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Dresdner M Munal. königlich SA^sisehev StacrtscAttzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 44. -r> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: i. V BezirkSassessor vr. Gerth in Dresden. <r Sonnabend, den 22. Februar 1908. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expeditiou, «roße Zwingerstraße SO, sowie durch die deutscheu Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzeln« Rummeru 10 Ps. — Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher Nr. 1298. Ankündigungen: Die Zeile kl Schrift der amal gespalt. AnkündigungSseite 2b Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf »mal gesp. Textseite im amtl. Teile SO Pf., unter dem RedaftionSstrich (Eingesandt) 7L Ps. PreiSermäßigg. auf GeschästSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Landrichter vr. Arthur Adolf Hermann Müller in Chemnitz vom 1. April an zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Crimmitschau zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem AssistentenundAbteilungsvorstande am ChemischenLaboratorium der Universität Leipzig Hofrat vr. Max Adolf Guthzeit das Ritterkreuz 1. Klasse vom Albrechtsorden zu verleihen. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat dem Schul knaben Oskar Richard Bär in Mockritz für die von ihm am 24. Januar dieses Jahres mit Mut und Entschlossenheit bewirkte Rettung zweier Mädchen vom Tode des Ertrinkens im kiswerkSteiche zu Mockritz eine Belohnung bewilligt. Dresden, am 8. Februar 1908. bioill Königliche KreiShauptmannschast. w8o Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses Freitag, den 28. Februar 1908, Mittags 12 Uhr, im Sitzungssaale der Königlichen Kreishauptmannschaft — Schloßstraße 34/36, II. Geschoß —. Die Tagesordnung hängt in der Hausflur des Dienst- gebäudes zur Einsicht aus. 4011 Dresden, am 20. Februar 1908. iosb Königliche Kreishauptmannschaft. Am 29. Dezember 1907 hat der Schulknabe Oskar Kurt Naupert in Reichenbach b. Waldheim einen Knaben aus der Gefahr des Ertrinkens gerettet. Die Königliche Kreishauptmannschaft nimmt gern Ver anlassung, diese mit lobenswerter Entschlossenheit und nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkte Tat öffentlich lobend an zuerkennen. II X SK1 Leipzig, am 10. Februar 1908. 1086 Königliche Kreishauptmannschaft. (Siehe auch 2. Beilage.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hofe. Dresden, 22. Februar. Se. Majestät der König wird heute abend 7 Uhr 20 Min von Leipzig wieder in Dresden eintreffen. — Ihre Königl Hoheit die Prinzessin Mathilde wohnte gestern abend dem Symphoniekonzert im Königl. Opern hause ber. Mitteilungen aus der öffentliche» Verwaltung. Dresden, 22. Februar Gestern mittag empfing Se. Exzellenz Hr. Staatsminister vr. Graf v. Hohenthal und Bergen in Gegenwart des Ministerialdirektors Geh. Rate« vr. Roscher eine von Hm. Fritzsche-Dresden geführte, von dem Syndikus Hm. Rechtsanwalt vr. Freytag und Hm. Landtags abgeordneten Roch begleitete Deputation des Verbandes der Sächsischen Saalbesitzer, der etwa 1800 Saalbesitzer um faßt. Die Erschienenen legten die Wünsche der sächsischen Saalbesitzer dar, die in der Hauptsache folgende Punkte be trafen : Gleichmäßigere Handhabuna der Tan^gcnehmigungen und des MilitärvervotS in den