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Dtoniglieh Sächstschev Stcr«tsaitzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- «nd Mittelbehörden. Nr. 229 1996 r> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: i. V. Regierungsassessor vr. Jlberg in Dresden. <- Dienstag, den 2. Oktober Ankündigungen: Die Zeile Neiner Schrift der «mal gespaltenen Ankündigung-seite oder deren Raum 80 Pf., die Zeile größerer Schrift der »mal gespaltenen Textseite oder deren Raum 50 Pf. Gebührenermäßigung auf SeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vormittag- 11 Uhr. vezag-prei-: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerftraße 80, sowie durch die Post im Deutschen Reiche 2 M. 50 Pf. vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint Werktag- nachmittag-. — Fernsprecher Nr. 1295. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Kaufmann Bruno Everth in Dresden den ihm von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen verliehenen Roten Adlerorden 4. Klasse annehme und trage. Die Lieferung der Standes-Haupt- und Nebenregister und der sonstigen auf Staatskosten zu liefernden Vordrucke in standesamtlichen Angelegenheiten ist auch auf die Zeit vom 1. Oktober 1906 bis mit 30. September 1907 der Buch druckerei von C. Heinrich in Dresden, kleine Meißner Gasse 4, übertragen worden. Die Aufsichtsbehörden wollen demgemäß das Weitere an die Standesämter verfügen. Nr. 168H Dresden, am 24. September 1906. 8078 Königliche KreiShauptmanuschaft. Erltennuagert, Versetzungen re. im öffentliche»Dienste. Am Geschäftsbereiche des Ministeriums der Justiz. Bei vem nach dem Reichsgesetze vom 11. Januar 1876 für da« Königreich Sachsen gebildeten gewerblichen Sachverständigen- Berein ist der Bibliothekar an der Königl. Bibliothek Prof. vr. Häbler in Dresden zum stellvertretenden Mitglied« ernannt worden. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums der Kinanzen. Bei der Post-Berwaltung sind ernannt worden: Engler, Rüger, Knobloch und Theile, seither Postanwärter, al- etat mäßige Postassistenten. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums des Inner«. Vom 1. Oktober ab ist der Tierarzt A. Schröder aus Lüneburg zum Assistenten und der Tierarzt Artur Reinhard Rößner aus Wickersham zum Hilfsarbeiter deS LandeStierzuchldtrektorS ernannt worden. Braudversicherungskammer. Bei der Kanzlei Pensio niert: Sekretär Ziller-Stephan und Aufwärter Klemm. — Befördert: Bureauassiftent Luckner zum Sekretär und Expedient Seifert zum Bureauassistenten — Versetzt: Hilfsbureaudiener Bell bei der AmtShanptmannschaft Grimma zur BrandversicherungS- kammer al- Aufwärter. Bei dem Landgendarmerie-KorpS. Pensioniert: Ober gendarm Schoßmann in Marienberg und Gendarmeriebrigadier Thieme in Logan. — Versetzt: Gendarm Bormann I in Nöthnitz unter Ernennung zum Gendarmeriebrigadier nach Lugau, Ordonnanz-Gendarm Zieger II bei der Gendarmerie Oberinspektion als Distriktsgcndarm nach Nöthnitz, Gendarm Morenz in Laas als Ordonnanz-Gendarm zur Gendarmerie - Oberinspektiou, Gendarm Jordan m der Brigade Bad-Elster als DistriklSgendarm nach LaaS. — Angestellt: Militäranw. Feldwebel Wätzig als Gendarm in der Brigade Meerane. Bei der Polizeidirektion zu Dresden. Pensioniert: Polizei-Jnspektor Halbauer, Stadtgendarme Peschke und Enz- felder. — Entlassen auf Ansuchen: Stadtgendarm Hankel. — Verstorben: Stadtgendarm