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7. März 1906 bez. I. Statutennachtrags vom 8. Mai 19061 und bez. III. Statutennachtrags vom 28. Mai 1906, vorbe-1 hältlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 8 75 des KrankenversicherungSgesctzeS vom 10 April 1892 in Verbindung mit dem Abänderungsgesetze vom 25. Mai 1903 genügen. 13«, 140,142, 150 IO. Dresden, am 26 Juni 1906. 552S Ministerium des Innern, I. Abteilung. Herr Anstalts-Bezirksarzt Obermedizinalrat vr. Donau in Dresden ist vom 15. Juli bi« 15. August dieses Jahres beurlaubt und wird mährend dieser Zeit durch Henn GerichtS- arzt vr. Oppel in Dresden, Prager Straße 2911, vertreten. Dresden, den 30. Juni 1906. Nr. 424 VH. «527 Königl. Kreishauptmannschaft. Amtlicher Keucht der Hönig!, kmuin'issum für das Nkterivarmeseli über die am 30. Juni 1906 im Königreiche Sachsen herrschenden ansteckenden Tierkrankheiten. 1. Milzbrand. Amtsh. Bautzen: Preuschwitz (1 Gehöft); DreSden-N.: Lomnitz (1); Meißen: Oberlommatzsch (1); Borna: Roda (1); Schwarzenberg: Aue (1); zus. 5 Gem. u. 5 Geh. 2. Tollwut. Amtsh. Zittau: Olbersdorf (2); Dresden-N.: Loschwitz (1); Meißen: Oberspaar (1); Großenhain: NieSka (1); zus. 4 Gem. u. 5 Geh. 3. Rotz der Pferde. Amtsh. Pirna: Reichstein (1). 4. Räude der Pferde. Amtsh. Annaberg: Crottendorf (1). 5. Rotlauf der Schweine. Amtsh. Kamenz: Biehla (1); Pirna: Pirna (1); Döbeln: Seifersdorf (1); Borna: Kitzscher (2); Rochlitz: Taura (1); zus. 5 Gem. u. 6 Geh. «. Lchweineseuche einfchl. Schweinepest. Amtsh. Zittau: Niederoderwch (1); Löbau: Goßwitz (1), Kemnitz (1); Kamenz: Jauer (1); Meißen: Löbsal (1); Borna: Borna (1), Stöntzsch (1); Grimma: Kleinpösna (1); Rochlitz: Hermsdorf b. Geringswalde (1); Chemnitz: Mittel- frohna (1); Glauchau: Hermsdorf (1); zus. 11 Gem. u. 11 Geh. 7. Geflügelcholera. Amtsh. Schwarzenberg: Oberaffalter (1). 3. Brustseuche der Pserde. Amtsh. DreSden-A: Deuben (1), Oberpesterwitz (1); Stadt Dresden (2); Dippoldiswalde: Höckendorf (1); Meißen: Meißen (1), Staucha (1); Leipzig: Zwenkau (2); Borna: Borna (1); Grimma: Grimma (1), Wurzen (2); Rochlitz: Göritzhain (1); zus. 11 Gem. u. 14 Geh. 0. Rotlausseuche der Pferde. Amtsh. Meißen: Ober-Polenz (1), Planitz (1); Grimma: Kleinbothen (1); zus. 3 Gem. u. 3 Geh. 1V. Gehirnrückenmarksentzündung der Pferde. Amtsh. Borna: Ramsdorf (1), Treges (1); Grimma: Voigtshain (1); Chemnitz: Burkhardtsdorf (1), Gablenz (1), Stollberg (1), Wittgensdorf (1); Flöha: Dorfschellenberg (2), Frankenberg(1), Hennersdorf(1), Hohenfichte(l), Sachsenburg (1); Schwarzenberg: Schönheide (1), Schönheiderhammer (1); Zwickau: Beiersdorf (1), Stangengrün (1), Stenn (1); zuf. 17 Gem. u. 18 Geh. 5525 Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen iDienste. Im Geschäftsbereich« beb Ministeriums der Finanzen. Bei der staatlichen Hochbau-Verwaltung ist angestellt worden: Zollmann, seither techn. Hilfsarbeiter bei dem Maschinentechnischen Bureau des Finanzministeriums, als Elektrotechniker mit dem Range eines Bauamtsarchitekten bei demselben Bureau. Im Geschäftsbereiche deS Ministeriums des Innern. Bei der Polizeidirektion zu Dresden. Angestellt: Die Militäranw. Reißner und Schönfelder als Stadtgendarme. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile s Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 3. Juli. Se. Majestät der König hat heute früh 10 Uhr 8 Min. die bereits gemeldete Reife nach Ham burg bez. Kiel angetreten. In der Allerhöchsten Begleitung befinden sich: Ihre Exzellenzen der Königl. Staatsminister vr Graf v. Hohenthal und Bergen, Oberhofmarschall Frhr. v. dem Bussche-Streithorst und Generaladjutant Generalltnt v. Altrock, Zeremonienmeister Graf Wilding v. Königsbrück und die Flügeladjutanten Oberst v. Wilucki und Major v. der Decken. — Se. Exzellenz der Oberhofmeister Ihrer Majestät der Königin-Witwe, Wirk!. Geh Rat v. Malortie hat sich heute bis Anfang August auf Urlaub nach Holstein begeben. Mitteilung :« aus der öffentliche« Verwaltung. ---- über das Verhältnis der Fahrkartensteuer zur Tarifreform herrschen vielfach irrige Anschauungen. Dian geht immer von der Vermutung aus, daß die Steuer nach Einführung der Reform den Verkehr noch stärker belasten werde als nach dem jetzigen Tarifsystem, daß man also künftig für die zwei Einzelfahrkarten mehr Steuern zu zahlen haben wird, als jetzt für die Rückfahrkarte. Diese Annahme ist jedoch nur teilweise zutreffend. Um zu beurteilen, welchen Einfluß die durch die Personentarifreform einzuführende Änderung unseres Tarifsystems auf die Höhe des Stempels auSüben wird, muß man den Gepäcktarif und die Schnellzugs zuschläge außer Betracht lassen, da bekanntlich auch letztere der Stempelpflicht nicht unterliegen. Stellt man dem Preise einer Rückfahrkarte die Preise von zwei einfachen Fahrkarten in derselben Werthöhe gegenüber, so zeigt es sich, daß die Wirkung der Tarifänderung in den einzelnen Zonen sehr verschieden ist. Eine Rückfahrkarte im Werte bis zu 0,55 M. ist ebenso steuer frei wie die an deren Stelle künftig zu lösenden zwei einfachen Fahrkarten im Preise bis zu je 0,30 M. Bei Lösung einer Rückfahrkarte für 0,60 M. bis 1,10 M. zahlt man an Steuern 5 Pf. für 111. Klaffe, 10 Pf. für II. Klaffe und 20 Pf. für I. Klasse, bei Entnahme von zwei einfachen Fahrkarten von 0,30 M. bi« 0,55 M dagegen wird man von der Steuer zahlung ganz befreit sein. Für Rückfahrkarten im Werte von 1,20 M. bis 2 M. beträgt die Steuer 5 Pf., 10 Pf. und 20 Pf. für die III., II. und I. Klaffe, für die an deren Stelle zu lösenden zwei einfachen Fahrkarten von je 0,60 M. bis zu 1 M. sind aber künftig an Steuern 10 Pf., 20 Pf. und 40 Pf. ab zuführen. Bei den Rückfahrkarten von 2,10 M. bis zu 4 M und bei zwei einfachen Fahrkarten zu je 1 M. bis 2 M. er gibt sich die gleiche Steuer von 10 Pf., 20 Pf. und 40 Pf. für die III., II. und I. Klasse. Die Rückfahrkarten von 4,10 M. bis zu 5 M. erhalten einen Steucrzuschlag von 10 Pf., 20 Pf und 40 Pf., bei Lösung von zwei einfachen Fahrkarten von je 2,10 M. bis 2,50 M. hat man aber künftig 20 Pf, 40 Pf. und 80 Pf. für die III , II. und I. Klaffe zu erlegen. Für eine Rückfahrkarte von 5,10 M. bis 10 M. oder zwei einfache Karten von je 2,60 M. bis 5 M. beträgt die Steuer gleich mäßig 20 Pf; 40 Pf. und 80 Pf. für die III, II und I. Klasse, eine Verteuerung tritt also nicht ein. Dasselbe ist der Fall bei den Rückfahrkarten von über 10 bis 20 M. und den zwei einfachen Fahrkarten von über 5 bis 10 M., die ebenfalls gleichhohe Steuersätze von 40 Pf, 80 Pf. und 1,60 M. für die III., II. und I. Klaffe erhalten. Bei den Rückfahrkarten von über 20 Di. bis 30 M. beträgt die Steuer 60 Pf., 1,20 M. und 2,40 M., bei den zwei einfachen Fahrkarten im Werte von je über 10 M. bis 15 M. dagegen 80 Pf, 1,60 M und 3,20 M-, es zeigt sich also eine Verteuerung von 20 Pf in der III. Klaffe, von 40 Pf. in der II. Klaffe und von 80 Pf. in der