verschiedenen AmtShauptmann- schaften, Verschonung der Saalbesitzer mit neuen Gemeindelasten bei der Feststellung des geplanten Gemeindesteuergesetzes, Be schränkung der geschloffenen Zeiten in Sachsen nach dem Vor bilde anderer deutscher Staaten, Absehen von der Erhebung hoher Gebühren bei Versagung nachgesuchter Tanzgenehmigungen und andere Zusammensetzung der Bezirksausschüsse. Se. Exzellenz nahm eine ausführliche Darlegung dieser Wünsche entgegen und stellte deren wohlwollende Erwägung in Aussicht, machte aber darauf aufmerksam, daß einige dieser Wünsche nur im Wege der Gesetzesänderung erfüllbar seien -- Die Tagesordnung für die Freitag, den 28. Februar, mittags 12 Uhr in Dresden stattfindende KreiSauSschußfitzung enthült u. a. folgende Gegenstände in öffentlicher Sitzung: Erhebung der Gemeindeanlagen in Dippoldiswalde; Übernahme einer bleibenden Verbindlichkeit feiten der Stadtgemeinde Meißen; III. Nachtrag zur Anlogenordnung in Pirna, Steuerbefreiung der Kriegsteilnehmer betr.; BezirkSgrenzenveräuderung zwischen der Stadt Meißen und der Ge meinde Questenberg; Übernahme einer bleibende» Verbindlichkeit feite» der Stadt Riesa. Es schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung au. Deutsches Reich. Bom Reichstage. (W. T. B) Sitzung vom 21. Februar 1908 Am BundeSratSttsche Staatssekretär vr. v. Bethmann- Hollweg Zweite Beratung des Entwurfs eines Scheckgesetzes. 8 1 (Vorschriften über den Inhalt deS Schecks) wurde ohne Debatte angenommen. Zu 8 2 (passive Schecksähigkeit) lag ein Antrag der Abgg. Bassermann, Bruhn rc. vor, daß auch die unter amtlicher Aufsicht stehenden Sparkassen als Bezogene bezeichnet werden sollen. Abg Bassermann (nl.) begründet den Antrag, der den Wünschen der deutschen Sparkassen, des Deutschen Sparkaffen- verbandeS entspreche. Abg. Nacken (Z.) sprach seine Freude auS, daß alle Parteien zu dem eben von Bassermann empfohlenen Antrag sich vereinigt hätten. Staatssekretär vr. v. Bethmann-Hollweg: Die Be sorgnis, daß den Sparkaffen daS Recht der passiven Schecksähigkeit bestritten werden könnte, wenn der Entwurf ohne den obigen Antrag angenommen werde, sei unbegründet Die passive Scheckfähigkeit der Sparkaffen, die dazu berusen seien, den Kontokorreotverkehr zu be treiben, sei unbestreitbar. (Sehr richtig!) Er halte es nicht für unbedingt notwendig, daß die passive Scheckfähigkeit der Sparkassen ausdrücklich im Gesetz ausgesprochen werde. Wenn aber der Reichs tag daraus Wert lege, so beständen bei den Regierungen hierfür keine Bedenken. Der Aufsichtsbehörde und dem Landrecht müsse die Befugnis zugestanden werden, im Interesse der sparenden Leute solchen Sparkassen, die etwa die nötige Sicherheit nicht bieten, die Schecksähigkeit in dem einzelnen Falle zu versagen. (Sehr richtig!) Abg. vr. Arendt (Rp.) meinte, soweit die Sparkaffen für den Scheckverkehr geeignet seien, seien ihre Rechte vollständig durch den § 2 gewahrt. Der Antrag sei überflüssig, doch stimme er ihm zu, um nicht die allgemeine Harmonie der Parteien zu stören Abg. v. Brockhausen (kons.) hob die ausgezeichnete Aus arbeitung deS Entwurfs hervor und sprach seine Zustimmung zu dem Antrag auS. Nach weiteren Erklärungen der Abgg. Mommsen (frs. Vgg), Singer (soz.) und Nackens (Z.) wurde der Kompromißantrag und der so gestaltete 8 2 angenommen Nach eiuer