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Dresdner W Munal. königlich Lächstschev Staatsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 251 1906 Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden. <- Sonnabend, den 27. Oktober Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwinaerstraße SV, sowie durch die Post im Deutschen Reiche 2 M. 50 Pf. vierteljährlich Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint Werktags nachmittags. — Fernsprecher Nr. 1295. Ankündigungen: Die Zeile kleiner Schrift der «mal gespaltenen AnkündigungSseite oder deren Raum SO Pf., die Zeile größerer Schrift der 3mal gespaltenen Textfeite oder deren Raum 50 Pf. Gebührenermäßigung auf GeschäftSanzeigeu. — Schluß der Annahme vormittags 11 Uhr. Da das Dresdner Journal in seiner Eigenschaft als Königlich Sächsischer Staatsanzeiger von allen Stadt- und Landgemeinden sowie Gutsvor stehern Sachsens offiziell gehalten wird, hat es bei einer abonnierten Auflage von 6400 Exemplaren auch für die Gemeindeverwaltungen al« Publikationsorgan besondere Bedeutung erlangt. Wir machen daher wiederholt bekannt, daß diesen auf ihre Ankündigungen ohne Unterschied der Größe und Anzahl, aber mit ausdrücklicher Ausnahme solcher, deren Ver öffentlichung im Dresdner Journal auf Grund landes- oder ortsgesetzlicher Bestimmungen ohnehin zu erfolgen hat, eine Gebührenermäßigung von 25 Prozent gewährt wird. Voraussetzung hierbei ist jedoch, daß diese An kündigungen dem Dresdner Journal unmittelbar zur Aufnahme übersendet werden König!. Expedition des Dresdner Journals. Amtlicher Teil. Programm zu den Ginzugsfeierlichkeiten in Dresden am 26. und 27. November 1906. Se. Majestät der König haben geruht, auS Anlaß der am 30. Oktober 1906 zu Cannes stattfindenden Ver mählung Sr. König!. Hoheit des Prinzen Johann Georg, Herzogs zu Sachsen, mit Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Marie Immakulata von Bourbon-Sizilien folgende Bestimmungen für die Festlichkeiten in Dresden zu genehmigen: Dienstag, den 30. Oktober. Vormittags 11 Uhr, der Stunde, zu welcher die Trauung des Hohen Paares in Cannes erfolgt, findet in der katho lischen Hofkirche ein leckoum statt. Die Königlichen Hofstaaten erscheinen in Uniform, bez. Paradeanzug. Während des 3?6ckeruu8 werden Salutschüsse und Jn- fauteriesalven abgeseuert. Nachmittags 5 Uhr 45 Min. versammelt sich der König liche große Dienst im Stucksaal des Königl. Schlaffes, um an der um '6 Uhr stattfindenden Marschalls-Tafel teil- zunebmen, zu welcher besondere Ansagen ergehen werden. Anzug: Die Herren vom Zivil: Chiffrefrack, Stern und Band Die Herren vom Militär: Gefellschaftsanzug. Montag, den 26. November. Empfang des Hohen Neuvermählten Paares an der Landesgrenze in Markranstädt durch den königl. Kommissar Kreishauptmann Frhrn. v. Welch die von der Königl. Staatsrcgierung beauftragten Beamten, die den Hohen Neuvermählten zugeteilten Königl. Kammer herren. Die Ankunft in Dresden erfolgt mittags l2 Uhr 30 Min. auf dem Hauptbahnhof. Großer militärischer Empfang. Feierlicher Einzug der Hohen Neuvermählten in die Haupt - und Residenzstadt durch die Prager Straße und Seestraße nach dem Altmarkt. Vor dem Rathaus erfolgt die Begrüßung seitens der städtischen Behörden. Darauf begibt sich der Zug über die König Johann- straße, die Moritzstraße, den Neumarkt, die Augustusstraßc und den Schloßplatz nach dem Königl. Schloß. Tie Einfahrt erfolgt durch das Grüne Tor. Um 12 Uhr 15 Min. versammeln sich die Damen des Königlichen und Prinzlichen Dienstes, der Oberkammerherr, die diensttuenden Kammerherren Sr. Majestät