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Grzgeb.-DoLssreun- Redaktion, Verlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneeberg. 1886 96. 2 Mittwoch, den 28. April 5 Holz-AuktiM auf Großpöhlaer Im sollen (3 >lt »et Bttchr. u -angeltsch-Iuthertschen Kirche betr. Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg und Bürgermeister von Aue, Grünhain, - 1-2 Königliche Generaldirection der sächsischen Staatseisenbahnett. »achter wUroe. Der Bischof ür. Koop, welcher am 17. v. enger Jdeenverbtndung an die Hand gab. nach Fulda zurückkehrte, ist am 18. von einer langen Reihe Das Fest der Liebe! Das Fest des Friedens! Es von Deputationen feierlich freudig beglückwünscht worden. r- r L N Tagesgeschichte Wochenschau. JnsertlonSgebüh«« die gespaltene Zell« 1V Pfennige, die zweispaltige Zelle amtlicher Inserat» LS Pjennige. tar ne) auS J.V. Geitner. ihr in »lz- ig, n., ge- b- lS in 1r m i- Nach den Ansprachen derselben äußerte der Bischof sich nicht allein erfreut über diese Kundgebungen, sondern erklärte auch, daß er hoffnungsvoll der wetteren Entwickelung der friedlichen Verhältnisse entgegeniehe. WaS den Standpunkt des Fürste« Bismarck betreffe, so sei er, der Bischof, über zeugt, daß nicht etwa „dunkle Punkte" am politischen Ho rizont den Kanzler veranlassen, drn Frieden mit der Kirche zu erstreben, daß vielmehr Fürst Bismarck ein FriedeuSbe- dürfniß ohne Hintergedanken hege und man demselben Rech nung tragen müsse. Diese Erklärung des Bischofs Kopp ist gewiß seh« bemertenswerth. Erscheint täglich^ mit Ausnahme der von», und Festtag«. Preis vierteljährlich 1 Marl SO Pfennig«. Staatsforstrevier Gasthause „zum Siegelhof" in Pöhla Mittwoch, den 5. Mat 1886, Bezirke: „Am hohen Weg, Strobeltberg und Kaffenberg", Fahrplan Schneeberg-MtWem Vom 1. Mai ds. Js. an werden die Frühpersonenzüge 4 Uhr 45 Mi«, aus Schneeberg und 6 - 25 - - Niederschlema wieder täglich verkehren. Dresden, am 22. April 1886. Tageblatt für Schwayenberg nnd Umgegend Amtsblatt sür die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. Bekanntmachung Nachdem die Einschätzung des steuerpflichtigen Einkommens im hiesigen Orte be endet und das Ergebniß derselben den Betheiligten bekannt gemacht worden ist, so werd'rn in Gemäßheit der in 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 enthaltenen Bestimmungen alle Personen, welche allhter ihre Beitragspflicht zu erfüllen Hase«, denen aber der in Gemäßheit der erwähnten Bestimmungen ansgefertigte Steuerzettel nicht hat behändiat werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mittheilung des Einschätzungsergeb- nisses sich bei der hiesigen OrtSsteueretnnahme anzumelden. Wildbach, am 25. April 1886. Der Gemeindevorstand daselbst Möckel. gethan, wie es da« Fest der Liebe, das heilige Osterfest, tu konnte in dem deutschen Führungsstaate, und mitempfin dend und mitthättg in ganz Deutschland in diesem Jahre besonders aufrichtig begangen werden. Ist doch der kirch liche Friede, der Friede mit Rom in der Hauptsache endlich erreicht worden. Man darf die zu bringenden Opfer nicht ansehen, wen« »an bedenkt, daß die Herzen vieler Millionen katholischer preußischer Unterthanen von langem Drucke und Gewissensangst befreit worden. Und es giebt wohl kaum einen Standpunkt in der inneren Politik, von dem aus nicht der Friede, — mag man über dessen einzelne Ab- machungen denken, wie man will, als eine Erlösung be- Nr. 6 des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes ist erschienen und liegt in der Expedition der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme aus: Finanzgesetz auf die Jahre 1886 und 1887. — Landtagsabschied für die Ständeversamm lung der Jahre 1885 und 1886. — Bekanntmachung, die Postordnung vom 8. März 1879 betr. — Bekanntmachung, !dte Konzeffionirung der Baseler Versicherungsgesellschaft gegen Feuerschaden betr. — Verordnung, die Gebühren für Erhebung der Einkommensteuer rc. betr. — Verordnung, die Fabrikation von Phosphorpillen betr. — Bekanntmachung, die Berufung der Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche betr. Die Stadträthe von Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg; die Bürgermeister von Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt und Wildenfels. 65 Raummeter sichtens Nutzknüppel, s 174 - - Brennschette, 15 - - Brennknüppel, / 10 - . Neste, / einzeln und partienweise, soweit die gestellte« Kavtioae« nicht ausreichea, nm gegen sofortige Bezahlung und umer den vor Beginn der Auetton bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Wer diese Hölzer vorher besehen will, hat sich am 4. Mai ». o. bis vor«. 