Volltext Seite (XML)
Dresdner T Journal. T^oniglieh Lächstsehev Statttsanzeig-v. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- vnd Mittelbehörden. Nr. 208. -c> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoevgeS in Dresdens «r Freitag, den 6. September 1907. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, «rohe Zwingerftraße 20, sowie durch die Post im Deutschen Reiche » Mark vierteljährlich. einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktag- nachmittags. — Fernsprecher Nr. 1SSb. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6 mal gespall. Ankündigungsseite 2b Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf »mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem RedaktionSstrich (Eingesandt) 7b Ps. PreiSermäßigg. aus GeschäftSanzeigeu. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Dresden, 6. September. Se. Majestät der König sind gestern nachmittag von Tarvis nach Pillnitz zurückgekehrt. Die Königliche Kreishauptmannschast hat dem Wasser bauarbeiter Emil Gustav Bormann in Alttanneberg für die von ihm am 13 Juni dieses Jahres mit Mut und Ent schlossenheit bewirkte Rettung zweier Knaben vom Tode des Ertrinkens in der Elbe eine Geldbelohnung bewilligt. Dresden, am 19. August 1907. 4349III Königliche Kreishauptmannschaft, soes Nachdem von einer Anzahl Geschäftsinhabern von Riesa der Antrag auf Einführung des 8 Uhr-Ladenschlüße» für sämtliche Geschäftszweige gestellt worden ist, hat die König liche Kreishauptmannschast zur Absetzung des Verfahrens gemäß tz 1391' Absatz II der Reichsgewerbeordnung in Ver bindung mit 8 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend das Verfahren bei Anträgen auf Verlängerung der Ladenschlußzeit, vom 25. Januar 1902 Herrn Stadt rat Ayrer in Riesa zum Kommissar ernannt. Solches wird vorschriftsgemäß hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. ib7S a IV Dresden, am 28. August 1907. 6661 Königliche Kreishauptmannschast. Auf Grund von 8 1391' Absatz 2 der Reichsgewerbe ordnung wird hiermit angeordnet, daß in Freiberg die offenen Verkaufsstellen sämtlicher Geschäftszweige vom 1. Oktober dieses Jahres ab mit Ausnahme der dem Weihnachtsfeste unmittelbar voran gehenden 3 Wochen, sowie der Vorabende von Sonn- und Festtagen um 8 Uhr abends für den geschäftlichen Verkehr zu schließen sind. Die Verordnung vom 28. Mai 1906 — 413 b IV — (Dresdner Journal 1906 Nr. 126), die Schuhmachermeister, Schuhwarenhändler, Hut- und Filzwarengeschäftsinhaber, Pantoffel- und Holzschuhmacher, Lederhändler und Kürschner betreffend, findet hierdurch ihre Erledigung. isio IV Dresden, am 31. August 1907. eeeo Königliche Kreishauptmauuschaft. Herr Bezirksarzt vr. Endler in Dippoldiswalde ist vom 23. September bis 15. Oktober dieses Jahres beurlaubt und wird während dieser Zeit durch Herrn Bezirksarzt Medizinal rat vr. Rechholtz in Freiberg vertreten. 48b VII Dresden, den 4. September 1907. Königliche Kreishauptmannschast. sgzg Herr Bezirksarzt Medizinalrat vr. Kindt in Grimma ist für die Zeit vom 10. bis mit 16. September ds. Js. be urlaubt und mit dessen Stellvertretung Herr Bezirksarzt vr. Hertzsch in Borna beauftragt worden. Leivzig, am 3. September 1907. gg70 Königliche Kreishauptmannschast. Die Königliche Kreishauptmannschast hat nach Gehör der Gewerbekammer Plauen und nach Ablauf der Zeitdauer der bisherigen Ernennungen vom 1. dieses Monats ab auf die Dauer von 3 Jahren den Direktor der Königlichen Baugewerkcnschule zu Planen, Professor Albert daselbst, als Vorsitzenden, den Baumeister Oskar Keßler in Plauen als Beisitzer und Stellvertreter des Vorsitzenden, den Zimmermeister Gustav Seifert in Plauen, - Baumeister Hermann Rietscher in Ober- Planitz, Beiffker - Zimmermeister Gustav Theodor Wolf in Crimmitschau der auf Grund von 8 133 der Reichsgewerbeordnung zur Abnahme von Meisterprüfungen im Maurer- und Zimmerer- Handwerk für den Regierungsbezirk Zwickau errichteten Prüfungskommission — vgl. Bekanntmachung vom 3. Mai 1904 — wieder- bez. neuernannt. 