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Dresdner W Ammal. königlich Säehfisehev Staatsairzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 258. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS in Dresden. <2- Dienstag, den 6. November 190«. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Groß« Zwivgerstraße «0, sowie durch di« Post im Deutschen Reiche 2 M. KO Pf. vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint Werktags nachmittags. — Fernsprecher Nr. 1295^ Ankündigungen: Di« Zeile Netner Schrift der 6 mal gespaltenen Ankündigungsseite oder deren Raum 20 Pf., die Zeile größerer Schrift der »mal gespaltenen Textseite oder deren Raum bO Ps. Gebührenermäßigung auf BeschäftSauzeigen. — Schluß der Annahme vormittags 11 Uhr. Amtlicher Teil. Für den Monat Oktober 1906 sind behufs Vergütung des von den Gemeinden resp. Quartierwirten innerhalb der betreffenden Lieferungsverbände im Monat November 1906 an Militärpferde zur Verabreichung gelangenden Pferdefutters in den Hauptmarktorten der Lieferungsverbände des Regierungs bezirks Dresden folgende Durchschnitte der höchsten Preise für Pferdefutter mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert festgesetzt worden: Hafer 100 Kß Heu 100 stx Stroh 100 Kx Dresden: (Lieferungsverb. Dresdens., Dresden N., Dippoldiswalde, Freiberg u. Pirna) . alter 18 M. 27 Pf. 5 M. 67 Pf. 5 M. 70 Pf. neuer 17-02 - Großenhain: 16 - 52 - 6 - 40 - 4 - 94 - Meißen: 18 - 38 - 6 - 82 - 5 - 78 - Solches wird in Gemäßheit Punkt I zu 8 9 unter 3 der mittels Allerhöchsten Erlasses vom 13. Juli 1898 (Reichsgesetzblatt Seite 921) bekannt gegebenen Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung des Gesetzes vom 24. Mai 1898 zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, am 5. November 1906. Nr. 552dV Königliche Kreishauptmannschast. 927» Versetzungen re. im öffentlichenDienste. Im «eschäfl-hereiche de» Ministerium- der Mnanz««. Bei der Post-Verwaltung ist ernannt worden: M.R. Wunder lich, seither Postanwärter, als etatm. Postassistent. Im »eschSfl-bereiche de- «iuisterium- de- »ultn- u. -steutl. Unterricht-. Zu besetzen: die Lehrerstelle an der Massigen Schule zu Neuheide bei Schönheide. Koll.: die oberste Schulbehörde. Bei freier Wohnung und Gartengenuß 1250 M. An- sangSgehalt, 110 M. für den Fortbildungsschulunterricht, 27,50 M. für Sommerturnen, 110 M. für Beheizung der Schulstube, ev. 72 M. an die Frau für den Nadelarbeitsunterricht. Bewerbungen mit allen erforderlichen Beilagen (AmtSzeugnis auS der letzten Zeit) sind bis 24. Novbr. beim K Bezirksfchulinspektor in Schwarzenberg einzu» reichen; — die Schulstelle, später Kirchschulstelle zu Cunnersdorf b Kamenz. Koll.: die oberste Schulbehörde. 1300 M Grundgehalt, 15 M. für derzeitige kirchendienstl. Verrichtungen, freie Wohnung im Schulhause und Gartennutzung, 110 M. für FortbildungSschul- und nach Befinden 72 M. an die Frau für Nadelarbeitsunterricht. Um wandlung in eine Kirchschulstellc voraussichtlich 1. Juli 1S07. Von diesem Zeitpunkt ab wird auch daS noch festzustellende kirchendienstl. Einkommen gewährt. Bewerber mit entsprechender musikalischer Be fähigung haben sich unter Beifügung alles Erforderlichen bis 25. No vember bei dem K Bezirksschulinspektor in Kamenz zu melden. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. -- öffentliche Spruchsttzung de- Königl. Lande-- Verstcherung-amt- vom s. November 1906 Der Färbereiarbeiter Emil Bernhard Müller in Reichenbach ist am 31. Januar 1906 geficrben. Seine Witwe beansprucht für sich und ihre beiden Kinder die Hinterbliebenenrente. Sie behauptet, der Tod ihres Mannes sei aus einen Unfall zurückzuführen, den er am 28. August 1905 in einem dortigen Betriebe erlitten hat. Er ist nämlich mit dem Ellenbogen an das nicht umwickelt gewesene Dampfrohr angestoßen und hat hierbei eine Brandwunde davongetragen. Da der Arm an schwoll und sich stark entzündete, ist Müller am 31. August in daS StadtkrankenhauS eingeliefert und dort bis zum 11. Oktober 1905 behandelt worden, wobei mehrere Einschnitte gemacht werden mußten zur Entleerung der im brandigen Zellgewebe befindlichen Jauche. Die Sächsische TextilberufSgenossenschaft hat dem Ver unglückten die gesetzliche Unfallrente gewährt, ihre Verpflichtung zur Gewährung der Hinterbliebenenrente aber unter Hinweis daraus be stritten, daß der Tod Müllers nach dem Gutachten der Ärzte, welche die Leiche seziert haben, insolge eines Lungenleidens eingetreten sei, daS der Unfall weder hervorgerufen, noch ungünstig beeinflußt habe. Die Berufung der Witwe hat das Schiedsgericht zurückgewiesen Aus ihren Rekurs hat das Landesversicherungsamt zunächst noch weitere Erörterungen angestellt, die ergeben haben, daß Müller schon im Jahre 1903 wegen eine- Lungenleidens in einer Heilanstalt be handelt und auS dieser gebessert, aber nicht geheilt entlassen worden ist Der ärztliche Sachverständige gab sein Gutachten dahin ab, daß nach dem Inhalt der Akten und insbesondere dem Ergebnis der Leichenöffnung nicht anzunehmen sei, daß der Tod Müllers mit dem Unfall in irgendwelchem Zusammenhang gestanden habe Darauf hin wurde daS Rechtsmittel der Witwe verworfen. Der Weber Johann CharaS in Obereinsiedel hat dieselbe Be- rusSgenossenschast in Anspruch genommen, weil infolge eines Unfalls die Sehkraft seines rechten Auges gelitten habe. Er behauptet jetzt, daß ihm am 20. März 1905 bei der Arbeit am Webstuhl in einer Sebnitzer Fabrik eine Schnur ins Auge geschnellt sei und daß sich infolgedessen das Augenleiden entwickelt habe. Von vornherein ist Charas sich über die Entstehung deS Leidens selbst nicht recht klar gewesen. Die Berufsgenoffenschaft bat deshalb seinen Entschädigungs anspruch abgewiesen und daS Schiedsgericht hat seine Berufung ver worfen. Auf Grund der Beweiserhebung, die das LandeSversicherungs- amt aus den Rekurs deS Klägers hat eintreten lassen, kam der Ge richtshof zu der Überzeugung, daß daS Augenleiden in dem er wähnten Betriebsvorgange seine erste Ursache habe. Deshalb wurde der GenossenschaftSvorstandSbeschlußunddaSSchiedsgerichtsurteilaufgehoben und der Entschädigungsanspruch des Klägers dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt. Die Höhe der Rente hat der GenossenfchaftS- vorstand sestzustellen. Der Tuchweber Emil Paul Fischer in LeiSnig, der in einer dortigen Fabrik beschäftigt war, hatte am 15. Mai 1905 mit einem anderen Arbeiter einen leeren Kettenbaum vom neuen in das alte Fabrikgebäude zu tragen. Dabei ist ihm übel geworden. Ein paar Tage später hat er die Arbeit einstelleu müssen Seine ärztliche Untersuchung hat ergeben, daß er lungenkrank ist. Er ist einige Wochen im Stadtkrankenhause behandelt und dort als gebessert ent lassen worden, so daß er am 18. Juni seine Arbeit wieder aus nehmen konnte. Die Sächsische TextilberufSgenossenschaft hat den Anspruch Fischers aus Unsallrente abgelehnt, weil ein Betriebsunfall nicht vorliege. Seine Berufung ist verworfen worden. Auf seinen Rekurs hörte daS Landesversicherungsamt zunächst noch den ärztlichen Sachverständigen, dessen Gutachten zur Verwerfung deS Rekurses führte, weil die Krankheit des Klägers durch den erwähnten Betriebs- Vorgang weder verursacht noch verschlimmert worden sei. Gustav Robert Bogel in Meerane war Feuermanu in einer dortigen Fabrik. Am 30. Mai 1905 bat er daS Schwungrad einer Dampfmaschine in Bewegung zu setzen gehabt. Beim Anziehen deS dazu verwendeten eisernen Schlüssels will er sich Schaden im Kreuz getan haben. Die Textil-Berufsgenossenschaft hat seinen Ent schädigungsanspruch und das Schiedsgericht seine