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vtedaction, Prrlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneeberg >k> : an ver- Freitag, den 29. Januar ^5. 23 M6 nenfabrik von Bose. Rr. na 2 Uhr s. Schwarzenberg, den 27. Januar 1886. Oeser, and Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. obe GareiS. vgs. ienst ein- 885. Borst. 1 in Montag, rnz erge ¬ bt. 'Me- ;end, Zild'schen gem Zu mehrere k, 1 gr. mehrere le Stick- meistbie- 2-f en, An- lch bitten stark genug ist, werden sie es „Norddeutsche Allgemeine — Der für den 1. Februar 1886 Vormittags 11 Uhr anberaumte Termin zur Ber- steigerung der Gustav Ludwig Heberletuschev Bio- und Immobilien zu Bärenwalde wird aufgehoben. der, der Himmel weiß es, niemals erreichen." Dazu bemerkt die Zeitung": Man braucht in die 2 utzung. dro rweisdatttu»' Königliches Amtsgericht zu Kirchberg, am 26. Januar 1886. I. V. Witter, Aff. Tageblatt für SchwarMberg und Umgegend. NzmösiiM für die königlichen und Wüschen Behörden in Aue, Grünham, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. lm Tell, oder: Nüttli. ;n. C. Her- 'find bis el umzu- Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Albrecht Curt Vogel in Schwarzenberg ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen s den 13. Februar 1886, Vormittags 11 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumt. theil gesprochen hatte, und, wenn das Reichsgericht in erster und letzter Instanz erkannt hatte, die Reichskaffe. 8 5. Der Klage auf Ersatz des Schadens muß die Entscheidung der (betheiltgten) obersten Justtzverwaltungs- behvrde vorhergehen. Zu dem Zweck hat der Berechtigte binnen einer Krist von 3 Monaten seit de« Tage der Rechtskraft des freisprechenden Urtheils bei der Staatsan waltschaft des Gerichtes, bet welchem das sreisprechende ür- theil ergangen ist, die Gewährung des Antrag zu bringen. Der Antrag muß von einem anwalt unterzeichnet sein oder zu Protokoll des schreibers erklärt werden; er soll den Betrag der Entschä digungssumme und die den Anspruch begründeten Thatsachen und Beweise anaeden. Segen die Entscheidung des Chefs der Justizverwaltung findet binnen einer Frist von 6 Monaten seit Zustellung der Entscheidung der Rechtsweg statt. Für die Berechnung der beiden Fristen find die Bor« duften der Sivllprozeßordnung maßgebend. Reiches. Italien. Aus Neapel unterm 15. d. wird dem Wiener „Frem denblatt" geschrieben: Hier herrscht großer Jubel. Ana« 10. d. M. erlassenes königliche- Decret ordnet die sofortige Inangriffnahme der Arbeiten zur definitiven Sanirung unserer Stadt an, für welche Arbeiten Neapel bekanntlich eine Staatssubventiou von hundert Millionen Lire gewährt wurde. Der Zustand der Stakt Neapel, namentlich dec Armenquartier« Porto, Pendtno, Mercato und Bicarta, mir ihren engen, licht- und lustlosen Sackgassen, in welche das ganze Jahr kein reinigender Luststrom dringt, und ihren geradezu menschenunwürdigen Häusern, den berüchtigten „Fondact", ist noch von der Zett der letzten Epidemie in Aller Angedenken. Dem wird nun gründlich abgeholfen werden. Der von der Regierung acceptirte Plan wird tn diesem Gewirr von Gaffen und Gäßchen tüchtig aufräumen, eine große Hauptverkehrsader mit breiten regelmäßigen Nebenstraßen wird quer durch die ungesunden Quartiere gezogen; die berüchtigtsten derselben werden ganz aufgelaffen und für die zahlreiche dadurch delogirte Arbeiterbevötksrung wird im Arenaceia-Distriet (außerhalb des Bahnhofs) ein neuer gesunder Stadttheil erstehen. Auch einem anderen Uebelstande Neapels, der schlechten Canalisation, wtrdabgx- holfen werden. Die Canäle werden weit außerhalb de» Hafens tn- Meer münden und auch die Färbereien und ähnliche das Wasser verunreinigende Industrien außerhalb de- Bannkreise- der Stadt verwiesen werden. Durch alle diese Maßregeln werden die mephttischen Dünste verschwinden, welche die Lust verpesten und unter Anderm die Ehtaja, diese wunderbarste Promenade der Welt, zu einem unleidlichen Aufenthalte mache«. — So wird da- alte Neapel mit seinem gende: Sie bekennen, daß sie Irland vom Königreich Eng land trennen wollen; sie wissen — denn sie sind nicht solche Narren, daß sie es nicht wissen könnten — daß das ein Ziel ist, welches