1S27 1V Zwickau, den 2. September 1907. sses Königliche Kreishauptmannschast. Nichtamtlicher Teil Vom Königlichen Hose. Dresden, 6. September Se. Majestät der König ist gestern nachmittag 3 Uhr 40 Min von Tarvis in Niedersedlitz eingetroffen und wurde daselbst von Jhrm König!. Hoheiten den Prinzen-Söhnen und Prinzessinnen-Töchtern be grüßt. Von hier begab Sich die Königliche Familie nach dem Hoflager Pillnitz Heute vormittag 11 Uhr nahm Se Majestät der König im Schlosse zu Pillnitz die Vorträge der Herren StaatSminister entgeaen Abends 6 Uhr findet bei Allerhöchstdemselben im Schlöffe Pillnitz ein Hofkonzert statt, zu dem etwa 70 Einladungen ergangen sind. Den Kammerherrndienst bei Sr Majestät dem Könige hat vom 5. bis mit 14 September der König! Kammerherr v. Arnim auf Planitz übernommen. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. - Verhandlungen de» «Snigl. Gächs. Oberverwaltung-« gerecht-. Gelegentlich der Revision eine- hiesigen Drogengefchäfrs durch den Stadtbezirksarzt und den Apothekenrevifor wurde fest- gestellt, daß in dem Geschäfte die Abgabe von Geheimmitteln und von nicht dem freien Verkehr überlassenen Heilmitteln stattfinde. Nachdem hierauf der Inhaber des Geschäft- mit einer richterlichen Geldstrafe belegt worben war, verfügte der Stadtrat die Einziehung der bei der Revision vorgefundenen und vorläufig beschlagnahmten Borräte an Giften, sowie Geheim-, Arznei- und Heilmittel« zur Verhütung mißbräuchlicher Verwendung und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. In dem hiergegen erhobenen Rekurse erklärte der Geschäftsinhaber, daß er gegen die Vernichtung der vorgefundenen Gifte, deren Vorhandensein ihm unbekannt ge wesen sei, da er das Geschäft erst kürzlich übernommen habe, keine Einwendungen erhebe. Dagegen bestritt er die Zulässigkeit der Einziehung der Heilmittel unter der Behauptung, diese würden nicht im Kleinverkaufe, sondern im Großhandel vertrieben, wozu er nach 8 3 der Kaiser!. Verordnung vom 22 Oktober 1S0t berechtigt sei. Aber auch abgesehen hiervon erscheine die Einziehung unzulässig, weil eine solche Maßregel im 8 367 Ziffer 3 de- Strafgesetzbuchs, der diese Materie erschöpfend regele, nicht vorgesehen sei. Die Kreishauptmannschast verwarf den Rekurs Die erhobene Anfechtungsklage hatte teilweisen Erfolg Das LberverwaltungS- gericht hielt sie für unbegründet, insoweit in ihr die Zulässigkeit deS Einschreitens deS StadtralS bestritten wird. Denn es sei erwiesen, daß der Kläger mit den Heilmitteln auch Kleinhandel betrieben habe und deshalb sein Geschäftsbetrieb den Vorschriften der Kaiser!. Ver ordnung zuwiderlause. Dagegen Hal das OberverwaltungSgericht festgestellt, daß die verfügte Einziehung der Heilmittel und pharmazeu tischen Zubereitungen unzulässig sei, da sie der erforderlichen gesetzlichen Grundlage entbehre. Eine solche lasse sich auS dem ungeschriebenen Rechte ebenfalls nicht ableiten. Aus der Aufgabe der Polizei, die gute Ordnung deS Gemeinwesens zu schützen, folge zwar ihre Be fugnis zum Einschreiten gegen Gefährdungen, die der Allgemeinheit durch das Verhalten des einzelnen drohen. Die zu diesem Zwecke anzuordnendeu Maßregeln dürften aber nicht weiter in den RechtS- kreis deS Betreffenden eingreifen, als notwendig sei, um einen wirk samen Schutz deS Gemeinwesens herbeizusühren. Gegenwärtig handle es sich nun darum, die mißbräuchliche Verwendung einer größeren Menge von Heilmitteln und pharmazeutischer Zubereitungen, die nur in Apotheken feilgeboten werden dürsten, durch den Kläger zu verhindern. Um dies zu ermöglichen, genüge es unter den gegen wärtig obwaltenden Umständen, wenn ihm die Füglichkeit genommen