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GrMv.HMsfmmd J»sertio»^«ba»r«u ElMM-««L FsDUWe. imen »Mark WPfMmiW^ lachlaß der Frauenpel, bring Itzer. Redaetio», Verlag und Druck von L», M. Gärtner tu Schneeberg. Freitag, den 8. Octoher Jahrmarkt in Grünhain Montag, den 11. October a. e Hnung und ffchädigunz. tudorf. mt gemach! sollen 3 S. 56, nann- Oesterreich. W ben iürzburg t, 26 Ack endem Ja Wh «r) geg noch d NL >Nl-, » Hel "schastli tand. Vorsteher. lllen gar stehen uK fra to 20 Ps »etzel, (Schweiz Pari-, 3, Oct. Die chauvinistische« Hetzer, insbeson dere die Patrtotealtga und die bekannten Z-ttu-nen, welche ihre Existenz lediglich durch da- Schären 02 Hasses gegen v. > Ml. 5 - - 5« > - -4 - - 88 - 9,8 . 21,. ' 17,7 - 17,7 - 17,, - 90 , - 4b„ Wen, GyM md Selb iO Pfu n Deuts Einsend« 4. der Sauteich daselbst 5. der ChrWansMch daselbst Freitag und Sonnabend, den 8. und 9. dieses Mon werden wegen Reinigung der Expeditionslocalitäten nur dringliche Sachen expedirt. Königliches Amtsgericht Schneeberg, am 7. Oktober 1886. Müller. 6. der WalltUch daselbst — 7. der, Lerch an der großen Hofwiese zu Weißbach 1 8. der breite Wiesenteich das. — Tageblatt für Schwayenbers und Nmgkgech. sür die königlichen und st-dttschen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. r. Umg her, Vertreter, r, B - Tagesgeschichte. Deutschland. Berlin, 5. Oct. Aus der Thatsache, daß der Kai ser am Sonntag keine Ausfahrt gemacht Und keine Em pfänge abgehalten hat, find hier gestern allerlei übereilt« Schlüffe gezogen und beunruhigende Gerüchte über da- Be finden des Kaisers verbreitet worden, die insbesondere auch an der Börse ausgebeutet wurden. Auf Grund zuverlässiger Erkundigung bet einer hochstehenden Persönlichkeit au- der unmittelo-yen Umgehuna de§ Kaisers, ^ die gestern M der Durchreise au- Baden-Baoen hter eingetroffen war, rönnen wir indes versichern, daß das Befinde» Sr. Majestät vor züglich ist und ssomit zu Besorgnissen ein Anhalt überhaupt nicht vorliegt. — Mit dem Schulwesen steht es in manchen Theilen Preußens, namentlich in Schlesien, nicht zum Beste«.davon giebt ein Bericht der «Preuß. Lehrerztg." Kund«. Bon de« Schöffengericht in Guttentag (Regierungsbezirk Oppeln) ver mochte ein wegen Jagdvergehen» «»geklagter 18jähriger BauerSsohn sein Alter nicht anzugeben, auch nicht, wann er au- der Schule entlaffen oder wann er zur ersten mtlt- tärischen Stellung gehen werde. Er bemerkte darauf: «Das weiß ich Alle» nicht, ich Lin dumm geblieben, ich habe die Schule nur selten besucht." Ein ähnliche- Bild geistiger Verwahrlosung gab eine 12jährige Zeugin. Sie konnte ihre Religion nicht angeben. Auf die wetteren Fragen, ob sie katholisch, evangellsch oder jüdisch sei, welche Kirche sie besuche, antwortet« fier »Da- weiß ich nicht." Sie verneinte auch die Frage, ob sie die zehn Gebote kenne. — Die Schuld n diesen Zuständen tragen nach dem Fachblatt nicht die auf 8 hintereinar^erfÄg^de Jahre und unter den im Termin bekannt zu machenden Bedtvgünaen meistbietend verpachtet werden.: 2 i ' " WildenfüS>en 6. October 1886. Das Gräfl. Solms'sche Rentamt das. S34. Bekanntmachung. Am IS. d. M. Vormittags 11 Uhr soll in hiesiger RathZexpeditton 1 Wagen mit eisernen AchsM zur öffentliche« Versteigerung gelangen. Aue, dey 6. October 1886. Bekanntmachung. Vom 11. bis 20. Oktober d. I. liegt die hiesige Schöffen- und Geschworenen- urltste des laufenden Jahre» während der Expedtttonszeit an Stadtkaffenstelle hier zu Jedermanns Ltnsickt au». Vom Zeitpunkt der Auslegung a» können gegen die Richtig- Kit oder Vollständigkeit der Litte schriftlich oder zu Protokoll Einsprachen erhoben werden. Zugleich wird auf die unten wörtlich beigefügten Bestimmungen der 88 31, 32, 33, 34, 84 8b des D. GerichtSvetfaffungSgesetzes und des tz 24 des K. S. Gesetze- vom 1. März 1879, Bestimmungen zur Ausführung diese» Gesetzes enthaltend, verwiesen. Hartenstein, am 8. October 1886. Der Bürgermeister. Berger. Anlage Zu 88 1, 3. GtrichtsverfafsunaSaesetz vom 27. Januar 1877. 