9 Uhr an den mitunterzetchneten Oberförster zu wenden, oder ohne Weiteres in die betreffenden Waldorte zu begeben. Königl. Forstrevierverwaltung Großpöhla und Königl. Forstrentamt Schwarzenberg, am 22. April 1886. Niedner. Kühlmorgen. Bekanntmachung. In Gemäßheit der in 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 ent haltenen Bestimmungen werden alle Personen, welche an hiesig m Orte ihre Beitcagspflich t zu erfüllen haben, denen aber die erlassene Zufertigung nicht hat behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mittheilung des Einschätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Stadtsteuereinuahme zu melden. Aue, am 24. April 1886. den Betrieb sogenannter Karoussels bett. Unter Zustimmung des Bezirksausschusses sind für den Betrieb der sogenannten Karoussels im diesseitigen Verwaltungsbezirke folgende Bestimmungen beschlossen warben: 1 ., Die Erlaubniß zum Betriebe von Karoussels ist in der Regel nur bei beson deren Festen zu ertheilen; kriminell bestraften Personen ist diese Erlaub- niß überhaupt zu versagen. 2 ., Die Erlaubniß ist nur dann zu ertheilen, wenn der zur Aufstellung des Karoussels gewählte Platz seiner Lage und Beschaffenheit nach sich zum Betriebe desselben eignet. Es bewendet insbesondere bei der durch Erlaß vom 5. Juli 1873 publicirten Vorschrift, daß eine Entfernung von 20 Meter« vo« alle« öffentliche« Strafte« innezuhalten sei, wo aber der Platz nicht ausretcht, das Karouffel durch eine 3 Meter hohe feste Bretterplanke nach der Straße zu verdeckt werde. 3 ., Der Eigenthümer hat entweder selbst oder durch Glieder seiner Familie das Karouffel in Bewegung zu setzen. Für den Fall, daß der Betrieb eines Karoussels oh«e fremde Gehülse« unmöglich ist, hastet der Unter nehmer dafür, daß zur Hilfeleistung «nr völlig unbescholtene Personen verwendet werden. Beim Betriebe unbetheiligten Personen ist der Aufenthalt im In nern des Karoussels untersagt. 4 ., Die Karoussels find in einer Entfernung von 3 Metern ausschließlich des Eingangs vollständig mit Barrieren, Seile« oder Kette« abzusperren, um den Andrang des Publicums bis an die Karoussels zu verhindern. 5 ., Die Karoussels dürfen nur in der Zeit von Mittags 12 Uhr bis Abeuds 10 Uhr, zu welcher Zett der Betrieb überhaupt aufzuhören hat, in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen unter 3 bis 5 werden mit Geld strafen bis zu 150 M. —- ev. verhältnißmäßiger Haftstrafe geahndet werden. Indem Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden die Ortsbehörden angewiesen, sowohl selbst die Bestimmungen unter 1 und 2 genau zu be achten, als für Durchführung der Bestimmungen unter 3 bis 5 besorgt zu sein, beziehent lich bei Zuwiderhandlungen Anzeige anher zu erstatten. Zwickau, am 16. April 1386. Königliche Amtshauptmauuschaft. V.-Bose. . H. Deutschland. Ihre Majestät die Königin ist von Meran wieder zurückgekehrt, um mit ihrem hohen Gemahl gemeinschaftlich höchstdeffen Geburtstag zu feiern. Da dieser Tag zufällig Heuer gerade auf den stillen Freitag fiel, so ist auf Wunsch Sr. Majestät im ganzen Lande vo» jeder offiziellen Feier, von Parade und Flaggenschmuck abgesehen worden. Aber die Liebe, mit weicher alle Sachsenherzen ihrem hochverehrten Könige entgegenschlagen, ist trotzdem, wo irgend eine Gelegenheit sich bot, in Wort und Schrift «den Tag getreten. Besonders die Kirche hat da« Ihrige Bekanntmachung Laut Verfügung der Königl. AmtShauptmannschast Zwickau, ist Tchaukerl««-- «ttz bei Jahrmärkte«, Bogelschtetze« und sonstigen Balk-feste« nicht bei unterzeichneter Behörde, sondern bei der KSutgl. AmtShauptmannschast Zwickau einzuholen, welche dieselbe im Bedürfuitzfalle unter Mitwirkung des Bezirksausschusses ertheilen wird. Hiesigen Einwohnern wird dies mit dem Bemerken bekannt gegeben, sich eventuellen Falles recht zeitig an gedachte Behörde zu wenden. Hartenstein, am 27. April 1886. Bekanntmachung. In Gemäßheit der in 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 ent haltenen Bestimmung werden alle Personen, welche an hiesigem Orte ihre Beitragspflicht zu erfüllen haben, denen aber die in Gemäßheit der erwähnten Bestimmung erlassene Zu fertigung nicht hat behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mittheilung des Einschätzungsergebniffes sich bei der hiesigen Stadtsteueretnnahme zu melden. Gleichzeitig wird an pünktliche Abführung der den 30. dieses Monats fälligen Einkommensteuer auf den 1. Termin d. I. mit dem Bemerken erinnert, daß so fort nach Ablauf des Termins das vorgeschriebene Beitreibungsverfahren erfolgen wird. Schneeberg, am 24. April 1886. 42 fichtene Stämme von von vormittags 9 Uhr an 11—15 cm. Mittenstärke 493 s s 16—22 - s 443 s - s 23—29 s s 73 s s s 30—36 L s 1203 s Klötzer s 13-15 s Oberstärke, 2763 L s s 16—22 L 1503 s s s 23—29 S 3„ und 529 s s s 30—36 2 s > 4 m. 111 s s v 37—43 s Länge 13 s s s 44—50 - s I 2573 s s 13—50 s s /