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TLZntglteh Sächsischer Staatsanzetger. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- und Mittelbehörden. r> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat Doenge» in Dresden. <r Montag, den 18. März 1907. B«zug»prei«: Beim Bezug« durch die Lrptditio», Große Zwingerstraß« 20, sonne durch die Post im Deutschen Reiche 8 Mart vierteljährlich. Ei»z«l»r Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher Nr. 129ö. Aukündignugeu: Di«Zeile kleiner Schrift der «mal gespaltenen Anküudigungtseite »L Ps^, die Zeile größerer Schrift der »mal gespaltenen Textfeitt im amtlichen Teil« »0 Pf. unter dem Redaktionsstrich (Lingesaudt) 7» Pf. Gebührenermäßigung auf GeschästSauzeigeu. — Schluß der Annahme vor«. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Ansage. Auf Allerhöchsten Befehl wird dcn am Königl. Hofe vorgestellten fremden und ein heimischen Herren und Damen hiermit bekannt gegeben, daß am Ostermontag, den 1. April 1907, abends 8 Uhr 30 Min., ein Hof- Konzert in den Paradesälen des Königl. Schlosse- stattfindet. Se. Majestät der König, sowie Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg werden die genehmigten Vorstellungen der angemeldeten Herren und Damen vor dem Konzerte, 8 Uhr 30 Min., im Marmor saal anzunehmen geruhen. (Versammlung des Königl. großen Dienstes: 8 Uhr 15 Min. im roten Salon.) Anzug: Die Herren vom Zivil: Uniform oder Hofkleid; die Herren vom Militär: Parade-Anzug. Jede Trauer wird abgelegt. Dresden, am 16. März 1907. Söxtgl. Oberhofmarschaüamt. Anfahrt der Wageu: Alle Lquipageu fahren tu da- Köuigl. Schloß durch da» nach der katholischer^.Hofkirche gelegene grüne Tor eia. Abfahrt der Wageu: a) Hofequtpagen vom kleinen Schloß- Hofe durch da- Tor nach der Schloßstraße (Diener erwarten die Herr schaften in der II. Etage zwischen der Haupttreppe und der Ober- Hofmeisterin-Treppe, Ausgang über letztere), d) Equipagen der Herren Gesandten und StaatSmintster, Generale d. I., d. K und d. A. vom kleinen Echloßhof« durch das Tor nach dem Taschenberg (Diener erwarten die Herrschaften auf dem obersten Absatz der Oberhofmeisterin. Treppe), o) Alle übrigen Equipagen vom großen Schloßhofe durch da» Tor nach der Schloßstraße (Diener erwarten die Herrschaften im Gardereiter-Wachtsaale I Etage, Ausgang über die Kellereitreppe). Für Kraftwagen, ausschließlich Automobildroschken, An- und Abfahrt im S. Mittelpalais am Taschenberg (Diener erwarten die Herrschaften in der I. Etage zwischen der Haupttreppe und der Oberhosmeisteriu- Treppe. Aufgang über letztere). Für die zu Fuß nach dem Königl. Schlosse kommenden Herren wird die Pforte Ecke der Schloßstraße and de» Taschenberg» geöffnet sein. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Reichsgerichtsrat Goldmann in Leipzig den ihm von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser, König von Preußen verliehenen Roten Adlerorden 3. Klasse mit der Schleife anlege. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Sergeanten (Zahlmeister-Aspiranten) an der Unteroffizier- Vorschule Paul OSkar Pommer in Marienberg für die von ihm am 1. August 1906 nicht ohne eigene Lebensgefahr be wirkte Errettung eines Soldaten vom Tode des Ertrinkens im Schlettcnteiche zu Marienberg die bronzene Lebensrettungs medaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. Das Verzeichnis der den einzelnen Wahlkreisen für die Wahlen zur II. Kammer der Ständeversammlung zugehörigen Orte und Ortsteile in der Beilage S der Ausführungsver ordnung vom 10. Oktober 1896 (G.- u. B -Bl. von 1896 S. 152 flg.) wird in folgenden Punkten abgeändert. 1. Die mit der Stadt Freiberg vereinigte frühere Landgemeinde FreibergSdorf und der selbständige Gutsbezirk Freibergsdorf gehören jetzt zum 6. städtischen Wahlkreise und sind aus dem 15. Wahlkreise des platten Lande» aus geschieden. 