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Tloniglieh Säehfisehev Stacrtsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehördev. Nr. 117. -c> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS in Dresden. Dienstag, den 22. Mai 1906. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Gr. Zwingerstr SO, innerhalb Dresdens 2,50 M-, durch die Post im Deutschen Reiche 3 M (vom 1. Juli ab 2,50 M.) vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint Werktags nachmittags. — Fernsprecher Nr. 1295. Ankündigungen: Die Zeile kleiner Schrift der 6 mal gespaltenen AnkündigungSseite oder deren Raum SO Pf., die Zeile größerer Schrift der 3 mal gespaltenen Textseite oder deren Raum 50 Ps. Gebührenermäßigung auf GeschästSanzeigen. — Schluß der Annahme vormittags 1t Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, für die Zeit vom 1. Juni 1906 an den Landgerichtsdirektor vr. Robert Otto Schmidt in Leipzig zum Rat bei dem Ober landesgerichte und den Landrichter vr. Ernst Alfred Ulbricht in Leipzig zum Landgerichtsdirektor bei dem Landgerichte Leipzig zu ernennen. Die Ernennung des LandgerichtSdirektors Friedrich Ernst Arische in Chemnitz zum Rat bei dem Lberlandesgericht ist zurückgenommen worden. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Kommerzienrat Zimmermann in Leipzig den rhm von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen Titel eines Hoflieferanten annehme und führe. Mit Genehmigung des Ministeriums des Innern sowie des Kultus und öffentlichen Unterrichts werden die Land- und Schulgemeinden LeitelShain vom 1. Juli 1906 ab mit den Stadt- und Schulgemeinden Crimmitschau vereinigt. Dresden, am 15. Mai 1906. 732 II 6. Ministerium des Innern. "29 Vom 1. Juli 1906 ab wird die Steuerrezeptur Kohren im Hauptzollamtsbezirke Leipzig II in eine OrtSschlachtsteuer- einnahme umgewandelt werden. Dresden, am 18. Mai 1906. 4128 König!. Zoll- und Steuerdirektion. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Ses«HLft»deretche »e» Ministerium» de» Skul u» u. östeutl. Unterricht». Zu besetzen: die ständige Lehlerstelle in Hopfgarten Kollator: Die oberste Schulbehörde. Bei freier Amtswohnung mit Gartengenuß 1200 M. Grundgehalt, 1lO M für Fortbildungsschule, 55 M für Turnunterricht und 6 M. für kirchen dienstliche Verrichtungen Gegebenenfalls der Frau des Lehrers 50 M. für Handarbeitsunterricht. Gesuche mit allen erforderlichen Unterlagen sind bis 30. Mai beim Bezirksschulinspektor in Marien berg einzureichen: — eine voraussichtlich am 1. August infolge Ver setzung deS Inhabers in den Ruhestand freiwerdende Lehrerstelle an der Bürgerschule zu Zschopau, mit der da- Amt deS Organisten an der Stadtkirche daselbst verbunden ist. Nach der bestehenden GehaltSstaffel Anfang-gehalt 1700 M., Endgehalt mit Vollendung des 50. Lebensjahre- 3000 M und zwar je einschl. WohnungSgeld. Für Verwaltung de- LrganistenamteS 400 M in Aussicht Be werber, di« ihre Befähigung zur Übernahme des LrganistenamteS nachzuweisen haben, wollen Gesuche mit Lebenslauf und Zeugnissen bi- 4. Juni beim Stadtrate einreichen; —eine ständige Lehlerstelle an der Bürgerschule zu Borna. Nach der Gehaltsordnung Anfangs gehalt einschl. Wohnungsgeldentschädigung 