I. Klasse. Bei den nächsten Zonen dagegen ist das Gegenteil der Fall, nämlich eine Ermäßigung der Steuer. Denn eine Rückfahrkarte im Preise von über 30 M. bis 40 M. ergibt an Steuer 0,90 M, 1,80 M und 3,60 M. für die III., II. und I. Klasse, zwei einfache Fahrkarten im Werte von je über 15 M. bis 20 M. dagegen haben nur 0,80 M, 1,60 M und 3,20 M. Steuer zu tragen. Für eine Rückfahrkarte im Preise von über 40 M. bis 50 M. beziffert sich die Steuer auf 1,40 M., 2,70 M. und 5,40 M, bei zwei einfachen Fahrkarten zu je über 20 M bis 25 M. dagegen auf nur 1^0 M., 2,40 M. und 4,80 M. für die III , II. und I. Klasse. Eine Rückfahrkarte für über 50 bis 60 M ist mit einer Steuer belastet von 2 M, 4 M und 8 M , zwei einfache Fahrkarten für je über 25 M. bis 30 M. dagegen nur mit 1,20 M, 2,40 Di. und 4,80 M. in der III., II. und I. Klaffe. Eine Rückfahrkarte im Betrage von über 60 bis 80 M. hat ebenfalls eine Steuer von 2 M, 4 M. und 8 M. für die III., II. und I. Klasse zu tragen, zwei einfache Fahrkarten für je über 30 M. bis 40 M. dagegen nur eine solche von 1,80 M, 3,60 M. und 7,20 M. Bei den Rückfahrkarten von über 80 M. bis 100 M. und darüber beträgt die Steuer ebenfalls 2 M., 4 M und 8 M, bei zwei einfachen Fahrkarten von je über 40 M. bis zu 50 M. erhöht sich die Steuer auf 2,80 M., 5,40 M. und 10,80 M, und bei zwei einfachen Fahrkarten über je 50 M. beträgt sie 4 M , 8 M. und 16 M für die III, II. und I. Klasse. Diese Fälle werden aber nur ganz selten vorkommen. Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, daß den einzelnen Erhöhungen eine Reihe von Ermäßigungen gegenüberstehen. Berücksichtigt man ferner, daß alle einfachen Fahrkarten durch die Tarifreform nicht unbeträchtlich billiger werden und daher zum großen Teile in eine niedrigere Steuer klaffe zur Einstellung kommen, so kann im allgemeinen von einer weiteren Verteuerung des Reiseverkehrs oder von einer Erhöhung der Fahrkartensteuer bei Durchführung der Tarifreform nicht die Rede sein. Ganz besonder« verdient hervorgehoben zu werden, daß bei Durchführung der Tarifreform ein weit größerer Teil der Reisen des Naheverkehrs steuerfrei ausgehen wird. Be kanntlich beträgt der Einheitspreis für einfache Fahrkarten in Dresdner Journal 10» so «, 1W6 Nr. 151 ioi,rr s. Amtlicher Teil. Dresden, 3. Juli. Se. Majestät der König sind heute vormittag 10 Uhr 8 Min. nach Hamburg bez. Kiel gereist. io»,80 G. I00 7S bG. 88,30 5522 Das Ministerium des Innern hat zu Um- und 89,SV B 104 00 B. IVI S. IVI,50 S. 101 «. IVI.d, 9S,I0 88,70 100,10 G 104,» b.s. 93 G. 1OL,» G. W,sa « los «. IO3 7»« ivv «. ivr « 87,7b «. 104,» G. Ivsso G 100 G 104,7b S 102,SO «. 10»,so « 101 G. 10», 10 «. 104 G. 88,SV S. Ivr bS. 1VS G 103 » d. 10V.7S B 10» « Ivo,so «. 101,SV «. 10» »s s 8V,so B. Ivr s. Ivb G. 101,80 G 1VS.S0 s. Ivo G. Ivo « Ivo G. 104,so G. 1VS s 100,30 s 100,»s G 10»,7» g. lianltihe lnleihe . v 190» v. I90S ., äußere bescheinigt, daß sie auch nach Annahme deS II. Statutennach trags vom 28. April 1906 bez. I. Statutennachtrags vom Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Oberlehrer am Gymnasium m Wurzen Prof. vr. pb. Friedrich Reinhold Dreßler den Titel und Rang als Studienrat in der 4 Klaffe der Hoftangordnung zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Universitätsrichter Oberjustizrat vr. Meltzer in Leipzig den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser von Ruß land verliehenen St. StanislauS-Orden 2. Klaffe annehme und trage. königlich Sächsischer Staatsanzerger. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- und Mittelbehörden Dresden, den 30. Juni 1906. Finanzministerium. 103,»L S 101,SO S 103,»L b». 104,40 S 10» G l IVO,SO S 104,8S b«. 104,7S « 100,SV S. -> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden. <r Dienstag, den 3. Znli Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die Post im Deutschen Reiche 2 M. 50 Pf. viertellährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint WerkragS nachmittags. — Fernsprecher Nr. 1295. yn hn . . 90,iS «rich. . isi,ri der Kranken- und Begräbniskasse der Schlosser Dresden, der Krankenkasse „Eintracht" für Hartha und gegend, der Kranken- und Begräbniskasse der Gesellen Gehülfen der Bäckereien im Bezirke des Königlichen Amtsgericht« zu Meißen und der Kranken- und Begräbni«kasse der Schuhmacher, Schuhmachergesellen und -Lehrlinge zu Meißen, eingeschriebenen Hilfskassen, lr —. in» rli b Dresden. Das Dresdner Journal, das bisher in einer Auflage von 5300 Exemplaren erschien, hat mit dem Anfänge des neuen Quartals einen weiteren Zuwachs vo« 100« Abonnenten erhalten, so daß es nunmehr in einer Auflage von 6300 Exemplaren zur Ausgabe gelangt. Wir bringen dies hiermit zur Kenntnis unseres ge schätzten JnserentenkreiseS und aller das Mittel der Zeitungsanzeigen benutzenden Bankgeschäfte, Kaufleute, Industriellen, 'Handel- und Gewerbetreibenden re. mit dem Bemerken, daß Anzeigen aller Art im „Dresdner Journal" großen Erfolg versprechen, weil dieses Organ das über Sachsen -ichtestverbreitete, in jede, auch die kleinste Ortschaft gelangende ist. Königl. Expedition des Dresdner Journals. ' ' 14«,10 . . . »9« B.-Alt . 184,so .... 8»,7b .... »z»so rkc . 197,K Aktien .... ri«M ... 207,» atzenbahn 187,«» >l>rt . . ISS,SO ,hrt . . ISS,00 .... i»,«o .... 170,io .... »IS,O» Sekanntmachung, unzureichend frankierte Postkarten, Drucksachen, Geschäfts papiere und Warenproben des Orts- und Nachbarorts verkehrs betreffend. Unter Bezugnahme auf die im 10. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes Seite 200 flg. veröffentlichte Bekanntmachung vom 27. Juni 1906, die Postordnung vom 20. März 1900 be treffend, wird die von dem Herrn Reichskanzler am 29. Juni 1906 erlassene Verfügung für das Königreich Sachsen zur öffent lichen Kenntnis gebracht. Zur Erleichterung des Übergangs wird hiermit bestimmt, daß für alle im Monat Juli eingelieferten Postkarten, Drucksachen, GeschäftSpapicre und Warenproben sowie für zu sammengepackte Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben des Orts- und Nachbarortsverkehrs, die von den Absendern irrtümlich nach den alten Taxsätzen frankiert sind, lediglich der fehlende einfache Portobetrag zu erheben ist; es findet also bei diesen Sendungen weder eine Verdoppelung des Fehlbetrags noch eine Abrundung auf eine durch 5 teubare Pfennigsumme statt. Berlin, 29. Juni 1906. In Vertretung des Reichskanzlers. Kraetke Ankündigungen: Die Zeile kleiner Schrift der «mal gespaltenen Ankündigungsseite oder deren Raum 20 Pf., die Zeile größerer Schrift der «mal gespaltenen Textseite oder deren Raum 50 Pf. Gebührenermäßigung auf GeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vormittags 11 Uhr. ikninsdnif. ftung. SnachweiS st» erbunden mit ber Krank«', ^Versicherung, nrlichen Sitz« chafien und ft onen. genügt: >0—25,00 M., k. 3 18 50 bft ischen Abgabe starken, grobe e per »00 kg — Wetter: