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T^ontglieh Läehsts^ev Stcrcrtscrnzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 65. t> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS in Dresden. <r Donnerstag, 19. März 1908. Be-ugSprei-: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktag- nachmittag». — Fernsprecher Nr. 1295. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3 mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf. Preisermäßigg- auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Sekanntmachung, die Kosten für Wasseruntersuchungen betreffend Das Ministerium des Innern hat einer Anregung aus der Mitte der Ständeversammlung zufolge beschlossen, die Kosten für Wasferuntersuchungen durch die Zentralstelle für öffentliche Gesundheitspflege in Dresden künftig in etwas weiterem Umfange als bisher zu erlassen, und zwar vorzugs weise ärmeren Gemeinden und ärmeren Privatpersonen gegen über, vorausgesetzt, daß die Untersuchungen 1. von der Aufsichtsbehörde angeordnet oder vom Bezirks arzte bei der Gemeinde unmittelbar beantragt waren, und 2. nicht durch unbegründete Beschwerden oder besondere Unternehmungen (z. B. Errichtung von Bauten, gewerblichen Anlagen und dergl.) nötig geworden sind. Die Erlaßgesuche sind unter Darlegung der Verhältnisse im geordneten Dienstwege an das Ministerium zu bringen. Dresden, den 9. März 1908. ios»/I1Lä. i7si Ministerium des Zairern. Bei der Königlichen Kreishauptmannschaft ist die Ge schäftszeit vom 1. April dieses Jahres ab an den Sonn abenden auf vormittags von 9 bis nachmittags 3 Uhr und an den übrigen Wochentagen auf vor mittags von 9 bis 1 Uhr und nachmittags von 3 bis 6 Uhr festgesetzt worden. Chemnitz, am 17. März 1908. 172s Königliche Kreishauptmannschaft. Wegen Reinigung der Geschäftsräume werden bei der Königlichen Kreishauptmannschaft Freitag und Sonnabend, den 3. und 4. April dS. IS. nur dringliche Sachen erledigt. Chemnitz, am 17. März 1908. 1730 Königliche Kreishanptmanuschaft. Die Durchschnittspreise für Weizen, Roggen, Mehl und Fourageartikel in den letzten 10 Friedensjahren sind für die Lieferungsverbände des Regierungsbezirks auf die Zeit bis zum 1. April 1909 folgendermaßen festgesetzt worden: Im Hauptmarktorle Durchschnittspreis pro 50 Irg Weizen Weizen mehl iucl. Mahllohu Roggen M. Pf. Roggen mehl iocl. Mahllohn M Pf Hafer Heu Stroh M. Pf. M Pf- M. Pf- M. Pf M. Pf- Chemnitz, für die Lieferungsverbände der Stadt und der Amtshauptmannschaften Chemnitz, Flöha, Marienberg und Annaberg 9 04 10 87 7 64 9 76 7 63 3 71 2 79 Glauchau, für den Lieferungsverband der Amts hauptmannschaft Glauchau 8 35 10 23 7 § 53 9 86 8 59 4 23 2 56 1731 Königliche Kreishauptmannschaft Chemnitz, am 10. März 1908. 82 v Amtlicher Keucht bn König!. Kommission siir das Dtterinärwelea über die am 15. März 1908 im Königreiche Sachsen herrschenden ansteckenden Tierkrankheiten. 1. Milzbrand. Amtsh. Dresden-N.: Lausa (1 Gehöft); Dippoldis walde: Hartmannsdorf (1); Freiberg: Langenau (1), Naundorf (1); Schwarzenberg: Beierfeld (1), Raschau (1); Zwickau: Obergrünberg (1); zus. 7 Gemeinden und 7 Ge höfte. 2. Tollwut. Amtsh. Zittau: Mittelherwigsdorf (1), Niederoder witz (1); zus. 2 Gem. 3. Rotz der Pferde. AmtSh. Grimm a: Colditz (1), Commichau (1), Grimma (1), Terpitzsch (1); zus. 4 Gem. u. 4 Geh. 4. Lungenseuche des Rindviehs. AmtSh. Borna: Hopfgarten (1), Reichersdorf (1); Chemnitz: Ursprung (1); Glauchau: Bernsdorf (1), St. Egidien (1), Wernsdorf (1); zus. 6 Gem. u. 6 Geh. 5. BläSchenauSfchlag de» Rindvieh«. Amtsh. Meißen: Meißen (1); Annaberg: Cran- zahl (3); Oelsnitz: Arnoldsgrün (3); zus. 3 Gem u. 7 Geh. 6. Räude der Schafe. Amtsh. Grimma: Müglenz (1). 7. Räude der Pferde. Stadt Leipzig (1): Amtsh. Grimma: Wurzen (1); zus. 2 Gem. u. 2 Geh.' 8. Schweineseuche, eiuschl. Schweinepest. Amtsh. DreSden-A.: Braunsdorf (1); Dippoldis walde: Obercarsdorf (1); Freiberg: Lichtenberg (2), Randeck (2), Zethau (1); Grimma: Mühlbach (1), Otter wisch (1), Staudtnitz (1), Thammenhain (1), Würschwitz (1); Chemnitz: Neukirchen (1); zus. 11 Gem. u. 13 Geh. 9. Hühnerpest. Amtsh: DreSden-N.: Niederlößnitz (1). 