Volltext Seite (XML)
ir Wir machen hierdurch bekannt, daß sLint»«!,« Idlvsls» Zeichnungen auf die zur Ausgabe gelangenden n. Zchohschme des LtllAen Rech Nd Prechks zu den Subskripttonsbedingungen kostenfrei entgegennehmen. Dresden, den 19. April 1907. Der Vorstand der Dresdner Börse. 6. NöiigUchc Seeha»dl»»z (PreiKische TtaalSbauk). Havenstein unter den nachstehenden Bedingungen Berlin, im April 1807. ReichSbank-Direktorium. vr. Koch. Maron. Bekanntmachung. Ikutsiiit Reichs- M Prevtzische StaatsschtpWkisiniit«. Rückzahlbar am 1. Juli 1812. Bon den auf »rund gesetzlicher Ermächtigung jetzt feiten- der Finanzverwaltungen de» Reich» und Preußen» au»zugebend«n vierdrorentiae« Schabanweifungen haben übernommen: „ i Die Rei«-ba«k, die »eeha«-lu«g (Preußische Staats dank), die Bank für Handel und Industrie, die Berliner HandelS-Gesellschaft S. Bleichröder, die Commerz- und DiSconto-Bank, Delbrück Leo L Co., die Deutsche Bank, die Direktion der DiSconto-Besellschast die Dresdner Bank, F W Krause L C» Bankgeschäft, Mendelssohn L Co, die Mitteldeutsche Lreditbank, die Nationalbank für Deutschland, der A. Schaaffhausen'sche Bankverein, sämtlich zu Berlin, sowie Sal. Oppenheim jr. L C«» zu Cöln, Lazard Speyer-Elliffen und Jakob S H. Stern zu Frankfurt a M., L Behren- L Sühne, die Norddeutsche Bank in Hamburg, die Berrin-bank in Hamburg und M M Warburg L Co. zu Hamburg, die Allgemeine Deutsche Lreditaustalt zu Leipzig, Rheinische Creditbank zu Mannheim, die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank und die Bayerische Bereinrbavk zu München, die Königliche Hauptbauk zu Nürnberg, die Ostbank für Handel und Gewerbe zu Posen und die Württembergische Berrin-bank zu Stuttgart den Nennbetrag von Zweihundert Millionen Mark Deutsche Weichsschatzuuwetsungen, s die Sänigttche Seeha«dlu«g (Preußische Staatsda«t) und ebendieselben Firmen den Nennbetrag von Zweihundert Millionen Mark preußische SLuutsschuhanweisungen. Bon den übernommenen Beträgen legen die Konsortien 150 Millionen Mark 4". Reichsschatzanweisungen und 150 Millionen Mark 4", Preußische Staatsschatzanweisungen gemeinschaftlich zur öffentlichen Zeichnung auf, während über den Betrag von 160 Millionen Mark (SO Millionen Mark RetchS- schahanweisungen, SO Millionen Mark Preußische StaatSschatzanweisungen) bereit» fest verfügt ist. Die Schatzanweisungen werden mit vier vom Hundert jährlich verzinst; die Zinsen werden am 2. Januar und 1. Juli bezahlt. Der erste ZinSschein ist fällig am 2 Januar 1908. Die Sätayanwrisunge« find rückzahtdar zum Nennwert am 1. Juli 1012. Die Auflegung erfolgt Bedingungen. i Die Zeichnung findet am Donnerstag, den 25. April d. I. von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr mittags statt bei: dem Kontor »er Steichshauptdant für Wertpapiere, der Seehandlungshauptkasse und der Preußische« Zentral« genostenschaftskafse, bei alle« Reichsvankvaupiftellen, Sietchsdantstelle« und den Rrichovanknevenstellen mit Safs««einrichtung, bei der K-utgltche« Ha»ptda«k in Nürndergfund ihren sämtliche« Zweiganstalte« sowie ferner bei: der Pank für Handel und Industrie, der Berliner HandelS-Gesellschaft, S. Bleichröder, der Commerz- und DiSconto-Bank, Delbrück Leo L Co., der Deutschen Bank, der Direktion der DiSconto-Gesellschaft, der Dresdner Bank, F. W Krause L Co. vankgefchöst, Mendelssohn L Co., der Mitteldeutschen Lreditbank, der Nattonal- bank für Deutschland und demA. Schaa^duusenschen Bankverein, sämtlich in Berlin; Sal. Oppenheim jr. L Cie. in Cöln, Lazard Speyer-Sllisien und Iakob S. H Ster« in Frankfurt a. M , L. Behrens L Söhne, der Nord deutschen Bank in Hamburg, der Vereinsdank in Hamburg uud M. M. Warburg L Co. zu Hamburg, der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig, der -iheimschen Creditbank iu Mannheim, der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank und der Bayerischen BereinSbank in München, der Oftbank für Handel und Gewerbe tu Posen, der Gürttembergischeu Vereinsbank iu Stuttgart und bei den in Deutschland belegenen Haupt- dezw. Zweigniederlassungen dieser Firmen Nach 1 Uhr mittags werden Zeichnungen nicht mehr eatgegengenommen 2 Die aufgelegten Schahanweifungen werden auSgefertigt in Stücken zu SO 000, 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000 ««- 500 Mork, mit ZinSscheinen über vom 1. Juli p. I. laufende Zinsen. » Der Zeich«u«gsprets beträgt sowohl für die Neichsschaßauweisunge« al» für die Preußischen Staatsschatzanwetsunge« 99,— Mark für je 100 Mark Neuuwert Stückzinsen werden iu üblicher Weise verrechnet. 