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Dresdner Journal königlich Sächsischer Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 83. r> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS m Dresden. Donnerstag, 9. April 1908. Bez»gSprei«: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktag- nachmittag-. — Fernsprecher Nr. 1295. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigung-seite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3 mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem RedaktionSstrich (Eingesandt) 7b Pf. PreiSermäßigg- auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11,Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der in Sachsen staatsangehörige Herzogl. Sächsische Lammerherr und Rittmeister a. D. v. Einsiedel in Alten burg das ihm von Sr. Hoheit dem Herzog von Anhalt ver liehene Komturkreuz 2. Klaffe des Herzogl. Anhaltischen Haus ordens Albrechts des Bären annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der in Sachsen staatsangehörige ordentliche Pro fessor an der Ludwigs-Universität vr. Sommer in Gießen das ihm von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog von Hessen verliehene Ritterkreuz 1. Klaffe des Verdienstordens Philipps des Großmütigen annnehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die Nachgenannten die ihnen von Sr. Majestät dem Könige von Rumänien verliehenen Ordensdekorationen annehmen und tragen, und zwar der Hoskellermeister Till das Verdienstkreuz 2. Klasse der Krone von Rumänien, der Lakai Jentsch und der Lakai Fischer die Verdienst medaille 2. Klaffe desselben Ordens. Die beim Ministerium des Innern verwaltete Max - Richard - Stiftung gewährt alljährlich einer kurbedürftigen, mittellosen, im König reiche Sachsen staatsangehörigen Person — Kinder nicht aus geschloffen — die in Kissingen oder einem anderen bayerischen Bade Heilung sucht, eine Unterstützung von 200 Mark. Nach Befinden kann diese Unterstützung auch zum Gebrauche eines sächsischen, eines anderen deutschen oder eines österreichischen Bades gewährt oder auch unter mehrere Bedürftige verteilt werden. Angehörige der Amtshauptmannschaft Grimma (Stadt und Land) erhalten bei sonst gleicher Berechtigung den Vorzug. Gesuche sind bis zum 30. April 1908 an die IV. Abteilung des Ministeriums des Innern zu richten unter Beifügung 1 . eines ärztlichen Zeugnisses über die Krankheit und Notwendigkeit des Kurgcbrauches in dem betreffen den Bade, 2 . des Nachweises der sächsischen Staatsangehörigkeit, 3. einer amtlichen Bescheinigung über Unbescholtenheit, Mittellosigkeit, sowie über die Alters-, Erwerbs und Familienverhältniffe des Nachsuchenden. Nach den Stiftungsbestimmungen kann nicht berücksichtigt werden, wer festes Einkommen aus Gehalt, Pension oder einer Rente bezieht. Doch sollen Personen, die festes Einkommen aus einer Privatstellung beziehen, nicht grundsätzlich ausgeschloffen sein. Die Jahres-Einnahmen und Ausgaben der Stiftung mit einem Stammkapitale von 7206 Mark betrugen 226 M. 28 Pfg. Kassenbestand aus 1906 237 - 18 - Zinsen im Jahre 1907 463 M. 46 Pfg. Summa der Einnahmen, 225 - 20 - Ausgaben 238 M. 26 Pfg. Kassenbestand Ende 1907. Dresden, am 1. April 1908. 481 IV 0 Ministerium des Innern, IV. Abteilung, ««ob Die gemäß § 9, Absatz 1, Ziffer 3 des Reichs gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 — Reichsgesetzblatt Seite 361 fg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise der Hauptmarktorte im März d. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für das von den Gemeinden und Quartierwirten im April d. I. an Militarpferde zur Verabreichung gelangende Pferdefutter beträgt in: Chemnitz (Stadt und Land) Flöha Marienberg Annaberg Glauchau Hafer 100 üx Heu 100 Stroh 100 kx 17 M. 08 Pf. 10 M 13 Pf. 7 M. 35 Pf. 17 M. 43 Pf. 8 M. 05 Pf. 5 M. 25 Pf. Lhemuitz, am 7. April 1908. i,8V Königliche KreiShauptmauuschaft. s-iv Erkennungsnummern für Kraftfahrzeuge. Er kennungs nummer Name, Stand und Wohnort des Besitzer» Art des Fahrzeugs (ob Wagen oder Fahrrad) mit Benzinmotor IV. 824. Abel, Gebr., Stoffhandschuh fabrik, Grüna Wagen - 825. Wüstling, Julius Bruno, Privatmann, Chemnitz s - 826. Fischer, Ernst Arno, Kauf mann, Chemnitz Kugelbereifung Elastic, G. m. b. H., Chemnitz Zweirad - 827. Wagen - 828. Kurth, Fritz, Färber, Glauchau r - 829. Riedel, Hermann, Schneider meister, Meerane r - 830. Creutz, Theodor, Uhrmacher, Chemnitz Zweirad - 831. S e l l m a n n, Otto Theodor Ernst, Lackierer, Chemnitz Wagen - 832. Irmer, Walter, Hilfslehrer, Dennheritz Zweirad - 833. Fischer, Leonhard, Mechaniker, Meerane Wagen - 834. Hübler, Curt, Kaufmann, Görsdorf - - 835. Bößneck, Otto L Co., Firma, Glauchau r - 836. Schmidt, Karl Heinrich, Kauf mann, Chemnitz Schüller, Adolf, Ingenieur, Venusberg Zweirad - 837. Wagen - 838. Opitz, Gustav Adolf, Meerane r - 839. Werrmann, Julius Ernst, Bautechniker, Chemnitz Zweirad - 840. Wünschmann, Johannes Max, Färbereibesitzer, Chemnitz Wagen übergegangen sind die Kraftfahrzeuge mit den ErkennungSnummern: - 440 in den Besitz der Ja. Ludwig Thränitz, Erste Chemnitzer Automobilzentrale, Chemnitz, - 277 in den Besitz des Fabrikanten Gust. Wilh. Schlegel in Neukirchen i. E-, - 67 in den Besitz des Mechanikers Wilh. Sebastian Bach, Chemnitz, - 194 in den Besitz des Kaufmanns und Drogisten Osmar William Uhlig, Chemnitz, - 595 in den Besitz des Technikers Karl Reinhard Wilhelm Jäger, Chemnitz, - 305 in den Besitz des Fahrradhändlers Max Franke, Oberlungwitz, - 118 in den Besitz des Kupferschmiedemstrs. Woldemar Pilz, Buchholz, - 197 in den Besitz des Maschinisten Karl Richard Leonhardt, Chemnitz. Hierüber: IV. 102, IV. 140, IV. 100, IV. 105, IV. 52, IV. 719, IV. 220, IV. 318, IV. 460, IV. 732, IV. 633, IV. 61 sind außer Betrieb gesetzt, - 168 Verzug des Besitzers nach Mühlau (Bez. Leipzig), - 218 ist an die Fa. Gottwald L Co. in Breslau zurück gegeben worden, - 791 nach Frankfurt a. M. verkauft, - 46 nach Bayern verkauft, - 731 Verzug des Besitzers von Chemnitz nach Rabenstein. Chemnitz, am 30. März 1908. i»4sm Königliche Kreishauptmauuschaft. «4l4 Fräulein Cäcilie Dose, GewerbeauffichtSbeamtin für den Regierungsbezirk Dresden, hat von heute ab ihre Wohnung von Winckelmannstraße 1 nach Dresden-Plauen, Hohe Straße Nr. 95 verlegt. Dresden, den 9 April 1908. ,iv4iiv Königliche KreiSha»It««»»schaft. ,407 Die bisherige Verkehrsstelle „Erfenschlag Haltepunkt" an der Linie Chemnitz—Adorf erhält vom 1. Mai dieses Jahres ab anstatt der früher in Aussicht genommenen Be zeichnung „Chemnitz Wasserwerk" die Bezeichnung „Chemnitz- Reichenhain". S4os lällsss Kgl. Gen.-Dir. der Sachs. Staatseisendahnen. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Auzeigeuteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hose. Dresden, 9. April. Se. Majestät der König erledigte im Laufe des heutigen Vormittags Regierungsgeschäfte und empfing um 12 Uhr die Departementschefs der Königl. Hof staaten zum Rapport An der heutigen Mittagstafel bei Sr. Majestät dem Könige nahm Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Mathilde teil. Dresden, 9. April Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Mathilde wohnte gestern vormittag den Osterprüfungen in der 5. Bezirksschule, Görlitzer Straße 10, bei Abends besuchte Höchstdieselbe das Konzert de« Tonkünstlerverein» im Gewerbe hause Deutsches gleich, vom Reichstage. (W. r. v.) Sitzung vom 8. April 1S08. Am BundeSratStisch Staatssekretär vr. v. Bethmann-Hollweg, Minister Delbrück. Nach debatteloser Erledigung einiger Geschäft-ordnungssachen über Strafverfolgungen der Abgg. vr. Hahn, Stadthagen und Legien wurde die dritte Lesung des Bereinsgesetzes begonnen. Abg Gröber (Z.) meinte, der Entwurf habe eine arge Ent täuschung gebracht und atme den alten Beist der Bevormundung und Polizeischikane. Da- neue Gesetz sei ein weitgehende- Machtmittel der Regierung gegen die jeweilige Minderheit, ein «u-nahmegesetz gegen die Polen und Sozialdemokraten, ein offene- Antipolen- und ein verschleiertes Sozialistengesetz. Das Gesetz richte sich auch gegen die sozialdemokratischen Gewerkschaften. Ein solches Gesetz könne auch nicht ohne internationale üble Wirkung bleiben; eS bedeute die Über tragung der alten preußischen Gewaltpolitik auf das Reich Abg Fürst v Hatzfeld (Rpt) bemerkte, die Festsetzung des achtzehnten Lebensjahres sei für seine politischen Freunde die Be dingung gewesen, unter der sie allein dem Gesetz zustimmen konnten. (Reichskanzler Fürst v Bülow betritt den Saal.) Das Deutsche Reich sei ein Nationalstaat und es sei erklärlich, daß der nationale Charakter auch aus dem G-biet der Sprache seinen Ausdruck finde Das Kompromiß über diesen Paragraphen, der ein wesentliche- Hilssmittel gegen deutschfeindliche Bestrebungen sei, habe den libe ralen Parteien ein schweres Opfer auferlegt; sie würden den Wählern gegenüber einen schweren Stand haben. Aber es sei nicht zu verkennen, daß mit dem Gesetz ein freiheitliches Reichs-Verein»- und Versammlungsrecht geschaffen sei Es handle sich nicht um eine Enteignung der Muttersprache. Man lege ein neues Band um das Reich, was noch vor zwei Jahren niemand erwartet hätte (Lebhafte Zustimmung rechts) Das Gesetz atme nicht den Geist der Polizeischikane, sondern im Gegenteil sei da» Poltzeisystem zurückgedrängt. (Lebhafte Zustimmung) Man könne sich leicht eine Opposition gestatten, wenn man eine Verantwortung nicht zu tragen brauche und trotzdem einen Vorteil vom Gesetz habe (Ruf: Sehr gut!) Da daS Gesetz dem Reichstage gelungen sei, biete sich die Aussicht dar, daß im nächsten Winter vielleicht mit einer noch größeren Mehrheit ein wichtigeres Gesetz zustande komme, und daS Reich endlich auS der Finanznot herauskomme Abg. Fürst Radziwill (Pole) protestierte gegen die Äußerung des Abg. v. Payer in der zweiten Lesung, daß die Polen zwar gleiche Rechte verlangten, aber nicht gleiche Pflichten ersüllen wollten. Beweise seien nicht geliefert worden. Die Polen seien nicht Deutsche, die zufällig polnisch redeten, sondern Polen, die zufällig preußische Staatsangehörige seien. ES gebe in der polnischen Bevölkerung keine revolutionären Bestrebungen, sondern daS polnische Volk stehe in be wunderungswürdiger Ruhe den Angriffen gegenüber, welche die Ge setzgebung neuerdings gegen sie aussührte (Sehr richtig! und Beifall im Zentrum und bei den Polen.) Ec wünschte, daß die Zeit komme, wo der Sonnenschein besserer Erkenntnis über das Wesen der Freiheit den Blockaebel zerstreue Er appelliere nochmals an da- Haus, in letzter Stunde genauere Abgrenzung der Begriffe von öffentlichen und politischen Versammlungen zuzugestrhea. Abg Dietrich (kons.) polemisierte gegen den Abg vr. Spahn (Z), der eS al- unmöglich bezeichnet habe, daß ein Pole LoSreißuug an strebe Ein diesem nahestehender Historiker namens Spahn habe in einem Aussätze daS Gegenteil behauptet (Heiterkeit) Wenn einmal ein Gesetzentwurf die zweite Lesung passiert habe, erscheine eS nicht freundnachbarlich, zu markten, was eine oder die andere Partei da bei geleistet habe. In der Frage der Jugendlichen hätten die Frei- finnigen die Priorität de- Gedanken» für sich in Anspruch genommen Der Gedanke an sich sei vernünftig; darum weder freisinnig noch konser vativ, sondern beide» (Unruhe) Die Konservativen im Lande sollte» einsehen, daß e» sich in diesem Gesetz« nur um di« Form der politischen Betätigung handle E» sei richtig. an Stelle der Anzeige die öffent liche Bekanntmachung zu setzen E» wäre schlimm, wenn die Werbe- kraft de- konservativen Gedankcn» unter dieser Bestimmung erlöschen sollte (Beifall recht«) Abg vr Junck (al ) sprach seine Freude über die Geschlossen heit de- Reich-tag» in dieser Frage au« und begrüßte die gegen wärtige Konstellation, der da« Zentrum nicht angehöre Der Redner ging dann auf di« Praxi« der Polizei bei den Versammlungen in