1600 M., steigt nach 30 hier verbrachten Dienstjahren auf 3400 M. Höchstgehalt; wöchent lich 30 Pflichtstunden. Bewerbungsgesucht mit Angabe der Militär- verhältnifle unter Beifügung der Prüfung-- und sonstigen Zeugnisse sind bi- 1. Juni beim Stadtrat einzureichen; — am 1S. August eine ständige Lehrerstelle an der Bürgerschule zu Pulsnitz Kollator: der Sladtral. Anfangsgehall 1300 M, steigend vom 26. Lebens jahre ab aller 3 Jahre um je 100 M bi- 1900 M, sodann aller 2 Jahre um ;e 100 M. bis 2600 M., hierauf jährlich um je 100 M. bis 28oO M. Dazu Wohnungsgeld von 325 M. für verheiratete und 225 M für ledige Lehrer. Bewerbungsgesuche mit Lebenslaus und Zeugnissen bis 5. Juni an den Stadtrat; — an der achtklassigen mittleren Volksschule zu Kötzschenbroda am 15. August eine stän dige Lehrerstelle. AnsangSgehalt 1300 M , vom vollendeten 25. Lebens jahre ab 1400 M , steigt bis auf 3000 M vom vollendeten 54 Lebensjahre ab. An WohnungSgeld für Unverheiratete 275 M., für Verheiratete 350 M. bez. 400 M vom 37 Lebensjahre ab. Ge suche mit allen erforderlichen Zeugnissen und von Hilfslehrern mit dem MilitärdienstnachweiS bis 12. Juni an den Gemrinderat. Im Geschäftsbereiche des Evangelisch-lutherischen LandeSkonsistoriumS ist im regelmäßigen Verfahren zu be setzen: das Pfarramt der Lutherkirche zu Zwickau (Ephoralort) — Kl VH (A) — Kollator: der Stadtrat. — An gestellt wurde: I Th. GerSdorf, PrediglamtSkaudidat, als HüfSgeistlicher der Ephorie Chemnitz ll. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. - Dem Vernehmen nach wird der Regierungsassessor 1>r. Wach bei der Amtshauptmannschaft Borna vom 1. Juni d I. ab als Hilfsarbeiter in das Ministerium des Innern versetzt werden. * Die Vereinigung mehrerer Pakete zu einer Post paketadresse ist während der Pfingstzeit — vom 27. Mai- bis einschließlich 3. Juni — im inneren deutschen Verkehr nicht gestattet Auch für den AuilandSverkehr ist dem Publikum zu empfehlen, während dieser Zeit in seinem eigenen Interesse zu jedem Pakete besondere Begleitpapiere auszufertigen * Der Rat genehmigte in seiner letzten Sitzung einen zweiten Nachtrag zur Gemeindesteuerordnung für die Stadt Dresden vom 15. Mai 1901, der am 1. Juli des Jahres in Kraft treten soll und den ß 53 in folgende Fassung umändert: „Wer nach Ablauf von drei Wochen vom Fällig keitstermine ab mit seinem Steuerbetrage noch im Rück stände ist, erhält eine schriftliche Mahnung zur Zahlung binnen einer Woche unter Androhung der Zwangsvollstreckung Nach Ablauf der Mahnfrist wird die Zwangsvollstreckung verfügt, sofern nicht Tatsachen vorliegen, welche die Annahme begründen, daß der Rückstand im Wege der Zwangsvollstreckung nicht zu erlangen sein wird." Oeffentliche Lpruchsitzung -es Konigl. Landcs-Verficherungsamts vom 19. April 1906. Ernst Hermann Vetter, der als Streckenarbeiter im Dienste der sächsischen Staatseisenbahnverwaltung stand, ist am 30. Juni 1905 im Krankenhause zu Meißen gestorben. Seine Witwe verlangt für sich und ihre Kinder die Hinterbliebenenrente, weil ihr Ehemann durch einen Unfall umS Leben gekommen sei, den er am 7. Juni 1905 erlitten habe. Vetter hat an diesem Tage einen Signalmast ge strichen und dabei soll er