Schnerr. — Befördert: Polizei wachtmeister Lazina zum Polizei-Jnspektor und Stadtgendarm Dutschke zum Polizei-Wachtmeister Am Geschäftsbereiche beS Ministeriums beS tknttuS «. öffcntl. Unterrichts. Zu besetzen: die mit zu erhoffender Genehmigung der obersten Schulbehörde errichtete zweite ständige Lehrerstelle in Brock Witz. Kollator: Ministerium des Kultus re. Außer freier Wohnung im neuerbauten Schulhause und Garten genuß 1200 M. Grundgehalt, das vom 25. Lebensjahre an auf 1350 M. und dann nach der Gehaltsstaffel bis auf 2700 M. steigt, welches Endgehalt mit dem 52. Lebensjahre erreicht wird. Bewerbungs gesuche sind mit allen erforderlichen Zeugnissen bis zum 15. Oktober bei dem Königl. Bezirksschulinspektor in Meißen einzureichen; — eine ständige Lehrerstelle an Gersdorf. Kollator: der Gemeinderat. Anfangsgehalt 1300 M Zulagen: sechsmal nach 2 Jahren 100 M., einmal nach 2 Jahren 150 M. und fünfmal nach 3 Jahren 150 M, demnach Höchstgehalt 2800 M. Hierzu für Verheiratete 250 M. für Unverheiratete 150 M. Wohnungsgeld. Gesuche mit Zeugnissen bi- in die neueste Zeit, bez. einem Mtlitärdienstnachweise sind bis 20. Oktober beim Koll, einzureichen. Im Geschäftsbereiche de- Evangelisch-lutherischen LandeSkonsrstoriums sind im regelmäßigen Bersahren zu besetzen: das Pfarramt zu Niederwürschnitz (Stollberg) — Kl. I —, Koll: das Ev.-luth. Landeskonsistorium; das Diakonat zu Löbau (Oberlaüsitz) — Kl. II —, Koll.: der Stadtrat; das Pfarr amt zu Stützengrün (Schneeberg) — Kl. I—, Koll.: das Ev.-luth. Landrskonsistorium. — Angestellt bez. versetzt: F. A. Grund mann, Predigtamtskandidat, alS HilsSgeistlicher in Schönfeld (Rade berg); vr. pdil. G. Burk, EphoralhilfSgeistlicher in Auerbach, als Pfarrer in Auerbach i. E (Stollberg); k. H- Gocht, DiakonuS an der Marienkirche in Zwickau, als ArchidiakonuS daselbst (Zwickau»; 1'. H. R Wolf, Pfarrer in Ruppersdorf, als 1. DiakonuS in Olbern hau (Marienberg); A I. Uhr, Hilfsgeistlicher in Weinböhla, als Pfarrer in Türchau (Oberlausitz). (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Mitteiluuge« aus der öffentlicher» Verwaltung. Dresden, 1. Oktober. Der Königl. Gesandte Graf Zitzthum v. Eckstädt hat nach beendetem Urlaube die Leitung der Königl. Gesandtschaft in Berlin wieder übernommen. -- Sicherem Vernehmen nach wird am 1. November der jetzt »ei der Amtshauptmannschaft Rochlitz aushilfsweise beschäftigte Assessor vr. v. Loeben als Bezirksassessor bei der AmtShaupt- mannschaft DreSden-Altstadt angestellt werden. --- öffentliche Spruchfitzung deS Königl. Landes» BerficherungsamtS vom 29. September 1906 Der Klara Ida Peter in Rotschau ist im Juni 1905 wegen einer tuberkulösen Er krankung deS Handgelenks der rechte Unterarm abgenommen worden. Sie bringt diese Erkrankung mit einem Unfall m Zusammenhang, den sie gegen Mitte August 1897 al» Arbeiterin in einer dortigen Spinnerei dadurch erlitten haben will, daß das Handgelenk zwischen zwei Maschinenteile geriet und gequetscht wurde. Unfallentschädigungs- ansprüche hat sie erst im August 1905 erhoben. Die Sächsische Textil-Berussgenossenschaft hat den Anspruch wegen Versäumung der gesetzlichen zweijährigen Anmeldefrist und überdies wegen mangelnden Beweises deS Unfalls und des ursächlichen Zu- ammenhanges abgewiesen. Die Berufung der Peter hat das Schieds gericht zurackgewiesen. Auf ihren Rekurs hat das Lande--Bersiche- rungsamt zunächst noch