werde, über die betreffenden Waren in einer den bestehenden Vor schriften widersprechenden Weise tatsächlich zu verfügen: einer Einziehung dieser Gegenstände bedürse eS hierzu nicht. Ob die Polizeibehörde ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung zu einem so lies einschneidenden Eingriffe in die Eigentum-- und Vermögensrechte deS einzelnen überhaupt befugt sei, brauche nicht entschieden zu werden; denn die angeordnete Maßregel sei schon an- dem Grunde unzulässig, weil sie den sür die Handhabung der Polizeigewalt all gemein geltenden Grundsatz verletzt, daß die anzuwendende« Zwangs mittel stets im angemessenen Verhältnisse zu dem zu erreichenden Zwecke stehen muffen Die Verwertung der Gegenstände, z. B. durch deren Verkauf an einen Apotheker oder Händler unter Überwachung der Behörde, dürfe nicht gehindert werden. ZeituugSscha». Gegenüber der Sozialpolitik der Verbündeten Re gierungen verfolgt die Sozialdemokratie eine ebenso alte wie nichtssagende Taktik Män wird sich erinnern, daß die Sozialdemokratie in den letzten Jahren, in denen rS verschiedener Verhältnisse wegen nicht möglich war, soviel sozial politische Entwürfe wie früher an den Reichstag zu bringen, unaufhörlich von einem Stocken der Sozialpolitik sprach und die Verbündeten Regierungen rückständigster Anschauungen aus diesem Gebiete zieh Schon im vorigen Tagungsabschnitte de« Reichstag« wurde der Entwurf über di« Heimarbeit in der Zigarrenindustrie eingebracht, jetzt ist dem BundeSratr eine Gewerbeordnungen ovelle zugrgangen, in der u a die Regelung der Nachtarbeit der Frauen, tue Verkürzung de« Maximal» arbeitStagS der Frauen und die Regelung der gesamten Haus industrie vorgesehen sind Wie stellt sich gegenüber einem solchen Vorgehen der Verbündeten Regierungen die Sozial demokratie? Die „Berliner Politischen Nachrichten" beantworten diese Frage folgendermaßen: »Sie erklärt, daß die neue sozialpolitische Tat der Regierung »recht bescheidener Art" sei über die Bedeutung der einzelnen sozialpolitischen Gesetzentwürfe für die Arbeiterschaft läßt sich gewiß rechten, nur hat die Sozialdemokratie von jeher die Taktik verfolgt, daß sie, wenn eine sozialpolitische Aktion einsetzle, diese als un bedeutend bezeichnete, und deshalb ist auch ihr letziges Urteil über die neueste BewerbrordnungSnovelle recht nichtssagend Woher weiß denn übrigen- die Sozialdemokratie, daß es in der Sozialpolitik des nächsten TagungSabschnitts deS Reichstags bei den Gewerbeordnungs novellen sein Bewenden haben wird? Ehe sie über die Bedeutung und den Umsang der Sozialpolitik der Verbündeten Regierungen urteilt, wird sie also gut tun, abzuwarlen. Bor allem aber wird sie sich selbst fragen dürfen, ob sie, welche die Verdienste anderer Faktoren um die Sozialpolitik Deutschlands zu verkleinern aufs eifrigste stetS bemüht ist, solche Verdienste auszählen kann Gegenüber dem jetzt wiederholten Gebaren der Sozialdemokratie ist eS doch angebracht, daran zu erinnern, daß diese Parei gegen sämtliche ersten staatlichen ArbeiterversicherungSgesetze gestimmt hat. Erst als sie merkte, daß der Wert der Bersicherungsgesetze in der Arbeiterschaft immer mehr erkannt wurde, bequemte sie sich zu einer anderen Taktik und stimmte einzelnen VetsicherungSnovellen zu Auch als die Einführung der Arbeiterversiche rung in Frage stand, bezeichnete die Sozialdemokratie diese Aktion al- »unbedeutend'. Heute ist der Segen, den die Versicherung für die Arbeiter stiftet, so evident geworden, daß sogar einzelne sozial demokratische GewerkschastSorgane, wenn auch widerwillig, anerkennen müssen, daß die Arbeiterschaft davon Botteil« hat, an die Arbeiter anderer Länder nicht denken können. Wie die von den Verbündeten Regierungen und den bürgerlichen Parteien vertretene Arbeiter- versicherungsvolitik, so wird sich auch schließlich die Arbeilerschutz