Volltext Seite (XML)
a,.7r «. or« » >7,70 ». lii,» 7««» terr. va,k «« 4« » 0« ». »M » o» »r » 00,du « 00.7»» 00.«» b«. 00 » »ro » o»,do » >l.» ». 1« >i « 0l 1» » l,»a » 01,1» 0 00 » «».7» « » » !.» * >1.1« ». ».k0 ». 0» « »I V. v» 10 ». «.»0 « 0».,» ». 01»» *. 0» « v> 7» « 4 b« »».4» » 00,b» « ».»r » ci b» 0»«»s W.80 « »7i » »t.» 0 »l G ro « >,70 » > 70 « >0.40« »,» « . l» S» . l«w . I88.78 r.7i » o^i«« 00,8« b». «mfter- id»n 4 V». Lt Pkttrl- g-replirer ». Pnirii. 4X »°W 4. Lmijston »rlt. 180« euy. alle »N<«. alle . . l» «« . . !«».«» . . I«8 7» et»« - - »e -- . . »ld « . 77.00 »er, - - >,«« » 0» 7» «. »7,8« « «.«» * . . 7i.» . . I«°0 . . »7.7« . ,O»»0 . . 188,40 ,08.50 ite, —.— . . l»8,7» . . »s.oo »h» l7l.lv . . l» » U.7« ». >l.i» » 1.50 ». 0, 0 * « ».«0 « — 7» » >7.7» » « 7» « 0l.»« d«. 04,8» >v 8 » 04 « K«i!er- bü M, 00 M, ,00 M, Mark«» k.vo bi» >L0 R, !o ohne .40 bi« -re-dner ter. A»küadig«»g«»r Die geil« klei»er Schrift dar «mal aespa> größerer Schrift der »mal gespaltene» Textseit« im amtlichen (Eingesandt) 7» Pf. Gebührenermäßigung «ms GefchäftSanzeig lteveu Aakültd V«z»g-prei«r Beim Einzelne Nummern 10 Große Zwiagerstraß« ,0, sowie durch di« vlark vierteljährlich. g» nachmittag«. — Fernsprecher Nr. 129L. igung«seite »L Pf, die Heil« »«.»»lchea Teil« 46 Pf., nnter dem Redaktionsstrich Pf. Gebührenermäßigv»g aus Geschäst««ujeigen. — Schluß der Annahme von». 11 Uhr. Amtlicher Teil. zur Dresden, den 29. April 1907. Kgl. Ge».-Dir. der Sachs. StaatSeisenbahne» bei Hunger, Börner, uzmanu, ä) durch wirklich erwachsenden Boten der (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteil« ) Meteorologische Institut zu da- Wetter-Dienststelle daS ganze Jahr täglich biß spätestens 11 Uhr vormittags eine in nichtamtlicher Teil bei zu Zustellung den unter Zustellung monatlich Versendung gelangt. Dresden, den 27. April 1907. (Wetterbericht des König!.Sächsischen Meteorologischen Institut«') heraus, der durch die Post zum Preise von vierteljährlich 2 M. bezogen werden kann und durch sie sobald als möglich Dresden, 30. April. DaS Königliche Hoflager ist heute nach der Königlichen Villa Wachwitz verlegt worden. Hinzurechnung kosten. Weiter fertigt als öffentliche vierteljährlich 6 M. 75 Pf. durch Eilboten im vierteljährlich 9 M. Eilboten im ausgrführten Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs ist der Oberzollinspektor und Vorstand des Hauplzollamts Chemnitz Oberzollrat Rheinschüssel in gleicher Eigenschaft zum Hauptzollamte Dresden I versetzt worden. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Amtsrichter vr. Karl Theodor Broch Asche in Chemnitz die nachgesuchte Versetzung in den Ruhestand mit dem gesetz lichen Ruhegehalte zu bewilligen. halbjährlich 12 M. Ortsbestellbezirk: halbjährlich 16 M. Landbestellbezirk: Gebühren unter leichtert dem Leser das Verständnis für die am eigenen Orte beobachteten WitterungSvorgänge und bietet die Möglichkeit, die eigenen Anschauungen über da» kommende Wetter zu ver vollkommnen. Eine Probekarte wird auf Wunsch vom Meteoro logischen Institut zugesendet. Es ist anzustreben, daß außer den Wettervorhersagen auch die Wetterkarten an allen Postanstalten und an sonst geeigneten Stellen (Gemeindeämtern, Schulen, Bahnhöfen rc.) gleich nach dem Eintreffen öffentlich ausgehängt und so lange dort belasten werden, daß stets die drei neuesten Karten neben einander sichtbar sind. Es bleibt den Gemeinden, landwirt schaftlichen Vereinen und sonstigen Interessenten überlasten, die für die Beschaffung der Anschlagtafeln und den Karten bezug erforderlichen Kosten aufzubringen. Den Bezug von Anschlagtafeln zu mäßigem Preise vermittelt das Meteoro logische Institut. Die Anheftung von Karlen an den An schlagtafeln, die bei den Postanstalten angebracht werden, er folgt, von der Bezugsgebühr abgesehen, durch die Postbeamten unentgeltlich. 