Abänderung in 8 16 wurde daS Gesetz unverändert angenommen, daS nach dem Antrag des Abg. Mommsen (frs. Vgg.) am 1. April 1908 in Kraft treten soll In fortgesetzter Beratung des Justizetats trat Abg. vr. Frank-Mannheim (soz.) der Erklärung des Staatssekretär» entgegen, daß es keine Klassenjustiz geb« Die Klassenjustiz sei sogar schon auf die freiwillige Gerichtsbarkeit übergegangen, wie mehrere Beispiele vor dem BormundfchaftSgericht bewiesen. Bor allem sei eS nötig, daß die Justiz demokratisiert werde. DaS Vertrauen des Volkes in die deutsche Justiz sei durch die letzten Prozesse mit ihren Begleiterscheinungen nicht erhöht worden. Der Staatsanwalt messe nicht mit gleichem Maße, wenn eS sich darum handle, im öffentlichen Interesse Anklage zu erheben. Die Handhabung der Untersuchung-« hast spreche vielfach allen berechtigten Forderungen Hohn. Der Redner ging dann auf die Anträge seiner Partei ein betreffend Be seitigung deS Zeugniszwangs, Schutz der Abgeordnetenimmunität, Tagegelder an Schöffen und Geschworene. Der Antrag, der den Tarifvertrag regeln wolle, sei durchaus richtig. Was den gestern erwähnten Fall Wrede betreffe, so zeige er jedenfalls die unterschted- liche Behandlung der verschiedenen BolkSklassen. Abg. Schirmer (Z): Auch er habe bisweilen den Eindruck, als ob die Mächtigen und Reichen manchmal anders behandelt würden, als die niederen BolkSkreise. Die milde Behandlung der Fürstin Wrede habe in weitesten Kreisen deS Volke- scharfe Kritik hervorgerufen Auch heute noch würde in der Gesetzgebung zwischen Menschen erster und zweiter Klasse unterschieden. Man denke nur an das Wahlrecht kleiner Bundesstaaten, bei denen die Arbeiter als minderwertig betrachtet würden. Die Polenvorlage sei auch nicht geeignet, die Auffassung von der bestehenden Rechtsgleichheit zu stützen. Der Redner ersuchte dann um Auskunft, ob und wann die Vorlage zur Sicherung deS Koalition-recht» an den Reichstag komme. Da- Recht der Tarifverträge müsse festgelegt werden, wie es die Resolution seiner Partei und die der Nationalltberalen fordere. Abg. vr. Müller-Meiningen (frf. Bp): Seine Partei stehe auf dem Standpunkt, daß es sehr gut wäre, wenn zwischen den Parteien Vereinbarungen getroffen würden, um die Resolutionsflut etwas einzudämmen. (Zustimmung links.) Die gestrige Erklärung des Staatssekretär» über die Resolution Albrecht (soz.) betreffend die Gewährung der Diäten an Schöffen und Geschworene habe ihn nicht befriedigt. Er habe selbst zugestanden, daß die Sache reif wäre zur legislatorischen Lösung. Was die Resolution über die Tarifverträge betreffe, so stehe seine Partei diesen Friedensorganisationen, wie man sie bezeichne, sympathisch gegenüber. Der Antrag der Sozialdemo kraten bezüglich der Beseitigung deS Zeugniszwaogs sei eine alte liberale Forverung. Auch seine Partei sei der Überzeugung, daß der Erlaß des Reichskanzlers zwar gut gemeint sei, aber nur wenig praktischen Wert hätte. WaS die ZeugniSverweigeruckg der Abgeord neten betreffe, so habe Abg. Gröber dafür plaidiert, sie separat bei der Beratung deS StatS de» Reichstags zu behandeln Man würde dann die Sache dreimal behandeln müssen. Er bitte, den Antrag seiner Partei anzunehmen, der besser sei als der sozialdemokratische ES liege kein polnisches Bedürfnis vor, die Immunität auch auf die Vertretung