Berufung zurück gewiesen. Auf Grund der eingeholten Gutachten hat das Schieds gericht für erwiesen angesehen, daß Vogel bei dem Anziehen deS Schlüffels eine Art „Hexenschuß', aber sonst keine über die dreizehnte Woche hinaus dauernde Beeinträchtigung seiner Erwerbsfähigkeit davongetragen habe. Sein Rekurs wurde verworfen. Dem Maschinisten Johann August Hermann Mädler in Werdau ist durch einen Betriebsunfall der rechte Daumen verstümmelt worden Seine Unfallrente hatte die Textil-BerusSgenoffenschaft neuerdings von 25 Proz. auf 15 Proz. der Vollrente herabgesetzt. Seine Be rufung an das Schiedsgericht war erfolglos gewesen. Mit seinem Rekurse erzielte er, daß die Genossenschaft verurteilt wurde, die Rente in Höhe von 20 Proz zu gewähren. Der Zimmermann Eduard Bruno Huhn in Sörnewitz, der Kistenbauer Ernst Hermann Wagner in Chemnitz und der Stell macher Paul Hofmann in Hartmannsdorf sind nicht damit ein verstanden, daß die ihnen von der Sächsischen Holz - BerufSgenossen- schast srüher zugebilligten Unfallrenten neuerdings eingestellt worden sind. Die Rekurse WagnerS und Hofmanns fanden Beachtung, wohin gegen daS Rechtsmittel Huhns verworfen wurde. Dieselbe BerusSgenoffenschaft hatte die Unfallrente des Feuer- mannS Friedrich Gustav Helbig in Möckern, der drei Finger der rechten Hand eingebüßt hat, von 60 Proz. aus 50 Proz. der Voll rente herabgesetzt. Aus den Rekurs HelbigS wurde sie verurteilt, die Rente in der früheren Höhe weiter zu gewähren, weil eine wesent liche Besserung nicht dargetan sei. Der Maschinenarbeiter Andreas Wudowenz in Seidau ist mit der ihm vom Schiedsgericht für zwei Unfälle zugesprochenen Teil rente nicht zufrieden, sein Rekurs war aber erfolglos. Die Entscheidung über einen Rekurs des Genossenschaft-Vorstands, der sich dagegen richtete, daß daS Schiedsgericht einen dem Maschinen arbeiter Leonhard Reinhard Reuter in Seiffen erteilten Renten« Herabsetzungsbescheid aufgehoben hatte, erledigte sich dadurch, daß der Vertreter der Genossenschaft daS Rechtsmittel in der Berhandlun; zurückzog Auf einen Rekurs der Hinterbliebenen des Arbeiter! Johann Friedrich Hermann Krake in GohliS wurde beschlossen, zu nächst noch weiteren Beweis zu erheben. Dasselbe wurde in den Unfallversicherungssachen der verwitweten Gerbeth in Glösa und deS vormaligen Magazinarbeiters Paul in Dresden gegen dcn König!, sächsischen StaatSfiSkus beschlossen. Der Rekurs deS Stell machers Paul Richard Grünzig in Chemnitz, der ebenfalls einen Entschädigungsanspruch gegen den StaatSfiSkus betraf, wurde wegen Versäumung der gesetzlichen Berufungsfrist verworfen. Den Vorsitz führte Hr. Ministerialdirektor Geh. Rat vr. Apelt. Deutsches Reich, vom Kaiserhofe. (W. T. B.) Wildpark, 5. November. Der Herzog und die Herzogin von Sachsen-Coburg und Gotha sind heute nachmittaa '/»1 Uhr hier eingetroffen und von Ihren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin am Bahnhofe begrüßt worden. Zum Empfange waren u. a. noch anwesend: der Kommandant von Potsdam Generalmajor v. Westernhagen und der zum Ehrendienst kommandierte Generalmajor Frhr. v. Berg. Die Majestäten begaben Sich mit Ihren Gästen in daS Neue PalaiS. Potsdam, 5. November. An der heutigen Frühstücks tafel beim Kaiserpaar nahmen der Herzog und die Herzogin von Sachsen-Coburg und Gotha teil. Abends um 8 Uhr fand beim Kaiserpaar eine Tafel statt, an der u. a teilnahmen der Herzog und die Herzogin von Sachsen-Coburg und Gotha, Prinz und Prinzessin Carl von Hohenzollern, Prinz Ernst von ^sen-Altenburg, Prinz Hermann von Sachsen-Weimar, der prinz und die Kronprinzessin, Prinzessin Eitel Friedrich, Staatssekretär vr. Graf v.PosadowSky-Wehner, preußischer Kriegs minister v. Einem, Staatssekretär v. Tirpitz und Staatssekretär v. Tschirschky und Bögendorff. Wahlen zum