des Königs und Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Mathilde, der Flügeladjutant vom Dienst im Audienzsaal der I. Etage; die Herren Staatsminister und der Herr Minister des Königlichen Hauses im roten Salon der II. Etage; die übrigen einheimischen Herren der I. und II. Klasse der Hosrangordnung, einschl. der Generalität und die nicht diensttuenden Kammerherren im Stucksaale der II. Etage; der Königliche große Dienst in dem Ministerzimmer der I. Etage. (Für die Vorgenannten gilt die Zustellung dieses Programms als Ansage, bez. Einladung.) Sobald der Festzug den Neumarkt verlassen hat, wollen Se. Majestät der König, Ihre Majestät die Königin-Witwe mit Ihrer Königl Hoheit der Prinzessin Mathilde Aller- höchstsich auf den nach der Augustusstraßc zu gelegenen Balkon über dem Georgentor begeben, um die Ankunft der Hohen Neuvermählten zu erwarten. Gleichzeitig verfügt sich der Königliche große Dienst zum Empfang der Hohen Neuvermählten nach dem Vestibül an der großen Haupttreppe und geleiten darauf Höchstdieselben nach der II. Etage des Königl. Schlaffes, wo Se. Majestät der König, Ihre Majestät die Königin-Witwe und Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Mathilde das Durchlauchtigste Paar begrüßen wollen Nach erfolgter Vorstellung der Herren StaatSminister und des Herrn Ministers des Königlichen Hauses sowie der Königlichen Hofstaaten, werden die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften geruhen, den Dienst und die übrigen Anwesenden zu entlasten und Sich in die Königlichen Privatgemächer zurückzuziehen. Der Dienst des Hohen neuvermählten Paares begibt sich unverzüglich nach dem Prinzl. Palais auf der Zinzendorsstraße. Anzug: Die Herren vom Zivil: Uniform (6»Is). Die Herren vom Militär: Paradeauzug Die Damen: Morgenanzug mit Hut. Die Anfahrt in das Königl. Schloß erfolgt durch das nach der katholischen Hofkirche gelegene Grüne Tor, die Abfahrt durch das nach der Schloßstraße gelegene Haupttor Um 6 Uhr ist im Eckparadesaal Königliche Zeremo- nientafel. Zu derselben versammeln sich nachmittags 5 Uhr 45 Min. aus Ansage, bez. Einladung: die Herren StaatSminister und der Herr Minister des Königlichen Hauses, die Herren der I. Klasse der Hofrangordnung, die anwesenden Königl. Gesandten an auswärtigen Höfen, der Königl. Kommissar, der Ministerialrat im Königl. Hausministerium, der Generaldirektor der StaatSeisenbahnen, der Kreishauptmann, der Polizei-Präsident, der Oberbürgermeister, der Stadtverordneten-Vorsteher, der Königliche große und der Prinzliche Dienst, sowie die besonders befehligten Königl. Kammerherrcn und alle weiter Eingeladenen im Stucksaal der II. Etage des Königl. Schlosses, woselbst der Dienst, welcher die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften zur Zeremonientafel zu geleiten hat, durch den Zeremonienmeister geordnet wird. Sobald die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften die Zimmer Ihrer Majestät der Königin-Witwe verlassen haben, setzt sich der Zug nach dem Eckparadesaal in Bewegung, woselbst die Durchlauchtigsten Herrschaften unter Annahme der adeligen Aufwartung Sich an die Zeremonientafel begeben. Nach dem Trinkspruch, mit dem Se. Majestät der König die Gesundheit der Neuvermählten ausbringen werden, wollen Allerhöchstdieselben geruhen, die Anwesenden, wie auch die adelige Aufwartung, zu entlassen, welche sich an die im Bankettsaal servierten beiden Marschallstafeln begeben. Kurz vor Aufhebung der Zeremonicntafcl tritt der Dienst und die übrigen Anwesenden wiederum in dem Eckparadesaal an die beim Beginn der königlichen Tafel eingenommenen Plätze, um, nachdem Sich die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften erhoben, Allerhöchst- und Höchstdieselben in den Ballsaal zu geleiten. Anzug: Die Herren vom Zivil: Uniform (Kala). Die Herren vom Militär: Galaanzug. Die Damen: en mantonu. Abends 8 Uhr ist Festvorstellung im Königl. Opern hause, wozu die Einladungen durch das Oberhofmarschallamt erfolgen. Anzug: Die Herren vom Zivil: Uniform (O»Ia) Die Herren vom Militär: Balaanzug. Die Damen: Ausgeschnittenes Kleid. Dienstag, den 27. November. Von 1 Uhr nachmittags an werden Se. Königl. Hoheit der Prinz Johann Georg und Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Johann Georg im Prinzl. Palais auf der Zinzen dorsstraße Glückwünschungs-Couren in nachstehender Reihenfolge anzunehmen geruhen: Um 1 Uhr: 1. von den Herren Staatsministern und dem Herrn Minister des Königlichen Hauses und deren Gemahlinnen (en eerelö im grauen Salon), 2. von den Herren und Damen des Oorpz äiplonmtigus (en osrcle im gelben Saal), 3. von den Mitgliedern der Fürstlichen und Gräflichen Häuser Schönburg und Solms (en oercle im roten Salon); um 1 Uhr 45 Min.: 4. von den kommandierenden Generalen der beiden Königl. Sächsischen Armeekorps und deren Gemahlinnen (en eerele im gelben Saal); von 2 Uhr an: 5. von den einheimischen Herren und Damen der I. und II. Klasse der Hofrangordnung, inkl. der Zutrittsdamen, und den Königl. Sächsischen Kammerherren nebst Ge- mahlinnen (in Defiliercour); Für die Vorgenannten gilt die Zustellung dieses Programm- als Ansage, bez Einladung.) um 2 Uhr 30 Min. 6. von denjenigen Offizieren, welche in einem besonderen Dienstverhältnis zu Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Johann Georg stehen oder gestanden haben (eu oervls). Dieselben erhalten noch besondere Einladung durch den Hofmarschall Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Johann Georg. Anzug: Die Herren vom Zivil: Uniform (6nlu). Die Herren vom Militär: Balaanzug Die Damen: en w unteuu (derselbe wird beim Defilieren fallen gelassen). Einfahrt der Wagen durch das Tor an der Zinzendorsstraße, Abfahrt nach der Johann-Georgen-Allee zu. Die leeren Wagen warten zur Abholung auf der Zinzendorsstraße Dresden, den 24. Oktober 1906. Königl. Oberhofmarschallamt. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der jeweilige Rektor der Bergakademie zu Freiberg als äußeres Abzeichen seiner Würde beim Er scheinen am Hofe und bei sonstigen feierlichen Gelegenheiten eine goldene Kette als Amtstracht anlege. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Hoftheater-Dramaturg vr. Karl Zeiß das ihm von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Lippe verliehene Fürstl. Lippische Ehrenzeichen für Kunst und Wissenschaften, die „Lippische Rose" mit Eichenlaub, annehmc und trage. Der Bundesrat hat nach gutachtlichem Gehör der Nahrungsmittel-Jndustrie-Berufsgenosscnschaft von den Bundes regierungen zu erlassende Vorschriften über die Einrichtung von Bäckereien und solchen Konditoreien, in denen neben den Konditorwaren auch Bäckerwaren her- g'.estellt werden, vereinbart. Auf Grund dieser Vereinbarung wird hiermit verordnet, was folgt. 8 1- Der Fußboden der Arbeitsräumc darf nicht tiefer als einen halben Meter unter dem ihn umgebenden Erdboden liegen. TaS Maß von 0,50 Meter kann auf 1 Meter erhöht werden, wenn an der zugehörigen Außenwand ein durch gehender Licht- und Lüftungsgraben hergcstellt wird. Der Graben muß mindestens 1 Meter breit sein und mit seiner gut zu entwässernden Sohle mindestens 0,15 Meter tiefer als der Fußboden der anstoßenden Räume liegen.