kommunaler Körperschaften auSzudehnen. Die Resolution Heinze wegen einheitlicher Regelung des Strafvollzugs entspreche ebenfalls einer alten liberalen Forderung. Scharf müsse er sich gegen die Resolutton v. Liebert betreffend Anwendung der Deportation wenden. So auS dem Handgelenk könne eine solche Frage nicht gelöst werden. Was de» Antrag der Sozialdemokratie auf Einführung von weiteren Sondergerichten anlange, frage er, wo man bleiben solle, wenn immer wieder neue Sondergerichte kämen? Das müße schließlich mit einem großen moralischen Kater aus allen Seiten enden. Erst müsse die Freiheit deS Vereins- und BersammlungSrechtS geschaffen, die ländlichen Arbeiter zu Schöffen und Geschworenen gemacht und für ihre vollständige Gleichstellung gesorgt werden. (Zustimmung links) Erst dann könne man eventuell jenen Gedanken näher treten Der neue Antrag erleichtere seiner Partei die Zustimmung zu der Forderung, für die Jugendlichen ein besonderes Strafrecht, Straf verfahren, Strafvollzugsrecht zu erlassen. Die Hauptsache bleibe vorderhand eine verständnisvolle Handhabung der bestehenden Strafbestimmungen, aber da hapere es bedeutend Der Redner führte hierfür Beispiele an und sprach dann gegen diejenige Presse, die gewisse Prozesse auSschlachte: aber neben vielem Schmutz stehe eine finstere, geradezu pathologische Prüderie In vielen Kreisen finde man sonderbare Auffassungen über die Sittlichkeit und die Art und Weise, die Unsittlichkeit zu bekämpfen. Er stimme dem bayerischen Kultusminister zu, der vor einigen Tagen gesagt habe, daß für die körperlich« Ausbildung der Jugend in einzelnen Bundesstaaten noch viel zu wenig geschehe. In der ganzen Welt halte man die Ver breitung der guten Literatur und Kunst für das beste Mittel gegen die Ausbreitung der Unsittlichkeit In Preußen schäme man sich nicht vor dem In- und Auslande, einen staatlichen Index von Modernisten auszustellen, wo die Namen wie Häckel und Strauß stünden. ES bestätige sich, daß in diesen Kulturfragen der Liberalismus auf sich allein angewiesen sei. (Beifall links) Staatssekretär vr. Nieberding ging auf die Ausstellungen des Vorredners an dem Strafvollzug und auf sein« Ansichten über die Notwendigkeit einer Reform ein, wobei er einen Fall aus dem preußischen Strafvollzug erwähnte. Die Ausführungen beruhten aus irrtümlichen Voraussetzungen. Der Fall Feuth sei von einer Bro schüre romanhaft aufgebauscht und so dargestellt worden, als ob die Feuthschen Eheleute schrecklich schlecht von der Polizei behandelt und ohne Grund verhaftet worden wären. Der Redner führte auf Grund des Aktenmaterials die beiden Persönlichkeiten vor und sagte, wenn dieser Tatbestand der Broschüre vorau-geschickt wäre, hätte die Bro schüre nicht den Anklang gefunden; dann hätte vermutlich auch der Vorredner Sympathie mit den Leuten nicht zu erkennen gegeben. (Zustimmung.) Ein- sei allerdings richtig und bedauerlich, bei der Behandlung der Frau im Gefängnis seien Regelwidrigkeiten vor gekommen. Die Aufsichtsbehörde aber habe Abhilfe geschaffen. Er glaube auS den Tatsachen, die er angeführt habe, werde niemand den Schluß ziehen können, daß unsere StrasvollzugSeinrichtungen einer gesetzlichen Verbesserung bedürften. Was den Strafvollzug selbst betreffe, so habe er öfters anerkannt, daß eine gesetzliche Regelung im Reiche