Politik, aus die sich die beiden jetzt in Rede stehenden Gewerbe ordnungsnovellen beziehen, die Anerkennung weiter Arbeiterkreise erringen. Daran wird die Sozialdemokratie mit ihrer kleinlichen und hämischen Kritik nichts ändern Jedenfalls steht fest, daß die Behauptung der Sozialdemokratie von einer Stockung der Sozialpolitik durch die letzige Aktion der Verbündeten Regierungen unzweideutig widerlegt ist. Daß die Sozialdemokratie diefe Aktion bescheiden findet, wird nicht daran hindern, daß sie durchgeführt und daß der nach der sozialdemokratischen Wahlniederlage vom Anfang des laufenden JahreS gefallene AuSipruch: »Nun erst recht Sozial politik!' weiter betätigt werden wird ' Die sozialdemokratischen Blätter pflegen die bürger liche Presse so ziemlich m Bausch und Bogen als in völliger Abhängigkeit befindlich hmzustellen; ja besonders temperamentvolle Sozialiftenorgane lieben eS, von „feilen Soldschreibern" de» KapttaliSmuS zu sprechen. Dabei ist aber selbst da» abhängigste bürgerliche Blatt immer noch in seiner Bewegung»- und Meinungssteiheit weniger beschränkt al« jede» einzelne sozialdemokratische Patteiorgan, mit Ausnahme etwa der „Leipziger Volkszeitung", die sich häufig Seitensprünge erlaubt, aber mit ArguSaugen darüber wacht, daß die übrigen Sozialiftenblätter auf" das strengste Ordre parieren. Ein BewetL dafür, wie die sozialdemokratische Patteileitung beflißen ist, die Patteipreße fest im Zügel zu behalten, ist der dem Essener Patteitage vorgelegte Antrag auf Errichtung eines offi ziellen sozialdemokratischen PreßbureauS, das u a die Aufgabe haben soll, der sozialdemokratischen Presse Nach richten zu vermitteln und zu diesem Zweck einen speziellen Berichterstatterdienst einrichten soll Man könnte meinen, dieses neugeplante Institut solle ausschließlich zur Unterstützung der sozialdemokratischen Presse dienen Dem ist aber nicht so Tie Neuaründung geht viel mehr darauf au», die Patteipreffe noch vollkommener al» jetzt schon in Abhängigkeit vom Patteivorstande zu bringen Der Plan, ein Nachrichtenbureau zu gründen, war nämlich von einer privaten Vereinigung sozialdemokratischer Journalisten ausgegangen, und seine Verwirklichung würde die Patteipreffe in mancher Hinsicht auf eigene Füße gestellt haben. Als diese« Projekt aber bekannt wurde — und e« wurde bezeichnenderweise vorzeitig „verraten" —, machten sich sofort Stimmen dagegen geltend, und nun hat die Parteileitung, wie die „Leipziger "Volkszeitung" befriedigt schreibt, diesen Entwurf abgetan und die Gefahren, die von dem privaten Entwürfe zu fürchten waren, in großem Umfange ausgeschaltet. Die „Leipziger „Volkszeitung" hat gegen den Plan, einen Nachrichtendienst zu organisieren, Bedenken und stellt fest, daß die sozialdemokratische Presse keine Nachrichten- preffe, sondern eine Prinzipienpresse ist, und daß eS daher nicht al» eine Schande, sondern al« eine Ehre angesehen werden müße, daß die sozialdemokratischen Blätter im Nachrichtendienst hinter den bürgerlichen Blättern zurückftehen Für die bürger liche Presse sei der Nachrichtendienst der wesentlichste Hebel der Korruption geworden, die bürgerlichen Blätter seien aber durch die Peitsche de« kapitalistischen Konkurrenzkämpfe« zu diesem Nachrichtendienst gezwungen Die Arbeiterpresse stehe nicht unter diesem traurigen Zwange (weil die „Gcnoffen" unter dem Abonnemcniszwange stehen), sie müße sich deshalb hüten, auch nur den ersten Schritt auf einem Wege zu tu«, deßm letzter Schritt eine politische Kor ruptton der ärgsten Art sein würde Wa« da« Leimiger Blatt da von einer Korruption der wohlunterrichteten Preße fabelt, ist Widersinn, auf den eimuqehen sich erübrigt Es scheint weit eher, daß dem Bla'tr die Erkenntnis dämme,t, die Trauben de« „Nachrichtendienstes" könnten in vielen Fällen für da» rote Preßbureau etwas zu hoch hängen.