sie nie erreichen werden und nie erreichen können. Mit Gottes Hilfe und Dank unserem rechten Arm, redung mit Napoleon III. aus jener Zeit. Die Absicht, die in der Veröffentlichung dieses Schriftstückes vorliegt, scheint einmal zu sein, den nachthetligen Eindruck der dama ligen parlamentarischen Vorgänge im preußischen Abgeord-! netenhauss auf das Ausland zu schildern. Zweitens scheint j er Rußland die polenfreundliche Stimmung Frankreichs ins Tagesgeschichte. Lsmschlamtz. Berlin, 27. Januar. Im preußischen Herrenhause brachten die Abgg. Bernburg, v. Kleist-Retzow und Genossen folgenden Antrag ein: „In Erwägung dessen, daß es dem preußischen Staate verfassungsmäßig obliegt, das Zurück- drängen des deutschen Elements durch das polnische in den Ostprovinzen zu verhindern, und daß die Landesvertretung das Recht und die Pflicht hat, mit der Regierung in der Verfolgung dieses Zieles zusammenzuwtrken, beantragen wir, zu erklären, daß das Herrenhaus die Regierung dauernd bei der Aufgabe, den Bestand und die Entwickelung der deutschen Bevölkerung jener Provinzen sicher zu stellen, un terstützen wird." — Der Gesetzentwurf, betreffend die Entschädigung schuldlos Verurtheilter, lautet nach den von der mit seiner Vorberathung betrauten Retchstagscommission in erster Lesung gefaßten Beschlüssen: 8 1. Wenn der Verurtheilte, gegen welchen die er kannte oder umgewandelte Strafe ganz oder theilweise voll streckt ist, im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wird, so ist der durch die Verurtheilung und Strafvollstreckung entstandene Vermögensschaden nach Maßgabe der nachstehen den Vorschriften zu ersetzen. 8 2. Berechtigt zum Schadenersatz sind der Freige sprochene und nach seinem Tode dessen Ehegatte und dessen Verwandte in auf- und absteigender Linie, sowie feine Ge schwister, sofern sie nach Vorschrift des bürgerlichen Rechtes von ihm zu unterstützen gewesen wären. 8 3. Insoweit der Angeklagte seine Verurtheilung ab sichtlich herbeigeführt hatte, ist ein Anspruch desselben auf Entschädigung ausgeschlossen. 8. 4. Zum Schadenersatz verpflichtet ist Pie Staats kasse des Bundesstaate, dessen Gericht das aufgehobene Ur Bekanntmachung. Im 19. Wahlkreise des Königreichs Sachsen ist für den Reichstag die Neuwahl eines Abgeordneten vorzunehmen und es wird zu diesem Zwecke die Wählerliste für Stadt- uud Gutsbezirk Hartenstein vom 2. Februar dieses Jahres an 8 Tage lang Ansführungen des Herzogs von Westminster statt des Wortes „Parnelltten" nur zu setzen „Polen", und sie paffen auf unsere Verhältnisse ebensogut, wie auf die Verhältnisse jenseits des Canals. In der That, die Stellung der polnischen Propaganda zu Preußen ist genau dieselbe wie die der Parnelltten zu England. Die Analogie geht so weit, daß sowohl hier wie dort diese staats feindlichen Bestrebungen eine eifrige Unterstützung in ge wissen ultramontanen Priesterkreisen und seitens des Radi kalismus finden. Nur insofern ist unsere Lage noch gefähr deter, als in Deutschland auch die Socialdemokraten und die welftschen, französischen und dänischen Elemente den Polen Succurs gewähren, weil sie mit denselben ein gemein sames Ziel haben — die Vernichtung des wtedererrichleten Gedächtniß rufen zu sollen. Auf die weiteren Enthüllungen . der „N. A. Z." darf man gespannt sein. Aus Metz wird gemeldet, daß am 22. d. M. auf den Bürgermeister Naut von Gravelotte ein verbrecherischer An griff ausgeführt worden ist, über dessen Art noch Zweife bestehen, da der Verletzte bis jetzt noch keine Auskunft geben konnte. Herr Naut hat einen Schuß von rückwärts unter halb des Ohres in die linke Kinnlade erhalten. Eine zweite und dritte Kugel haben Hut und Ueberzieher durchlöchert. Am Mittwoch kam Herr Naut in einem Privatwagen von Arö a. d. Mosel vor das Blandinenstift in Metz und bat um Aufnahme. Die Bermuthung liegt nahe, daß der Ueber- fall in der Nähe des letztgenannten Fabrikstädtchens, viel leicht an der 6 Kilometer langen, ziemlich wenig begangenen und zum Theil sehr bergigen und waldigen Landstraße zwischen ArS und Gravelotte erfolgte. Das Bewußtsein des Kranken ist zurückgekehrt und ist fortdauernd ein klares, so daß voraussichtlich die etngeleitete Untersuchung iu Bälde wenigstens