sich durch einen Stoß am rechten Ellbogen eine Verletzung zugezogen haben. Am darauffolgenden Tage ist er an Rose erkrankt, die ihren Ausgangspunkt von dem verletzten Ell bogen genommen und schließlich zum Tode geführt hat. Die Aus- führungsbehörde hatte die Feststellung einer Rente abgelehnt, weil sie nach den Gutachten der von ihr gehörten ärztlichen Sach verständigen den Nachweis eines ursächlichen Zusammenhang» zwischen dem Tode Vetters und einem Betriebsunfälle vermißte. Die Be rufung der Witwe hatte da- Schiedsgericht zurückgewiesen. Auf ihren Rekurs holte das Landes-Lersicherung-amt noch da- Gutachten seines ärztlichen Sachverständigen ein, der sich dahin äußerte, daß unter Berücksichtigung deS bisherigen BeweiSergebnisses vom ärzt lichen Standpunkte aus mit überwiegender Wahrscheinlichkeit an genommen werden müsse, daß Krankheitserreger in die, wenn auch geringfügige Verletzung am Ellbogen eingedrungen feien, die Vetter sich bei der erwähnten Arbeit zugezogen habe. Daraufhin hob das Landes BersicherungSaml das Schiedsgerichtsurteil und den Bescheid der NuSführungsbehörde aus und verurteilte den StaatsfiskuS zur Zahlung der gesetzlichen Renten an die Hinterbliebenen. Johannes Clemens Fanghänel in Zschocken ist im Dezember 1899 mit der linken Hand in die Kammräder einer im väterlichen Gute ausgestellten Handdreschmaschine geraten, wobei er sich mehrere Finger schwer verletzt hat Die gesetzlich vorgeschriebene Unfall anzeige ist erst im Jahre 1905 erstattet worden. Die landwirt schaftliche BerufSgenosfenschast erachtete den Entschädigungsanspruch wegen Versäumung der gesetzlichen Anmeldefrist für ausgeschlossen und lehnte Entschädigung ab In Vertretung des Verunglückten, der zur Zeit des Unfalls im zehnten Lebensjahre stand, macht sein Vater gellend, daß die rechtzeitige Anzeige deshalb unterblieben sei, weil er angenommen habe, daß Kinder unter 10 Jahren an der Dreschmaschine nicht beschäftigt werden dürsten und bei einem etwa vorkommenden Unfall keinen Anspruch auf Rente hätten. Tas Schiedsgericht hatte die Berufung Fanghänels zurückgewiesen. In der RekurSinstanz hat er noch vorgebrachl, daß der Entschädigungs anspruch rechtzeitig bei dem VerlrauenSmanne angemeldct worden und die Weiterversolgung bloß deshalb unterblieben sei, weil der Vertrauensmann ihm erklärt habe, im vorliegenden Falle könnten Entschädigungsansprüche wegen des jugendlichen Alters deS Ver unglückten nicht erhoben werden. Das Landesversicherungsamt hob den Genossenschastsbescheid und das Schiedsgerichtsurteil auf und verwies die Sache an den Genossenschastsvorstand zurück zur Fest stellung der gesetzlichen Unfallentschädigung. Ter Gerichtshof er achtete hierbei die gesetzliche Anmeldesrist als gewahrt, da der Ver trauensmann die Angaben Fanghänels bestätigt habe und sonach die Anmeldung fristgemäß bei einem Genossenfchaftsorgan erfolgt sei. Karl Friedrich Schwalbe in Chemnitz will sich im August 1905 in einer mechanischen Weberei iii Hilber-dorf beim Kettenbäumen einen Schaden im Unterleibe zugezogen haben Die Sächsische Textilbrrussgeoossenschäft und das Schiedsgericht haben ihn mit seinen Entschädigungsansprüchen abgewiesen, weil nicht anzunebmrn sei, daß