umfassende Erörterungen anstellen lassen, die ergeben haben, daß die Klägerin durch ihr Leiden schon seit mehreren Jahren in der Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt gewesen ist und daß ie schon im Jahre 1899 ihr Leiden als Folge des erwähnten Unfalls angesehen hat, ohne ihren Entschädigungsanspruch anzumelden. Unter diesen Umständen wurde ihr Rechtsmittel verworfen, nachdem die Beklagte den Verjährungseinwand i» der Verhandlung aufrecht er halten und die Einrede des mangelnden Beweise« wiederholt hatte. Dem Gutsbesitzer Franz Anton Leistner in Ottendorf ist seiner Angabe nach am 2. Juli 1903 auf dem Felde das Pferd durch gegangen. Dabei ist er zu Boden gerissen worden und auf das vor dem Leibe getragene Wetzzeug gefallen Wegen der in einem Bauch bruch bestehenden Folgen dieses Unfalls hat die landwirtschaftliche Berussgenossenschaft dem Verletzten eine Teilrente zugebilligt, die ihm nicht hoch genug ist. In der Verhandlung vor dem Schieds gerichte hat die Berufsgenoffenschaft den Einwand der Verjährung erhoben, da die zweijährige Anmeldefrist — wie sich nachträglich herausgestellt habe — bei Geltendmachung des Anspruchs bereits ab- gelausen gewesen sei. Das Schiedsgericht hatte diese Einrede für beachtlich erklärt und den Rentenfeststellungsbescheid aufgehoben. Auf den Rekurs Leistner- hob das Landesversicherungsamt das schiedsgerichtliche Urteil aus und verurteilte die Genoffenschaft zur Zahlung einer Rente in Höhe von 50 Proz. der Bollrente. Der Verjährungseinwand sei in diesem Falle unbeachtlich. Durch den Erlaß deS Rentenbescheids habe die Berussgenossenschaft in einer sie bindenden Meise stillschweigend erklärt, daß sie aus der Fristversäumnis Rechte nicht verleiten wolle. Den Unsall selbst habe sie nicht bestritten und die Darstellung deS Klägers sei glaubhaft und finde in den Zeugenaussagen Unterstützung. Dem Sattlergehilsen Otto Emil Hermann Funke in Bischofs werda hatte das Schiedsgericht wegen eines Leistenbruchs, den er sich durch einen Betriebsunfall zugezogen haben will, eine Teilrente zu gesprochen. Die in Anspruch genommene Sächsische Textilberuss- genossenschaft bestreitet, daß der Bruch durch einen Betriebsunsall entstanden sei. Auf ihren Rekurs wurde das schiedsgerichtliche Urteil ausgehoben und der Kläger mit seinem Ansprüche abgewiesen. Diese Entscheidung gründete sich auf ein im Verhandlungstermin ab gegebenes Gutachten des ärztlichen Sachverständigen. Der Gärtnereiarbeiter Oswin Albert Nitzschke in Dahlen be zieht von der landwirtschaftlichen Berussgenossenschaft seit dem Jahre 1895 eine Unfallrente, die wiederholt abgemindert und von der Berussgenossenschaft zuletzt auf 15 Proz. der Vollrente sestgestellt worden ist. Er hat Berufung eingewendct und verlangt die Nach zahlung von 5000 M auf die Zeit seit 1895, weil die Rente un genügend gewesen sei. Einen Vergleichsvorschlag der Berussgenossen schaft, wonach sie eine Rente von 50 Proz. zahlen wollte, hat der Mäger nicht angenommen. Das Schiedsgericht hat darauf einen ärztlichen Sachverständigen gehört, der die Folgen des Unfalls auf 25 Proz. der Erwerbsfähigkeit schätzte. DaS Schiedsgericht hat aber die Beklagte zur«Zahlung einer Rente von 50 Proz. der Bollrente verurteilt, da sich die Berufsgenoffenschaft selbst vergleichsweise zur Zahlung einer so hohen Entschädigung erboten und dieses An erbieten nach Kenntnisnahme von dem