wiirttcmbergischen Landtage. (W. TB.) Stuttgart, 5. November Die Wahlen zum Landtage sind auf den 5. Dezember anberaumt worden Der Deutsche Ltädtetag. Der Vorstand des Deutschen StädtetagS trat gestern mittag im großen Saale der Landesversicherungsanstalt Berlin zu einer Sitzung zusammen. Den Vorsitz führte Oberbürgermeister Kirschner-Berlin. Ferner waren anwesend die Oberbürgermeister Beutler-Dresden, vr. v. Borscht-München, Bender-Breslau, Becker-Cöln a Rh, Adickes - Frankfurt a. M., Schluckmann- Hildesheim, Haken-Stettin, Ehlers-Danzig, Beck-Chemnitz, Werner-Kottbus, Tröndlin - Leipzig. Nach Erledigung mehrerer geschäftlicher Angelegenheiten beschäftigte sich der Vorstand mit einem Antrag des Verbands deutscher Berufsfeuerwehren, der Deutsche Stävtetag möge darauf hinwirken, daß die im Dienste fahrenden Automobile der Feuerwehr von den Bestimmungen des neuen Automobilgefetzes ausgenommen werden. Bericht erstatter hierüber war Oberbürgermeister Becker-Cöln. Die An träge Stuttgarts und Ludwigshafens über die Einberufung eines außerordentlichen Städtetags aus Anlaß der Fleisch teuerung kamen erst zuletzt in später Nachmittagsstunde zur Beratung. Der Antrag Stuttgart lautet: Es möge der deutsche Städtetag selbst oder eine- seiner Organe die Wünsche deS ersten deutschen StädtetagS erneuern und wiederholt die Aufhebung der die Einfuhr von Vieh erschwerenden Bestimmungen, soweit sie nicht zur Verhütung der Einschleppung von Seuchen not wendig sind, fordern. Der Vorstand deS Deutschen StädtetagS beschloß die Ab sendung einer Petition an den Reichskanzler und den Reichs tag, in der betont wird, daß die Voraussage, die Fleischteuerung würde nur eine vorübergehende sein, nicht zugetroffen sei, daß dagegen die Befürchtung des StädtetagS sich bestätigt habe, daß eine Minderung der Fleischpreise nicht eintrete. Unter Beibringung weiteren Materials wird in der Petition die Öffnung der Grenzen unter Beobachtung der auch vom Städte tage als notwendig erkannten sanitären Maßnahmen und gleich zeitig wenigstens vorübergehend die Aufhebung der Fleischzölle gefordert Die Einberufung eines StädtetagS wurde nicht be schlossen. Kolonialpolitisches. (W. T. B.) Berlin, 6. November. Ein Telegramm au« Windhuk meldet: Der Reiter Peter Becker, früher im Infanterieregiment Nr. 24, ist am 26. Oktober im Lazarett Lüderitzbucht an Herzschwäche nach Typhus gestorben Der Sergeant Heinrich Ulrich, früher im Landwehrbezirk I Braun schweig, ist am 29. Oktober in Windhuk am Typhus ge storben. AuSlaxd. (Drahtnachrichten.) Zum Hinscheiden des Erzherzogs Lito von Österreich. (W. T. B.) Wien, 5. November. Prinz Eitel Friedrich von Preußen stattete nachmittags der Erzherzogin Marie Therese sowie den Erzherzögen Karl Franz Josef und Maximilian Beileids besuche ab. Wien, 5. November. Mit dem üblichen Zeremoniell hat abends ^11 Uhr die Überführung der Leiche des Erzherzog« Otto vom Augartenpalais in die Hofburapfarrkirche stattgeftnden. In den Straßen, die der Leichenzug passierte, bildete zahlreiche« Publikum Spalier. Wien, 5. November. In der heutigm Sitzung des Ab geordnetenhauses wurde, bevor man in die Beratungen eintrat, der Präsident ermächtigt, dem Kaiser und dem Kaiserhause die tiefe Teilnahme der Kammer an dem Ableben des Erzherzog« Otto auSzufprechen. Berlin, 5. November. Eine Kaiser!. Kabinettsorder vom 3. d M. bestimmt, daß die Offiziere deS 11. Husarenregiments in Crefeld zu Ehren des Andenkens deS verstorbenen Erzherzog« Otto von Österreich acht Tage lang Trauer anlegen. Eine Abordnung deS Regiment« nimmt an den Beisetzungsfeierlich keiten teil. Zur österreichischen Wahlresorm. (W. TB.) Wien, 5. November DaS Abgeordnetenhaus begann heute mit der Beratung deS DringlichkeitSantragS Geßmann auf sofortige Vornahme der zweiten Lesung der