zu einigen Ergebnissen führen wird. Herr Naut wurde vor einer Reihe von Jahren vom Kaiser durch eine Ordensauszeichnung geehrt. Der Herzog von Westminster hat vor Kurzem auf einem Bankett tn Chester die irische Frage besprochen und dabet nach einem Bericht der „Times" Folgendes geäußert: „Ich wünsche für einen Augenblick einen streitigen Punct zu berühren, welcher mit jener Frage in Verbindung steht, die unsern Horizont verdüstert und die Gedanken so vieler Leute heute absorbirt, nämlich den Zustand Irlands. Was finden wir dort? Eine Gesellschaft von Leuten, Par nelltten genannt, die über das Volk jene» betrogenen un glücklichen Landes eine absolute Gewalt erlangt haben. Sie 1 haben, glaube ich, diese Stellung erworben mit Hilfe der . größten Grausamkeit und der äußersten Erpressung, durch « Geld, welches sie aus den Taschen Derjenigen genommen ! haben, welche es nur schwer hergeben konnten, vermittelst ! Meuchelmord und Mord, und, zu ihrer Schande sei es ge- i sagt, unterstützt von einigen Mitgliedern der Prtesterschast 1 " - " Stellung ist die fol- ! Bekanntmachung Die nachstehenden durch Bekanntmachung vom 8. August 1884 zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Bestimmungen werden hierdurch zur Nachachtung in Erinnerung gebracht: 1., An den städtischen Wasserleitungen bis zu und mit den für die Ableitungen nach Häusern und' Wasserbehältern angebrachten Stellhähnen mit Zubehör darf Niemand sich vergreifen, ReHuUrungen daran find nur vom städtischen Wafferwärter oder "im speclellen Wke von anderen vom Stadtrathe dazu Beauftragten vorzunehmen. ' 2 , Wer die zur Sicherung der Stellhähne rc. angebrachten Straßenkappen (Co vers) eigenmächtig öffnet, oder sonst den Bestimmungen sub 1 zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 50 M. belegt. 3 ., Gewerbtretbende, welche sich mit Wasserleitungseinrichtungen befassen, werden, wenn sie ohne stadträthliche Erlaubniß an einem Stellhahne der gedachten Art, an den tn den Hauptleitungen; angebrachten Wasserschiebern oder einem sonstigen Theile der städtischen Wasserleitungen bis einschließlich der Privat- stellhähne Aendernngen vornehmen, den Hahn anders stellen oder den Waffer- zufluß sonst ändern, für jeden UebertretungSfall mit einer Geldstrafe von 100 M. belegt. 4 ., Private, welche im Besitze städtischer Wasserläufe find, werden, wenn sie selbst, deren Leute, oder Beauftragte Regulirunge« am Stellhahne vornehmen, mit einer Ordnungsstrafe von 50 M. belegt und haben sich nicht nur tn diesem Falle, sondern auch dann des sofortigen Verlustes des Wasserlaufs zu gewär tigen, wenn ersichtlich ist, daß deren Wafferzufluß durch Aenderungen a« Stellhahne verstärkt worden ist, ohne daß sich ermitteln läßt, wer dis Verän derung vorgenommen hat, * Schwarzenberg, am 26. Januar 1886. hält, innerhalb acht Tagen vom 2. Februar 1886 a« gerechnet, die- bei dem un- itten Bürgermeister schriftlich anzeigen oder zu Protokoll geben kau« und die Be tel für seine Behauptung, Fall» dieselben nicht auf Notorität beruhen, betbrin gen muß. Hartenstein, am 27. Januar 1886. zu Jedermanns Einsicht auslisgen. — Hierbei wird darauf hingewiesen, daß, wer die Liste für unrichtig oder unvoll- _ - Die Fristen find^ Verjährungsfristen. 8 6. Ausschließlich zuständig zur Verhandlung und Entscheidung über den Spruch ist die Cirilkammer de- Land gerichtes, von welchem oder in dessen Bezirk das aufgeho bene Strafurtheil gesprochen war. Die Revision, sowie die Beschwerde gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts gehen an das Reichsgericht. Die „Nordd. Allg. Ztg." beginnt mit der Veröffent lichung von diplomatischen Enthüllungen über die polnische Jnsurrection im Jahre 1863. Sie veröffentlicht zunächst den Bericht eines preußischen Diplomaten über eins Unter- tn Nte- - Mast - - Zufrie- ilver be- Mästung Zweiten- der Kühe nen des- , unseren zu em- lmeu. wmen e Anec- zewords- hiermit ses Pul- bl- jetzt von ge- n zu 2 wll lem». . hellt > zründ- lstein. Im Monat Deeember vorigen Jahres betrugen die Durchschnittspreise für Fou- rageartikA für die LieferungSverbände Zwickau und Schwarzenberg 7 M. 25 Pf. für 50 Ko. Hafer, 3 - 75 - - 50 - Heu, 2 - 25 - - 50 - Stroh. L HrMv. KisLssreW»