3. Außer der Wetterkarte gibt das Meteorologische Institut für Studien- und Unterrichtszwecke täglich nach mittags 2 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, noch einen auf Grund des bis dahin eingegangenen vervoll ständigten Beobachtungsmaterials angefertigten ausführlichen Wetterbericht mit Tabellen, Dappelkarte «ab Mit- teiluagea über den Witteruagsberlauf i« Sachsen Nr 248« 10 SS88 Öffentlicher Wetter Nachrichten-Dienst. Der im vergangenen Jahre für das Deutsche Reich auf dessen Kosten zur Einführung gelangte öffentliche Wetter- Nachrichten-Dienst soll auch in diesem Jahre wieder vom 1 Mai ab in vollem Umfange für das Königreich Sachsen, insbesondere was die Verbreitung der telegraphisch über mittelten Wettervorhersage anlangt, in Tätigkeit treten. Bei dem lebhaften Jntereste, das diese Einrichtung in den be teiligten Kreisen gefunden hat und das sich gleich von An fang an in verhältnismäßig hohen Abonnentenzahlen kund gab, wird erneut das Nachstehende zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 1. Bis auf weiteres werden vom 1. Mai dieses Jahres ab spätestens mittags 12 Uhr an sämtlichen mit dem Reichs telegraphennetze in Verbindung stehenden öffentlichen Tele graphen- und Fernsprechanstalten die für die nächsten 36 Stunden gültigen, auf telegraphischen Übermittelungen beruhenden bestellbezirke: monatlich 3 M. Vom 1. Mai 1907 an wird die bisher bei der Er ledigung von FahrgelberstattungSgesucheu innebehaltene Schreibgebühr von 1,00 M. nicht mehr erhoben werden. Er stattungsgesuche über Beträge von zusammen nicht mehr als 0,50 M bleiben, wenn kein Rechtsanspruch besteht, un berücksichtigt. Auch ist bei Nichtausnutzung von Schnellzug katten oder Schnellzugzuschlagkarten eine lediglich auf Billig keitsrückfichten zu stützende Erstattung von Teilbeträgen der nach Zonen berechneten festen Schnellzugzuschläge ausgeschlossen. 2. Dresden hindurch Kroitzsch, Singer, Möbiu», Brandau «ad Weinhold, seither gegen Tagegeld beschäiliglt Poslanistcnte», al» etatmäßige Pcnainstenlea nn Ober-Postdiieküonsbezirke Chemnitz, Stölzel, Weber, al« Post agent in OrtmaunSdorf. II 8 S27 SK8K ihrer Ausstattung und Abfassung vornehmlich für landwirt schaftliche Zwecke berechnete Wetterkarte an,? die es vervielfältigt und mit tunlichster Beschleunigung durch die Post an die Abonnenten versendet. Der Bezugs preis für die bei der nächsten Postanstalt zu bestellende Katte beträgt bei täglicher Zusendung in« Hau- monatljch 50 jPf., wozu noch eine Postbestellgebühr von 14 Pf. monatlich tritt. Die Katte gibt einen Überblick über die Wetterlage Europa- um 8 Uhr früh und enthält eine kurze Schilderung der Witterung-Verteilung und eine allgemeingehaltene Wettervorhersage. Die Katte er- Stllig, Seifert, Höppner, Martin, Glaß, Sterzel, Bretschneiders Emmrich, Lämmel, Dittrich, Es wird hiermit bekannt gegeben, daß auf Grund einer gutachtlichen Äußerung des Direktors des Institut- für ex perimentelle Therapie in Frankfurt a. M. fortan sämtliche Proben von Diphtherieheilserum drei Jahre nach Ausführung ihrer ersten staatlichen Prüfung serienweise der laufenden Kontrollnummer nach eingezogen werden. »587 Dresden, am 18. April 1907. ssoildl Ministerium des Innern. dirrktionsbezirk Leipzig; Hofman«, seither Postamftent ia Diering hausen, Krig ar, seither Posl^sistevt in Oberhausen (Rhein!), Kunze, seither Telegrapheaassisteat, Müller, Ktllig, Seifert, Höppner, Srnennnnge», Versetzungen re. in» öffentliche» Dienste. I« Geschäftsdereiche de« «intfteriu»« der Aiwa»,«». Bei der Post-Verwaltung find ernannt worden: Hübner, seither