4 Bei der Zeichnung, welche unter doppelter Einreichung der vorgeschriebenen ZeichnungSscheine zu bewirken ist, hat jeder Zeichner eine Sicherheit von 5 Prozent de» gezeichneten Nennbeträge» tu bar oder solchen nach dem Tage-kurse zu veranschlagenden Wert papieren zu hinterlegen, wrlche die betreffend« ZeichnungSstelle al- zulässig erachtet. Die vom Kontor der RetchShauptbank für Wert papiere auSgegebeuen Depotscheine sowie die Depotscheine der Königlichen See Handlung (Preußische Staatsbank) vertreten die Stelle der Effekten. De« Zeichnern steht im Fall der Reduktion die freie Beifügung über den überschießenden Teil der geleisteten Sicherheit zu. Formulare zu den ZetchnungSscheineu sind vom 22. p. Mts. nachmitkagS ab bet allen Zeichnungsstellen unentgeltlich zu haben. S. Die Zuteilung erfolgt tunlichst bald nach der Zeichnung, über die Höhe der Zuteilung entscheidet da» Ermessen der ZeichuungSstelle. Wie üblich, werden ;edoch Sperrzeich«»«ge« bi» 15. Oktober 1907 vorzugsweise berücksichtigt werden können. 6. Die Bezahlung der zugeteilten Beträge erfolgt in Höhe von 40 «H, spätestens »iS »um S. Mai b. I. 40 qh . -81. Mai . - . 20 ' ' ' ". JuM ' Die Abnahme muß an derselben Stelle erfolgen, welche die Zeichnung angenommen hat. Bei vollständiger Abnahme wird die hinterlegte Sicherheit verrechnet oder zurückgegeben. 7. Wird die Abnahme im Fälligkeitstermine versäumt, so kann dieselbe noch innerhalb eines Monat» unter Zahlung einer Vertrags strafe von 5 Prozent de- fälligen Betrages erfolgen Wird auch diese Frist versäumt, so verfällt die hinterlegte Sicherheit 8 über die hinterlegte Sicherheit wird dem Zeichner eine Bescheinigung erteilt, welche bei teilweiser Empfangnahme der Stücke (Ziff. S) zur Abschreibung der abgenommenen Beträge vorzulegen und bei vollständigem Bezüge derselben zuruckzugeben ist.' s Soweit nicht sogleich fertige Schatzanweisnngen verabfolgt werden können, erhalten di« Zeichner vom Retchsbanl Direktorium bezw von der Königlichen Lek Handlung (Preußische Staatsbank) au-gestellte J«teri»sschei«e, über deren Umtausch in Schatzanweisungen da» Erforderliche öffentlich bekannt gemach werden wird. Soweit eine Sperrverpfltchtuug etngegangen ist, werden die Schah anweisungeu wie auch die JnterimSscheine den Erwerbern erst vom 1S. Oktober 1907 ab auSgehändtgt. Figuren Oil MV iziwrßf», Xrouleuedler, lepv ir« elsttr. Lvstz-. IG,-. klift-Lppvata. sw« MW L croessr, lukim« II, üreräeii. f ruens rl lln. kusvkkvvlL von äor Iitzi86 xurüek. .«>. Lwll ßüvrelwruw, K7, Liugaug dlorrtretruüo. AlwM«old«Kt»w SOSS ^öilligito ?rei»s. Catuloge stei. ZpNron uuä Aoffe In Vulkuelvuue, HUI unä 8pneti1el. -IseliMiMii, Kollerktb. Lerttekl«, Flitter- unä Irereen- gerStre. V^äostts-StivlLsroLsn. kl8g»Ll6 oLMbllgüttgl, KüttLlLedtörssi., 86iä6N8toff6, LMklMnäor, Lekleisr, Seiileifeu, vovuuts, ludols. 5lojf- vuä Liset-j«snckrekul»e. — ! « «4^in riktt Vi-unavn > u pLi^l v i klg tzshk Mlsniitkii bei verhältnismäßig geringe» Vinzahlunge« erwirbt man seinen Sinder« durch Versicherung mit Stückeinlage« bei der EWchtn KnltmrWrungs-Wlilt z« LktsHkii, Mingstraße 25, I. Auf eine Stnlage von 50 M. für ein Kind bi» zu S Jahren z. B. wird nach KO Jahren eine jährlich zahlbare, steigende Stente gewährt, die im Alter von 55 Jahre« ungrfäyr 1« M., von 00 Jahren 25 M., von 65 Jahre« 85 «., von 70 Jahre« 55 M., von 75 Jahre« 65 M. beträgt Je mehr solche Ein lagen gemacht werden, um so viel mal erhöht sich die Rente ^usvsrksuk Kskten- u. Vemll-l-Mel. Lottens Lolsesntistt! 8oo!ig L ko., 30 ?53g8r 8ttS8S8 30. ^2969