sich Schwalbe sein Leiden durch einen Betriebsunfall zu gezogen habe. Sein Rekurs wurde aus demselben Grunde verworsen. Einen Antrag des Walker- Ernst Emil Möckel in Kirchberg aus Erhöhung einer ihm von derselben Berussgcnosienschaft gewährten Unfallrente wegen wesentlicher Verschlimmerung seine- Zustands hatte daS Schiedsgericht abgelehnt, weil nach den gesetzlichen Bestimmungen eine anderweite Rentenfeststellung nur in Zeiträumen von mindestens einem Jahre beantragt oder vorgenommen werden dürfe und weil seit dem Urteil des LandeSversicherungSamts noch kein Jahr ver floßen sei Auf den Rekurs Möckels hob der Gerichtshof das SchiedS- gerichtsurtril aus und verwies die Sache an da» Schiedsgericht zurück, da die einjährige Frist vor dem Urteile deS Schiedsgericht- ab- gelaufen sei, und der Umstand, daß der Antrag de- Kläger- auf anderweite Feststellung der Rente vor Ablauf deS Jahre- gestellt worden ist, seine Wirksamkeit nicht hindere Tie Bestimmung, daß eine anderweite Feststellung nur in Zeiträumen von mindesten- einem Jahre beantragt werden darf, begründe seine Zurückweisung nur dann, wenn sie vor dem Ablauf deS Jahre- erfolge. Einen Antrag der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft aus Herabsetzung der dem Gutsbesitzer Karl Emil Fischer in Schmanne- witz früher zugebilligten Unsallrente wegen Besserung de» Unfall- folgezustavdS hatte da» Schiedsgericht zurückgewiesen, weil eS die eingetretene Besserung nicht al- eine wesentliche ansah. Den hier gegen gerichteten Rekur» zog der Vertreter der Berus-genossenschaft zurück, nachdem der ärztliche Sachverständige deS Amte- ein Gut achten abgegeben hatte, nach dem eine Herabsetzung der Rente nicht al- gerechtfertigt erschien Martha Selma verehr!. Prescher geb Hachenberger in Deuben verlangt Erhöhung der Unfallrente, die sie von der Sächsischen Textil- BerusSgenossenschaft seit 18 Jahren bezieht. Ihr Antrag wurde auch in der letzten Instanz abgewiesen, weil eine Verschlimmerung der Unfallsfolgen nicht eingetreten sei. Auf einen Rekurs de- Werkführers Friedrich Wilhelm Th irrig in GroßolberSdorf, der ebenfalls Erhöhung einer früher festgestellten Unfallrente anstrebt, wurde beschloßen, zunächst noch ein ärztliches Obergutachten einzuholen. DaS Rechtsmittel deS Gutsbesitzers Emil Lswald Herzog in Berthelsdorf, daS sich gegen die Einstellung der ihm seit mehreren Jahren gewährten Teilrente richtete, hatte keinen Erfolg Josef Prüch in Chemnitz, Albert Arnold daselbst und Ernst Julius Philipp in Gahlenz sind nicht damit einverstanden, daß ihre Unfallreaten neuerdings abgemindert worden sind. Es verblieb aber dabei. Einige andere Angelegenheiten wurden in nichtöffentlicher Sitzung erledigt. Hr. Ministerialdirektor Geh. Rat vr. Apelt hatte den Vorsitz Lachsen. * Mit Allerhöchster Genehmigung werden die Stände deS Meißner Kreises Montag, den 11. Juni, mittags 12 Uhr einen allgemeinen Kreistag im Sitzungssaale der Ersten Kammer zu Dresden (Landhaus) abhalten. Deutsches Reich. Der Kaiser. Neues PalaiS bei Potsdam, 21. Mai. DaS Kaiserpaar unternahm heute morgen einen Spazierritt. Später hörte Se Majestät der Kaiser tue Vorträge des Chefs des ZivilkabinettS, deS Staatssekretärs des