Postfekretär, al- Oberpostfekretär; Schneider, Carl, Rado, Messer, Jage, GrzeSzkiewicz, Rubttzfch, Golz, Lehman«, Börner, Dille, Penkert, Oberst, Nachtwey, Pfefferkorn, Raasch, Kunze, Otto, Oertel, Weichelt, Schönfelder, Künzel, Fröbe, Weber, Werner, Röthig, Taubert, Grüadliug und Bauer, seither charakterisierte Postsekreiäre, al- etatmäßige Postsekretäre; Gebauer, Höppiug, Talkenberger, Hartwich, Schau und Rühling, seither außerhalb Sachse»- an- gestellte Postalnstenten, al« etatmäßige Pofiasslstenten im Ober Post- Wettervorhersage«, die sich auf eine kurze Charakterisierung des zu erwartenden Wetters (Niederschlag, Temperatur, Wind, Bewölkung) be schränken, auf Reichskosttv öffentlich angeschlagen. Abgesehen hiervon kann bei jeder Postanstalt die täg liche Wettervorhersage zu folgenden Sätzen ins Haus bestellt werden: a) bei Übermittelung durch Fernsprecher an Teilnehmer der Ortsfernsprechnetze oder an Inhaber von Neben telegraphen sowie bei Zustellung im Ottsbestellbezirk gelegentlich der regelmäßigen Bestellgänge: monatlich vierteljährlich halbjährlich 2 M. 4 M. 50 Pf. 8 M. d) bei Zustellung durch den Landbricfträger im Land- Bt» Königliche» Hufe. Dresden, 30 April S«. Majestät der König empfing heute vormittag zunächst die Depattement-chef« der Königs Hofstaaten und nach diesen die Herren Staat-minister und den König! KabinettSsetrttär zu Botträaen Mittag« begab Sich S« Majestät nach der Königl. Billa Wachwiü, wohin heute da» Königliche Hoflager verlegt worden ist Rittett»«ze« »«S der öffentliche» Verwalt»»-. Bertz a«vl«7»ge» de» »snigU TEchEfch«, Otzerver- M»Itn»g--«richt«. Im Prohliser Laudgrabeu siud, um im Be darfsfall« eine« Teil de- dort fließenden Wafier» «ach dem Prohliser Flutgraben abzuleite«, beim Dorfs Prohli» ein Fachbaum und tt« Schütze« angebracht Beide befinden sich schon feit längerer Zeit in mangelhaftem Zustande, da die Unterhaltung-Pflicht an- fcheinend streitig ist und di« Gemeindevertretungen von Reick und Prohlis schon wiederholt die Beseitigung dieser von ihnen al- über- flüssig bezeichneten Anlage beantragt haben. Aus Beranlassung der Amlshauplmamnchasr Dretden-Altstadt, die ein abermal- Hieravf ge richtete- Gesuch abgelehut hatte, wurden die sämtlichen Grundstücks besitzer im Gemeindebezirke Reick aufgefordert, im Einvernehmen mit den übrigen Grundbesitzern der Flur Prohlis, Reick, Seidnitz und Dresden de« Schützen und den Fachbaum unter Aufsicht der Straßen- und Wafierbauinsprttion gehörig instand zu setzen, sowie de-weiteren veranlaßt, für gehörige Räumung diefeS Laudgraben» in Reicker Flur unter Aufsicht deS GrabeumeisterS gemäß Z tS deSLandgraben- regulativt vom 12.August 1841 Sorge zu tragen Eine größere Anzahl der Grundstücksbesitzer, die nicht Anlieger am Prohliser Laadgraben sind, wurden hiergegen mit der Begründung vorstellig, daß nach dem Wortlaute deS genannten Paragraphen zur Hebung und Räumung de- Laadgraben» »die Grundbesitzer der auliegendea Fluren*, d. h nnr die Eigentümer derjenigen Grund- stücke verpflichtet seien, die an dem Lauvgraben lägen. Di« AmtS- hauptmaunschaft eutschied abfällig. Aus eingeweudeten Rekurs gab jedoch die KreiShauptmauaschaft den Rekurrenten recht. Eine Anzahl der Anlieger am Laudgrabeu erhob nunmehr die Anfechtungsklage beim Oberverwaltuogsgericht«. Dieses hat aach stattgefundener öffentlicher Verhandlung die Entscheidung der Kreishauptmannschaft im wesentlichen bestätigt, jedoch aoch folgende« festgestelll. DaS von den Verwaltungsbehörden ihre» Euiicbbtßungcn zugrunde gelegte Regulativ sei im Jahre 1841 von der 1. und lll. -ImiShaupunanmLaft im Dresdner Kreisdirektiou». bezirke mit Genehmigung deS Ministeriums deS Innern erlassen worden, um an die Stelle der Landgrabenordnuag vom 21. März 1787 zu trete» über bereu Entstehung ergebe sich auS den herbei- gezogeuen Akten deS HaupistaatSarchivS, daß die Landgrabeaordnung von 1787 