10. vrnstsenche der Pferde. AmtSh. Meißen: Daubnitz (1); Löbau: Kotitz (1); Großenhain: Folbern (1), Kalkreuth (1), Mühlbach (1), Priestewitz (1), Riesa (1), Tiefenau (1); Stadt Leipzig (2); AmtSh. Leipzig: Markkleeberg (1); zus. 10 Sem. u. 11 Seh. 11. Rotlaufseuche der Pferde. Amtsh. Bautzen: Drehna (1); Stadt Dresden (1); Stadt Leipzig (1); zus. 3 Gem. u. 3 Geh. 12. GehirnrückenmartSentzündung der Pferde. Amtsh. Großenhain. Sacka (1); Leipzig: Gun dorf (1); Borna: Greifenbain (1), Wyra (1); Döbeln: Falkenau (1), Leisnig (1), Tautendorf (1); Rochlitz: Hart mannsdorf (1); Chemnitz: Eibenberg (1), Erlbach (1), Grüna (1), Kirchberg (I), Kühnhaide (1), Mittelfrohna (1), Neukirchen (1), Seifersdorf (1), Wittgensdorf (1), Wüsten brand (1); Flöha: Gornau (1); Glauchau: Bernrdorf (1), Rödlitz (1); Schwarzenberg: Lauter (1); Zwickau: Culitzsch (1), Harthau (1), Weißbach (1); zus. 25 Gem. U. 25 Geh. 172b . Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums der Justiz. Der Rechtsanwalt August Guido Schiefer in Leipzig ist zum Notar für Leipzig, alte Stadt, auf so lange Zeit, als er dort seinen Amtssitz haben wird, ernannt worden. Im Geschäftsbereiche de» Ministeriums des Melius «. östentl. Unterrichts. Zu besetzen: Die Kirchschulstelle zu Großstorkwitz b. Pegau Kollator: Die oberste Schulbehörde Reben Amtswohnung mit Garteu 1200 M. Schul-, 429 M. Kirchen- gehalt, 165 M für Turnunterricht und Fortbildungsschule, der LehrerSfrau bo M für Nadelarbeiten. Bewerbungen bis 31. März an den K. BezirkSschulinspektor in Borna; — eine ständige Lehrer stelle an der katholischen Volksschule in Meißen Kollator: DaS Apostolische Bikariat im Königreiche Sachsen. AnsangSgehalt: 1600 M einschl Wohnuugsgeld, steigend vom Beginne des 27. LrbenSjahreS durch AlterSzulagen von je 200 M in Perioden von 3 Jahren bis 3600 M. Gesuche sind bis 1 April bet dem Apostolischen Vikariate in Dresden tinzureichen; — eine ständige Lehrerstelle in RöhrS- dorf b Chemnitz. Kollator: die oberste Schulbehörde 1800 M Grundgehalt, steigend durch staffelmäßige Zulagen bis zu 2550 M., »00 M WohnungSgeld für verheirateten, 200 M für unverh Be werber, außerdem 110 M für FortbildungSschulunterricht Aus wärts verbrachte Dienstjahre werden angerechnrt Bewerbungen unter Beifügung der notwendigen Unterlagen (ev. Militärdienst- autweiS) btS »0. März an den K BezirkSschulinspektor für Chemnitz v, Neefestr 481; — die neubegründete 5 ständige Lehrer stelle an der achtklaisigen Schule zu Seidau Kollator: Die oberste Schulbehörde. 1200 M. Grundgehalt uud freie Wohnung. Gesuche mit deu vorgeschriebeneu Beilagen sind bis zum 27 März bei dem K. BezirkSschulinspektor in Bautzen einzureichen ; — die katholisch« Schul- stellt an der zweiklassigen deulsch - wendischen Schule zu Sdier. Kollator: die oberste Schulbehörde. Außer freier Wohnung im Schul- Hau» und Gartennutzung: 1200 M. vom Schul-, 108 M. vomKirchen- btenst, sowie 55 M. für Turnunterricht. Bewerber, die der wendischen Sprache mächtig und zum Kirchendienst besähtgt sind, wollen ihr Gesuch mit den voraeschriebenen Beilagen bi» zum 28. März bei dem K. BezirkSschulinspektor in Bautzen einreichen. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile) Aichtamtilälcr Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 19. März Se Majestät der König ritt heute vormittag in der Dresdner Heide und empfing hierauf von 12 Uhr ab im Königs Residenzschlosse nachstehende Herren in Audienz: Geh Rat Prof, vr MitteiS-Leipzig, Rektor der König! Technischen Hochschule Geh Hofrat Prof vr. Möhlau, Magnifizenz, vom ehemaligen Dienst Ihrer Majestät der Hoch seligen Königin-Witwe: Kommissionsrat Hohlfeld, Sekretär Winkler, Kammerdiener Jährig, Bereiter Jahn, Küchenmeister Faucherre, Kammertürhüter Philipp, Stubenheizer Schindler, und Wagenhalter Jutte, ferner eine Abordnung des Tier schutzvereins in Chemnitz, bestehend aus den Herren Amts- gerichtSrat Justizrat vr. Schwarze, Kaufmann Remp und Bezirksschullehrer Hartmann und anschließend die Herren Bau rat Schnabel-Bautzen, Baurat Kluge-Chemnitz. Oberlehrer Prof vr Mäschel-Wurzen, Fabrikbesitzer Apitzsch Plauen i V. und Kaufmann Dimpfel-Leipzig Mittags nahm Sc Majestät der König mit Ihren König! Hoheiten den Prinzen-Söhnen und Prinzessinnen-Töchtern an der Familientafel bei Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Mathilde im Palais am Taschenberge teil Zu derselben war auch Se. Hoheit der Herzog Karl Borwin zu Mecklenburg- Strelitz geladen Se. Majestät der König wird morgen abend eine Reise nach dem Süden antreten. Allerhöchstderselbe begibt Sich zunächst nach Sigmaringen, um dem Fürstlich Hohenzollernschen Hof einen Besuch abzustatten, und reist von dort am Montag, den 23. März über München nach Bozen, Mailand und Genua Sowohl in Bozen, al« auch in Mailand ist ein kurzer Aufenthalt vor gesehen Von Genua ab erfolgt die Reise mit dem Lloyd- dampfer „Großer Kurfürst" nach Antwerpen, wo die Ankunft am 7. oder 8 April d. I zu erwarten steht. Die Rückkehr Sr. Majestät des Königs nach Dresden ist für den 9. April d. I. vormittags in Aussicht genommen Dresden, 19 März Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Mathilde wurde heute morgen 8 Uhr vor dem Königl Palais am Taschenberge aus Anlaß HöchstihreS Geburtstags »vom HorniftenkorpS de« 2. Jägerbataillons Nr. 13 eine Morgenmusik dargebracht. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. Oderverwaltuogs-ericht. Die Verwaltungsbehörden haben nicht darüber zu entscheiden, ob ein Anspruch auf anteilige Vergütung der gemeinschaftlichen Brandmauer b'esteht. Der Eigentümer und Erbauer eines Wohnhauses in DreSden- Löbtau hatte den ihm gegen deu Besitzer de» Nachbargrundstücks zu stehenden Anspruch auf anteilige Vergütung der gemeinschaftlichen Brandmauer an einen Dritten abgetreten. Aus besten Antrag wurde dies im Juli 1S05 im Oblastenbuche der Stadt Dresden verlautbart Neuerdings eröffnete ihm der Stadtrat, daß der Abtretungseintrag wieder zu löschen sei, weil nach den ortSbaugesetzlichen Bestimmungen der Anspruch aus Entschädigung für Mitbenutzung einer Brandmauer erst mit dem Anbaue und nur für denjenigen entstehe, der zu diesem Zeitpunkte Eigentümer der Brandmauer sei Den hiergegen erhobe nen Rekurs verwarf die KreiShauptmannschaft. Auch die Anfechtungs klage hat da» Oberverwaltung-geeicht abgewiesen. Den Entscheidung? gründen de- letzteren entnehmen wir folgendes: Nach § 1 de- Ort« gesetzeS vom 22 Dezember 1205 über da- Oblastenbuch für die Stadt Dresden diene diese- »zur Beurkundung der baurechtlichen Verpflichtungen und der hinsichtlich solcher durch Abtretung, Pfän dung rc. eiutrrtenden rechtlichen Veränderungen*. Die Enticheidung der Streitfrage, ob die Löschung de- für den Kläger im Oblastenbuche eingetragenen Anspruch« gerechlieritgt sei, hänge daher zunächst davon ab, ob die dem Besitzer de- Nachbargrundstücks im Anbaufalle ob liegend« Verbindlichkeit zur anteiligen Vergütung der Kosten der gemeinschaftlichen Brandmauer unter den Begriff der .banrecht- lichen Verpflichtung* falle, der Anspruch mithin überhaupt eintragS- iähig sei Unter baurechtlichen Verpflichtungen im Sione de» OrtSge e^e? könnten nur solche verstanden werden, die ausschließ lich auf deu besonderen Bestimmungen uud Grundsätzen de» Bau- recht» beruhend, al» eine unmittelbare Folge de» Bauen» selbst entstehen uud daher dem öffentlichen Rechte aagehöreu Bon diesen Voraussetzungen treffe im vorliegenden Falle keine zu Der Anspruch auf anteilig! Vergütung der Kosten einer in doppelter Stärke her- gestellten Brandmauer werde nicht schon dadurch begründet, daß der Nachbar überhaupt baue, denn eS hänge lediglich von seinem Belieben