2. Die mit der Stadt Crimmitschau vereinigte frühere Landgemeinde LeitelShain scheidet aus dem 39. Wahlkreise des platten Landes aus und gehört zum 16. städtischen Wahl kreise. 8. Die zum 2. Wahlkreise deS Platten Lande» gehörigen Gemeinden Oberleuter»dorf, Riederleutertdorf und Joseph»- Urf find zu einer Gemeinde unter dem Namen Leutersdorf vereinigt worden. 4. Der neuerrichtete selbständige Sut-bezirk „Heilstätte H»h»ald" tritt dem 11. Wahlkreise de» platten Lande- hinzu. Infolgedessen ist im Verzeichnis der zu diesem 11. Wahlkreise gehörigen Orte zwischen die Worte „Berthelsdorf mit Ritter gut" und „Bühlau" einzufügen „Berthelsdorf und Heilstätte Hohwald". 5. Die dem 14. Wahlkreise deS platten Lande-zugehörigen I rosafarbenem Kreuz kenntlichen Damen gewährt wird und daß Ortschaften Ober- und Niederlauaeuau sind zu einer Ge- sie an diese vertrauensvoll sich wenden dürfen meinde unter dem Namen Langenau vereinigt worden. 6 Im 16. Wahlkreise de- platten Landes ist von der Verbandsgcmeinde Somsdorf mit Coßmanntdorf eine neue Landgemeinde unter dem Namen Coßmanntdorf abgezweigt worden; die Stammgemeinde führt fernerhin nur noch die Bezeichnung Somsdorf. 7. Der Ort-teil Kottenheide ist aus der Gemeinde Zwota aus- und in die Gemeinde Schönecker Waldgemeinde (Mulde-Muldenberg) einbezirkt worden, er scheidet damit aus dem 43. Wahlkreise deS platten Landes au- und tritt dem 45 Wahlkreise des platten Landes hinzu. 9811. Dresden, am 14. März 1907. 2150 Ministerium des Inner«. Erne»»»nge«, Versetzungen re. i« ösienttichen Dienste. Am G-schLftsderetche de» Ministerium« de» »ult«» U» östentl. Unterricht». Zu besetzen: die vierte Lehrerstelle au der achtklassigen Schule zu Hochkirch Kollator: Die oberste Schul behörde. Einkommen 1200 M, 1öO M. unwiderrufliche Pers Zulage und freie Wohnung mit Gariengenuß, überdies 110 M für Unter richt in der Fortbildungsschule und ev bis auf weitere- 110 M für zwei Überstunden. Bewerbungen sind bi- 27 März bei dem K Be zirksschulinfpektor zu Löbau einzureicheu. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile ) Nichtamtlicher Teil. Dresden, 18 März Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Johann Georg wohnte heute vormittag 9 Ukr den Osterprüfungen in der 1. Katholischen Bezirk»schul«,^11 Uhr den Prüfungen in der 6 Bezirksschule bei. In Begleitung der Frau Prinzessin befanden sich die Hofdame Frl. v Schönberg, bez Ihre Exzellenz die Frau Oberhofmeisterin Freifrau v. Finck Morgen vormittag 9 Uhr 45 Min wird Ihre Königl Hoheit die Prüfungen in der 9. Bürgerschule, 11 Uhr diejenigen in der 4. Katholischen Bezirksschule besuchen. Mltteiloge« «»S der iffe»ttiche« Ler»«lt»s. Dresden, 18. März. Heute besuchte Se. Exzellenz Hr. Staatsminister v. Schlieben in Begleitung der Herren Geh. Schulrat vr. Kühn und Schulrat vr. Prietzel die I. Bürger schule und 9. Bezirksschule am Georgplatze. Se Exzellenz wohnte in beiden Schulen den Prüfungen dei, besichtigte dann unter Führung der Herren Direktoren Knöfel und Rößner die Lehrmittel sowie die ausgestellten Schülerarbeiten und nahm auch in der 9. Bezirksschule von den Einrichtungen der Schul küche und des Brausebades Kenntnis - In der neuestm Nummer seine» Verordnungsblatt» erläßt da» Evangelisch, lutherische Landeskonsistorium eine Bekannt machung über die auch von der 8 ordentlichen Lande-synod« empfohlene Heranziehung von Helferinnen zur Teilnahme an der Arbeit der Kirchgemeinden, wie solche nach Z 4 Absatz 5 der Kirchenvorstand», und Synodalordnung in der Fassung vom 22. November 1906 vorgesehen werden kann Da» Lande», konsistorium erhofft bei zweckmäßiger Einrichtung eine» solchen kirchlichen Hilfsdienste», der sich auf Armen- und Krankenpflege, auf die Jugendpflege, wie sie in Krippen, Kinderbrwahr- anstalten rc. geübt wird, auf Jungnaucnvercme, Anstalten zur Bewahrung