notwendig sei. Diese Frage siehe aber im Zu sammenhang mit der Reform der Strasprozeßorduung Unregel mäßigkeiten werde man aber auch künftig nicht ganz verhindern können Abg. Prinz Schönaich-Carolath (nl.) berührte die Affäre deS Liegnitzer ZweigvereinS der Gesellschaft zur Verbreitung der Volksbildung. Durch lebhafte Zwischenrufe .Justizetat" wurde eine Geschäfts- ordnungSdrbatte hervorgerufen Nach einer Erklärung deS Vizepräsidenten Kaemps setzte Prinz Schönaich Carolath unter Lärm deS Zentrum- seine Rede fort. Abg. Prinz Schönaich-Carolath (fortfahrend), der Minister habe keine Bücher auf den Index gesetzt und ihm selbst die Auswahl der Bücher überlassen. Er könne nicht einsehen, wie man der Gesell schaft und dem Vorstände vorwersen könne, daß sie in unzulässiger Weise nachgegeben hätten. Er werde die Gesellschaft weiter im Geiste Rücker-, von dem er sie übernommen habe, leiten. Abg. Werner (d. Rspt.) protestierte gegen die schweren Vor würfe deS Abg. Seyda gegen die hakatistischen Richter in polnischen Landesteilen. Die Gewährung von Diäten an Schöffen und Ge schworene müsse baldmöglichst Tatsache werden. Abg. Göring (Z.)f wünschte eine größere Berücksichtigung de» Handwerks bei Submissionen; auch die Gefängnisarbeit müsse ein geschränkt werden. Staatssekretär vr. Nieberding erklärte, für die Regierungen und die Gesängnisverwaltungen könne eS kein größeres Interesse geben, al- die Beschäftigungen der Gefangenen so einzurichten, daß der freien Arbeit der Handwerker möglichst wenig Konkurrenz gemacht werde. Aber die erste Devise sei Arbeit in den Gefängnissen Nach einer Kontroverse zwischen den Abgg. v. Maltzan (kons) und Stadthagen (soz.) wurde die Weiterberatung auf Dienstag 1 Uhr vertagt Vorher Telefunkengesetz, Scheckgesetz Die Budgetkommission setzte heute die Beratung de- Etats für das ReichSkblonialamt fort. Es entspann sich, wie schon in einem Teile der gestrigen Ausgabe unseres Blattes kurz mitgeteilt worden ist, eine längere Debatte über die geforderten Bei hilfen für die Kolonialschulen Witzenhausen und Engelport. Bezüg lich der letzteren war bekanntlich schon in voriger Session die Be hauptung aufgestellt, daß sie in Wirklichkeit eine Schule für katholische Missionare sei. Diese Ansicht kam auch heute wieder in der Kom mission zum Ausdruck und eS wurde beantragt, den auf Engelport entfallenden Anteil von KSOOM mit Rücksicht auf die Konfessionaliät der Schule zu streichen. Abg. vr. Arendt (Rp) befürwortete die Bewilligung auch dieser Beihilfe, da es eine ungerechtfertigte Härte sein würde, eine seit Jahren gewährte Beihilfe in Fortfall kommen zu lasten. Dagegen beantragte er, die in einem Titel enthaltenen Summen für die beiden Schulen zu trennen und den Betrag für Engelport in einem besonderen Titel zu bringen Staatssekretär Dernburg trat für die Bewilligung der Forderung ein. Der Antrag Arendt fand, nachdem die SSOO M. als Bestandteil de- Etat-titel- abgelehnt waren, gegen Nationallibrrale, Freisian und Sozialdemo kraten Annahme — Beim Kapitel Militärverwaltung sind für außer- ordentlich« Hilfskräfte im Reichskolonialamt auS Anlaß de- südwest- afrikanischen Aufstands V0000 M verlangt und für Erledigung der AbrechnungSarbeiten auS Anlaß dieses Ausstands 120 000 M. Anstatt dieser insgesamt 170000 M wurden nur 100 000 M. bewilligt.