ärztlichen Gutachten nicht zu rückgezogen babe. Hiergegen hat die Berussgenossenschaft Rekurs er hoben, da sie nach Ablehnung ihrer Bergleichsofferte an diese nicht mehr gebunden sei. Der Kläger besteht aber nicht nur auf Zahlung der ihm zugcsprochenen Rente, sondern auch auf der beantragten Kapitalzahlung. Der Rekurs derjBerufsgcnossenschaft hatte den^Ersolg, daß das SchiedsgerichtSurteil aufgehoben und die Rente auf nur 25 Proz. der Vollrente festgestellt wurde Der frühere Vergleichs vorschlag habe durch die Ablehnung von seilen des Klägers seine Krast verloren und es könne daraus eine Verurteilung der Be klagten nicht abgeleitet werden. Nur die tatsächliche Einbuße des Kläger- an ArbeitSsähigkeit infolge deS Unfalls sei für die Ent scheidung maßgebend. Der Antrag deS Klägers, die Beklagte zur Nachzahlung von 5000 M. zu verurteilen wurde, weil jeder Be gründung entbehrend, zurückgewiesen. Der jetzt 20 Jahre alte Kranz Emil Scheibe in Hartmanns dorf hat beim Einölen einer Häckselschneidemaschine einen Unfall er litten, der den Verlust des rechten Armes zur Folge gehabt hat. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat ihm auf einige Zeit die Bollrente und weiterhin 90 Proz. hiervon zugebilligt. Scheide ist mit der Berechnung der Rente nicht zufrieden, weil dieser nur der von der höheren Verwaltungsbehörde im voraus festgestellte durch schnittliche Arbeitsverdienst landwirtschaftlicher Arbeiter zugrunde gelegt worden sei, während sein weit höherer tatsächlicher Arbeitsverdienst maßgebend sein müsse, weil er Maschinenführer und sonach BetriebSbeamter oder Facharbeiter gewesen sei. Die Berussgenossenschaft bestreitet dies. Das LandeS-BersicherungSamt hat über die Eigenschaft des Klägers im Betriebe noch Erörterungen anstrllen lassen, insbesondere auch einen landwirtschaftlichen Sach verständigen gehört. Da es nach dem Gutachten des letzteren zur Bedienung der in Frage stehenden landwirtschaftlichen Maschinen keiner besonderen technischen Vorbildung bedarf, der Kläger auch keine solche Vorbildung genossen hat, wurde sein Rechtsmittel verworfen. Er sei nur als gewöhnlicher landwirtschaftlicher Arbeiter zu ent schädigen. Der Hilfswerkführer Friedrich Wilhelm Thirring in GroßolberS- dorf bezieht von der Sächsischen TextilberusSgenossenschast wegen eines Unfalls eine Teilrente, deren Erhöhung er neuerdings be antragt hat. Mit diesem Anträge wurde er in allen Instanzen ab gewiesen, weil eine wesentliche Verschlimmerung der UnsallSfolgen seit der früheren Feststellung der Rente nicht nachgewiesen ist. Der Tischler Albert Fritz Heinrich Schwarz in Chemnitz, der GarnauSgeber Karl Hugo Winkelmann 'in Crimmitschau und der Nahrungenutznießer Jakob Jatzwauk in Schmerlitz haben von den zuständigen Berufsgenossenschasten seit mehreren Jahren Unfallrenten bezogen, die neuerdings eingestellt worden waren, weil die Unfall folgen beseitigt seien. Ihre Rechtsmittel hatten Erfolg insosern, al- ihnen ein Teil ihrer früheren Renten wieder zugesprochen wurde. Die Entscheidungen stützten sich teils auf die Gutachten deS gehörten ärztlichen Sachverständigen, teils auf die Besichtigung der verletzten Gliedmaßen der Kläger durch die Mitglieder des Gerichtshoss. Die Unfallrenten des Gutsbesitzers Friedrich Wilhelm Doberenz in Wenigossa, des Schlossers Max Kurt Heinz in Cainsdorf und der Tagearbeiterin Ernestine Marie verehel. Gürtler