8 St. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehca werden. 8 82. Unfähig zu dem Amte einer Schöffen find- 1. Personen, welche die Befähigung in Folge straf-erichtlicher Verurtheilung verloren haben; S. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehr.nrecht; oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann ; 3. Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt find. 8 SS. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur - Zeit der Aufstellung der Urliste daS dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit dec Ausstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung auS öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet find; 5. Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen firner nicht berufen werden: l. Minister, 2. Mit glieder der Senate der freien Hansestädte; «. Reich-beamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können ; 4. Staatsbeamte, welche aus Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestanv versetzt werden könndn; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Bollstreckungsbeamte; 7. Religionsdiener; 8. Volksschullehrer; ».dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere BerwaltungSbeamte be zeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nickt berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deut schen veeseoen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis SS über die Berufung -um Schöffenamte finden auch auf daS Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfaffnngs- gesetzes vom S7. Januar 1877 re. enthaltend, vom 1. Mürz 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden - 1. die AbiheilungSvorstände und Vortragenden Räthe in den Ministerien; 2. der Präsident de» Landes« ronfistoriumS; 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4. die Kreis- und.Amtshauptleute; 5. di« Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der AmtShauPtmrnn- schaftm ausgenommen find. S«chfe«. enen Gene- cstand und Teich-Verpachtung. Montag, den 11. October dieses Jahres Vormittag 10 Uhr, Oeffentliche Sitzung des Stadtgemeinderaths in Aue Freitag, den 8. Oktober 1886, «-»«mittags S «hr in der Aula der Bürgers«-»». Die Tagesordnung wird durch Anschlag in der Hausflur d:r Bürgerschule be- rannt gegeben. ' V - an Gräflicher Rentamtsstelle nachstehend verzeichnete Teiche, als: 1. der große'Schloßteich zu Wildenfels 2. der Vielauerteich zu FUedrichSgrü» 3s der Mittelteich daselbst ie Wien, 5. Oct. Ein officiöser Artikel des Fremden- Kr blatt» belobt die Volksmenge in Sofia wegen ihrer Mäßt- id gung, die Regentschaft wetzen ihres geschickte» Verhalte»-t» schwieriger -Satz«; in dem StcÄt»/ den auf Lie Mächte zu nehmende» Rückfichten zu entsprechen, aber dabei Loch den gesetzlichen Boden zu behaupte», könne sie ruhig die Verant wortung tragen. Oh Kaulbar- sein Vorgehen von seiner Ankunft in Sofia bi- zu seine« Erscheinen auf Ler Volks versammlung ebenso leicht werde rechtfertige» können, «dürfe man bezweifeln. Zwölf Punct«, in anderer Form vorge- -rächt; hätten vielleicht die gewünscht« Wirkung, erzielt; im schroffen Tone Les Befehl- verletzten st« da- Srlbstgefühl de-bulgarisch«« Volk«». Bezüglich der Wahle» verthetdige Lie Regentschaft da- Landesgesetz. Die Bevollmächtigten der Staaten seien überall bet Len Regierungen und nicht «bei »en Massen^ beglaubigt. Jede Regierung müsse offene Unterhaltung«» mit Ler Menge als eine Verletzung ihrer Autorität ansehe». Kaulbars Reise in Vie Provinz - könne, wenn er nicht etwa wettern Lonfltcten mit de, Regierung n Sofia auS vem Wege gehen, sondern persönlich den Kampf führe» volle, die Beziehungen Rußlands nur un günstiger gestatte«. I« Petersburg werde alle« Anscheine «ach Las Bedauern über ein Vorgehen getheitt, welche- Len berechtigten moralischen Einfluß Rußlands schwäche» müsse. Dem russischen Agenten wird schließlich gerathen, sich mit dem Berliner Vertrage, wonach Bulgarien nicht Lie Domäne einer einzelnen Macht sei, vertrauter zu machen. SravrrrtH. F. Meyer, MreckunWoamter. 3«>paU«ne Z«ü, w, Pfennig«, LV tweispaltig« Z«il« M LL^-epZnsrrE d M Pftnuige. Bekanntmachung, die bevorstehende Kirchenvorstandswahl betreff. In Gemäßheit der KirchenvorstanLSordnung hat noch in diesen Jahre Lie Hälfte der weltlichen Kirchenvorstandvwttglieder auSzuschetden, so Laß eine Neuwahl siv^wth- wendig macht. Zu diesem Behufs werden alle ElttmmberechHgteir aufaefordert, sich b's zum 1«. Oetober schriftlich oder münvltch auzurrrelven Anmeldungen werden entgegengenommen: auf der Gvperintevdetttvr, auf dem Rathhanse, durch Herrn Seminardtrrctor Heane, sowie durch Herrn Stadtrath Hagemann. Ausdrücklich wird bemerkt, daß eine AttterlafsttNg gedachter Anmeldung de« Verlust des activen Wahlrechts zur Folge hat. Stimmberechtigt aber sind nach 8 8 d-r KirchenvorstandSordnunz alle selbst ständigen Hausväter, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien Äserheirathet oder nicht, mit Ausnahme solcher, Lie durch Verachtung des Worte- Hotte- oher unehrbaren Lebenswandel öffentliches, durch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobene- Aergeraiß gegeben haben, oder von der Stimmberechttgung bei Wahlen der politischen Gemeinde ausgeschlossen find. Ist in den Jahren bisher die Wahlbethstligung bedauerlicher Weise eine auf fallend geringe gewesen, so giebt man sich der Hoffnung hin, daß die Stimmberechtigten in hiesiger Gemeinde dießmal ein lebendigeres Interesse an den kirchliche» Angelegenheiten bekunden werdet«. 2 Schneeberg, den 30. September 1886. Der Kirchenvorstand. Noth, Oberpf. «. SuP. der Schulversäamnisse nicht gethafi/ es müß durch staatliche und ko mmunale Einrichtungen auch dafür gesorgt werden', daß es den Kindern und Eltern ermöglicht werde, der Schulpflicht nachzukommeu. i Die „Neue Schuhmacher-Innung" zu Görlitz hat beschlossen, mit Len verschiedenen daselbst bestehenden soge nannten „Schuhbazar»- durch Eröffnung eines gemeinschast« ltche» Lagers von Schuhwaaren eoneurrtrend in die Schran ken zu trete«. In den Bazar- werden meistens böhmische Schuhwaaren auf Lager gehalten, von denen viele Fabrik arbeit und billiger im Preise, aber auch von geringerer Qualität stnd, al» di« von den Görlitzer Meister» und in deren Werkstätten gefertigte« Artikel. In Folge de» Be schlusse» einer Generalversammlung der Jinung vom 5. Juli v. I. gründeten Mitglieder der Innung eine Magazin- Ssnoffenschaft, welch« am 1. October in» Leben getreten ist. Dem Publikum soll durch Aufstellung eigener Arbeiten in dem SeschäftSloeal eine solide Waake zum Verkaufe dar- geboten und zugleich soll Lem Handwerke selbst durch diese Einrichtung «ehr Arbeit zugeführt werden. Jedem JnnungS- mttgiiede ist e» freigestellt, selbfigefertigte Wacrcen in da» Magazin zu liefern.