der weiblichen Jugend rc. »u erstrccken hätte, eine Förderung de» kirchlichen Leben» überhaupt, zumal aber der kirchlichen Liebe»1ätigkeit. — Hieran schließt sich eine Bekannt machung, betreffend wissenschaftliche Kurse zum Studium de» Alkoholi»mu», die, nicht agitatorisch und tendenziö», von berufenen Männern der Wissenschaft in der Osterwoche vom 2. bi» 6. April d. I in Berlin unentgeltlich veranstaltet werden Da» Landeskonsistorium macht die kirchlichen Kreise de» Lande» hierauf besonder» aufmerksam und empfiehlt warm insbesondere Geistlichen und Kirchenoorftchcrn den Besuch dieser Kurse — In einer Mitteilung weist ferner da» Land«»- konsistorium darauf bin, daß in Dresden, Lnpng und Chemnitz durch gemeinnützige Vereine in der Weise eine Bahnhof». Mission eingerichtet worden ist, daß am 1., 2 und 15 jeden Monat», al» an den Hauptziehtagen, auf den Bahnhöfen Damen anwesend find, die, durch weiße Binden mit rosafarbenem Kreuz kenntlich, sich bemühen, die dahin verziehenden jungen Mädchen »urechtzuweisen und vor Schaden zu bewahren ' Da e» im Gedränge bei Ankunft der Züge diesen ost nicht möglich ist, alle jungen Mädchen zu erreichen und zu beraten, so wird den Amtlichen und Knchenvorständen empfohlen, soweit fich ihnen dazu die Möglichkeit bietet, die nach der Großstadt verziehenden Mädchen darauf h nzuweise«, daß an den bezeichneten Tagen ihnen Rat und Hilf« durch die an den weißen Binden mit — Der erste Termin der Landrenten und Landes kulturrenten auf da» Jahr 1907 ist bi» zum 30 März zu entrichten — verhandlunge« »e» SSchstsche« Ober- verwalt»«-»g«richt». Können Zahlungen an öffentliche Kaffen unter Borbehalt aller Rechte erfolgen? Entrichtet jemand infolge einer an ihn ergangenen Verfügung den ihm auf Grund ort-gesetzlicher Bestimmungen abgeforderten Betrag (z. B. Beiträge für Etraßenherstellungen vorbehaltlos an die Gemeinde kaffe, so begibt er sich nach der Rechtsprechung d«S OberverwaltungS- gerichtS deS Rechtes, die ZahluugSauflage im geordneten RechtS- mittelwege anznsechte» In einer kürzlich verhandelten AnsrchtungS- klagsache behauptete der hiesige Stadtrat, daß bei einer Zahlung von 800 M. Straßenbaubeiträgen an die Stadtbaukaffe vom Einzahler ein Borbehalt nicht erklärt worden sei. ES würde die Annahme de« GeldeS abgelehnt und der Betreffende an da« Stadtbauamt gewiesen worden sein. Aber selbst wenn diese- unterblieben wäre, würde der gemachte Borbehalt rechtSunwirksam sein, weil die Kaffeubeamten zur Entgegennahme eine- solchen keine Vollmacht hätten, mithin nicht befugt seien, insoweit den Stadttat zu vertreten. Die Annahme, daß der Rat Erklärungen, die jenen gegenüber abgegeben würden, gegen fich gelten lassen müsse, sei schon der Konsequenzen wegen un haltbar Durch die erfolgte Beweisaufnahme ist da» Oberverwaltnug«- gericht zu der Überzeugung gekommen, daß bei Ablieferung de« Geldes hinreichend deutlich zu erkennen gegeben worden sei, daß hierdurch die Forderung des StadtratS nicht etwa al» zu Recht be stehend anerkannt werden sollte ES hat in seinem Urteile hierzu auSgeführt: ES komme auf die hierbei gebrauchten Worte eben sowenig etwas an wie darauf, ob die Erklärung von den Kaffen - beamten angenommen worden sei; denn eS handele sich um eine einseitige, nicht empfang-bedürftige Willenserklärung Die Ansicht deS StadtratS, daß ein den Kassenbeamlen gegenüber geäußerter Vorbehalt rechtSunwirksam sei, weil diese uur zur Berein- nahmnng des Gelbe» nach Maßgabe der Kaffenverordnuug, aber nicht zur Entgegennahme weiterer Erklärungen ermächtigt feien uud daher insoweit nuht als seine Vertreter gelten könnten, fei unzutreffend Die Hingabe deS Gelbe» verliere dadurch, daß sie unter Vorbehalt aller Rechtszuständigkeiten geschehe, nicht den Charakter der Zahlung; sie schließe nur auS, daß hierin eine tatsächliche Anerkenuug des er hobenen Anspruch- und