Reichs-Marineamts und des Chefs des Militärkabinetts, in dessen Gegenwart der Vorsteher der Geheimen Kriegskanzlei Major v. Wangenheim die neue Rang liste überreichte. Zur Frühstückstafel war Admiral v. Holl mann geladen. (W. T. B) Berlin, 22. Mai. Se Majestät der Kaiser reiste heute früh nach Pröckelwitz ab. Im Gefolge befinden sich die Generale v Kessel und v Moltke und Leibarzt Niedner. (Berl. Lokalanz) Breslau, 21. Mai. Se. Majestät der Kaiser wird am 8. September dem Grafen Pückler in Rogau einen Besuch abstatten, am 9. das durch das preußische Heer lager von 1761 bekannte Dorf Bunzelwitz besichtigen und am 10. nach Liegnitz reisen. In Lieanitz wird der Kaiser die Piastengruft sowie die Kaiser Friedrich-GedächMiSklrche in Augen schein nehmen. Nach Beendigung der Manöver besucht der Kaiser den Fürsten Solms in Klitzschdorf. Kaiser und Reichskanzler. Se. Majestät der Kaiser hat an den Reichskanzler Fürsten v. Bülow, mit dem Er am vergangenen Sonnabend eine ein stündige Unterredung in besten Palais hatte, folgenden Erlaß gerichtet, der an der Spitze des amtlichen Teiles des heutigen „Reichsanzeigers" veröffentlicht wird: .Mein lieber Fürst! Ihre Meldung von d«r Annahme der Steuervorlage im Reichslage hat Mich mit lebhafter Freude und großer Befriedigung erfüllt. Ist damit doch unter dankenswerter patriotischer Mitarbeit der Vertreter deS deutschen Volkes sür die Finanzen deS Reiches eine neue Grundlage gewonnen worden, welche die Möglichkeit bietet, den wachsenden Bedürfnissen der RcichS- verwaltung in ausreichendem Maße gerecht zu werden Ich bin Mir wohl bewußt, welchen hervorragenden Anteil an dem Entstehen wie dem Gelingen dieses sür die Stellung deS Reiches nach außen wie für seine innere Festigung und Entwickelung gleich bedeutsamen Reformwerks, dem staatsmännischen Geschick und der aufopfernden Hingebung gebührt, mit denen Sie die mühevollen Arbeiten geleitet und gefördert haben. Von ganzem Herzen beglückwünsche Ich Sie daher zu diesem Erfolg, durch den Sie sich von neuem den Dank Ihres Kaisers und Königs wie des Vaterlands erworben haben Zugleich benütze Ich die Gelegenheit, Ihnen, Mein lieber Fürst, Meine innigste Freude darüber auSzusprechen, daß Ihre durch daS Übermaß der Arbeit angegriffene Gesundheit durch Gottes Gnade vollständig wieverhergcstellt ist und Ich Mich der zuversichtlichen Hoffnung hin geben kann, daß Ihre ausgezeichneten Dienste Mir noch recht lange erhalten bleiben zum Segen für daS deutsche Volk und Vaterland Ich verbleibe mit unveränderlichem Wohlwollen und Vertrauen Ihr wohlgeneigter und dankbarer Kaiser und König Wilhelm I. k. Neue» PalaiS, 2l. Mai 1906. An den Reichtkaozler Fürsten v. Bülow." Ordensverleihungen aus Anlaß der Annahme der Reichs- sinanzgescye. (W. T. B) Berlin, 21. Mai. Nach Annahme der ReichSsinanzaeietze im Reichstag hat Se. Majestät der Kaiser dem Staatssekretär dc» Reichsschatzamts Frhrn. v. Stengel den Roten Adlerorden 1. Klaffe, dem UnterstaatSsekrrtär im Reichs schatzamt Twele und dem Ministerialdirektor im Reichsschatz amt Kühn den Stern zum Königlichen Kronenorden 2. Klaffe und dem Chef der Reichskanzlei Wirk!. Geh ObcrregierungSrat v Loebell den Kronenordcn 2. Klaffe verliehen.