ansicht teilen. In der Zollftage für die deutschen Kolonien glauben wir an die offene Tür, und diesem Glauben entspricht unsere Praxis."^-. Rutzlanv. (W T. B) Et. Petersburg, 14. Mai. Die Reichsduma setzte in ihrer heutigen Sitzung, welcher der Vizepräsident de» Deutschen Reichstag», Geh Rat Paasche, nach Besichtigung de» Taurischen Palai» beiwohnte, die Verhandlungen über den Etat de» Ministerium» de« Innern fort. Der Gehilfe de»