eine Unterwerfung unter die ergangene Auf lage gefunden werden könne. Die Weigerung deS Kaffeubeamten, auf die Quittung einen entsprechenden Vermerk zu bringen, habe nur den Erfolg, daß für den Zahlenden der Nachweis des erklärten Vor behalts mehr oder weniger erschwert werde, sie lasse aber dessen RrchtSwirksamkeit völlig unberührt Heranziehung zu Auliegerleistungeu im Umlegungs verfahren Der Eigentümer des an der Tiergarten- und Beethoven- straße in DreSden-Ettehlen gelegenen Grundstücks ließ an seinem Hause einen Erweiterungsbau ausfahren, bei dem eS fich nach einem bautechnischen Gutachten um einen erheblichen Eingriff in die Kon struktion deS Gebäudes handelte. Der Stadtrat machte deshalb auf Grund von 8 b de» LrtSbaugesetzeS für die Vorstadt Strehlen vo» 1 Oktober 1899 die BauerlaubuiS davon abhängig, daß auf Auliege- länge deS Grundstück» an den genannten beiden Straßen der an teilige Straßenbau- uud Platzbeurag entrichtet werde Hiergegen hat der Geuanute Rekurt und schließlich Anfechtungsklage erhoben, iu der er bestreitet, daß er von den im Strehlener Bebauungsplan vorgesehenen Plätzen und breiteren Straßen, namentlich von den jenseits deS Bahndamms gelegenen, einen Vorteil habe Da die mit 80 und 10 M für da- Meter Anliegelänge festgesetzten Beiträge nicht für die einzelnen Plätze und Straßen gesondert berechnet und auf die betreffenden Anlieger verteilt worden feie», der Stadttat vielmehr den Aufwand für fämtliche in Strehlen auf Kosten der Stadtgemeinde beschafften Platz- und Straßenanlagen zusammen gerechnet und auf alle dortigen Baugrundstücke umgelegt habe, fo genüge eS zur Begründung einer Beitrag-Pflicht für den Kläger nicht, wenn er von der erneu oder anderen breiten Straße einen Vorteil hab« ES müßten ihm vielmehr alle od«r doch wenigsten« die meisten dieser Anlagen zugute kommen Davon könne kein« Rede fein. Da- Oberverwasiungsgericht hat die Klage beachtet und in seinem Urteil auSgeführt: Die Entrichtung der Beiträge habe nach Maßgabe von 8 44 der Straßeubauorduung zu geschehen und zwar von den Eigentümern solcherGruudstücke, denen die größere Breite derStraße oder der Platz zugute komme Die Heranzitd -nq zu Beiträgen habe sonach zur Voraussetzung, daß das Baugrundstück zu der breiteren Straßen- und zur Platzanlaqe in einer gewissen räumlichen Be ziehuug stehe und daß die Höhe deS zu leistender» Beitrag» lediglich nach dem Aufwand« für den Bau derjenigen Straße oder desjenigen Platzes berechnet werde, zu dem da» Grundstück in der vorstehend erwähnten räumlichen Beziedung stehe Dagegen sei e» mit jeuer Vorschrift ihrem ganzen Wesen und Sinne nach nicht vereinbar, die sämtlichen Koste», die durch Beschaffung und Herüellung von Plätzen und von mehr al» 24 bez. 1ö na breiten Straßen in einer ganzen Vorstadt entstehen, zusammevzurechnen und gleichmäßig nach Frontmeter auf alle iu der betreffenden Vorstadt gelegenen Grundstücke zu verteilen. Nach diese« unrichtigen Grundsatz sei ober die Umlegung der Straßen- und Plotzbeittäge im § ö de» OrtS- baugrfetz« für Strehlen erfolgt Um die hierzu erforderliche Grund lag« zu gewinnen, bade sich der Stadttat daraus beschränkt, zu er mittel», wie viele Quadratmeter Laad im ganzen P anbiete von der Stadtaemeinde zu beschaffen seien, und auf wie hoch fich die Zahl der Frontmeter der an öffentlich« Berkhrgräume grrnze»d«n Grundstücke belauft Selbst wenn also seststünd«, daß da» Gruad stück de» Kläger» vo» der einen oder andere» Straße tatsächlich eine» Vorteil im Ein»« vo» § 44 hätte, »ürd« e» unzulässig fei», d«m letztere» einen Beitrag in der au« § L d«S Onsbangefeyes bi, ergebe n den Höh« abznfordern, da hierin zugleich die Kosten für anbere, zu seine» Grundstück in keiner Beziehung stehend« Straße» »ad Plätz« mit «»thalte» feie», die ihm aach § 44 der Straßeabau- ordauag nicht mit aaferlegt w«rden dürfte»