ein aus landesherrlicher Anordnnug und Genehmigung be ruhender Erlaß sei, dem aach den damals geltenden fiaai-iechi. chr- Grundsätzen Gesetzeskraft zukomme «nd der den Bcitiligtra mit un mittelbar verbindlicher Kraft bestimmte Pflichten nnd Leistungen «itt sam auferlege« ko«nte Hieraus folge, daß J«halt und Umfang der auf ihr beruhenden Verbindlichkeiten durch später« verwaltungs behördliche Anordnungen weder erweitert noch überhaupt ge ändert werden könnte». Ei»e solche rein verwaltuagsbehördliche Neuregelung stelle aber daS Regulativ vom 12 August 1841 dar, da eS lediglich von de» AmtShauptmallvschaste» Dretde» uud Pirna auSgegangen sei Daß znvor ministerielle Ge»ehmigu»g eingeholt worden fei, vermöge hieran nichts zn ändern; den» auch das Ministerium des Inner» würde nicht oh»e weiteres in der Lage ge wesen sei», einen landesherrlichen Erlaß aaßer Wirksamkeit zu setzen übrigens fei eine ausdrückliche Aufhebung der Landgraben ordnung in jenem Regulative nicht ausgesprochen worden Diese Erwägungen führten aber zu dem weiteren Schluffe, daß bei der rechtlichen Beurteilung der Frage, wer zur Unterhaltung uud Räumung der Laudgräbeu und der zugrd - gen Anlagen verpflichtet sei, nicht die Bestimmungen des Regulativs, sondern ausschließlich die der Landgrabeuorduung vom 21. März 1787 zugrunde gelegt werde» müßte» A»S de» Bestimmungen der letztere» gehe nun hervor, daß der Prohliser Landgrabeu und der bei Prohlis am Flutgraben an- aebrachte Schutz nicht »0» den sämtlichen Grundbesitzer» der OrtSflor, Wader» von den Besitzern der anliegende« Felder, «nd zwar außer m der Flur Reick auch aoch in de» Floren Prohlis, Strehlen, Gruaa »nd Striese» sowie voa den angrenzenden Stadtfeldbefitzern unterhalten und geräumt werden müßten. Zeit»»gSsch»>. In den letzten Wochen sind, wie alljährlich um diese Zeit, »ahircich: Generalversammlungen von Gewerkschaft«»!!- bänden abgehalten worden In erster Linie beschäftigten sie sich mit der Maifeier und nahmen dabei einen Standpunkt ein, der dem Weltfeiertagöbeschluffe der Internationalen Sozial demokratie und de« Mannheimer Parteitag« direkt zuwiderlief Zwar betonten die Gewerkschaften immer noch der Wahrheit entsprechend, daß Partei und Gewerkschaft ein« fei; aber in bezug auf die Maifeier, wo e« sich um da« Tarbrmgen materieller Opfer für eine politische Demonstration handelt, be kam diese Einigkeit doch einen Riß So wurde auf dem Ver- band«tage der Zimmerer erklärt, die Maifeier sei ein Lgitation«- mittel der Partei uud dafür könne sich der Zimmererverband nicht erklären Dieser ablehnende Standpunkt mit ungefähr der- selben Begründung kam auch auf allen übriaen Berband«ge»eral- versammlungen — auf der einen mehr, au» der andern weniger schroff — zur Geltung So erklärte auf dem Verband«tage der Maler und Lackierer der Berichterstatter de« Au«schuffe« nach der „Leipziger Bolk«ztg.": »Wohl habe« die internationale» Arbeiterkongreffe Beschlüsse über die plldriiSrude am 1. Mai gefaßt, aber der vnbaad kann sich nicht von Anderen Dinge vorschreiben lasse», die ihm Geldausgabe« «nfzwingen. Sollen wir den» de« Uoteruehmrrn am 1. Mai Ge legenheit geben, unsere Kollegen zn einer «>S ungelegenen Zeit a«S »uiverre»; solle» wir unser Geld auSgebe» für eine solche nutzlose Demonstration, nntzlo« für «ufere Organisation?' I« übrige» wird fich ja der internationale Kongreß in Stnttgart mit der Maifeier- braze beschäftige» Nedner tritt dafür «in, daß die Gehälter der verband»beamte» gegenüber denen der Gauleiter und Filialbeamten erhöht werden sollen ' Nr. 99 1997 Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat Doenges in Dresden, o Dienstag, den 30. April Dresdner HNMMl TKntgltch Sächsischer Staatsanzriger. Verordnungsblatt der Ministerien »nd der Ober- «nd Mittelbehörden.