in Tauben heim waren neuerdings abgemindert worden. Auch ihre Rekurse hatten Erfolge Doberenz und Heinz erhielten die früheren Renten wieder zuerkannt, weil der Beweis einer wesentlichen Besserung der Unsallfolgen nicht erbracht sei, die Rente der Gürtler wurde ver gleichsweise anderweit sestgestellt. Ein Rekurs der Sächsischen HolzberusSgenossenschast sand teil weise Beachtung. Er richtete sich dagegen, daß das Schiedsgericht dem Tischler Johannes Gose in Leipzig eine höhere als die ihm von der Genossenschast zugebilligte Rente zugesprochen hatte. Die übrigen Spruchsachen wurden ohne öffentlich-mündliche Ver handlung erledigt. Der Spruchsitzung war eine nichtöffentliche Ver waltungssitzung vorausgegangen. Den Vorsitz hatte Hr. Ministerial direktor Geh. Rat I)r. Apelt. Deutsche- Reich. Das Kaiscrpaar. (B. L.-A.) Berlin, 1. Oktober. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin wohnten gestern vormittag dem Gottes dienst in Rominten bei. Die Abreise des KasterpaarS und der Prinzessin Viktoria Luise von Preußen ist auf Donners tag festgesetzt worden. — Se. Majestät der Kaiser trifft am 14. d. M. vormittags auf Schloß Meerholz ein zur Teilnahme an der Hochzeit des Prinzen Albert zu Schleswig- Holstein mit der Gräfin Ortrud zu Nienburg-Büdingen. Am Abend desselben Tage« erfolgt von dort die Weiterreise nach Villa Hügel bei Esten a. N, wo am 15. d. M die Hoch zeit von Frl. Berta Krupp stattfindet. Von Hügel begibt Sich der Monarch noch an demselben Tage nach Bonn, wo die Ankunft am 15. d. M abends erfolgt. Am 16. vormittags 11 Uhr wohnt Se. Majestät der Enthüllung des dortigen Kaiser Wilhelm-Denkmals bei. Borberatung des deutsch-spanischen Handelsvertrags. Der Wirtschaftliche Ausschuß ist gestern zur Vorberatung des deutsch-spanischen Handelsvertrags im Reichsamte des Innern zu Berlin unter dem Vorsitze des Staatssekretärs vr. Grafen v. PosadowSky-Wehner zusammengetreten Das badische Grotzherzogspaar. (W. T. B) Baden-Baden, 1. Oktober. Der Großherzog und die Großherzogin hielten heute nachmittag um 4 Uhr, von einer zahlreichen Menschenmenge enthusiastisch begrüßt, ihren Einzug in die festlich geschmückte Stadt. Ihre Königl. Hoheiten nahmen im Schloß Aufenthalt. Hur Braunschweigischen Angelegenheit. (W. T. B.) Braunschweig, 1. Oktober. Die „amtlichen Braunschweigischen Anzeigen" melden: Wir sind vom Herzogl. Staatsministerium angewiesen, folgendes bekannt zu geben: Die Nachricht der „Braunschweigischen Neuesten Nachrichten" vom 30. v M, daß im Herzogl. Staatsministerium ein Schreiben deS Herzogs von Cumberland eingelaufen sei, das für die politische Lage bedeutsame Ausführungen des Herzogs enthalten soll, und daß die Wiedereinberufung des Landtag» schon in nächster Zeit zu erwarten sein dürste, entspricht nicht den Tat sachen. Beim Herzogl. Staatsministerium ist am 29 v. M. lediglich ein an den StaatSminister vr. v. Otto gerichtetes Schreiben des Chefs der Verwaltung detz Herzogs von Cumber land, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg, vom 27. v. M. eingegangen, in dem mitgeteilt wird, daß der Herzog das Schreiben deS Herzogl StaatSministeriumS vom 25. v. M, mit dem ihm die Resolution der Landesversammlung von demselben Tage übersandt wurde, mit Dank empfangen und zur Kenntnis genommen habe, während irgendwelche weitere Äußerungen über die politische Lage nicht darin enthalten sind. Zu der beschleu-